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Cannabis auf Rezept – Hintergrund zur geplanten Medizinalcannabisgesetz Verschärfung

Cannabis auf Rezept - Hintergrund Medizinalcannabisgesetz Verschärfung

Cannabis auf Rezept in der Kritik Hintergrund zu CDU-Gesundheitsministerin Warkens Gesetzentwurf zur geplanten Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) Verschärfung in diesem Beitrag im Überblick. Wir werfen einen Blick auf die Gründe und realen Entwicklungen im Vorfeld zur Verbändeanhörung. Welche Probleme verursacht der Medizinalcannabis Boom? Wie groß ist der Markt mittlerweile? Gibt es überhaupt Handlungsbedarf und welche legalen Alternativen bleiben den von der Verschärfung Betroffenen?

Relevante Fragen, denn die geplanten Gesetzesänderungen im Referentenentwurf (RefE) haben es in sich! Ginge der Gesetzentwurf so durchs Parlament, stünde der Markt um Medizinalcannabis vor drastischen Rückschritten. Durch Wegfall der Telemedizin würde in Kombination mit dem Versandverbot ein Großteil des Marktes einbrechen. So zumindest nach dem Willen der CDU Gesundheitsministerin Warken. Überzogen sagen die einen, nicht ausreichend die anderen – und irgendwo dazwischen liegt der zukünftige Konsens. Nachfolgend Infos sowie eine Einschätzung, welche Gesetzesänderungen realistisch erwartbar sind, rund um Cannabis auf Rezept.

Anhaltende Kritik am Boom um Cannabis auf Rezept, resultierend aus der rechtlichen Neueinstufung, ist Hintergrund der geplanten Medizinalcannabisgesetz Verschärfung. Durch Wegfall des BtM-Status und der im MedCanG geregelten allg. Verschreibungshoheit für viele (Fach-)Ärzte, stiegen insbesondere durch Telemedizin die Zahlen zu Cannabis auf Rezept. 
Wie auch im Gesetzentwurf in Begründung für Gesetzesänderungen geschrieben, erfolgt die deutliche Mehrzahl der Verschreibungen von Medizinalcannabis auf Basis von Selbstzahler-Rezepten und somit großteils nicht zu Lasten der Krankenkassen. Während für Kostenübernahmen die Hürden zwar ebenfalls leicht gesunken sind über die letzten Jahre, sind diese dennoch deutlich höher als für ein (online) Rezept als Selbstzahler. Gerade die viel kritisierte Telemedizin belastet somit durch den Fokus auf Selbstzahler die Krankenkassen kaum. Unabhängig von diesem Umstand, stößt der Medizinalcannabis Boom dennoch parteiübergreifend auch bei SPD auf vereinzelte Kritik. Insbesondere aus Niedersachsen forderten auch Landesminister der SPD eine Medizinalcannabisgesetz Verschärfung, um dieser Entwicklung einhalt zu gebieten. Einer Entwicklung hin zur qualitätsgesicherten, vollständig versteuerten und damit für die Allgemeinheit am wenigsten nachteiligen legalen Versorgung, weg vom Schwarzmarkt mit seinen vielen (Gesundheits-)Risiken. 

Auslöser der Kritik sind alleine die Entwicklungen in Zahlen, weniger akute Begleiterscheinungen. Im Gegenteil, erste positiv Ergebnisse wie erhofft lassen sich ua. der Polizeilichen Kriminalstatistik entnehmen, die einen drastischen Fallrückgang um ~60% bei Cannabis-Verstößen in Summe zeigt. Wie prognostiziert, trat eine Entwicklung ein, an der die legale Versorgungsmöglichkeit über Medizinalcannabis per Telemedizin einen wesentlichen Anteil trägt. 

