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Oliver Neusser
Bundesverfassungsgericht Verfassungsrichter Wahl – Drama um Brosius-Gersdorf
Wahl der Bundesverfassungsrichter im Bundestag entwickelte sich unerwarteter Weise hin zu einem Drama um Prof. Dr. LL.M. Frauke Brosius-Gersdorf als eine Kandidatin von insgesamt drei. Ausgehend von einer rechten Hetzkampagne gegen eine fachlich hochqualifizierte Juristin, ließen sich davon letztlich ca. 30 bis 50 Abgeordnete von CDU und CSU dazu verleiten, die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Brosius-Gersdorf nicht mehr ins Amt wählen zu wollen.
Noch am Morgen der Richterwahl im Bundestag versuchten die Fraktionsführer von CDU/CSU Abweichler umzustimmen, leider ohne Erfolg. Ein Vorgang, der auch auf den Bundeskanzler zurückfällt, stärker jedoch am CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn verfängt, da Mehrheiten zu beschaffen seine Hauptaufgabe darstellt. Am Ende überwogen die Zweifel an der Kandidatin bei zu vielen Abgeordneten der Bundesregierung auf Seiten von CDU und CSU, dabei schockierend das Ausmaß an Hetzkampagne abseits der originalen Positionen der Kandidatin, ganz zu Schweigen von den ohnehin wenig bis gar nicht gewichtigen, kurzfristig aufgetauchten Plagiatsvorwürfen eines umstrittenen Plagiatsjägers.
Im Ergebnis eine triumphierende AfD, die ganz im Stil des Trumpismus ihr Ziel erreichte, eine unliebsame Rechtswissenschaftlerin bzw. Juristin als „linksextreme Aktivistin“ zu diffamieren und eine Union, die sich hat zum Steigbügelhalter machen lassen, wieder einmal.
Um welche Vorwürfe es gegen Brosius-Gersdorf ging, weshalb man zurecht von einer Schmutzkampagne spricht und vieles mehr zum Drama um die Wahl der Verfassungsrichter nun nachfolgend im Überblick …
Inhaltsverzeichnis
Abgeordnete von CDU/CSU zweifeln an Brosius-Gersdorf - die Hauptgründe
Schutz von ungeborenen Leben - Menschenwürde vor Geburt im Abtreibungsrecht abgewogen zur Schwangeren
Abgeordnete von CDU und CSU hatten dem Anschein nach das größte Problem mit einer Haltung der Kandidatin zum Thema Abtreibungsrecht und dazugehörige Rechtsabwägungen… Standpunkte von Brosius-Gersdorf wurden bereits in der Generaldebatte im Bundestag am 09.07, wenige Tage zuvor von Beatrix von Storch aus der AfD-Fraktion thematisiert. Dabei fragend an den Bundeskanzler Friedrich Merz, ob er die Wahl in einer solchen Kandidatin mit seinem Gewissen vereinbaren könne, bestätigte er dies schlicht mit – Ja. Eine Antwort die verhaltenen Beifall aus der eigenen Fraktion erhielt. Das perfide an der ganzen Fragestellung, typisch für AfD Abseits von Fakten, ist eine nicht gänzlich korrekte Wiedergabe der Auffassung von Brosius-Gersdorf zur Entwicklung des Lebens im Mutterleib und einhergehender rechtswissenschaftlicher Betrachtung des Vorganges im Kontext zur Würde des Menschen in Abwägung zwischen Fötus und der Schwangeren, was einen gewolltermaßen wesentlich drastischeren Eindruck erweckt.
Dabei hatte sich Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf ausgerechnet im Rahmen einen Staatsauftrages als Mitgleid einer Kommission mit der Thematik beschäftigt, die im April 2024 ihr Ergebnis bei der Bundespressekonferenz (BPK) vorgestellt hat. In diesem Rahmen wurde auf das rechtliche Dilemma in der Rechtsgüterabwägung zwischen den Rechten der Schwangeren und dem Ungeborenen hingewiesen, in dessen Folge sich die ca. ein Jahr tagende Kommission auf ein Mehrphasen-Modell geeinigt hat, wonach sich der Gesetzgeber bei einem Ersatz des §218a, in dem Schwangerschaftsabbrüche nach Abtreibungsrecht geregelt sind, richten solle.
