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Oliver Neusser
Gesetzentwurf zur Verschärfung vom Medizinalcannabisgesetz (MedCanG)
Gesetzentwurf zur Verschärfung vom Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) - Inhaltsverzeichnis
Gesetzentwurf zur Verschärfung des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) vom Gesundheitsministerium zu Beginn der Sommerpause an Verbände geschickt. Damit beginnt noch vor der Zwischenevaluation im Herbst der Kampf um die Errungenschaften der Entkriminalisierung bzw. Teil- Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Nun sind Aktivisten, Betroffene sowie Branche gefragt, der Bundesregierung im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu zeigen, dass es hier zu keinen Rückschritten in der Versorgung mit Medizinalcannabis kommen darf. Denn genau das wäre die Folge des Gesetzentwurfs von CDU Gesundheitsministerin Warken durch Wegfall der Möglichkeit, Cannabis auf Rezept per Telemedizin online verschreiben zu lassen. Eingelöst häufig bei teils nicht lokal ansässigen Apotheken per Paketversand zugestellt, soll auch der Versandhandel von Medizinalcannabis untersagt werden.
Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf (RefE) zur Änderung des Medizinalcannabigesetzes (MedCanG), würde der Zugang zu Medizinalcannabis massiv erschwert und durch das beabsichtigte Versandverbot fiele ein weiter Teil des bisherigen Angebots für Betroffene weg. Auch mit Blick auf die Preisentwicklung am Markt profitieren Medizinalcannabis Nutzer vom Versandhandel und der erst darüber wahrlich ermöglichten, freien Apothekenwahl. Betroffene Verbraucher mit med. Indikation, Apotheker und Cannabisunternehmen sprechen sich eindeutig gegen die geplante MedCanG Gesetzesänderung aus.
Anders die Reaktion auf Seiten von Bundesärzte-, Bundesapothekerkammer und ABDA, deren Stellungnahmen traditionell in der Gesundheitspolitik von hoher Relevanz sind. Hier begrüßt man die geplanten Gesetzesziele. Nach Ansicht der Bundesärztekammer seien diese sogar noch zu kurz gefasst, man müsse darüber hinausgehend Medizinalcannabis wieder als Betäubungsmittel (BTM) reklassifizieren. Derweil kommen die ersten Kompromissvorschläge ins Gespräch.
Ob und inwieweit es überhaupt im Bundestag zu Änderungen am MedCanG kommt, hängt auch vom CDU/CSU Koalitionspartner, der SPD ab. In der Vergangenheit wurde ein Festhalten am Cannabigesetz und damit auch dem darin enthaltenen MedCanG von Seiten der SPD betont. Ob es auch wirklich dazu kommt, bleibt abzuwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen mir, wohl auch wegen der Sommerpause, noch keine Statements von Abgeordneten der SPD vor. Carmen Wegge als ehemalige CanG-Berichterstatterin und mittlerweile im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion äußerte sich zuletzt ua. zum Richterdrama um Brosius-Gersdorf als Thema von besonderer Relevanz, andernfalls hätte sie sich nehme ich mal an bereits auch zum Thema Cannabis geäußert.
Referentenentwurf (RefE) - Konkrete Änderungen am MedCanG
Cannabis auf Rezept per Telemedizin vor dem Aus - Wegfall online Verschreibung
Cannabis auf Rezept per Telemedizin vor dem Aus durch verpflichtenden persönlichen Kontakt bei Verschreibung. Durch den Wegfall von Online Verschreibungen, würde den Telemedizin Plattformen bzgl. Medizinalcannabis die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Neben dem wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen trifft es auch die Verbraucher mit med. Indikation, allen voran schwererkranke Patienten, am härtesten.
Unter Änderung Nr. 1a (s. Bild oben) wird der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient verpflichtend einer Verschreibung im MedCanG zugrunde gelegt. Durch den Zusatz „in der Arztpraxis oder im Hausbesuch“ wird die räumliche Präsenz definiert, worüber auch persönliche digitale Konsultationen per Videotelefonie wegfallen.
Hauptproblem an dieser Gesetzesänderung:
Durch Wegfall der digitalen Verschreibung per Telemedizin entfällt für viele Betroffene der Zugang zu Medizinalcannabis, da niedergelassene (Fach-) Ärzte häufig ungeachtet der im Einzelfall vorliegenden medizinischen Indikation des Patienten, die Verschreibung von Cannabis auf Rezept pauschal ablehnen und verweigern. Insbesondere in ländlichen Regionen ergibt sich in Kombination aus einer geringen Praxisdichte und der oftmals noch vorherrschenden Pauschalablehnung von Medizinalcannabis eine nicht unerhebliche Versorgungsproblematik für einen großen Teil der Betroffenen.
