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Koalitionsvertrag zu Cannabis – Cannabisgesetz bleibt!

Koalitionsvertrag zu Cannabis - Cannabisgesetz bleibt

Koalitionsvertrag zu Cannabis lässt Millionen Betroffene aufatmen, denn das Cannabisgesetz bleibt vorerst wie es ist. Entgegen der Forderungen von CDU/CSU nach Rückabwicklung des CanG blieben die Verhandler von SPD standhaft.
Damit bleibt der Status Quo erhalten und wird bis zur Zwischenevaluation im Herbst Planungsgrundlage für Anbauvereinigungen, Eigenanbau und Medizinal- wie auch allgemeine Cannabisbranche bleiben. Weniger Planungssicherheit genießen angehende Modellprojekte und jene, die es noch werden wollen auf Basis der Konsumcannabis-Zuständigkeits-Wissenschaftsverordnung (KCanWV).
Mit Blick auf das neue Kabinett wird es einem Bange um diese als Rechtsverordnung durch eine CSU-Landwirtschaftsministerin schnell wieder einzukassierende Rechtsgrundlage ohne eigenständiges Gesetz. Die ursprünglich angedachte Säule 2 wurde in abgespeckter Form vom ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (B90/Grüne) als Verordnung über die KCanWV umgesetzt. Rückblickend unter Anbetracht der geplatzten Ampelkoalition die richtige Entscheidung, hätte ein separates Gesetzgebungsverfahren zu Säule 2 deshalb wohl nicht zu Ende geführt werden können. Zu diesem Punkt besteht daher bei Modellprojekten die größte Unsicherheit, da insbesondere die CSU rigoros Cannabis als Genussmittel ablehnt, stärker noch als von CDU zu vernehmen. Zeitgleich sabotiert Bayern unter CSU in der Landesregierung das CanG durch Nichtgenehmigung von Anbauvereinigungen als legale Bezugsquelle, alternativ zu Medizinalcannabis auf Rezept für all jene ohne med. Indikation rein zum Freizeitgebrauch. In direkter Folge wird dadurch auch die Bekämpfung des Schwarzmarktes willentlich gehemmt.

Während der Markt um Medizinalcannabis primär durch Rezeptverschreibungen per Telemedizin rasant wächst, bleiben Anbauvereinigungen wie auch der private Eigenanbau in Teilen auf der Strecke. Im Medizinalsektor herrscht weitgehende Klarheit, während die Rechtsunsicherheiten im Gesetz beim Eigenanbau unter Umständen abschreckend wirken sowie Anbauvereinigungen von Überregulierung gehemmt sind.

Wie auch schon in diesem Video (auf dem Politik Zweitkanal, da Legalisierungs-Vernunft Hauptkanal Uploadsperre für eine Woche kassierte) festgehalten, ist die Liste der Cannabisgesetz relevanten Minister mit Tino Sorge (CDU) als neuen Gesundheitsminister und Alexander Dobrindt (CSU) als Innenminister dabei von bekennenden Gegnern einer Liberalisierung im Umgang mit Cannabis als Genussmittel geprägt. Demgegenüber steht Sonja Eichwede (SPD) als neue Justizministerin, die im Kabinett doch hoffentlich die benötigte neutrale Objektivität beim Cannabisgesetz und dem politischen Umgang damit einbringt, als mit eine der zuständigen Fachministerinnen. In der Vergangenheit bekannte sie sich klar pro Legalisierung und Cannabisgesetz.

Abwarten der Zwischenevaluation im Herbst vereinbart - Ergebnis Koalitionsvertrag zum Cannabisgesetz

Verschärfung oder Lockerung beim Cannabisgesetz zu erwarten?

Der Kompromiss mit Änderungen am Cannabisgesetz zu warten, bis offizielle Erkenntnisse aus der Zwischenevaluation im Herbst 2025 zu den Auswirkungen des CanG vorliegen, erscheint im allgemeinen Fazit angemessen und entspricht den Erwartungen vieler Beobachter und Experten, die schon seit Wochen als wahrscheinlichstes Ergebnis im Koalitionsvertrag zu Cannabis die jetzige Formulierung prognostizierten.

Während das Gesetz an vielen Stellen verbesserungsbedürftig ist, erscheint das Ergebnis im Koalitionsvertrag einerseits als Erfolg, nimmt jedoch auch Interpretationsspielraum für kurzfristig dringend benötigte Anpassungen.