Rechtsstreit um Cannabis auf Rezept per Telemedizin

Parallel zur Debatte um vermeintlichen Missbrauch von Cannabis auf Rezept zu Freizeit-/Rauschzwecken beschäftigen die Verschreibungs- und Geschäftspraktiken in der Telemedizin weit verbreitet, teils nur per Anamnese via medizinischen Fragebogen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt Rezepte ausstellend, zunehmend auch die Gerichte hierzulande wie in diesem Fall

Streitpunkte sind hauptsächlich erwähnte Verschreibungen per Fragebogen only sowie oftmals das Laienwerbeverbot (HWG), wogegen Telemedizin Plattformen im Rahmen ihrer Informationen zu Cannabisblüten nach Ansicht ua. diverser Apothekerverbände oftmals verstoßen. 

Eine höchstgerichtliche Entscheidung bspw. im Fall von DrAnsay steht zu Teilen des Urteils noch aus. Die laufenden Rechtsstreitigkeiten dürften ebenfalls Treiber hinter der geplanten Medizinalcannabisgesetz Verschärfung sein. 

Kein Konsumanstieg bei Minderjährigen

Mit Blick auf Folgen bei Konsumprävalenzen von Minderjährigen zeichnet sich auch hier eine positive Entwicklung ab. Anders als befürchtet, stieg der Konsum unter Minderjährigen nicht an, wie Zahlen aus Frankfurt und Hamburg zeigen. Die Attraktivität ist damit nicht gestiegen und eines der Hauptargumente hinter der Freigabe, die vermeintliche Gefährdung von Kindern/Jugendlichen ist somit wie belegt nicht zutreffend. 
Ob durch den Wegfall des Reizes des Verbotenen, bessere Aufklärung-/Präventionsarbeit etc. oder eher einer Kombination aus den vielen dazu mitwirkenden Faktoren …

Medizinalcannabis Boom in Zahlen - neue Rekordmenge im Import

Medizinalcannabis Boom in Zahlen - Steigende Importmengen und Verschreibungszahlen

Die einen sehen im Medizinalcannabis Boom eine effektive Schwarzmarktverdrängung, andere wiederum sehen in den rasant wachsenden Zahlen um Cannabis auf Rezept ein politisch durch Gesetzesverschärfung zu lösendes Problem. Im Teil der Begründung des Gesetzentwurfs zur Medizinalcannabisgesetz Verschärfung Stand RefE, wird explizit auf diese Entwicklung eingegangen mit dem Verweis auf die zeitgleich kaum gestiegenen Verschreibungen zu Lasten der Krankenkassen. 
Im Gesetzentwurf heißt es:

„Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gesteigert. Im gleichen Zeitraum sind die Verordnungen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu Lasten der GKV allerdings nur um 9 Prozenz gestiegen.“

Die daraus abzuleitende überwiegende Verschreibung von Cannabis auf Rezept zu Selbstzahler-Kosten wird als Indiz für einen zunehmenden Missbrauch zu Freizeitzwecken gewertet. Dabei erklärt sich diese Differenz in den weitgehend unverändert hohen Anforderungen für eine Kostenübernahme, was viele niedergelassene (Fach-)Ärzte schon aufgrund des Mehraufwands ablehnen und selbst bei schweren Krankheiten noch oft davor zurückschrecken lässt, diesen Weg gemeinsam mit dem Patienten zu gehen. Die dabei zugrundeliegende Bewertung der Krankenkassen ist jedoch nicht orientiert an der allgemein international anerkannten, vielseitigen Wirkweise von Medizinalcannabis. Cannabis als Naturheilmittel auf pflanzlicher Basis erfreut sich auch bei Senioren zunehmender beliebtheit, dabei wächst seine Akzeptanz und Bedeutung zur (symptomatischen) Behandlung von Alltagsleiden wie Schlafstörungen, Schmerzen oder gegen Stress, zusätzlich zu den verschiedensten Einsatzbereichen in der Behandlung diverser schwerer Krankheiten unterschiedlichster Natur. 

Cannabis auf Rezept zum Freizeitkonsum?

