Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

CSC Stellungnahme zum Referentenentwurf des Cannabisgesetzes

CSC Stellungnahme zum Referentenentwurf des Cannabisgesetzes (CanG)

CSC Stellungnahme ein Statement von 55 Cannabis Social Clubs (CSC) zum Referententwurf des Cannabisgesetzes

CSC Stellungnahme gemeinschaftlich ausgearbeitet im Rahmen der CSC Gründungscommunity (bald CAD Gründungscommunity), gezeichnet von 55 CSC oder auch Anbauvereinigungen (AVen) wie vom Gesetzgeber betitelt.

In dieser Veröffentlichung zu finden unter stellungnahme.csc-gruenden.de wird der Gesetzentwurf aus Sicht von angehenden CSC/AV BetreiberInnen bewertet und kommentiert.

Insbesondere kritisch aufgefasst wird ein hohes Maß an Überregulierung, welches Eigenanbau kaum zulässt und Cannabis Social Clubs (CSC) durch umfangreiche Auflagen im Praxisbetrieb einschränkt, zu Lasten der Erfüllung Regierungseigener Ziele hinter dem Gesetzesvorhaben.

Eigenanbau muss im Eigenverantwortlichen Rahmen möglich sein, Cannabis Social Clubs im Praxisbetrieb nicht von Auflagen erdrückt und Säule 2 für eine kommerzielle Abgabe in Läden folgen …

Nur so kann langfristig möglichst effektiv der Schwarzmarkt eingedämmt, Gesundheits- und Verbraucherschutz gestärkt sowie der Jugendschutz verbessert werden. 

Was ist dem Referententwurf nach beim Eigenanbau und Besitz erlaubt?

Eigenanbau von Cannabis ist durch die allgemein auf alle Pflanzenteile bezogene Besitzobergrenze von 25g praktisch unmöglich.

Besitz von 25g Blüten, Haschisch oder Pflanzenteilen ist erlaubt, dabei wird jedoch nicht zwischen öffentlichem Raum und Wohnraum unterschieden anders als noch im Leak vom 09.05.23 (Sachstand Ende April)

Schenken bzw. die unentgeldliche Abgabe ist nur zum „unmittelbar darauf folgenden gemeinschaftlichen Konsum“ zulässig.

Das übergeben von Cannabis zum Konsum in eigenverantwortlichen Maße, räumlich & zeitlich getrennt von einander soll laut dem Entwurf also nicht erlaubt sein. Darf man jedoch frei kistenweise hochprozentige Spirituosen an Erwachsene verschenken oder Tabakprodukte.

Konsum ist nur in einem Abstand von 200m zu allen möglichen Plätzen, an denen regelmäßig Kinder & Heranwachsende verkehren wie Bildungsstätten, Sport-/Spielplätze, Schulen etc.

Nur was wenn man ortsfremd ist und dies so garnicht immer korrekt ermitteln kann?

Was sind dem Referententwurf nach problematische vorgaben csc oder auch anbauvereinigungen wie im Cannabisgesetz betitelt?

Während der Eigenanbau dem Gesetzentwurf nach so praktisch verunmöglicht ist, werden Cannabis Anbauvereinigungen oder auch umgangssprachlich CSC durch unverhältnismäßige Auflagen gegängelt.

Die soziale Komponente fehlt durch ein Konsumverbot, ähnlich zu den oben aufgezählten Orten auch in einem Abstand von 200m Anbauvereinigungen.

Arbeitspflicht aller Mitglieder im Anbau, bei gleichzeitigem Ausschluss von Teil-/Vollzeitstellen dafür.
Ausschließlich Minijobs, ehrenamtliche Helfer oder Mitglieder im Rahmen des Arbeitseinsatzes soll die Anbauvereinigung für die Erzeugung des gemeinschaftlichen Cannabis vorsehen dürfen.

Transport- und Versandverbot verhindert die unter Umständen kostengünstigere wie auch gesamtplanerisch eventuell sinnvollere Aufteilung auf verschiedene Vereinsräumlichkeiten, um Anbau und Abgabe räumlich zu trennen.

Namentliches Abgaberegister mit genauer Protokollierung welches Mitglied wann, wie viel Cannabis oder Haschisch von der Anbauvereinigung erhalten hat.
Insbesondere in Verknüpfung mit sensiblen Berufsgruppen oder Umfeldern, sowie bei nur geringfügig angepassten Grenzwertem im Straßenverkehr, sehen viele InteressentInnen hier ein Hindernis an einer Versorgung über Cannabis Anbauvereinigungen teilzuhaben.

Wie ist das Feedback aus der Medizinal und Nutzhanf Branche zum Referentenentwurf des Cannabisgesetzes?

Medizinalbranche geht der Gesetzentwurf in Teilen nicht weit genug, ist jedoch in Summe zufrieden mit den Verbesserungen.

Auf der einen Seite wird die allgemeine Verschreibbarkeit von Cannabis als Medizin durch alle Ärzte außer Veterinär- und Zahnärzte rechtlich im Gesetz gesichert.

Darüber hinaus wird durch die Herausnahme aus dem BtMG der Zugang zum Markt sowie die allgemeinen Regularien im Umgang vereinfacht.


Alles in allem scheint sich der Umsatz in diesem Sektor durch die geplante Gesetzgebung zu verdrei- bis zehnfachen, wie Jakob Sons Geschäftsführer von Cansativa vor kurzem im FAZ Interview verriet

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