Mit einem Scheitern der Ampelkoalition würde auch die Entkriminalisierung von Cannabis scheitern.
Eine Gesetzinitiative von der nicht weniger abhängt, als die Freiheit von Millionen Cannabis KonsumentInnen, würde an der Inkompetenz und in rückwirkender Gesamtbetrachtung fragwürdigen Priorisierung der Ampelkoalition scheitern.
Von der im Wahlkampf aus SPD Kreisen noch verlauteten „Entkriminalisierung binnen 100 Tagen“ als Vorstufe zur Legalisierung, welche Monate später mit Begründung auf ein. von der EU-Kommission selbst nie bestätigtes, negatives Feedback zu den Gesetzesplänen verworfen wurde.
Stattdessen vorgestellt wurde das Zwei-Säulen-Modell.
– Säule 1 Entkriminalisierung mit privatem und gemeinschaftlichem Eigenanbau in Anbauvereinigungen
– Säule 2 Modellprojekte zur kommerziellen Abgabe von Cannabis
Statt einem inkrafttreten noch in 2023 steht die finale Umsetzung in 2./3. Lesung geplant für KW50 vorraussichtlich zwischen dem 13. bis 15.12 mit inkrafttreten zum 01.03/04 derzeit auf wackeligen Beinen.
Nach Rückmeldung von Karl Lauterbach am 17.11 seien die Verhandlungen zu Änderungen am Cannabisgesetz abgeschlossen.
Ein Tag nachdem mutmaßlich lange angepeilten Termin des 16.11 zur 2./3. Lesung und damit der Verabschiedung des CanG im Bundestag.
Zu umfangreich seien die Änderungswünsche nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 06.11 gewesen, zu der Sachverständige allerlei Betroffener Fachgebiete sowie Vertreter der Legalize Bewegung geladen waren.
Nur waren die wesentlichen Kritikpunkte seit der Veröffentlichung des CanG Referentenentwurfs vom 09.07.23 bekannt, da sich bis zur letzten Kabinettsentwurfsversion kaum etwas änderte. Die Wesentlichsten Streitpunkte im Gesetz sind seither bekannt und vielfach kritisiert worden. Umso weniger glaubhaft schien die Ausrede.
Vielmehr war von Blockadehaltung im Bundesgesundheitsministerium die Rede. Ein Thema was sich anscheinend zwar gelöst hat, bleibt jedoch die aktuelle Ungewissheit…
Abschließend möchte ich betonen, dass es bereits im Sommer einen Antrag auf Entkriminalisierung durch Ergänzung eines §29b BtMG per Ausnahmeregelung von der Linken gab, welche die Ampelparteien durchweg ablehnten mit Bezug auf die eigene doch bald folgende Gesetzkampagne.
Kommt es zu einem Platzen der Ampel vor inkrafttreten des Gesetzes, werde ich zumindest meinen Teil dazu beitragen, den Ampelparteien auch nachhaltig ihr Versagen ins Gewissen zu rufen!
Man bedenke zum Zeitplan, sollte es im Bundesrat zu einer Ablehnung kommen, kann der Bundestag diese Entscheidung einfach überstimmen. Bedeutet im Umkehrschluss, bleibt es bei der 2./3. Lesung in KW50 muss die Ampel bis mindestens zur Bundesratssitzung am 01.02, mit zeitlichem Sicherheitsabstand eher zur Sitzung am 01.03 zuzüglich einem nachfolgenden Zeitraum zwecks Überstimmung einer Bundesratsablehnung zum CanG im Bundestag.
Oliver Neusser
Platzt mit Ampelkoalition auch Cannabis Entkriminalisierung?
Haushaltsstreit stellt Ampelkoalition auf die Probe - Cannabis Entkriminalisierung in Gefahr?
Die klare Antwort darauf lautet leider ja.
Die derzeitige Haushaltskrise ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Nachtragshaushalt 2021 mit Auswirkungen auf den 60 Milliarden Euro Klima- und Transformationsfonds (KTF), stürzt die Ampelkoalition in eine erneute Regierungskrise.
Da nach der Expertenanhörung im Haushaltsausschuss vom 21.11.2023 klar ist, dass die befürchtete Ausweitung der Verfassungswidrigkeit aus dem aktuellen BVerfG Urteil weitreichendere Folgen hat, als zunächst angenommen.
