Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

Neues Urteil gegen Telemedizin zu Cannabis auf Rezept

Neues Urteil gegen Telemedizin zu Cannabis auf Rezept

Neues Urteil gegen einen Telemedizin Dienstleister, der Cannabis auf Rezept über ein online Portal ermöglicht, worüber Betroffene mit med. Indikation auch ohne direkten Arztkontakt an ein Rezept kamen. Wie bei vorangegangenen Entscheidungen bspw. im Verfahren der Apothekerkammer Nordrhein gegen DrAnsay wie hier im Blog berichtet geht es um teils identische Streitpunkte. Es geht unter anderem um §9 HWG Werbeverbot für Fernbehandlungen und §10 Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Psychopharmaka. Details dazu später im Text …

Allgemeine Grundannahme hinter den Klagen ist die Einstufung der Apothekerkammer von medizinischem Cannabis, wonach dieses ein Gefährdungspotenzial durch Sucht-/Psychoserisiko aufweise, was eine Verschreibung mit direktem persönlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient notwendig machen würde, auf den beklagten Plattformen aber so oft bzw. standardmäßig nicht vorgesehen ist. Obwohl es in Apotheken selbst im Bereich der rezeptfreien (OTC) Arzneimittel teils stofflich wesentlich riskantere Arzneimittel als med. Cannabis gibt, wird die verzerrte Wahrnehmung des Gesamtrisikos kontinuierlich weitervertreten. 
Bereit das Milliarden € Verkaufsmonopol für legales Cannabis auf kommerziellem Wege aus den Händen der in Ihrer Funktion vertretenen  Apothekern zu klagen. Wie es so schön heißt, wo kein Kläger da kein Richter …

Telemedizin Portale sind Treiber des aktuellen Booms bei medizinischem Cannabis und würden bei drastischen Verschärfungen zum Nachteil von Betroffenen und Branche hier weniger effektiv zur sicheren, legalen und Schwarzmarkt verdrängenden Abgabe von Cannabis beitragen können. Nutznießer einer fachlich unverhältnismäßigen Einstufung von Cannabis als Arzneimittel wäre hier primär der Schwarzmarkt, der schon seit jeher Anlaufstelle vieler (teils) med. nutzender Verbraucher war, jedoch mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden aufgrund in Illegalität weit verbreiteter Streckmittel & synth. Cannabinoiden oder sonstigen Verunreinigungen. Anbauvereinigungen sind weit hinter den Erwartungen in Zahlen kaum verbreitet, Eigenanbau privat nicht für jeden etwas und letztlich sorgt insbesondere auch eine sinnvoll ausgewogene Sortenvielfalt für einen insgesamt verträglicheren, risikoärmeren Konsum. Eine Vielfalt wie es sie in Deutschland legal nur auf medizinischem Wege gibt. Der Markt um Medizinalcannabis bietet mit mittlerweile über 1000 verfügbaren Präparaten hier eine breite Auswahl verschiedener THC-Gehalte, low/middle/high CBD:THC oder andere Spezialcannabinoid-Sorten. 

Die Einschätzung der Apothekerkammer wird leider auch vom in diesem Falle zuständigen Landgericht München geteilt. Dabei gab das Gericht den inhaltlichen Aspekten der Klage gegen das Telemedizin Unternehmen weitgehend Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was genau es mit diesem und vorangegangenen Verfahren auf sich hat, erfährst du neben weiteren Informationen in diesem Beitrag. 

Die Vorwürfe der Apothekerkammer Nordrhein in einem anderen, früheren Verfahren gegen DrAnsay vor dem Landgericht Hamburg waren ähnlich gelagert. In einem Interview auf meinem YouTube Kanal äußert sich DrAnsay zu Details rund um das Verfahren und seiner Prognose zu möglichen Gesetzesänderungen aus der Politik.

In beiden Fällen dreht es sich um die zentralen Fragen der Verschreibungspraxis ohne persönlichen Arztkontakt rein auf Fragebögen basierend sowie der Art und Präsentation von medizinischem Cannabis auf den Online-Portalen. 
Im Fall von DrAnsay wurde gegen die Entscheidung des LG Hamburg Berufung eingelegt, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bis eine finale höchstgerichtliche Klärung erfolgte, könnte es also noch länger dauern. 

