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Oliver Neusser
Kabinett beschließt Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung
Kabinett beschließt drastische Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung mit weitreichenden Folgen für Betroffene und Branche, sollten die Hauptforderungen des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren nicht noch deutlich entschärft werden. Konkret geht es zum einen um den Wegfall der Online Verschreibung von Cannabis auf Rezept per Telemedizin sowie einem Versandverbot, jeweils nur für Medizinalcannabis Blüten angedacht.
Branchenexperten gehen von einem Rückgang des Marktes für Medizinalcannabis Blüten von 60-70% aus, sollten die Gesetzesänderungen
umgesetzt werden. Dabei profitiert von einer solch überrestriktiven Gesetzesverschärfung primär der Schwarzmarkt, dessen Eindämmung CDU/CSU somit bewusst sabotieren und diesen sogar noch aktiv fördern.
Der genaue Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens ist nur schwer abzuschätzen. Aktuell prüft die EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens den Gesetzentwurf auf Konformität zum EU-Recht, womit eine mindestens dreimonatige Stillhaltefrist einhergeht. In der Zwischenzeit dürfte der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden zur ersten Lesung und Beratung in den Ausschüssen, nicht jedoch zur Verabschiedung in 2/3. Lesung. Da von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion bereits Änderungen im parlamentarischen Verfahren angekündigt wurden, dürfte sich ein intensiver Beratungsbedarf innerhalb der Regierungskoalition ergeben, der ebenfalls zu Verzögerungen führen könnte. Alle Details zur Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung nachfolgend im Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
CDU-Gesundheitsministerin Warkens Gesetzentwurf im Kabinett angenommen
Ursprünglich bereits für den Vormonat angesetzt, verzögerte sich die Vorlage von CDU-Gesundheitsministerin Warkens Gesetzentwurf im Kabinett, was nach öffentlicher Kritik des Koalitionspartners Spekulationen um mögliche Änderungen im Referentenentwurf auslöste. Es kursierte dazu bereits ein Leak wie hier in diesem Beitrag ausführlich thematisiert, der in seinen Hauptforderungen trotz öffentlicher Kritik aus der SPD unverändert am 08.10 im Kabinett beschlossen wurde.
Schnell wurde der Vorwurf laut, SPD-Minister hätten das Gesetzesvorhaben mitgetragen, also aktiv zugestimmt. Ob dies zutrifft, ist mir zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Zu Abstimmungen im Kabinett sei gesagt, erforderlich ist eine einfache Mehrheit unter den Ministern. Daher ist es keineswegs sicher, ob auch nur ein SPD-Minister Warkens Gesetzentwurf zustimmte.
Medizinal-Cannabisgesetz Änderungen im Überblick
Im nachfolgenden Überblick siehst du die im Vorfeld bekannt gewordene Variante des Referentenentwurfs (RefE) sowie die finale im Kabinett beschlossene Variante der Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung.
Früherer Gesetzentwurf aus Leak im Juli 2025
Kabinettsentwurf zentrale Änderungen §3 MedCanG
Verbot von Online Verschreibungen für Medizinalcannabis Blüten
Mit dem Verbot von Online Verschreibungen für Medizinalcannabis Blüten in Änderung Nr. 2 droht Telemedizin Plattformen wie DrAnsay, CannGO, MedCanOneStop uvm. die Geschäftsgrundlage weitgehend wegzubrechen und Patienten werden um ihrer Blüten beraubt. CDU/CSU kritisierten lange die nicht vorhandenen Fachgeschäfte zur legalen Versorgung und prangerten damit die Unvollkommenheit der von der Ampel umgesetzten Entkriminalisierung nach CanG an. Selbst nun in der Bundesregierung, machen sie Tempo beim Einstampfen der einzigen legalen Versorgung abseits von in Zahlen kaum präsenten Anbauvereinigungen und den nicht für jedermann geeigneten bzw. in Frage kommenden Eigenanbau.
Geplant ist nun der verpflichtende persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient zur Erstverschreibung sowie mindestens 1x im Jahr. Im Rahmen von Hausbesuchen könnte ebenfalls eine Verschreibung erfolgen. Folgeverschreibungen hingegen könnten dann auch vom behandelnden Arzt oder einer Praxisvertretung auf telemedizinischem Wege erfolgen, was so in der Praxis bei Weitem nicht jeder Arzt anbietet. Ganz zu schweigen vom Umstand der leider noch weit verbreiteten Vorurteile zu Cannabis als Medizin unter Ärzten, weshalb viele einer Verschreibung pauschal skeptisch bis vehement ablehnend gegenüberstehen.