Die Sorge auf Einflüsse in andere Bereiche wie den Wirtschafts-/Transformationsfonds (WTF) und andere wächst.
Wären ausschließlich die 60 Milliarden Euro aus dem KTF zu kompensieren, doch dabei wird es anscheinend nicht bleiben. Da jedoch der 200 Milliarden schwere WTF nun auch wackelt, kommt die Ampelkoalition im Zuge dieses finanzpolitischen Erdbebens zunehmend ins schwanken. Zugleich mehren sich die Stimmen, die der Regierung schon in der Beschlussphase des jetzigen Finanzdilemmas eine Verfassungswidrigkeit dieser Haushaltspraktik voraussagten.
Neben dem eigentlichen Problem wird mit Blick auf die Expertenmeinung darunter auch aus dem Bundesrechnungshof deutlich, dass trotz dem Wissen über den möglichen Ausgangs und den Folgen des Urteils anscheinend keine ausreichende Vorbereitung stattfand, betrachtet man die teils weit auseinander gehenden Meinungen aus den Ampelfraktionen zum Thema.
Während die FDP langfristig die Einhaltung der Schuldenbremse (noch) fokussiert und zu massiven Einsparungen in allen Ressorts aufruft, zieht die SPD bei Sozialausgaben die Reißleine und die Grünen versuchen weiterhin die veranschlagten Finanzen auch weitgehend auf anderem Wege bereitzustellen.
Unterschiedliche Ansichten zur Schuldenbremse in Ampelkoalition
Das BVerfG Urteil hat die Schuldenbremse in den Fokus der Betrachtung gerückt, auf der einen Seite muss generationsübergreifender Klimaschutz (aus anderem Urteil) gewährleistet sein, auf der anderen Seite werden die benötigten finanziellen Aufwände dafür nicht mit der Schuldenbremse im Einklang langfristig zu bringen sein, zumindest nicht in ihrer jetzigen Form.
KTF und WTF sollten damit die Zukunftsperspektive des Wirtschaftsstandort Deutschlands durch entsprechende Subventionsleistungen sichern und VerbraucherInnen entlasten.
Umso schwieriger scheint es nun vermittelbar, warum in Summe umfangreiche Abstriche gemacht werden müssten, gäbe es nicht andere Wege zur Bereitstellung der Gelder. Doch mit einer irrationalen Angst vor Schulden steht in der Ampel die FDP derzeit eher auf Seite der Union.
Aus FDP Kreisen wird abermals die Treue zur Einhaltung der Schuldenbremse betont, was eine Kompromissfindung erschwert.
Weit auseinanderliegende Ansichten zu Kernthemen der Bundespolitik ist für die Ampelkoalition zwar nichts neues, doch die Ausmaße der Folgen des Urteils könnten weitaus kritischeren Zwist verursachen als frühere Streitthemen, da sich Deutschland wie auch die Welt allgemein in einer Phase der Anpassung befindet.
Dazu zählen Anpassung an erneuerbare Energien, generell ökologischere Konzepte sowie die Ausrichtung auf eine, zukünftig auch in diesen Märkten angestrebte Konkurrenzfähigkeit, wie wir sie als starke Wirtschaftsnation schon lange inne haben im weltweiten Vergleich.
Welche Lösungen gibt es für die Ampelkoalition?
Anpassung der Schuldenbremse
Grundsätzlich scheint eine Anpassung der Schuldenbremse geboten, dafür benötigt wird jedoch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag, da es sich hierbei um eine Grundgesetzänderung handelt.
Derzeit gibt sich die Union hierbei jedoch zurückhaltend, setzt sie zeitgleich wie die FDP einen engen Sparkurs in den Vordergrund.
Erklärung einer Notlage
Im Rahmen der Erklärung einer fortbestehenden Notlage für 2023 könnten neue Sondervermögen geschnürt werden, um die für 2023 bisher weggebrochenen Mittel aus dem KTF aufzufangen. Inwiefern dies aber rückwirkend gegen Ende des Jahres mit Blick auf die aktuelle Grundsatzentscheidung des BVerfG widerrum als solche verfassungskonform ist, stünde wohl auch zur Prüfung mit fraglichem Ausgang.
Fraglich warum genau dies nicht dem Urteil vorausbereitend schon früher getan wurde. Im Interview bei Markus Lanz vom 21.11.23 wich Habeck der Frage aus, ob es Lindner als FDP Finanzminister gewesen sei, der dem im Wege gestanden sei.
