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Unterseekabel in Gefahr? Sabotage an kritischer Infrastruktur in Ostsee

Unterseekabel in Gefahr? Hybride Angriffe auf kritische Infratstruktur in der Ostsee Beitragsbild
Beschlagnahmung des Öltankers Eagle S durch finnische Sicherheitsbehörden nach Sabotage an dem Unterseekabel Estlink-2. Quelle: @StratcomCentre (X)

Spätestens seit dem völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine ist die alte Ost-West-Konfrontation wieder zunehmend am Aufflammen. Dabei erlebt die Konfliktsituation des kalten Krieges vergangener Tage ein Revival in einem neuen, andersartigen Rahmen gelagert. Im Zuge dessen kommt es neuerdings zu einer Häufung von hybriden Angriffen auf die Infrastruktur, darunter auch Unterseekabel in der Ostsee. Die Brisanz dabei: Unterseekabel zählen zur kritischen Infrastruktur und sind definiert als essenziell für das Funktionieren einer Gesellschaft und Wirtschaft. Größere Sabotageakte mit weitreichenderen Auswirkungen könnten, je nach Umfang und Schadenswirkung, auch als Angriff gemäß Art. 5 des NATO-Vertrags durch einen betroffenen Bündnisstaat interpretiert werden mit den theoretischen Folgen für die Weltsicherheit.

Bedeutung von Unterseekabeln

Sie dienen zum Zwecke der Energieversorgung oder Kommunikation und transportieren etwa 99% des weltweiten Datenverkehrs (Internet & Telefonie). Dabei sind sie besonders schwer zu schützen, da sie in der Regel durch internationale Gewässer verlaufen bei komplexer internationaler Rechtslage auf die wir in diesem Blogartikel, wie auch auf viele weitere Aspekte zu diesen aktuellen Sabotage-Aktionen eingehen.

Um einen Überblick zu erhalten, folgende Arten von Unterseekabeln gibt es:
Telekommunikationskabel
Diese Kabel werden verwendet für Internet-, Telefon- und andere Kommunikationsdienste. In moderner Ausführung wegen maximaler Bandbreiten kommen Glasfaserkabel zum Einsatz mit Verstärkern (Repeatern) alle 50-100 Kilometer.

Stromkabel (Energiekabel)
Diese Kabel transportieren elektrische Energie über große Entfernungen, oft zwischen Ländern oder Regionen. Dabei gibt es zwei Arten von Stromkabeln:
– Hochspannungsgleichstromkabel (HGÜ) übertragen elektrische Energie mit Gleichstrom über lange Distanzen, da dies effizienter als mit Wechselstrom möglich ist.
– Hochspannungswechselstromkabel (AC) mit geringerer Effizienz für kürzere Strecken oder in Küstennähe eingesetzt

Sabotage an Unterseekabeln - Karte Estlink 1 und 2 / Eagle S
Quelle: https://et.wikipedia.org/wiki/Estlink_2#/media/Fail:Estlink_map.png
Bilder der Boarding Mission durch finnische Sicherheitsbehörden im Rahmen der Beschlagnahme des Öltankers "Eagle S" - Quelle: @TallbarFIN auf X

Sabotage an Estlink-2 Energiekabel - Finnland Beschlagnahmt Tanker Eagle S

Es kam über Weihnachten zu einem erneuten Sabotage-Akt an Unterseekabeln in der Ostsee. Beschädigt wurde in diesem Falle das Energiekabel Estlink-2 durch den Öltanker „Eagle S“ unter der Flagge der Cook Inseln fahrend. Die Beflaggung eines Schiffes hat insofern Relevanz, als dass der entsprechende Flaggenstaat bei Maßnahmen in internationalen Gewässern außerhalb von per UN-Sanktionen beschlossenen Seeembargos in Maßnahmen an Bord durch fremde Sicherheitsbehörden zustimmen muss.
Herkunft des Schiffes war als letzte Station ein Hafen in Russland, zudem wird es zur sogenannten russischen Schattenflotte gezählt, mit der internationale Sanktionen umgangen werden.
Beispielsweise durch Umfüllaktionen auf hoher See werden so Sanktionswaren wie Rohstoffe darunter Öl- und (Flüssig-)Gas umgeladen, um Herkunft der Ladung zu verschleiern – und das mit anhaltendem Erfolg nicht nur in der Ostsee.