Versandverbot für Medizinalcannabis
Ein Versandverbot für Medizinalcannabis ist unter Änderung Nr. 1b ebenfalls vorgesehen. Was damit dem Grundsatz der freien Apothekenwahl im digitalen Zeitalter samt online Anbietersuche in wenigen Mausklicks zuwiderläuft. Auch hier wieder ist der Schaden geteilter maßen sowohl bei Branche als auch Betroffenen.
Hauptproblem an dieser Gesetzesänderung:
Am Markt hat sich ein wachsender Niedrig-/Mittelpreissektor etabliert, der insbesondere durch die überregionale freie Apothekenwahl auch aus Preisgründen zur Versorgung von Betroffenen verfügbar bleiben sollte. Die Preisschwankungen zwischen den Apotheken bei einzelnen Sorten können mehrere €/g ausmachen, was nicht für jedermann finanziell tragbar ist. Freie Apothekenwahl in Kombination mit der Option zum Preisvergleich ist eine insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen wichtige Errungenschaft, die es zu erhalten gilt. Ein Versandverbot würde hier in diesem Kontext neben einer allgemein eingeschränkten Verfügbarkeit von bzw. Zugänglichkeit zu den am Markt gelisteten Medizinalcannabis-Blüten vor allem Einkommensschwache und Geringverdiener einseitig benachteiligen.
Verstoß als Straftat nach §25 Strafvorschriften im MedCanG
In Änderung Nr. 2 wird ein Verstoß in §25 Strafvorschriften des MedCanG entsprechend ergänzt. Ein Zuwiderhandeln wird als Straftat gewertet mit Strafandrohung von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
§25 im Medizinalcannabisgesetz entspricht im Konsumcannabisgesetz §34, auch im Strafrahmen.
Reaktionen auf CDU Gesundheitsministerin Warkens Gesetzentwurf zur Änderung des MedCanG
Bundesärztekammer, Bundesapothekerkammer und ABDA für MedCanG Verschärfung
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des MedCanG werden von der Bundesärztekammer, Bundesapothekerkammer sowie der ABDA begrüßt, wie in diesem Video thematisiert.
Bedenkt man deren Ablehnung gegenüber der Freigabe von Cannabis allgemein, wie im Gesetzgebungsverfahren zum Cannabisgesetz (CanG) und darüber hinaus schon oft zur Schau gestellt, verwundert die auch jetzt wieder vorhandene Anti-Haltung auf deren Seite wenig. Vorgeblich das Patientenwohl im Fokus, treiben diese Vertreter von Ärzteschaft und Apothekern seit längerem schon die Debatte gegen den boomenden Markt um Medizinalcannabis voran.
Mit Blick auf die folgende Expertenanhörung im federführenden Gesundheitsausschuss geben deren Statements zu Warkens Gesetzentwurf bereits einen konkreten Vorgeschmack auf dessen, was den Beobachter bei dieser Anhörung aus deren Richtung erwartet.
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) gegen Verschreibung auf Basis von Fragebögen
Vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) kommen gemischte Reaktionen. Auf der einen Seite begrüßt man die per Gesetzesänderung vorgeschriebene persönliche Verschreibung, lehnt diese jedoch in der Vollumfänglichkeit ab. Eine qualitative Telemedizin sei unter Einhaltung der medizinisch fachlichen Standards möglich, weshalb der gänzliche Ausschluss einer Online Verschreibung abgelehnt wird. Vielmehr solle der Gesetzgeber verpflichtende persönliche Beratung auch digital möglich per Gesetzesänderung im MedCanG etablieren, was den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient per Videotelefonie für online Verschreibungen mindestens bei Erstverschreibung vorschreiben und eine Erstverschreibung rein auf Basis von Fragebögen ausschließen soll.
Zudem wird eine niedrigschwellige Zugänglichkeit erwogen, beispielsweise im Rahmen eines OTC-Switches, wie VCA-Vorsitzende Dr. Christiane Neubaur in einem Podcast der Pharmazeutischen Zeitung mitteilte. In welchem Rahmen genau, ergibt sich dem Zuhörer des Podcasts jedoch nicht. Der konkrete Vorschlag würde zu späterem Zeitpunkt veröffentlicht.
Das geplante Versandverbot lehnt der VCA nach Aussagen der Vorsitzenden ab. Eine gesicherte Versorgung auch von schwerkranken Patienten müsse weiterhin gegeben sein, was häufig aufgrund eingeschränkter bzw. fehlender Mobilität ohne Versandapotheken nicht in jedem Falle gewährleistet sei.