Unterstützt von rechten Portalen wurde dieses, wie auch weitere vermeintliche Gegenargumente genutzt, um ihre Wahl zur Verfassungsrichterin zu sabotieren.
Eine klassische Schmutzkampagne, in düsterem Schatten der in den USA laufenden Delegitimation von unliebsamen Richtern oder Kandidaten auf ein (hohes) Richteramt und der damit bezweckten Delegitimierung der unabhängigen Justiz …
Brosius-Gersdorf in Corona-Pandemie Debatte damals für Impfpflicht
Ein weiteres aufgebrachtes vermeintliches Argument gegen die Kandidatin, zwar weniger aus CDU/CSU Richtung, mehr jedoch von eher rechter Seite – war der Vorwurf, sie hätte sich doch für eine Impflicht im Rahmen der während und vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie laufenden Debatte um Grundsatzfragen ausgesprochen – nur wo ist hierbei das Problem?
Impflicht ohne Zwang ist kein Impfzwang!
In der Debatte sollte nicht vergessen werden, dass es bei der Einschränkung von Persönlichkeitsrechten und anderen Maßnahmen stets auch hier um eine Rechtsgüterabwägung geht. Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gegenüber der im Seuchenschutz Falle gebotenen und vorgeschriebenen Verpflichtung des Staates zum Schutze der Bevölkerung im Ganzen, Rechte des Einzelnen in Teilen einzuschränken. Dies stets in Abwägung zur Risikoanalyse, welche bei Corona dynamisch und zu Beginn nur schlecht abschätzbar war.
Die Bilder der Leichenwagen aus Bergamo, weltweit überfüllte Notaufnahmen und anwachsende Todeszahlen ließen hierbei natürlich Spielraum in der Abwägung, wo der Staat, wie weit eingreifen darf, soll oder eher muss?!
Im Standpunkt von Brosius-Gersdorf fehlt jedoch der aktive Zwang. Im Kontext zur 2G/3G Regelung ging es darum, im Gegenzug zur Impfung schnellere und umfänglichere Gewährung von den im Rahmen der Corona-Maßnahmen zwischenzeitlich eingeschränkten Rechte. Wer nicht wollte, musste nicht, durfte dafür nur manches nicht so früh wie andere …
Impfzwang denkbar, abhängig vom Gefährdungspotential des Erregers / Szenario leicht überträgliches hämorraghisches Fieber (ähnlich Ebola)
Selbst ein Impfzwang mit aktiver Verpflichtung zur Durchführung wäre denkbar, insbesondere in einem Falle mit einem noch wesentlich gefährlicheren Erreger, wie es hämorrahgische Fieber ähnlich Ebola wären. Im Falle drastisch höher liegender Todesraten würde je nach Übertragbarkeit das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen kommen. Rigorosere Ausgangs-/Kontaktbeschränkungen wären in einem solchen Szenario mit inklusive.
Was sich anhört wie aus einem dystopischen Hollywoodfilm, ist theoretisch auch in der Realität möglich. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso scheinheiliger, als dass mit der Position einer Rechtswissenschaftlerin hierbei so ein Fass aufgemacht wird. Wer sich an vertretbaren, auf unserem Recht basierenden Abwägungen einer Rechtswissenschaftlerin stört mit konsensfähiger professioneller Meinung als Expertin, schränkt an dieser Stelle die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit ein! Gerade im Rahmen gesellschaftlicher Meinungsbildung müssen verschiedene Standpunkte von Experten in einer Demokratie geduldet werden, sofern wie im Falle von Frau Brosius-Gersdorf klar auf dem Boden des Rechts stehend.
Brosius-Gersdorf bei AfD-Verbot voreingenommen?
Kann eine Verfassungsrichterin neutral über ein AfD-Verbotsverfahren entscheiden, wenn sie dem zuständigen 2. Senat angehören würde, sofern sie sich ein Jahr zuvor noch unwissentlich von der Nominierung für ein solches Verbotsverfahren aussprach?