Es wäre realitätsfern behaupten zu wollen, es gäbe in der Zahlenentwicklung nicht auch eine anteilige Verlagerung von zumindest teilweise als Freizeitkonsum angedachten Bezug. Dabei jedoch wieder der Verweis auf die fehlenden Alternativen zur sicheren, legalen Versorgung. 
Was ist dem Staat im Zweifelsfall lieber? Prozentual vernachlässigbare Anteile reinen Freizeitkonsums wieder auf den Schwarzmarkt zu schicken, obwohl nach Jahren des Apothekensterbens und aufgrund EU-Recht eingeschränktem Handlungsspielraum über den Rezeptweg immerhin der Schwarzmarkt eingedämmt wird? Mit besseren Gesundheitsschutz und Steuern zum Wohle der Gesamtgesellschaft?!

Stattdessen werden wissentlich primär profitierend wieder illegale Strukturen unterstützt durch den Gesetzgeber, nach Stand des Referentenentwurfs (RefE). 
Wie hoch der Anteil an Freizeitkonsumenten in diesem Sektor ist, bleibt wohl nur vage zu beziffern – dabei darf diese Dunkelziffer nicht der Treiber hinter Branche und Betroffene einseitig benachteiligenden Gesetzesänderungen sein. Insbesondere auch mit dem Verweis auf die individuell schwierig zu bemessene Frage, wo reiner Freizeitkonsum endet und medizinischer Konsum anfängt.

Importmenge 2. Quartal 2025 - Prognose wird übertroffen

Mit Blick auf die neuesten Zahlen aus dem Import in 2025 wird die im Vorjahr prognostizierte Importmenge, bemessen am 2. Quartal wohl noch übertroffen. 
Es wurden nach Informationen des BfArM im zweiten Quartal 2025 sage und schreibe 43,3 Tonnen Medizinalcannabis aus dem Ausland importiert. Im ersten Quartal wurden 37,5 Tonnen importiert. Zusätzlich die seit Inkrafttreten des MedCanG wegfallenden Mengenmeldungen für die nationale Produktion. 

Geschätzter Cannabis Gesamtverbrauch als Maßstab der Entwicklung

Maßstab der Entwicklungen in der Debatte muss der geschätzte Gesamtverbrauch von Cannabis in Deutschland sein. Konservative Zahlen gingen noch vor wenigen Jahren von ~400 Tonnen Gesamtverbrauch aus. Legt man diese Zahl als Referenzgröße zugrunde, haben wir keine zwei Jahre nach der Entkriminalisierung. bzw Teil-Legalisierung alleine auf Basis von Cannabis auf Rezept bereits große Fortschritte in der Schwarzmarktbekämpfung erreicht. 

Cannabis auf Rezept per Telemedizin aus Apotheke vs. Schwarzmarkt da keine Alternativen für Betroffene

Fehlende legale Bezugsalternativen

Anbauvereinigungen weit hinter Prognosen von Bund/Länder

Anbauvereinigungen sollten in den Plänen vom ehemaligen SPD Gesundheitsminister a.D. Karl Lauterbach als verantwortlicher Bundesminister eine zentrale Rolle in der legalen Versorgung von Verbrauchern einnehmen. In Zahlen bemessen prognostizierte die Bundesregierung, wie im Gesetzentwurf (Stand Kabinettsentwurf) nachzulesen, im ersten Jahr bundesweit ~1000 Anbauvereinigungen. Insgesamt plante man von derer Seite mit ~3000 Anbauvereinigungen in Deutschland, die im Zuge der Cannabisgesetz (CanG) Einführung entstehen würden. 

Die Realität Stand August 2025 liegt weit ab von diesen Prognosen. Mit nur ~300 genehmigten Anbauvereinigungen bundesweit, davon manche noch nicht mit dem Anbau gestartet, ist man fern von einer halbwegs flächendeckenden Verteilung der in ihrer Mitgliederzahl auf 500 Personen limitierten Anbauvereinigungen. Des Weiteren stehen diese im harten Wettbewerb zum derzeit noch niedrigschwellig zugänglichen Markt um Medizinalcannabis, dessen Preise weiter fallen, was die Überlebensfähigkeit eines gewissen Anteils mindert. 

