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Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung am 08.10 im Bundeskabinett?

Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung im Bundeskabinett am 08.10

Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung wird nach Verschiebung vom 10.September nun geplant am 08.Oktober im Bundeskabinett thematisiert, so zumindest nach neuestem kursierendem Leak. Im Vorfeld der Befassung stieß der Referentenentwurf (RefE) von Bundesgesundheitsministerin Warken auf scharfe Kritik aus Richtung der Betroffenen. Sowohl medizinische Nutzer als auch die Medizinalcannabis Branche stellen sich gegen die im RefE geplanten drastischen Einschränkungen bei Medizinalcannabis

Begründet wird die Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung mit vermeintlich stark zunehmendem Rezeptmissbrauch primär über Telemedizin

Dazu gibt es unter anderen ein aktuelles Statement der SPD-Justizministerin Sonja Eichwede, die sich zur Cannabisgesetz Evaluation allgemein äußert, was Rückschluss auf die Haltung SPD im Bundestag zu den drastischen Einschränkungen bei Medizinalcannabis gibt. Was es damit auf sich hat, welche weiteren aktuellen Erkenntnisse in die Debatte um den Gesetzentwurf Einfluss nehmen und ob der Termin realistisch ist – dazu mehr in diesem Beitrag.

Die Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen bei Medizinalcannabis nach Stand des RefE von CDU-Gesundheitsministerin Warken basiert zum einen auf mutmaßlich zunehmenden Rezeptmissbrauch sowie auf der Feststellung, dass durch die lockere Verschreibungspraxis per Telemedizin hierbei auch ärztliche Standards im Umgang mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel unterlaufen würden. 

Dabei gilt es jedoch zu Bedenken, dass die kritisierten Praktiken in der Telemedizin längst verbreitet waren für andere, teils risikoreichere rezeptpflichtige Arzneimittel bzw. Medikamente. Eine Sonderstellung von Medizinalcannabis würde demnach zudem die Frage aufwerfen, ob nicht auch weitergehende Einschränkungen über Medizinalcannabis hinaus angemessen seien. Ein Umstand, den alle Beteiligten wohl nicht unbedingt anvisieren.

Rechtliche Bedenken - verstoßen Warkens Medizinal-Cannabisgesetz Pläne gegen Grundgesetz und EU-Recht?

Wie in diesem Beitrag bereits hier im Blog ausführlich thematisiert, stehen zudem auch rechtliche Bedenken gegen die drastischen Einschränkungen Stand RefE aktuell im Raum. Fachanwälte in einem FAZ-Gastbeitrag thematisierten bestehende ernstzunehmende Zweifel an der Rechtskonformität der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung. Dabei dreht es sich um mögliche Verstöße gegen das Grundgesetz sowie EU-Recht nach AEUV. Auch dies dürfte ein möglicher Grund für die Verschiebung der ursprünglich direkt nach der Sommerpause angesetzten Behandlung der Gesetzespläne im Bundeskabinett sein.

Da die rechtlichen Bedenken weitgehend plausibel erscheinen, gilt es bei beiden geplanten Gesetzesänderungen sich hier auf eine entschärfte Variante im Kabinettsentwurf zu einigen.
Beim Versandverbot für Medizinalblüten wird keinerlei Rücksicht genommen auf schwerkranke, immobilisierte Patienten die einseitig benachteiligt werden würden gegenüber Patienten auf allerlei andere rezeptpflichtige Arzneimittel oder gar als Betäubungsmittel eingestufte Arzneien / Medikamente angewiesen. Dies wäre nach Ansicht der Rechtsexperten nachvollziehbarer Weise ein Verstoß gegen Art. 3 des GG, den Gleichheitsgrundsatz.
Das Verbot der Verschreibung von medizinischem Cannabis auf Rezept per Telemedizin würde daneben die Berufsfreiheit von Ärzten nach Art. 12 GG mutmaßlich einschränken sowie eine Verletzung von EU-Recht nach Art. 56 AEUV darstellen, der Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Studie: ~54% der Konsumierenden nutzen Cannabis (teils) medizinisch

Wie eine im August erschienene wissenschaftliche Studie dreier renommierter Institute ergab, nutzen in Deutschland ~54% der fast 12000 Befragten Cannabis zumindest teilweise medizinisch. In Kombination mit der von ex SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Interviews betont gewolltermaßen erreichten Vereinfachung des Zugangs zu Medizinalcannabis und der vielseitigen nachgewiesenen Wirksamkeit bei unterschiedlichen Beschwerden und Erkrankungen, widerspricht dies stark der These des stark zugenommenen Rezeptmissbrauchs von der Bundesregierung als ein zentraler Punkt in der Begründung aufgeführt.

Dabei ist insbesondere der Zugang zu Medizinalcannabis per Telemedizin für viele von besonderer Relevanz, da unter Ärzten leider Vorurteile gegen Cannabis noch immer weit verbreitet sind. Eine Skepsis mitunter geschürt von der Bundesärztekammer, die in offiziellen Positionen ebenfalls die Wirksamkeit insbesondere von Medizinalblüten anzweifelt.

Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung bedroht Branche

Neben Unternehmen der Branche, angefangen vom heimischen Anbauer über Importeure bis hin zu pharmazeutischen Dienstleistern auf Medizinalcannabis spezialisiert für Zwischenschritte, bangen auch viele Versandapotheker um ihre Existenz.
Schätzungen zufolge dürfte es mittlerweile mehrere Tausend Apotheken in Deutschland geben, die Medizinalcannabis gezielt als neue Produktgruppe in ihr Sortiment aufgenommen haben, viele davon insbesondere Versandapotheken haben sich sogar darauf im Hauptfokus ausgerichtet. Bei den Herstellern, Importeuren und sonstigen an der Wertschöpfung beteiligten Unternehmen sieht es vielerorts nicht besser aus.
Es fürchtet insgesamt eine Multi Milliarden Euro Branche um ihre Existenz, denn die geplanten Gesetzesänderungen von CDU-Gesundheitsministerin Warken im RefE vorgesehen, würden je nach Quelle einen Marktrückgang von ~ 60-70% im Worst Case zur Folge haben. 

Statement von SPD-Justizministerin Eichwede

In einem aktuellen Statement auf Abgeordnetenwatch betont SPD-Justizministerin Sonja Eichwede:
„Die Evaluierung des Gesetzes ist sinnvoll – nicht, um es dann abzuschaffen, sondern um herauszufinden, in welchen Bereichen das Gesetz noch verbessert werden.“
Insofern dürfte dieser klar formulierte Eigenanspruch zur tatsächlich ergebnisoffenen Evaluation, anders als man bei CDU/CSU befürchtet, zumindest bei der SPD auch schon bei der anstehenden Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung allen voran stehen. 

Das Thema Cannabis betrifft insgesamt nach Angaben vom Bundesdrogenbeauftragten Streeck (CDU) schätzungsweise bis zu ~7 Millionen Menschen, dementsprechend viele Wählerinnen und Wähler setzen auf die SPD im Bundestag, hier zu den Kernelementen ihres eigenen Gesetzes zu stehen. 

Welche Einschränkungen dann noch im Kabinettsentwurf enthalten sein werden, dürfte dann wohl am 08.10 bekannt werden. Dieser Termin erscheint plausibel und generell wird man hier eine entschärfte Kompromisslösung umsetzen müssen, da auch vereinzelt SPD-Landesminister Druck auf eine baldige Gesetzesänderung machen.

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