Gesundheitspolit. Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion Simone Borchardt gibt Contra
Gegenwind zu Warkens kritischer Betrachtung der Situation um Medizinalcannabis kommt auch aus der eigenen Fraktion. Die gesundheitspolit. Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion Simone Borchardt äußerte sich in Teilen kritisch zum geplanten Gesetzentwurf und machte erst neulich bei einem Unternehmensbesuch bei der Grünhorn Gruppe klar, dass Medizinalcannabis ein vielseitiges Potenzial habe und ein niedrigschwelliger Zugang gewährleistet sein müsse.
Gesundheitspolit. Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christos Pantazis zu Warkens Gesetzentwurf
Im Deutschlandfunk Interview vom 22.07 Juli äußerte sich Christos Pantazis als gesundheitspolit. Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf von CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken.
Er hält erst einmal fest, dass die Zahlen vom BMG detektiert, so auch der Realität entsprechen, was eine genaue Betrachtung erforderlich machen würde. In Anbetracht „dieser Entwicklung müssen wir reagieren“.
Bei Änderungen am Medizinalcannabisgesetz sei für die SPD von zentraler Bedeutung, dass eine verlässliche, wohnortnahe und vor allem barrierefreie Versorgung von Patienten auch weiterhin gewährleistet sein müsse.
Er verweist zudem auf die im Koalitionsvertrag und dem CanG vorgesehene (Zwischen-) Evaluation, die in erster Phase im Herbst ein erstes Ergebnis liefern soll.
Gerade auch weil erste Urteile gegen Telemedizin Anbieter von Cannabis auf Rezept online eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der bisherigen Verschreibungspraxis feststellten, teils nur basierend eines Fragebogens, müsse sich der Gesetzgeber dieser Sache annehmen.
Dabei stets zu berücksichtigen:
Für die SPD sei mit dem Scheitern der Verbotspolitik nun der Gesundheitsschutz als neuer Maßstab in der Cannabispolitik von zentraler Bedeutung. Mit diesem Hintergrund wird sich die SPD-Bundestagsfraktion, sobald der Gesetzentwurf durchs Kabinett ist, mit diesem befassen.
Widerstand von Betroffenen und Branche gegen Warkens Gesetzentwurf
Widerstand gegen Warkens Gesetzentwurf und die darin vorgesehene Gesetzesänderung des MedCanG regt sich bei Betroffenen und Branche. Viele sehen die aktuelle Lösung, mich eingeschlossen, als EU-konforme Alternative zu den ursprünglich von der Ampelkoalition versprochenen Fachgeschäfte, die es zu erhalten gilt.
Eine gesichtswahrende Lösung gut für Konsumenten, Gesellschaft und Staat als Ganzes – schlecht jedoch für den Schwarzmarkt!
Mit für 2025 prognostizierten 120-150 Tonnen Medizinalcannabis im Import, ist dem Schwarzmarkt bereits ein schwerer Schlag versetzt worden, gemessen an konservativ geschätzten Jahresverbräuchen von ~400 Tonnen jährlich in Deutschland. Übergegangen in einen legalen Markt mit hohen Qualitätsstandards, voll versteuert, Arbeitsplätze schaffend … Ein Fortschritt neben Anbauvereinigungen und Eigenanbau, der nicht mehr wegzudenken ist.
Ob und inwieweit es zu Änderungen am Medizinalcannabisgesetz kommt, wird sich nach der Sommerpause zeigen. Auch mit Blick auf die ausstehende Zwischenevaluation erscheint es unwahrscheinlich, als dass man sich hier voreilig zu konkreten Anpassungen am Gesetz hinreißen lassen würde. Da mittlerweile auch innerhalb der CDU eine zunehmende Akzeptanz von Medizinalcannabis zu vernehmen ist, könnte es bereits an der fehlenden internen Mehrheit für Warkens Vorhaben scheitern. So zumindest eine kleine Hoffnung, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Vielmehr wird es wie so oft bei Gesetzen am Ende auf eine Kompromisslösung hinauslaufen.
Ein Versandverbot für Apotheken ist gänzlich abzulehnen, während es rund um die Erstverschreibung sowie im Ansatz des begleiteten Monitorings durchaus zu Änderungen kommen darf. Nur gerade auch mit Blick auf in vielen Regionen überlastete (Fach-) Arztpraxen hat keiner einen Vorteil davon, die Telemedizin vollumfänglich auszuschließen, während man andere verschreibungspflichtige Medikamente sowie teils riskantere OTC-Arzneimittel weiterhin problemlos auf diesem Wege erhält.
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