Da sich in diesem Fall der Verdacht basierend erster Indizien schnell in Richtung Sabotage erhärtete im Rahmen der Auswertung von Fahrtverlauf und weiteren anfänglichen Ermittlungsergebnissen, boardeten die finnischen Behörden das Schiff, durchsuchten und beschlagnahmten es offiziell samt Festsetzung der über 20-köpfigen überwiegend georgischen Besatzung.

Zivile Schiffe der Schattenflotte als geheime Spionage-Plattformen im Einsatz

Am 27.12 meldete Lloyds List, eines der ältesten Fachmagazine für die Schifffahrtsindustrie gegründet in 1734, basierend seit Juni 2024 vorliegender Insiderinformationen, dass zwischenzeitlich umfangreiche Spionagetechnik an Bord der Eagle S gebracht wurde und zum Einsatz kam. Diese sei von russischen, türkischen und indischen Operateuren bedient worden, was hinsichtlich der Beteiligung türkischer Staatsangehöriger als NATO-Mitglied Fragen aufwirft, inwieweit den türkischen Sicherheitsbehörden bzw. dem Geheimdienst zu solchen Aktivitäten Kenntnisse vorliegen. 
Besagte Spionageaktivitäten sollen über die letzten Monate stattgefunden haben, so die Lloyds List vorliegende Insider-Quelle. Demnach wären zudem bei einem zurückliegenden Transit durch den Ärmelkanal „Sensorik ähnliche technische Geräte“ ausgebracht worden. Die temporär an Bord befindliche stationäre Spionage-Technik diente zur Frequenz-Analyse und Abhörung von wohl primär von Interesse gewesener militärischer Kommunikation. Dieser Bericht wurde mittlerweile auch von den finnischen Behörden gestützt nach Auffinden von diverser Spionagetechnik bei Durchsuchungsmaßnahmen an Bord.

Reaktionen auf Sabotage an Unterseekabel

In Reaktion auf die Häufung hybrider Angriffe in der Ostsee haben Anrainerstaaten & NATO bereits verstärkte Sicherungsmaßnahmen der Unterwasser-Infrastruktur angekündigt. Ebenfalls angestoßen werden sollen Änderungen des maritimen Seerechts, was jedoch zumindest auf Ebene internationaler UN-Übereinkommen zur Seefahrt ein langwieriger Prozess sein kann. Es hält sich dennoch die Sorge, wie sich die schon angespannte Lage weiterentwickelt und wie mögliche Reaktionen aussehen könnten. In erster Linie stünde die konsequente Sicherung vor Schäden bei entschiedenem Handeln gegen Verursacher, sollte doch wieder etwas vorfallen.

Ein allgemein entschiedeneres Vorgehen gegen die Schattenflotte und mindestens deren seit Anbeginn der Sanktionen laufenden Umgehungsmaßnahmen wird immer lauter gefordert. Nicht nur in der Ostsee laufen unter anderem Umfüllmanöver die alleine schon ein Umweltrisiko darstellen, darüber hinaus wird am Beispiel der EAGLE S nach dem Lloyds List ebenfalls vorliegenden recht neuen Sicherheitsbericht dänischer Behörden ersichtlich, welch desolater Zustand deren Schiffe aufweisen.

An den Sicherungsmaßnahmen beteiligt ist auch die deutsche Marine wie bisher schon und auch weiterhin in Verbundaktivitäten eingeplant sein wird. Nach Berichten des NDR wird Anfang Januar zudem in Kiel ein neuer Marineverband aufgestellt.