Auch hier wieder der Punkt, dass sie für etwas verurteilt wird, was den Kern ihrer Aufgabe als Rechtswissenschaftlerin ausmacht, die zur öffentlichen Meinungsbildung aktiv beitragen soll in ihrer Funktion als Expertin zu eben jenen Fragen und damit auch einen Standpunkt einnehmen muss.
Eine Ungeeignetheit offenbart sich auch hier wieder nicht bei der Kandidatin selbst, vielmehr bei den über ihren Positionen kreisenden Geiern aus unsauber arbeitenden Medien, Politikern und Beobachtern. Darunter auch große Formate & Nachrichtenportale, die kaum bis gar nicht nachlassen in der Berichterstattung. Reißerisch und unpräzise wird die Schmutzkampagne weitergetrieben.
BVerfG Senate – kein Verfassungsrichter entscheidet alleine
Bei aller Voreingenommenheit die man Brosius-Gersdorf unterstellt, ist zum einen auf die Besetzung in den Senaten des BVerfG hinzuweisen sowie auf die Entscheidungsfindung per Mehrheit der pro Senat acht Verfassungsrichter. Kein Verfassungsrichter entscheidet demnach alleine. In manchen Fällen ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Senat notwendig, wie bei einem Parteienverbot …
Eine Frage stellt sich mir hier auch wieder – wie nur kann denn eine Rechtswissenschaftlerin weit vor Bekanntgabe Ihrer Nominierung als Anwärterin so politisiert in einer rechtlichen Frage sein, wenn ihre Positionen einen weiten Teil der gesellschaftlichen Meinung abbilden? Soll sie als Expertin und Rechtswissenschaftlerin hierbei nicht auch eine konkrete Meinung haben dürfen? Und wenn nein, welche Art Verständnis von Wissenschaft, Politik, Verfassungsgericht und Grundrechten manch Journalisten bzw. Medien und Abgeordnete haben, müsste man sich eher fragen.
Plagiatsvorwürfe - laut CDU Fraktionsvorsitzenden Spahn ausschlaggebender Grund - Vorwand?
Plagiatsvorwürfe waren laut CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn wohl das Zünglein an der Waage, das die 30-50 Abweichler dazu bewegte, Brosius-Gersdorf ihre Unterstützung zu entziehen und sie damit in der Wahl nicht als Verfassungsrichterin zu bestätigen. In den Medien mehrheitlich berichtet auch mit Bezug auf zahlreiche Abgeordnete von CDU/CSU, sei dies jedoch nicht der Hauptgrund für die Verweigerung ihrer Stimmen in der Wahl der Verfassungsrichter im Bundestag, welche dann kurzfristig daraus resultierend vertagt wurde.
Stellt sich die Frage, ob die vorgeschobenen Plagiatsvorwürfe eines umstrittenen Mannes, die er „gegen alle und jeden in der Republik erhebt“, wie von Grünen-Fraktionsvorsitzender Britta Haßelmann im Bundestag zum Drama um Brosius-Gersdorf emotional aufgeladen klargestellt, nicht mehr Vorwand als echter Grund waren?
Rechtsströmung in Union - Ablehnung als Strategie Richtung Schwarz-Blau?
In Anbetracht aller Umstände und Details bleibt es verblüffend, wieso Standpunkte aus den letzten Jahren auf den letzten Metern primär zum Ablehnungsgrund von einer nicht unerheblichen Anzahl an CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, wenige Tage vor der Richterwahl begannen hochzukochen.
Die von Brosius-Gersdorf per eigens beauftragtem Gutachten mittlerweile vollumfänglich entkräfteten Plagiatsvorwürfe, nach Aussagen vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Spahn den entscheidenden Ausschlag gebend, waren wie nun auch bei Markus Lanz vom 17.07 durch CDU-Abgeordneten Christoph Ploß betont, eben nicht wirklich das Problem. Es blieb bei dem Standpunkt, Frau Brosius-Gersdorf sei von den christlich-fundamentaleren Unions-Abgeordneten aufgrund ihrer persönlichen, fachlichen Position zum Thema Abtreibungsrecht rund um §218a und die allgemeine Würde des Menschen, aus derer Sicht nicht für das Amt geeignet gewesen, weshalb die Stimmen verweigert wurden.