Man habe die Entscheidung dies nicht zu tun gemeinsam gefällt in der Ampelkoalition, kein weiterer Kommentar.
Erinnern wir uns an die oben schon erwähnten mahnenden Worte vom Bundesrechnungshof und anderen Experten in der Thematik, erscheint es umso fraglicher warum ausgerechnet hier FDP Finanzminister Lindner dabei blockierte – ein Schelm wer böses denkt…
Anpassung des CO2 Preises
Experten sehen in der Anpassung des CO2 Preises ein ebenfalls geeignetes Werkzeug um den Haushalt zu entlasten und auf diesem Wege finanzielle Teilausgleiche zu schaffen.
Steuererhöhungen
Während die Union vor Steuererhöhungen warnt, gibt es durchaus fiskalische Bereiche die abseits vom Verbraucher schon länger mitberücksichtigt werden müssten. Im Bereich der Reichensteuer und anderer Abgaben rund um Kapitalgesellschaften kann man nachbessern oder versuchen neue Steuern zu schaffen wie die Legalisierung von Cannabis, diese Chance aber hat die Ampel gänzlich vertan beziehungsweise noch besser, ist sie entgegen der Wahlversprechen garnicht erst angegangen.
Einsparpotentiale
In allen Ressorts wird nach vertretbaren Einsparpotentialen gesucht. Wenn auch ein naheliegender Schritt, zieht die SPD bei Sozialausgaben die Grenze.
Platzt mit Ampelkoalition auch die Entkriminalisierung durch das Cannabisgesetz (CanG)?
Die Opposition schart mit den Hufen zum Thema Neuwahlen, die AFD offen per Wahlslogan und die Union bereitet sich hinter den Kulissen stiller darauf vor. Zu möglichen Einsparpotentialen im Bild nachfolgend dargstellt Vorschläge, die der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für sinnvoll erachtet (Stand: 22.11.23).
Doch wegen welcher Fraktion könnte die Ampelkoaliton denn nun am ehesten platzen?
FDP blockiert
Aktuell steht die FDP hinter Finanzminister Lindner, der widerum mit seiner Haltung in der Finanzpolitik alleine dadurch die Ampel zum platzen bringen könnte. Auch wenn Expertenmeinungen die FDP in diesem Szenario als den großen Verlierer sehen, läuft das politische Muskelspiel derzeit noch.
Bundeskanzler Scholz lud in der Nacht vom 21. auf den 22.11 Finanzminister Lindner ins Kanzleramt, doch einer umfassenden Lösung scheint man derzeit noch nicht wirklich näher zu sein.
Nach Haushalt kommt Streit um Asyl-/Einwanderungspolitik
Wäre der aktuelle Streit um die Maßnahmen zur Neuaufstellung des Bundeshaushalt und der vom BVerfG Urteil betroffenen Sondertöpfen dabei das einzige Problem der Ampel…
Eine derzeit etwas untergegangene Streitfrage liegt derweil ebenfalls noch ungeklärt auf dem Tisch.
Bei der Asyl-/Einwanderungspolitik scheint sich der nächste Zwist innerhalb der Ampelkoalition anzubahnen.
Vor dem Bundesparteitag von B90/Grüne der stattfindet vom 23. bis 26.11 meldet sich die Parteibasis in einem offenen Brief an die Parteispitze, in dem kein weiteres Aufweichen der Parteilinie in der Asyl-/Einwanderungspolitik gefordert wird.
Ein Thema das die Gemüter spaltet, nicht nur bei den Grünen.
Eine aufgeheizte Debatte, in der die Kommunen den Bund auffordern Lösungswege zu finden, da das Sozialsystem im Bereich der Flüchtlingshilfe und der damit verbundenen Sozialsysteme überlastet zu schein scheint.
Sollte es also nicht die Haushaltsproblematik sein, die zu einem vorzeitigen Ende der Ampelkoaliton führt, bleibt für später das moralisch/emotional aufgeladene Thema der Asyl-/Einwanderungspolitik eine zusätzlich noch zu bestehende Belastungsprobe.
Update 22.11 - FDP Mitgliederbefragung zu Ampelverbleib
Update am 22.11 um 15:45Uhr
Aus seit Ende Oktober laufenden Initiativen innerhalb der FDP wurde nun ein Novum erreicht von 500 Unterschriften, was zur Folge hat, dass nun eine bundesweite Mitgliederbefragung zum Verbleib in der Ampelkoalition durchgeführt wird.