Schutz von Unterseekabeln - Rechtslage

Geschützt sind Unterseekabel in internationalen Gewässern als Teil der globalen Infrastruktur durch das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS).
In diesem Abkommen verpflichten sich Staaten nach Artikel 113 des UNCLOS, die vorsätzliche Beschädigung von Kabeln zu bestrafen.
Oftmals fehlt es jedoch an konkreten Mechanismen zur Durchsetzung dieser Schutzansprüche sowie rechtlicher Handhabe, polizeiliche bzw. allgemein behördliche Maßnahmen mit den Schiffen und Besatzungen durchzuführen, sofern der Schaden in internationalen Gewässern entstand.

Im aktuellen Fall wurde wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Sabotage durch vorsätzliche Sachbeschädigung eingeleitet. Dennoch bleibt die Brisanz der russischen hybriden Angriffe neuerdings öfters durch ihre Schattenflotte hier ein zentraler Aspekt, den es in den nachfolgenden Ermittlungen genauer zu untersuchen gilt. In Frage kommen weitere Tatvorwürfe hinsichtlich Verstoßes gegen Sanktionsgesetze sowie möglicher illegaler Spionageaktivitäten, derzeit in Prüfung durch die finnischen Ermittler.

Besonderheit internationale Gewässer

Die Rechtsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen an Bord von Schiffen in internationalen Gewässern ist kompliziert. Nach internationalem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) (ab Art. 87) dürfen Sicherheitsbehörden in diesem Bereich nur mit Zustimmung des Flaggenstaats polizeiliche Maßnahmen durchführen. Diese Regelung wird bezeichnet als Flaggenstaat-Prinzip nach Art. 92 SRÜ.

So konnte im Falle der im November durch das chinesisch beflaggte Schiff „Yi Peng 3“ verursachten Schäden letztlich doch keine Durchsuchung des Schiffes erfolgen, da erst einer Betretung durch China zugestimmt wurde, um in letzter Minute der geplanten Durchsuchung durch ein multinationales Ermittlerteam doch noch eine Absage zu erteilen. Betroffen waren die Datenkabel C-Lion 1 das Finnland und Deutschland verbindet sowie das Datenkabel BCS-East-West Interlink, das Litauen mit der schwedischen Insel Gotland verbindet.

Anders beim aktuellen Vorfall an Estlink-2, bei dem das Schiff unter Flagge der Cook Inseln fuhr und hier wohl keine relevanten Druckmittel bestehen, auf dass sich die finnischen Behörden etwailiger Weisungen ohnehin widersetzen würden zur Durchsetzung nationaler Sicherheitsinteressen. In Folge dessen wurde das Schiff bereits in einen finnischen Hafen geschleppt, wo es samt Besatzung bis auf unbestimmte Zeit verweilen muss.

Neben der Zustimmung des Flaggenstaats gibt es weitere Ausnahmen, bei denen behördliche Maßnahmen auf hoher See gestattet sind. 
1. Piraterie und universelle Delikte nach Art. 105 SRÜ oder Sklavenhandel nach Art. 110 SRÜ. Für andere Straftaten und Verstöße gegen Sanktionen bedarf es jedoch spezieller Mandate wie nachfolgend.
2. UN-Sicherheitsratsresolutionen gemäß Kapitel VII der UN-Charta können zur Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit beschlossen werden, auf Basis derer Nationalstaaten oder Koalitionen ermächtigt werden, Sanktionen auf hoher See durchzusetzen. Ein Beispiel für eine solche Resolution ist Nr. 665 aus dem Jahre 1990, das entsprechende Maßnahmen zur Durchsetzung eines Embargos gegen den Irak vorsah.

UN-Sicherheitsrat durch Vetorecht eingeschränkt

Im Falle der aktuellen UN-Sanktionen gegen Russland im Zuge des Angriffskrieges gegen die Ukraine verhangen, ist leider nicht mit verschärften UN-Resolutionen zu rechnen.

Zur Durchsetzung von UN-Sanktionen braucht es einen Beschluss durch den UN-Sicherheitsrat, dort gilt jedoch Vetorecht wodurch Russland als ständiges Sicherheitsratsmitglied jegliche Maßnahmen gegen seine nationalen Interessen blockiert.

