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Medizinal-Cannabisgesetz Änderung im Bundesrat – es regt sich Widerstand

Medizinal-Cannabisgesetz Änderung im Bundesrat zu erster Befassung - Widerstand regt sich Titelbild

Medizinal-Cannabisgesetz Änderung wird in der Sitzung am 21.11 im Bundesrat in erster Befassung behandelt. Die Länderkammer hat neben den Ausschussempfehlungen zusätzlich über einen Plenarantrag des Freistaates Thüringen zu entscheiden. Der Antrag überrascht etwas, da dieser offensichtlich im Konsens der Landesregierung aus CDU, SPD und BSW eingereicht wurde. Hierbei wird sich explizit für den Erhalt der im Gesetzentwurf eingeschränkten Verschreibung von Cannabis auf Rezept per Telemedizin sowie dem Versand ausgesprochen. 

Die Zielsetzung des Antrags steht konträr zum Vorhaben von CDU-Gesundheitsministerin Warken, den Markt um Medizinalcannabis massiv einzuschränken. Die Begründung der Thüringer Landesregierung ist schlüssig und beruft sich unter anderem auf Zweifel zur EU-Rechtskonformität sowie den offenen Widerspruch zur sonst in anderen Bereichen geförderten Telemedizin. Es fehle an Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum. Auch der akute Ärztemangel wird konkret angeführt.
Sowohl der Wegfall der Telemedizin, wie auch das Versandverbot, was jeweils nur auf Cannabisblüten bezogen ist, gefährde hier die Versorgungssicherheit von Patienten. 

Im Gegensatz zum Plenarantrag des Freistaates Thüringen, sehen die Bundesrat Ausschussempfehlungen in keinem Punkt eine Abkehr von der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung vor. Insofern wird es spannend, wie sich die Länderkammer hierzu in der Abstimmung verhalten wird. 
Mehr zur ersten Befassung im Bundesrat sowie zu den Ausschussempfehlungen und einem fragwürdigen Statement aus der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion nachfolgend im Beitrag.

Die Bundesrat Ausschussempfehlungen zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung stellen unter anderen inhaltliche Schwächen des Gesetzentwurfs fest. Es werden Ergänzungen zu fehlenden Zuständigkeiten zur Kontrolle der geplanten Einschränkungen empfohlen, durch Änderung weiterer rechtlicher Aspekte. Zudem wird empfohlen, Medizinalcannabis der Preisbindung nach Arzneimittelrecht zu unterstellen, was der Einstufung als Arzneimittel Grundstoff mit MHD-Verbrauchsproblematik zuwiderläuft. Preisunterschiede am Markt sind teils erheblich, eben auch wegen der MHD-Thematik. Verstöße gegen das Versandverbot sollen der Ausschussempfehlung nach als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat eingestuft werden. Die letzte Ausschussempfehlung Nummer fünf offenbart dabei den größten Mängel.

Fehlende Rechtsgrundlagen zur Klärung von Zuständigkeiten erfordert weiteres Gesetzgebungsverfahren

In Ausschussempfehlung Nummer fünf fordert der Bundesrat “das Bundesministerium für Gesundheit auf, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren eine rechtssichere Lösung zu finden, die den zuständigen Überwachungsbehörden die Möglichkeit gibt, bei Verdacht eines Verstoßes gegen § 3 Absatz 2 MedCanG-E eine unabhängige Prüfung durchzuführen.”.

Demnach wäre der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form in Teilen praxisuntauglich, wenn auf Ansage zum Inkrafttreten der Änderungen entsprechende Verstöße dagegen nicht erfasst und damit auch kaum bis nicht geahndet werden könnten.
Warum genau ein separates Gesetzgebungsverfahren erforderlich sei, statt die geforderten Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen, erschließt sich mir aktuell nicht ganz. Ungeachtet davon zeigt es ganz klar, dass dieses Vorhaben zur Einschränkung des Marktes um Medizinalcannabis, einseitig von CDU/CSU in aktueller Fassung vorangetrieben, so nicht wirklich praxistauglich zu sein scheint.