Es dreht sich primär in den Verfahren um den Begriff der Werbung sowie der allgemeinen medizinisch fachlichen Praxis. Ab wann ist etwas werbend? DrAnsay beruft sich unter anderem auf seine Verpflichtung als Telemedizin Unternehmer, Betroffene vollumfänglich auf seiner Seite über med. Cannabis und die entsprechenden Präparate zu informieren. Sollte hierbei am ursprünglichen Urteil festgehalten werden, droht der Telemedizin Branche sowie Vermittlungsplattformen wie Flowzz eine Überarbeitung ihrer Webauftritte. 
Die zweite Frage ob man für die Telemedizin Dienstleistung werben darf, wenn Verschreibungen von Cannabis auf Rezept ohne persönlichen Arztkontakt darüber erfolgen, hängt an der allgemeinen medizinisch fachlichen Praxis die von diversen Stellen unter Berücksichtigung des SGB-V erarbeitet werden und kombiniert mit Gutachten sowie der Rechtsprechung hier einen verbindlichen Rahmen schaffen. 
Im Falle von Cannabis auf Rezept per Telemedizin, rein auf Fragebögen basierend, wird diese Vorgehensweise von Gerichten bisher abgelehnt. 

Rechtsstreit um Telemedizin - DrAnsay wegen Cannabis auf Rezept vor Gericht Teaserbild YouTube Video
DrAnsay schildert Details zum Verfahren und gibt Prognose ... Bild verlinkt - zum YouTube Video auf Bild klicken
Cannabis auf Rezept - ein risikoarmes Arzneimittel per Telemedizin

Cannabis als risikoarmes Arzneimittel

Cannabis auf Rezept ist allgemein ein insgesamt risikoarmes Arzneimittel verglichen mit anderen, teils sogar rezeptfreien (OTC = over the counter) Arzneimitteln. Risikofrei ist es natürlich nicht, doch was droht überhaupt? Die allgemeinen Risiken wie ein gewisses Suchtpotenzial (was auch Kaffee, Zucker oder Extremsport hat) kombiniert mit psychischen Risiken bei vorhandenen Veranlagungen zu psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie oder akut substanzinduzierte Psychose, welche nach Absetzen von berauschenden Mitteln dann auch wieder abklingt und verschwindet, sind nicht zu leugnen. Man muss hierbei jedoch auch wieder auf die Vergleichsebene zu legalen Rauschmitteln gehen, denn diese Risiken sind bei Alkohol ebenso gegeben. Und bezogen auf ~4-8 Millionen Konsumenten von selten bis regelmäßig bei Cannabis lässt sich sagen, egal ob medizinisch oder zum Freizeitgebrauch, Anwendungssicherheit wurde hier über Jahrzehnte nachgewiesen. 

Auch hinsichtlich möglicher Überdosierungen ist medizinisches Cannabis deutlich weniger riskant als das bspw. weit verbreitete Ibuprofen oder Aspirin in rezeptfreien Dosierungsstufen. Mögliche Nieren-/Leberschäden etc. bis hin zum Tode. Aber rezeptfrei… Ich denke man merkt, worauf ich hinaus will.

Was wir auf gesellschaftlicher Ebene an Stigmatisierung und Vorurteilen basierend überzogener Einschätzungen zum Gefahrenpotenzial im Freizeitgebrauch seit jeher kennen, sehen wir in der aktuellen Debatte um Cannabis auf Rezept per Telemedizin gleichermaßen. Etablierte Arzneimittel werden ungeachtet ihrer Gefahren als normalisiert wahrgenommen, dabei verschwimmt offensichtlich das Feingefühl für Fakten.  

Apotheker- und Ärztekammern gegen aktuelle Verschreibungspraxis & medizinisches Cannabis allgemein

Apotheker- und Ärztekammern sind die schärfsten Kritiker der aktuellen Entwicklung bei medizinischem Cannabis. Warum ausgerechnet dort der Widerstand so groß ist? Für viele schwer nachvollziehbar. Nähe zur Pharmabranche? Oder schlichtweg tiefsitzende Verbotsideologie gepaart mit überzogenen Vorurteilen von Berufsgruppen, denen sachliche Herangehensweisen in Diskussionen bezüglich Arzneimitteln eigentlich nicht unbekannt sein dürften. Auch die Annahme eine Verschreibung gegen mehr als „nur“ im Falle von schwersten Krankheiten sei fachlich nicht gerechtfertigt, entbehrt den Hinweis auf viele wissenschaftliche Erkenntnisse zur vielseitigen Wirksamkeit von Cannabis als Medizin. 

Unterschied zwischen medizinischem Cannabis und zum Freizeitgebrauch

Ob medizinisches Cannabis oder zum Freizeitgebrauch … An sich ist Cannabis immer Cannabis. So selbsterklärend es doch ist, muss ich an dieser Stelle dennoch mit Nachdruck darauf hinweisen. Der Irrglaube, es gäbe irgendeinen grundsätzlichen Unterschied, der als Nachteil bei Nutzung zum Freizeitgebrauch dabei bestünde… Starke Sorten sind gerade am Schwarzmarkt beliebt, dies ist also kein Alleinstellungsmerkmal am Markt für medizinisches Cannabis.
Bedenkt man zusätzlich die möglichen Gesundheitsgefahren sowie fehlende Steuereinnahmen im Schwarzmarkt, frage ich mich, wo Apotheker und Mediziner hier das große Problem sehen in der sicheren, legalen Versorgung über Apotheken. 