Erste Zahlen aus Kriminalstatistiken 2024 der Bundesländer bestätigen die erhoffte Entlastung der Justiz als ein wesentliches Kernziel der Entkriminalisierung nach CanG. In Sachen legalem Angebot und Schwarzmarktbekämpfung ist privater Eigenanbau eine von vielen, trotz Rechtsunsicherheiten bspw. aufgrund der Nicht-Geringen-Menge-Problematik, positiv angenommene Möglichkeit zur sicheren Eigenversorgung. Zusätzlich sind bundesweit Anbauvereinigungen in Gründung und in bis auf zwei Bundesländern (Bayern & Saarland Stand März) wurden bereits Lizenzen erteilt. Die Geschwindigkeit mit der Erlaubnisverfahren von Anbauvereinigungen durchgeführt werden, liegt in den meisten Bundesländern weit hinter der im Gesetz geforderten Bearbeitungsdauer der Erlaubnisanträge binnen 3 Monaten. Dies und weitere Erschwernisse durch Überregulierung bremsen die Entwicklung der Anbauvereinigungen im Land.

Daneben boomt der Markt um Medizinalcannabis auch dank der vereinfachten Verschreibungsgrundlage, auf der basierend auch dank Telemedizin Dienstleistern für viele Menschen mit med. Indikation erst darüber der Weg zu Cannabis auf Rezept ermöglicht wurde. Bei niedergelassenen (Fach-)Ärzten stößt das Thema leider viel zu oft noch auf pauschale Ablehnung, weshalb hier die Telemedizin einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung Betroffener leistet.

Unter Anbetracht dieser Gesamtumstände erscheint es fraglich, dass eine objektive (Zwischen)Evaluation im Ergebnis zu Rückschritten führen wird. Es gilt auf dem Weg dorthin der Politik und den Cannabisgesetz relevanten Ministern begleitend im Tagesgeschehen zu Cannabis betreffend besonders kritisch auf die Finger zu schauen und Aussagen, Statements, parlamentarische Anfragen oder gar Anträge genauestens zu begutachten. Verliert das Thema an Aufmerksamkeit, droht die Union bei der Auswertung ihre kritische Haltung zu sehr einfließen zu lassen. Eine mögliche Legalisierung liegt ebenfalls als möglicher Ausgang einer ergebnisoffenen Cannabisgesetz Zwischenevaluation im Bereich des Vorstellbaren, wie auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwartende Rückschritte.

Cannabisgesetz Symbolbild

Verbesserungen im Cannabisgesetz bei Anbauvereinigungen und Eigenanbau erforderlich

Anbauvereinigungen haben mit diversen Einschränkungen im Cannabisgesetz zu kämpfen, die sowohl Gründung, Genehmigung als auch den laufenden Betrieb unnötig erschweren. Je nach Bundesland fallen diese Unterschiedlich aus. Auflagen der zuständigen Landesbehörden sowie grundsätzlich nachteilhafte Vorgaben im Gesetz machen es Anbauvereinigungen zusätzlich schwer und lassen sie unattraktiver für Verbraucher wirken, was dem Ziel ein zentrales Element der legalen Versorgung zu werden, dabei zuwiderläuft.
So sollen sie bei allem Konkurrenzdruck zum boomenden Medizinalmarkt, per Rezept in wenigen Klicks, für viele eine bequeme und schnelle Alternative, weder sichtbar noch wettbewerbsfähig sein durch Begrenzung auf max. 500 Mitglieder. So manch Regelung wurde vorgeblich getroffen um den nicht-kommerziellen Charakter von Anbauvereinigungen zu untermauern. Ob und inwieweit man dabei über das nötige und sinnvolle Maß an Regulierung hinaus gegangen ist, wird sich hoffentlich ebenfalls im Rahmen der Zwischenevaluation von Verantwortlichen im Details angesehen. Im Idealfall wird auch hier zielgerichtet im Cannabisgesetz nachgebessert. Andernfalls droht dieses ursprüngliche Hauptelement von Säule 1 langfristig weit hinter den Erwartungen zu bleiben und damit den Schwarzmarkt nicht wie erhofft darüber ein Stück weit zu schmälern.

Eigenanbau scheint weit verbreitet zu sein, selbst Menschen die nicht konsumieren ziehen sich nun Pflanzen aus rein gärtnerisch/botanischem Interesse an der Pflanze selbst. Für Konsumenten dabei problematisch ua. die Nicht-Geringe-Menge-Problematik sowie Rechtsunsicherheit bei der Frage, was ein Steckling darstellt und ab wann Jungpflanzen als Cannabispflanze gelten und damit unter die Zahlenvorgabe von max. 3 Pflanzen fallen. Ebenso absurd ist die Situation um Haschisch, was zwar nach CanG wie Blüten ebenfalls zu „Cannabis“ zählt, jedoch nach Auslegung des BGH in jedem Falle unter dem Begriff des „Herstellens“ gewonnen wird und damit die Fertigung wiederum unabhängig von der angewandten Methode illegal sei. Während im CanG ausschließlich lösungsmittelbasierte Harzextraktion explizit verboten ist, nicht jedoch mechanisches Trennverfahren wie bei klassisch geklopftem Hasch, stellt sich hier die Frage was nun Sache ist. Neben der allgeimen Frage nach Verhältnismäßigkeit insbesondere bei den Vorgaben zu privaten Besitzmengen und Pflanzenanzahl, wird man sich hoffentlich auch der zahlreichen Praxisprobleme auf Detailsebene annehmen und hier zu den benötigten, großen Verbesserungen am Gesetz kommen im Herbst/Winter als Ergebnis der Zwischenevaluation.

