Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

Cannabis auf Rezept – Schwarze Schafe unter Telemedizin / Apotheken zerstören Markt

Cannabis auf Rezept - Schwarze Schafe unter Telemedizin und Apotheken

Schwarze Schafe in der Telemedizin zerstören durch Unterlaufen jeglicher Standards in Sachen Jugendschutz und Mengenbeschränkungen bei Cannabis auf Rezept den Markt. Medizinalcannabis anonym unter falschem Namen bestellen, ohne den Personalausweis zu hinterlegen und ohne Alterskontrolle geliefert bekommen? Wie in der Reportage Kontrovers vom 22.10 berichtet, ist genau dies bei dubiosen Anbietern so möglich.
Eine Geschäftspraxis, die den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zur Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung, vorangetrieben von CDU/CSU, in die Hände spielt. In diesem Beitrag genaueres dazu.

Einzelne Anbieter in der Telemedizin zerstören durch offensichtlich rechtswidrige Geschäftspraktiken den Markt. Durch die im Kontrovers Praxistest gezeigte Möglichkeit, anonym bei einem solchen Anbieter zu bestellen, werden neben dem Jugendschutz auch andere gesetzliche wie auch fachliche Standards unterlaufen. In der Folge können nicht nur Minderjährige durch Falschangaben und Lieferung ohne Alters-/Personalausweiskontrolle an Cannabis auf Rezept kommen, auch Dealer haben so die Möglichkeit die pro Patient sonst übliche maximal zu verschreibende Menge von 100g pro Monat zu umgehen. 

Telemedizin in Sachen Cannabis auf Rezept ist ein Zugewinn für Millionen Betroffene. Viele Anbieter halten Mindeststandards ein und das System funktioniert. Umso ärgerlicher, dass ganz getreu dem Motto “Gier frisst Hirn” nun einzelne schwarze Schafe am Markt die Debatte um eine MedCanG Verschärfung durch ihr Handeln befeuern.

Jugendschutz in Telemedizin und Versandhandel bei Cannabis auf Rezept

Jugendschutz in Telemedizin und Versandhandel bei Cannabis auf Rezept - Mindestalter 18 Jahre

Jugendschutz in der Telemedizin bei Cannabis auf Rezept funktioniert bei allen mir bekannten Anbietern. Grundsätzlich muss idR der Personalausweis bzw. eine Kopie davon auf der Telemedizin Plattform hinterlegt werden, damit die Rezepte auch auf die korrekte Empfangsperson ausgestellt werden. In Schritt 1 mag dies alleine zwar noch nicht verhindern, dass sich heimlich der Personalausweis eines über 18 Jährigen genommen wird, bspw. der Eltern um damit dann ein Rezept zu erschleichen, ist jedoch unbedingt erforderlich in Kombination mit dem nächsten Schritt.
In Schritt 2 geht das ausgestellte Rezept an eine kooperierende Apotheke, die bei Abgabe dort vor Ort persönlich den Personalausweis überprüfen kann. Falls extern, ist im Versandhandel eine persönliche Zustellung mit Altersverifikation ua. bei DHL möglich. 

Normalerweise dürfte also, wenn sowohl in der Telemedizin als auch (Versand-) Apotheke ordentlich gearbeitet wird, kein Medizinalcannabis einen Minderjährigen oder sonstige Besteller unter falschem Namen erreichen.

Umgehung der maximalen Verschreibungsmenge pro Monat und Person

Bei Preisen von mittlerweile beginnend in Größenordnungen ab ~3€/g ist der legale Markt um Medizinalcannabis absolut konkurrenzfähig zum Schwarzmarkt bzw. überbietet diesen in Preis/Leistung oftmals noch deutlich. Diesen Anreiz sehen nicht nur Verbraucher, auch der ein oder andere Dealer dürfte sich hierüber eindecken, so zumindest ein Vorurteil. 

Und ja, grundsätzlich ist dies ohne eine zentral erfassende Stelle für Verschreibungen von Cannabis auf Rezept allgemein möglich. Das mag zwar dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge sein, ist aber kein Problem rein in der Telemedizin vorkommend. Dabei jedoch allgemein stets zu berücksichtigen, der Besteller handelt durch Angabe unwahrer Angaben rechtswidrig. Mit eben jenen falschen Angaben könnte man jedoch auch im Ärztehopping von Praxis zu Praxis touren und sein Glück versuchen – dieser Ansatzpunkt kann also nicht einseitig für einen Ausschluss von Verschreibungen per Telemedizin argumentativ herangezogen werden.

Verhältnismäßige Kompromisslösung statt Verbotswahn bei Cannabis auf Rezept

Trotz einzelner dubioser Anbieter am Markt, sollte eine verhältnismäßige Kompromisslösung das Ziel sein, nicht ein solch rigoroser Ansatz im CDU/CSU typischen Cannabis Verbotswahn. 

Die SPD im Bundestag ist also dazu aufgerufen, im anstehenden Gesetzgebungsverfahren den Kabinettsentwurf zur MedCanG Verschärfung auf ein vernünftiges Maß einzudampfen. Den Stimmen aus der SPD-Bundestagsfraktion nach zu entnehmen mit bisher guten Aussichten.
Mögliche Kompromisslösungen:
– Erweiterte Beratungspflichten allgemein
– Verpflichtendes Arztgespräch in Intervallen per Telemedizin, dafür Verzicht auf Pflicht zur persönlichen (Erst-)Verschreibung wie bisher vorgesehen
– Verschreibungsregister
– Höherer Strafrahmen bei Verstößen (s. anonym bearbeitende Anbieter ohne Namens-/Identitäts Erfassung per Ausweiskontrolle) in Bußgeldern bemessen

In Zeiten von Praxismangel in vielen Fachrichtungen, erscheint es nicht zeitgemäß, die auf Cannabis auf Rezept spezialisierten Telemedizin Anbieter gänzlich von der Verschreibung auszuschließen, sofern diese gewisse Standards einhalten. Zumal bei der Vorstellung des Bundeslagebild Rauschgift 2024 am 24.10.2025 betont wurde, dass die Aktivität der organisierten Kriminalität insbesondere rund um Rauschgiftkriminalität, aber auch in weiteren Betätigungsfeldern wie Wirtschaftskriminalität, zunimmt. Umso wichtiger erscheint es, die wenigen legalen Versorgungswege nicht unverhältnismäßig zu beschränken, was letztlich primär dem Schwarzmarkt und illegalen Strukturen hilft.  

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