Bilder der Boarding Mission durch finnische Sicherheitsbehörden im Rahmen der Beschlagnahme des Öltankers "Eagle S" - Quelle: @TallbarFIN auf X

Unterseekabel Sabotage in Ostsee mit ersten Folgen

Auswirkungen der Unterseekabel Sabotage sind vielseitig und können nicht bis kaum spürbar sein bishin zum Ausfall globaler Telekommunikationssysteme. Sei es der digitalisierte Zahlungsverkehr, sonstige System- oder auch „nur“ Privatkommunikation. Als Reaktion auf die Beschädigung von Datenkabeln sei es zwar nach Aussagen von Verantwortlichen möglich, Datenströme teilweise per Satellit zu kompensieren, was jedoch nicht kurzfristig für die breite Masse an Daten möglich wäre.

Cannabis Liebhaber mit Grünem Daumen wurden vor Kurzem wachgerüttelt durch die Konfrontation mit den Folgen einer Beschädigung am Datenkabel C-Lion1, das ebenfalls durch den beschlagnahmten Öltanker Eagle S beschädigt worden sein soll. 

Der Betreiber eines der größten deutschsprachigen Cannabisforen rund um den Eigenanbau meldete am 25. Dezember kurz nach aufkommen der Meldungen bereits mögliche Beeinträchtigungen durch derartige Beschädigungen. Es scheint so als seien mindestens Teile der Grower.ch Serverstruktur in Finnland positioniert, weshalb der Betreiber auf mögliche Einschränkungen bei der Forennutzung hinweist. Diese vermeintliche Bagatelle sollte jedoch anschaulich verdeutlichen, wie schnell wir in gewohnten Lebensbereichen hier mit Auswirkungen zu kämpfen haben werden, sollte der aufkommende Trend zur Unterseekabel Sabotage anhalten.

Anders schwerwiegende Eingriffe in der Vergangenheit waren unter anderem die Aktivität von GPS-Großraumjammern im Bereich rund um die russische Exklave Kaliningrad an der Ostsee, die zu Beeinträchtigungen des Luftverkehrs führten, indem die Orientierung von Flugzeugen gestört wurde.

Ein weiteres Problem könnten zumindest kurzzeitige Blackouts sein, wenn mehrere Stromnetz stabilisierende Energiekabel zwischen zwei Ländern gekappt werden.

Die große Frage ist, wie weit die Gegenseite mit diesen Störmaßnahmen geht und ob sich bald eine Entspannung der Kriegssituation in der Ukraine einstellt, was hoffentlich zu einem Rückgang der hybriden Angriffe und politischen Einflussnahmen führen wird.

Auswirkungen auf deutsche Sicherheitspolitik & Wahlkampf

Durch die zunehmenden hybriden Angriffe muss sich Deutschland wie auch die EU an sich auf mögliche, weitere Sicherungsmaßnahmen einstellen. Die von Verteidungskreisen vernommene Gefährdungslage ist nicht aus der Welt, nur weil wir im Alltag bisher noch kaum etwas an negativen Auswirkungen spüren.
Es gilt für alle Fälle gewappnet zu sein, was sich hoffentlich auch beim Großteil der Parteien in der Grundhaltung durchsetzen wird. Es ist die falsche Zeit für Angstwahlkampf und der richtige Moment entschlossen die europäische Verteidigungsfähigkeit gemeinsam multinational weiter auszubauen.

Anfang Januar wird Donald Trump seine mit Unterbrechung zweite Amtszeit als 47. US-Präsident antreten, mit angekündigten Auswirkungen auch auf bisherige Sicherheitsvereinbarungen im Rahmen der NATO. Der selbstständige Schutz wird so notwendig wie teuer sein, wir kommen jedoch um einen gewissen Preis für Sicherheit bei wachsenden Bedrohungslagen einfach nicht mehr herum, das sollte langsam klar sein.

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