Eine andere Schlussfolgerung, die Jens Spahn endgültig aus dem Posten des Fraktionsvorsitzenden befördern würde, ist die des ausgeprägten Führungsversagens. Als Fraktionsvorsitzender muss er gerade bei wichtigen Entscheidungen wie bei Zwei-Drittel-Entscheidungen die Bedenken im Vorfeld wahrnehmen, was scheints nicht geschah. Auf die Aussage von Christoph Ploß bei Lanz hin, die Abgeordneten hätten sich großteils erst am Montag vor Richterwahl am Freitag 11.07 mit den Personalien befasst, stellt sich deshalb die Frage – wo waren die Vorgespräche? Ein Richterwahlausschuss befasst sich mit den Kandidaten, wählt diese einstimmig, auch die Vertreter von CDU/CSU und keiner kommunizierte im Vorfeld über die zur Wahl stehenden Kandidaten mit der Fraktionsbasis?
Das würde nicht nur ein schiefes Bild auf die Union-Fraktionsspitze werfen, vielmehr offenbart sich hier eine innerfraktionäre Dysfunktionalität wenn es am wesentlichsten in der Demokratie, der politischen sachlich geführten Debatte schon intern scheitert?!
Oder gab es diese Gespräche sehr wohl, und es liegt ein tiefergehendes Problem vor? Schon länger wird über eine sich der AfD annähernden Strömung in CDU/CSU spekuliert, die eventuell hier orchestriert in Erscheinung tritt?
Scheindebatte Abtreibungsrecht: Brosius-Gersdorf für 2. Senat geplant - nicht zuständig für Abtreibungsrecht
Mir persönlich erscheint dies alles als Scheindebatte rund um das Abtreibungsrecht, vorgeschoben von den Abweichlern um die wahre Intention, eine im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Senate am Bundesverfassungsgericht insbesondere für AfD unliebsame Kandidatin gezielt aus dem Rennen zu nehmen mit der laufenden Schmutzkampagne. Da die Kandidatin für eben jenen 2. Senat gesetzt war, verlief die Kampagne aus Sicht der Intriganten mit Erfolg.
Auch am Tag nach der Rechtfertigung von Brosius-Gersdorf bei Lanz am 16.07, schafft es der für die CDU in der Sendung anwesende Christoph Ploß hier nicht, diesen Umstand anzuerkennen, als Lanz auf die Zuständigkeiten der Senate hinwies. Er sieht seine Fraktionskollegen weiterhin als nicht von der Medienkampagne, zugespitzt von rechten Newsportalen, aufgewiegelt. In persönlicher Prüfung des Sachverhalts hätten diese Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen die Entscheidung getroffen, Brosius-Gersdorf ihre Stimme zu verweigern. Dies jedoch im Widerspruch zu den nicht neuen Positionen um eine in einer seit mehreren Wochen hinter den Kulissen bekannten Namensliste auftauchende Kandidatin, von der Fraktion im Richterausschuss einstimmig gewählt.
Delegitimation von potentiell pro AfD-Verbot stimmenden Kandidatinnen
Hauptziel der Schmutzkampagne scheint die Delegitimation von potentiell pro AfD-Verbot stimmenden Kandidatinnen zu sein, die sich zur Thematik im Vorfeld äußerten. Hierbei treibt die AfD insgesamt CDU/CSU wie am Freitag bewiesen, erfolgreich vor sich her. Mit Brosius-Gersdorf ist eine überaus kompetente Rechtswissenschaftlerin in Ihrem Ansehen beschädigt worden, die als Expertin ihres Fachgebiets in einem offenen Brief von 300 Rechtswissenschaftlern aus ganz Deutschland als geeignete Wahl für das Amt bestätigt wurde. Darin wird auch der Umgang mit ihr scharf kritisiert. Doch die Schmutzkampagne geht weiter, auch aus der Politik wie s. Bild oben am Beispiel der AfD zu sehen.
Auf der AfD-Homepage veröffentlicht sind derzeit zwei Statements von Stephan Brandner vom 15. und 16. Juli zur Wahl der Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht. Dabei wird offensichtlich, woher die verbale Eskalation teilweise herstammt.