Insbesondere die hohen Standards bei Produktion und Verarbeitung bieten hier neben umfangreicher Produktinformationen zum Wirkstoff-/Terpengehalt auch Schutz vor Verunreinigungen und wenn es doch mal vorkommt, greifen Mechanismen zur Qualitätssicherung und es erfolgt ein Rückruf betroffener Chargen wie in diesem Falle. Auch das ist ein Vorteil gegenüber Schwarzmarkt und sogar Eigenanbau, bei dem feiner Schimmel durch falsches Handling, insbesondere bei Anfängern, häufiger vorkommt und teils schwierig zu erkennen ist. Zudem sind im Eigenanbau selten Wirkstoffgehalte zu erreichen, wie auf der Packung angegeben, da häufig keine optimalen Bedingungen vorherrschen. Es gibt zwar Testgeräte, diese sind jedoch sehr Teuer und lokale Testangebote selten. 

Selbst bei den Sorten gibt es abgesehen von wenigen Ausnahmen keine grundsätzlichen Unterschiede. Eine nach allgemeinen Aspekten als gut bzw. hochwertig bewertete Sorte, genauer gesagt dem Phänotyp der als Mutterpflanze bewusst selektiert wurde, würde sowohl im Freizeit- als auch Medizinalmarkt unterkommen. In Sachen Verfügbarkeit sind als Samen viele medizinische Sorten auch für den Eigenanbau käuflich. Die sogenannten Kultivare (Branchenbegriff für Sorte) sind teils eindeutig identifizierbar im Ursprung von welchem/r Breeder bzw. Seedbank diese kommt und oft auch frei verkäuflich im Sortiment gelistet. Der Unterschied liegt dann jedoch an unterschiedlichen Feinausprägungen im Wirkstoff-/Terpengehalt zwischen Phänotypen einzelner Sorten, was das Finden einer ähnlichen bis identischen Wirkung erschwert.

Cannabis auf Rezept per Telemedizin aus Apotheke vs. Schwarzmarkt da keine Alternativen für Betroffene

Cannabis auf Rezept per Telemedizin aus Apotheke oder Schwarzmarkt?!

Cannabis auf Rezept per Telemedizin ist für Betroffene abgesehen vom Eigenanbau oftmals die einzige Alternative und wird ohnehin traditionell als Heilpflanze auch gegen alltägliche Beschwerden eingesetzt. Wieso also hier gemessen am realen Gefahrenpotenzial zu anderen Arzneimitteln/Medikamenten ausgerechnet Apotheker- und Ärzteverbände konsequent für rückschritte Änderungen eintreten und damit in direkter Linie wieder den Schwarzmarkt stärken wollen? Nicht verständlich …

Es kann dabei nicht im Interesse der Allgemeinheit sein, Betroffene aus dem Bezug per Apotheke über Telemedizin zu verbannen und wieder zurück zum gänzlich unversteuerten, unregulierten Schwarzmarkt zu schicken. Da auf absehbare Zeit keine Fachgeschäfte folgen werden und auch die sonstigen Optionen zur legalen Eigenversorgung nicht für jedermann geeignet sind, ist der derzeitige Boom bei Medizinalcannabis hier eine vielleicht nicht ganz gewollte, jedoch unproblematische Nebenwirkung der Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung nach Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland. 

Leider sieht man es in der Bundesregierung zumindest bei CDU/CSU ebenfalls als problematische und einzudämmende Entwicklung an, gegen die sich Gesundheitsministerin Warken (CDU) bereits öffentlich positionierte. Bisher steht die SPD jedoch felsenfest, wodurch zumindest über den Bundestag derzeit wenig Gefahr für rückschrittige Gesetzesänderungen ausgeht. Ob und inwieweit sich mit Bezug zur medizinisch fachlichen Praxis hier etwas tut, bleibt abzuwarten und wird vor einer höchstgerichtlichen Entscheidung zur bisherigen in der Kritik stehenden Verschreibungspraxis nicht zu Änderungen in der Praxis führen. Zu guter Letzt bitte nicht vergessen, die Debatte dreht sich um großteils Privatzahler und somit nicht auf Kosten der Allgemeinheit beziehenden Verbrauchern! Kostenübernahmen durch die Krankenkassen obliegen höheren Anforderungen als die bloße Verschreibung. Ein Details, das bei CDU/CSU Fachpolitikern derzeit gerne übersehen wird.

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Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.

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