Darüberhinaus dürfte je nach Anbauvereinigung auch ein Problem mit der vorherrschenden Qualität herrschen, von dem was man so liest an wohl seltenenen, aber eindrucksvollen Ausnahmen. Sei es eine komplett verschimmelte Ernte oder simplere Fehler im Handling, welche sich insbesondere auf die Qualität primär von Relevanz auswirkt. Aufgrund zurückliegender Illegalität sind Erfahrungswerte nicht in jedem Anbauteam ausreichend vorhanden, um einen semi-industriellen Fertigungsprozess für höchste Qualität organisiert und umgesetzt zu bekommen. 

Cannabis Eigenanbau nicht für jedermann etwas

Eigenanbau von Cannabis ist zwar nach dem Cannabisgesetz in beschränktem Umfang legal, aus diversen Gründen jedoch nicht für jedermann etwas. 
Sei es ein konsequent fehlender grüner Daumen, der jedwedes Pflanzenexperiment zu einer Tortur auf Zeit macht oder schlicht vielseitige Gründe, die aus Sicht von Betroffenen gegen Eigenanbau sprechen. 

Da wie oben schon erwähnt Anbauvereinigungen alleine schon in Zahlen kaum in der Fläche verfügbar sind, spielen auch diese nur eine untergeordnete Rolle für diese an sich vielleicht am Eigenanbau interessierte Zielgruppe, welche aktuell den Boom um Medizinalcannabis mit vorantreibt. 

Auch juristische Gründe spielen eine abschreckende Rolle. So gilt ab Überschreitung der Trockenmenge von 60g (ab 50 bis 60g Ordnungswidrigkeit) bei standardmäßig anzunehmenden THC-Gehalten in % bereits die „nicht geringe Menge“ ab der man im Bereich einer besonders schweren Straftat mit erhöhtem Strafrahmen liegt. Der Schwellenwert ist bei THC-Werten jenseits der 20% üblich, heutzutage idR bereits bei 60,1g deutlich überschritten. 

Auch die auf max. 3 Pflanzen limitierte Anzahl hemmt so manch Interessierten, da dies die für viele als essentiell erachtete Auswahl einschränkt. Da zudem aktuell die Stecklings-Thematik rechtlich in Klärung ist, fällt um auf Nummer sicherzugehen auch die Haltung von Mutterpflanzen und Stecklingskulturen weg. 

Arzt und Apotheker oder Dealer und Schwarzmarkt?

Im Fazit lässt sich festhalten, dass es grundsätzlich um die Abwägung geht, welche Bezugsquelle vom Gesetzgeber angestrebt wird. Dabei so simpel es klingt, die Frage ob Arzt und Apotheker oder Dealer und Schwarzmarkt. Die in Zahlen bemessene schwerpunktmäßige Verlagerung hin zum legalen Bezug von Cannabis auf Rezept, macht ein Vorgehen mit Feingefühl erforderlich, um diese Positiventwicklung nicht wieder auf falsche Bahnen zu lenken!

Ich hoffe, dass sich die SPD diesem Umstand bewusst ist und wie öffentlich kommuniziert im Großen und Ganzen hinter ihrem Gesetz stehen wird. Es gibt zwar auch erste positive Bewegungen in der CDU hin zu mehr Akzeptanz für Medizinalcannabis, wie am Beispiel der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Bundestag Simone Borchardt zu vernehmen, ob diese Haltung jedoch mehrheitsfähig ist, um den laufenden Gesetzegebungsprozess auszubremsen, scheint unwahrscheinlich. 

Ganz allgemein muss gelten: Medizinalcannabisgesetz Verschärfung wenn, dann chirurgisch präzise – viel Spielraum für sinnvolle Verschärfungen ist nicht, im Gegenteil …

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