Am 15. Juli schrieb Brandner, die Aussagen von Brosius-Gersdorf seien „eindeutig links-ideologisch bis verfassungsfeindlich“ und am 16.07 legte er gleich nach. Er sieht darin Brosius-Gersdorf als erledigt an und schwenkt den Fokus um auf die zweite Kandidatin Frau Prof. Dr. Jur. Kaufhold, die „nicht weniger gefährlich“ sei, da sie für ein AfD-Verbot und eine „Deindustrialisierung Deutschlands“ stünde. Zudem sei Kaufhold eine „radikale Klimaktivistin“, die auch keine Schwierigkeiten damit hätte, Enteignungen zu fordern.
Trumpisus erreicht Deutschland - Angriff auf die Demokratie und das Bundesverfassungsgericht
Die allseits beschworene Gefahr für die Demokratie und mindestens für das Ansehen des BVerfG in der Bevölkerung liegt genau in dem schon sichtbaren Prozess. Aus Fachkreisen wie auch im entsprechenden Wahlausschuss bestätigte Kandidatinnen werden von der überwiegend von rechts zugespitzten Kritik (wie unschwer zu erkennen) vor sich hergetrieben, das Resultat ist nicht nur eine aus AfD Sicht durch Instrumentalisierung der CDU/CSU erfolgreich verhinderte Abstimmung zur Bundesverfassungsgericht Richterwahl im Bundestag, vielmehr wurde die Axt an das hohe Ansehen unseres Verfassungsgerichts gelegt, und das mit helfender Hand von CDU/CSU.
Eine gewisse Nähe zur MAGA-Bewegung und der neuen, trumpistischen Republikanischen Partei wurde dem bereits angezählten CDU-Fraktionsvorsitzendem schon länger nachgesagt, was eine gewisse Skepsis zur Überraschung dieser Entwicklung bei ihm hochkommen lässt, wie ich finde. Es wird nicht nur für seine Zukunft in Fraktion und Partei entscheidend sein, wie sich die Union in den nächsten Wochen entscheidet – Mehrheit beisammen, oder nicht …
Fehler eingestehen, Wahl durchziehen und Kandidaten bestätigen - Ende gut, alles gut?
Abschließend möchte ich festhalten, dass der Vorgang zwar im Ansehensverlust nicht mehr rückgängig zu machen ist, dennoch bleibt ein Weg der Schadensminimierung für alle Verursacher der aktuellen Misere.
Die Fraktionsspitze der Union sollte den Fehler in der Einschätzung ihrer eigenen Abgeordneten bestätigen, sich dem Anstand nach im Idealfall noch entschuldigen für das Chaos, statt es bei jeder Gelegenheit kleinzureden und die Wahl auf den zweiten Anlauf durchziehen, in der die Kandidaten final doch noch bestätigt werden. B90/Grüne haben dies bereits vorgeschlagen und eine Bundestag Sondersitzung in der Sommerpause gefordert, um die verpatzte Wahl doch noch zu einem guten Ende zu führen.
Ob es dazu kommt, ist derzeit noch offen. Es seien zwar Gespräche angesetzt, dennoch sehen Experten wie auch Abgeordnete von CDU/CSU die Besetzung von Frau Brosius-Gersdorf für nicht mehr haltbar. Von der SPD erhält sie als von ihr nominierte Kandidatin derweil Rückendeckung. Man stünde zu ihr als zukünftige Verfassungsrichterin.
Im Falle des Scheiterns der Wahl im Bundestag spätestens nach der Sommerpause, würde die Wahl an den Bundesrat übertragen werden. Ob es dort zur benötigten Mehrheit für die aktuell aufgestellten Kandidaten käme, bleibt abzuwarten und ist bei der aktuellen Dynamik wohl nicht gänzlich sicher. Der zusätzliche Streitpunkt in der Bundesregierung dürfte sich nicht vorteilhaft auf das Verhältnis zwischen SPD und CDU/CSU auswirken. Auch dieser Schaden ist einmal angerichtet, nicht mehr ganz zu kitten für den Rest der Legislatur, man kann es aber versuchen. Drum verbleibe ich in der Hoffnung, dass man hier doch noch in Einigkeit und Würden zur Klärung und erfolgreichen Wahl im Bundestag kommt.
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