Die Ergebnisse dieser Mitgliederbefragung sind für die FDP Führung zwar nicht bindend, dennoch zeigt sich daran der zunehmend sichtbar werdende Widerstand der FDP Basis zum derzeitigen Regierungskurs.
Die Initiativen sind aber auch innerhalb der FDP umstritten, in aktuellen Krisenzeiten das Handtuch zu werfen käme nicht in Frage und würde auch der FDP schaden.
Richtig so denn für die FDP geht es um nicht weniger als das Überleben der Partei, also reißt euch intern zusammen und fahrt die Ampel gemeinsam mit SPD und Grünen bis ans Ende bis zur Bundestagswahl 2025!
Ampelkoalition hatte genug Zeit für Entkriminalisierung via Cannabisgesetz (CanG)
Mit einem Scheitern der Ampelkoalition würde auch die Entkriminalisierung von Cannabis scheitern.
Eine Gesetzinitiative von der nicht weniger abhängt, als die Freiheit von Millionen Cannabis KonsumentInnen, würde an der Inkompetenz und in rückwirkender Gesamtbetrachtung fragwürdigen Priorisierung der Ampelkoalition scheitern.
Von der im Wahlkampf aus SPD Kreisen noch verlauteten „Entkriminalisierung binnen 100 Tagen“ als Vorstufe zur Legalisierung, welche Monate später mit Begründung auf ein. von der EU-Kommission selbst nie bestätigtes, negatives Feedback zu den Gesetzesplänen verworfen wurde.
Stattdessen vorgestellt wurde das Zwei-Säulen-Modell.
– Säule 1 Entkriminalisierung mit privatem und gemeinschaftlichem Eigenanbau in Anbauvereinigungen
– Säule 2 Modellprojekte zur kommerziellen Abgabe von Cannabis
Statt einem inkrafttreten noch in 2023 steht die finale Umsetzung in 2./3. Lesung geplant für KW50 vorraussichtlich zwischen dem 13. bis 15.12 mit inkrafttreten zum 01.03/04 derzeit auf wackeligen Beinen.
Nach Rückmeldung von Karl Lauterbach am 17.11 seien die Verhandlungen zu Änderungen am Cannabisgesetz abgeschlossen.
Ein Tag nachdem mutmaßlich lange angepeilten Termin des 16.11 zur 2./3. Lesung und damit der Verabschiedung des CanG im Bundestag.
Zu umfangreich seien die Änderungswünsche nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 06.11 gewesen, zu der Sachverständige allerlei Betroffener Fachgebiete sowie Vertreter der Legalize Bewegung geladen waren.
Nur waren die wesentlichen Kritikpunkte seit der Veröffentlichung des CanG Referentenentwurfs vom 09.07.23 bekannt, da sich bis zur letzten Kabinettsentwurfsversion kaum etwas änderte. Die Wesentlichsten Streitpunkte im Gesetz sind seither bekannt und vielfach kritisiert worden. Umso weniger glaubhaft schien die Ausrede.
Vielmehr war von Blockadehaltung im Bundesgesundheitsministerium die Rede. Ein Thema was sich anscheinend zwar gelöst hat, bleibt jedoch die aktuelle Ungewissheit…
Abschließend möchte ich betonen, dass es bereits im Sommer einen Antrag auf Entkriminalisierung durch Ergänzung eines §29b BtMG per Ausnahmeregelung von der Linken gab, welche die Ampelparteien durchweg ablehnten mit Bezug auf die eigene doch bald folgende Gesetzkampagne.
Kommt es zu einem Platzen der Ampel vor inkrafttreten des Gesetzes, werde ich zumindest meinen Teil dazu beitragen, den Ampelparteien auch nachhaltig ihr Versagen ins Gewissen zu rufen!
Man bedenke zum Zeitplan, sollte es im Bundesrat zu einer Ablehnung kommen, kann der Bundestag diese Entscheidung einfach überstimmen. Bedeutet im Umkehrschluss, bleibt es bei der 2./3. Lesung in KW50 muss die Ampel bis mindestens zur Bundesratssitzung am 01.02, mit zeitlichem Sicherheitsabstand eher zur Sitzung am 01.03 zuzüglich einem nachfolgenden Zeitraum zwecks Überstimmung einer Bundesratsablehnung zum CanG im Bundestag.
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