Aktuelle Statements aus der SPD zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung

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Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Wiese

Dirk Wiese Antwort Abgeordnetenwatch zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung vom 28.10.25
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dirk-wiese/fragen-antworten/warum-hat-die-spd-dem-gesetzentwurf-zur-verschaerfung-des-medcang-trotz-vorherigem-widerspruch-nun-doch

Der parlamentarische Geschäftsführer Dirk Wiese fiel auf Abgeordnetenwatch neuerdings mit einer etwas kryptischen, am aktuellen Status des Gesetzgebungsverfahren vorbei formulierten Antwort auf eine Frage zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung auf.
Demnach hätte die SPD-Fraktion: “im parlamentarischen Verfahren auf Anpassungen hingewirkt, damit die medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet bleibt.”.
Ein offensichtlicher Irrtum, da dies impliziert, das parlamentarische Verfahren sei bereits abgeschlossen, doch es wurde noch gar nicht in den Bundestag eingebracht.
Die erste Lesung im Bundestag folgt erst nach der am 21.11 stattfindenden ersten Befassung im Bundesrat mit der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung. Daraus könnte man auch glatt schlussfolgern, es sei bereits hinter den Kulissen zu einer Einigung gekommen. Dies würde jedoch der Neutralität des Parlaments zuwiderlaufen, das sich objektiv nach eigenem Willen mit dem Gesetz befassen muss. Eine solche Vorgehensweise wäre undemokratisch, daher hoffe ich auf einen Fehler bei der Erstellung der Antwort. 

Eine Anfrage von mir dazu beim parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion wurde bisher leider nicht beantwortet. Daher bleibt bei mir eine gewisse Skepsis bestehen, ob es wirklich nur eine Art Praktikantenfehler seines Büros war.

Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Pantazis

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Pantazis spricht auf Abgeordnetenwatch an verschiedenen Stellen von Verhältnismäßigkeit. Dabei würde es darum gehen, die richtige Balance zwischen regulatorischer Verschärfung und Wahrung der Versorgungssicherheit von insbesondere schwer kranken Patienten zu finden. Im parlamentarischen Verfahren würde sich die SPD-Bundestagsfraktion genau dafür einsetzen. 

Aus seinen Statements lässt sich eine gewisse Ablehnung zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung herauslesen. Inwieweit ein Kompromiss den rigoren Wegfall der Telemedizin wie bisher gekannt sowie das Versandverbot entschärft, bleibt abzuwarten. Die Chancen stehen gut, da auch die Sprecherin der SPD-Linken Carmen Wegge als ehemalige CanG-Berichterstatterin samt dem Flügel für eine weniger strikte Lösung plädiert.

Vorzeichen für zweite Befassung im Bundesrat nach Verabschiedung im Bundestag

Cannabis auf Rezept per Telemedizin aus Apotheke vs. Schwarzmarkt da keine Alternativen für Betroffene

Der Plenarantrag des Freistaates Thüringen gegen die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung in der restriktiven aktuellen Variante, offenbart eine doch nicht ganz so einheitliche Linie in der Thematik wie bisher gedacht. Es könnte sein, dass sich weitere Länder gegen die überaus restriktive Gesetzesänderung positionieren. 

Würde der Gesetzentwurf in dieser Form verabschiedet werden, droht der Markt um Medizinalcannabis nach Einschätzungen von Brancheninsidern um insgesamt bis zu 60% einzubrechen. Davon würde in erster Linie der Schwarzmarkt primär profitieren und auf kommunaler Ebene brechen wichtige Einnahmen aus Gewerbesteuern von Apotheken, Herstellern, Importeuren etc ab. Eventuell spielt dieser Aspekt hierbei eine treibende Rolle hinter dem Plenarantrag aus Thüringen oder gar die Einsicht, Medizinalcannabis als EU-konforme Möglichkeit zur legalen Versorgung aufgrund der effektiven Schwarzmarktverdrängung grundsätzlich beibehalten zu wollen, bis Fachgeschäfte alternativ umsetzbar. Mit ihren Vorschlägen für strengere Regelungen bei zeitgleichem Erhalt der Versorgungswege könnte sich hier ein zustimmungsfähiger Kompromiss abzeichnen, den so manch Bundesland eventuell noch bevorzugen wird.

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