Cannabis Fachgeschäfte Symbolbild

Cannabis Fachgeschäfte über Modellprojekte oder Apotheken rezeptfrei

Eine Weiterentwicklung vom Cannabisgesetz hin zu Cannabis Fachgeschäfte über Modellprojekte oder Apotheken im Dispensary Stil, was so manch (Versand)Apotheke schon heute ist, wären mögliche Wege zur Schaffung legaler Bezugswege und das im Einklang mit EU-Recht. Modellprojekte wie sie in den Niederlanden und der Schweiz laufen, sind dabei eine Möglichkeit der Ausgestaltung. Wichtig dabei muss der offene Zugang für möglichst viele Verbraucher sein, andernfalls drohen Modellprojekte Jahre an Zeit zu kosten ohne relevante Auswirkungen auf den Schwarzmarkt. Pläne bisher bekannter Modellprojekte sehen eine strikte Begrenzung der Teilnehmerzahlen vor, was einer effektiven Schwarzmarktbekämpfung nicht gerecht wird. Neben verschiedenen Auswirkungen sollten auch verschiedene Abgabemodelle darunter auch der Versandhandel erprobt werden. Was bei Medizinalcannabis standard ist, könnte Modellprojekte mit dieser Komponente zu überregionalen Erfolgsgeschichten machen. Und wie es bei Daten nunmal so ist, je mehr für eine Auswertung zur Verfügung stehen, umso präzisere Erkenntnisse sind im Ergebnis daraus möglich. Im Einklang mit EU-Recht gilt es maximale Fortschritte zu erzielen auch als Chance für eine Branche mit erheblichem Wachstumspotenzial.

Sollte sich unter der CSU im Landwirtschaftsministerium etwas an der Genehmigungsgrundlage ändern oder sie gar abgeschafft werden, bliebe nur ein EU-Rechtskonformer Weg über rezeptfreie Apothekenabgabe von Medizinalcannabis. Solange Cannabis als Genussmittel in Teilen weiterhin verboten bliebe, könnte man hierüber im Einklang mit internationalem Recht einen kommerziellen Markt auch zu defacto nicht-medizinischen Zwecken schaffen. Natürlich wäre ein freier Markt mit niedrigen Einstiegshürden zu bevorzugen, da EU-Rechtsinitiativen jedoch nicht absehbar erfolgversprechend am Horizont ersichtlich sind, bleibt diese Variante eine denkbare Option. Bisherige Modellprojekte kooperieren letztlich in vielen Fällen angedacht ohnehin mit Medizinalcannabis Unternehmen und planen, Medizinalblüten zu vertreiben vom Status her. Warum sich dann nicht Jahre der Erprobungsphase ersparen, wenn doch gerade die Niederlande in die finale Stufe ihres mehrjährigen Modellprojekts gegangen sind. Ab sofort werde dort in allen 10 teilnehmenden Städten nur noch legales Cannabis aus lizensiertem, staatlich kontrolliertem Anbau über dortige Coffeeshops vertrieben. Damit durchbrechen die Niederlande Jahrzehnte der Backdoor-Problematik und transferieren den bestehenden Abnehmermarkt in die legale Bezugsebene. Ein Schwarzmarkt abseits von Coffeeshops wird man zwar auch dort nicht gänzlich unterbinden können, dennoch ein Fortschritt und mögliches Vorbild für Deutschland, aus dem es Erkenntnisse zu adaptieren gilt.

Die Medizinalbranche steht jedenfalls in den Startlöchern bis zu 1 Milliarde Euro investieren zu wollen, wie Constantin Von der Groeben (Gründer & Geschäftsführer von Demecan) bei einer Veranstaltung des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen Anfang April gegenüber einem Fernsehsender mitteilte. Unter Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Lage sollte sich die neue Bundesregierung unter CDU/CSU und SPD hier neutral mit den Möglichkeiten eines legalen Cannabis Marktes auseinandersetzen, auch wenn dies gerade den Christ-Demokraten besonders schwer fallen dürfte. Mit den Sozialdemokraten als Koalitionspartner kann man darauf hoffen, dass hier ua Justizministerin Sonja Eichwede ihren Unions-Kollegen bei Bedarf auch etwas Nachhilfe in Sachen klar überwiegender Vorteile von Cannabis Fachgeschäften geben kann. Langfristig ist der Weg hin zu einer vollständigen Legalisierung der richtige im Umgang mit Cannabis und das wird hoffentlich bald auch schon bei CDU/CSU eingesehen werden …

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Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.

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