Negative Folgen für Patienten und Ärzte
Während spezialisierte Anbieter aus der Telemedizin effektiv und patientenorientert den Großteil der Rezeptausstellungen abwickeln, droht den ohnehin schon in vielen Regionen überlasteten (Fach-)Arztpraxen mit dem Verbot von Online Verschreibungen eine zusätzliche Belastung aufgebürdet zu werden. Obwohl die Wirksamkeit von Cannabis insbesondere auch zur (oftmals nur symptomatischen) Behandlung diverser Alltagsleiden fachlich anerkannt ist, sollen nun alle medizinischen Nutzer ihre lokalen Ärzte zur Rezeptausstellung aufsuchen müssen? Genau so, wenn es nach dem Willen von CDU/CSU geht, verbunden mit insgesamt längeren Wartezeiten …
Versandverbot von Medizinalcannabis Blüten
Das geplante Versandverbot von Medizinalcannabis Blüten zwingt Patienten in die lokale Ebene, was den bisherigen Urteilen zu Telemedizin-Anbietern mit voreingestellter Zuweisung zu einzelnen Apotheken bzgl. eines Verstoßes gegen das Zuweisungsverbot gemäß § 11 Apotheken-Gesetz (ApoG) im Grundsatz zuwiderläuft. Insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen profitieren von der freien Apothekenwahl im Internet, worüber Ersparnisse aufgrund teils erheblicher Preisunterschiede zustandekommen können. Auch weil Medizinalcannabis Blüten mit Haltbarkeitsdatum versehen sind, geht der Ansatz von CDU/CSU nicht auf. Es kann und wird nicht jede Dorfapotheke zu Konkurrenzpreisen ein riesen Sortiment führen, was eine erhebliche Einschränkung für Patienten darstellt.
Ausgenommen vom Versandverbot sind Lieferungen per Botendienst lokaler Apotheken. Insbesondere auf Medizinalcannabis spezialisierte Apotheken dürften somit ihr Liefergebiet im Zuge der MedCanG Verschärfung ausweiten.
Begründung für Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung
In der Begründung geht man auf verschiedene Entwicklungen ein, die es aus Sicht von CDU/CSU damit zu korrigieren gilt. Zum einen der allgemeine Anstieg bei Medizinalcannabis in absoluten Zahlen, zum anderen wird aus einer Diskrepanz zwischen dem Anstieg der Rezepte auf Selbstzahlerbasis und einem deutlich geringer ausfallenden Anstieg bei Verschreibungen zu Lasten der GKV geschlussfolgert, dass Selbstzahler wohl überwiegend keinen reellen medizinischen Bedarf hätten und nur zu Freizeitzwecken konsumieren würden?!
Des Weiteren verweisen sie auf den allgemeinen hohen Beratungsbedarf sowohl von Seiten der ausgebenden Apotheken, als auch durch den behandelnden Arzt.
Im Gesetzentwurf heißt es: „dass es sich bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken um ein Arzneimittel mit Suchtrisiko und weiteren gesundheitlichen Risiken, insbesondere Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen handelt“. Mit dieser Begründung müsste man dann jedoch auch über Medizinalcannabis hinaus vorgehen, denn abseits davon lassen sich viele Arzneimittel bzw. Medikamente mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen auch weiterhin online per Telemedizin und Versandapotheke bestellen.
Die Sorge um Jugendliche drücken sie auch in den im Kabinettsentwurf typischerweise enthaltenen Begleittexten aus, dort heißt es an einer Stelle: „Da das Tetrahydrocannabinol (THC) aus der Cannabispflanze als psychoaktiver Stoff hirnschädigend wirken kann, muss die Verwendung von Cannabis zu medizinischen
Zwecken sehr sorgfältig abgewogen werden“. Man bedenke an der Stelle, dass eine Verschreibung an Minderjährige im Regelfall ausgeschlossen ist, worauf auch alle Telemedizinanbieter und Ärzte hinweisen. Man könnte also von Vorwand sprechen, wenn mit erhöhten Risiken im Jugendalter ein Arzneimittel für Erwachsene in seiner Zugänglichkeit erschwert werden soll.
Im Kabinettsentwurf wird zudem auf die aus Sicht von CDU/CSU nicht gesicherte Wirksamkeit hingewiesen: „Zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken liegen weiterhin keine systematischen Untersuchungen und nur begrenzte Evidenz zur Wirksamkeit in einzelnen medizinischen Indikationen vor.“
Steht die SPD hinter dem Medizinal-Cannabisgesetz?
Bereits zur geleakten Version von CDU-Gesundheitsministerin Warkens Gesetzentwurf, versicherte man aus Reihen der SPD-Bundestagsfraktion, man würde den Gesetzentwurf in dieser Form nicht mittragen. Auch rechtliche Bedenken ob die Gesetzesänderungen im Einklang mit Grundgesetz und EU-Recht stünden, dürften in die Debatte um eine Entschärfung der Gesetzesverschärfung einfließen.
Über zwei Monate später, nach Beschluss des Gesetzentwurfs im Kabinett, kommen die gleichen kämpferischen Töne aus der SPD im Bundestag.
In einem gemeinsamen Statement von SPD-Gesundheitspolitiker MdB Dr. Pantazis und der ehemaligen Cannabisgesetz Berichterstatterin und mittlerweile Sprecherin der SPD-Linken MdB Carmen Wegge, gingen die beiden auf die Gesetzesverschärfung ein und bekräftigten den Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.
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