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MedCanG Änderung – Glaubwürdigkeit von SPD auf der Probe

MedCanG Änderung - Glaubwürdigkeit von SPD auf der Probe

MedCanG Änderung stellt die Glaubwürdigkeit der SPD auf die Probe in Zeiten ohnehin schon sinkender Umfragewerte bei einem hohen Level an Unzufriedenheit mit der Politik in der Bevölkerung. Wird die SPD zu ihrem Gesetz aus der letzten Legislaturperiode stehen und den fadenscheinigen Argumenten der CDU/CSU im Bundestag mit Fakten entschieden entgegentreten? Angesichts des von der Bundesregierung beschlossenen Kabinettsentwurfs zur Medizinal-Cannabisgesetz, kurz MedCanG Änderung wird genau das im parlamentarischen Verfahren erwartet!

Ein Gesetzentwurf mit dem Potential durch ein Verbot von Fernbehandlungen per Telemedizin im bisher gewohnten Sinne sowie einem Versandverbot Patientenwohl und legaler Multimilliarden-Branche als effektivste Schwarzmarktverdrängung zu schaden, kann nicht im Interesse eines rational agierenden Gesetzgebers sein. Wohl aber nachzusteuern, wo es sinnvollerweise nötig ist … eine Gesetzesverschärfung im Bereich Medizinalcannabis zu verhindern, wird angesichts der Kritik an der aktuellen Verschreibungspraxis aus vielerlei Richtung fachlich wie auch politisch, wenig realistisch sein. Umso wichtiger wird es, auf Verhältnismäßigkeit zu setzen und zu entschärften Kompromisslösungen aufzurufen. Wie genau es nun weitergeht insbesondere zeitlich ist offen, da erhebliche rechtliche Bedenken eventuell Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen könnten. Zum aktuellen Stand nachfolgend mehr. 

MedCanG Änderung - Dringlichkeitsantrag im EU-Notifieriungsverfahren
Quelle: https://technical-regulation-information-system.ec.europa.eu/de/notification/27303

Der Gesetzentwurf wurde, wie bereits in einem früheren Beitrag berichtet, auch der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Da die Gesetzesänderungen über die nationalen Grenzen hinaus auch Aspekte des EU-Rechts betreffen, gilt in einem solchen Falle die Notifizierungspflicht für nationale Gesetzentwürfe. In diesem Rahmen würde standardmäßig eine sogenannte Stillhaltefrist von 3 Monaten in der ersten Prüfungsstufe gelten, doch die Bundesregierung versucht, dies über einen Dringlichkeitsantrag zu umgehen. Das hätte zur Folge, dass der Gesetzentwurf theoretisch im von CDU-Gesundheitsministerin Warken angestrebten raschen Tempo schnell durchs Parlament gebracht werden könnte. Ohne diesen Move, dürfte innerhalb der Stillhaltefrist zwar die erste Lesung im Bundestag samt Ausschussberatungen erfolgen, nicht jedoch eine finale Abstimmung.

EU-Kommission gibt Dringlichkeitsantrag statt

Stand 15.10 ist im Protokoll auf der Seite der EU-Kommission zu entnehmen sowie auch im Bild zu sehen, ein Statuswechsel hin zu: “Acceptance of Emergency Request + Closure of Information Procedure”, demzufolge dem Dringlichkeitsantrag stattgegeben wurde. 

Damit wäre nun Bahn frei für eine zügige Beratung im Bundestag für eine baldestmögliche Abstimmung, doch dazu bedarf es der Zustimmung des Koalitionspartners. Es könnte sich also im Vorfeld bereits verzögern …

Kompromisslösungen gefordert - erweiterte Beratungspflichten

Neben den restriktiven Verbotsansätzen von Fernbehandlung per Telemedizin und Versand, beides nur für Blüten sei stets angemerkt, gibt es bereits zahlreiche Alternativvorschläge zur MedCanG Änderung. Im Fokus steht der Erhalt der bisherigen Verschreibungs- und Bezugswege, bei einem gesetzlich strengeren Rahmen mit erweiterten Beratungspflichten. Sowohl Telemedizin-Plattformen als auch Versandapotheken können ohne größere Erschwernisse höhere Anforderungen an Beratungs- und Informationspflichten umsetzen.
Während im Versandhandel idR, zumindest bei meinen bisherigen Erfahrungen, kaum bis keine Infomaterialien zu Sorten, Wirkung etc. beilagen, findet man bei den Telemedizin Anbietern meist mehr Hinweise. Was in anderen, teils für Leib und Leben relevanten Bereichen des alltäglichen Lebens möglich ist, sollte auch bei Medizinalcannabis schaffbar sein. Typisches Beispiel für digitale Aufklärung sind heutzutage gängige Sicherheitsschulungen per Online Anbieter im Arbeitsleben, zumindest was einfache Belehrungen und Informationsumfänge angeht.

SPD stellt klar, Gesetzentwurf zur MedCanG Änderung so “nicht zustimmungsfähig”

Die Sorge unter Betroffenen ist groß, dass die SPD dem Druck von CDU/CSU nicht standhält. Bisher gefordert werden umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur MedCanG Änderung, was erwartbar zu einer deutlichen Entschärfung führen könnte.
Doch Cannabis ist kein Thema von zentraler Relevanz und Politik hinter den Kulissen oftmals auch ein strategisches Verhandeln von Kompromissen quer über Ressorts in Gesamtabwägung. Da es bei vielen großen Themen von Rente bis Gesundheitssystem in der Regierungskoalition hakt, befürchten viele ein eventuell strategisches Nachgeben zu Gunsten anderer, der SPD näher stehenden Themen. Umso wichtiger wird es, dass sich Betroffene aktiv kommunikativ an Bundestagsabgeordnete der relevanten Parteien wenden und hier möglichst sichtbar für Ihre Standpunkte eintreten. Die Branche zumindest wird es tun.

Nicht zu vergessen die Ergebnisse des EKOCAN Zwischenberichts, wonach eine Unterscheidung zwischen medizinischer und Freizeitnutzung so kaum möglich sei, da oftmals eine gemischte Nutzung vorliegt. Zum Beispiel abends als Einschlafhilfe als Ersatz für klassische Schlafmittel, tagsüber auch mal rein zur Entspannung zu Freizeitzwecken. So oder so besser legal und versteuert über Arzt und Apotheke, als im Zweifelsfall wieder vom Schwarzmarkt.

Ob am Ende in der Debatte die Vernunft siegt, bleibt abzuwarten. In Zeiten steigender Ausgaben im Bundeshaushalt könnte man die zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem Markt um Medizinalcannabis sicherlich gut gebrauchen. Am Ende geht es aber nicht nur um Steuereinnahmen, auch um eine Erwartungshaltung von Millionen (in-)direkt Betroffener an die Politik, Probleme sachorientiert zu lösen – ein Anspruch der hoffentlich für die SPD nach eigenem ermessen auch in der Frage ob und welche MedCanG Änderungen vorgenommen werden sollten, dann hoffentlich auch final gilt.

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