Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

Cannabis Entkriminalisierung in Tschechien

Cannabis Entkriminalisierung in Tschechien

Cannabis Entkriminalisierung in Tschechien in Sicht. Im Parlament wurde ein Gesetzentwurf beschlossen zur Entkriminalisierung von privatem Eigenanbau und Besitzmengen, über den seit 2010 entkriminalisierten Mengen hinaus. 
Seither galt der Besitz einer geringen Menge von Cannabis sowie bis zu fünf Pflanzen als Ordnungswidrigkeit. Der neue Gesetzentwurf sorgt hier ähnlich der deutschen Regelung beim privaten Eigenanbau und Besitz für einen praxistauglicheren weiter entkriminalisierten Privatgebrauch. Davon unberührt aber ebenfalls Teil der Gesamtentwicklung hin zur Liberalisierung von Cannabis in Tschechien ist die Möglichkeit dort Medizinalcannabis in bestimmten Fällen zu erhalten. 

Neben dem rechtlich gestatteten Umgang mit Cannabis zum Eigenbedarf sollen allgemein die Strafen dazu reduziert werden. Wer über die bisher als Ordnungswidrigkeit und bald weitergehend entkriminalisierten Mengen hinaus in Erscheinung tritt, kann schon bald mit geringen Strafen rechnen. Ziel ist die Anpassung der Strafen an das von Cannabis verglichen mit anderen (illegalen) Rauschmitteln ausgehende niedrigere gesellschaftliche Gefährdungspotential. 

Damit ist das schon seit Jahren im Umgang liberalere Tschechien nun nach Deutschland das zweite Land in Europa, das neben geduldeten bzw. erlaubten Besitzmengen auch den privaten Eigenanbau gänzlich in bestimmtem Rahmen erlaubt. Ein Schritt den ich als leidenschaftlicher Grower absolut begrüße. 
Privater Eigenanbau ermöglicht Eigenversorgung mit Cannabis von selbstgewählter (ungefährer) Stärke und Wirkeigenschaften. Anders als in Deutschland soll jedoch neben dem privaten Eigenanbau am Wohnsitz kein gemeinschaftlicher Anbau nach dem dt. Vorbild in Anbauvereinigungen erlaubt werden. 

Das Gesetz muss noch vom Senat bestätigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden, damit es wie geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Eine Senatsmehrheit für das Unterfangen scheint sicher, daher steht der angedachten Cannabis Entkriminalisierung wohl nichts mehr im Wege. Details dazu nun nachfolgend. 

Bisherige Rechtslage zu Cannabis in Tschechien

Geringfügiger Eigenbedarf als Ordnungswidrigkeit

Seit 2010 sind geringfügige Mengen von Cannabis zum Eigenbedarf in Tschechien teilentkriminalisiert. Herabgestuft von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit wurde der Besitz von zunächst bis zu 15g (trocken), ab 2014 vom Obersten Gericht reduziert auf 10g und Anbau bis 5 Pflanzen seitdem lockerer gehandhabt. Dabei lediglich ein Bußgeld bis 600€ drohend. Darüber hinaus galten weiter scharfe Strafgesetze, bei Cannabis gleichgestellt mit anderen Drogen drohten mehrjährigen Haftstrafen sofern es um Handel ging. 
Bei überschreiten der als Ordnungswidrigkeit gewerteten bis zu 5 Pflanzen, galten ohne nachgewiesenen Handel geringere Strafrahmen von bis zu 6 Monaten Haft oder Geldstrafe. Bei mehr als 10g im Besitz gingen die Strafen bis 1 Jahr Haft oder Geldstrafe. Strafen auf den illegalen Handel lagen dagegen weitaus höher mit bisher von 2 bis 18 Jahren Haft bei schwerem Handel. 

Mit der Berücksichtigung des Eigenanbaus in der ersten Stufe der Entkriminalisierung 2010, ging Tschechien weiter als das in diesem Kontext stets als Vorbild in der EU genannte Portugal. Beim Eigenanbau ist dort nur in Ausnahmefällen ohne klare gesetzliche Definition nach Ermessen des Gerichts möglich, dass ein Fall als minder schwerer Fall eingestuft und als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Einsatz von Cannabis als Medizin

Der Einsatz von Cannabis als Medizin ist in Tschechien seit dem 1. April 2013 erlaubt. Die medizinische Nutzung dort war bisher beschränkt auf die Behandlung bestimmter Krankheiten. Zudem bestand eine eingeschränkte Verschreibungshoheit, was die Verfügbarkeit bisher reduzierte. Nur Fachärzte wie Onkologen, Neurologen oder Schmerztherapeuten durften medizinisches Cannabis verordnen. 
Seit dem 1. April 2025 dürfen zusätzlich auch Allgemeinärzte Medizinalcannabis verschreiben. Ein Fortschritt der den in Zahlen bisher noch recht überschaubaren Markt um Cannabis als Medizin in Tschechien deutlich anwachsen lassen dürfte.
In Zahlen: 2023 wurden ~230kg medizinisches Cannabis an ca. 8000 Patienten verschrieben. 

Was die Entkriminalisierung von Cannabis in Tschechien vorsieht

Neue Regelung zum privaten Eigenanbau und Besitz

Mit dem neuen Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabis sollen in Tschechien zum privaten Eigenanbau und Besitz neue, praxistaugliche Mengen gelten. Diese sehen beim legalen Besitz bis zu 100g sowie bis zu 3 Pflanzen pro Person zu Hause vor. Die künftig legale Besitzmenge im öffentlichen Raum liegt bei 25g und damit insgesamt sehr ähnlich der deutschen Regelung zum privaten Gebrauch. 

Mengen von 100 bis 200g sowie eine Pflanzenanzahl von bis zu 5 Pflanzen sollen künftig als Vergehen gelten und erst darüber als reguläre Straftat gewertet werden. In Kombination mit sinkenden Strafrahmen sieht die neue gesetzliche Regelung in Tschechien somit einen liberaleren Kurs auch abseits der erlaubten Mengen vor.

 

Anbauvereinigungen nicht vorgesehen

Anbauvereinigungen wurden zeitweise in der Debatte noch thematisiert, jedoch nicht in der tschechischen Gesetzinitiative berücksichtigt. Das in der EU primär aus Spanien bekannte Modell der sog. Cannabis Social Clubs diente auch als Inspiration für die nach dem dt. Cannabisgesetz bezeichneten Anbauvereinigungen nur ganz ohne social und zudem überreguliert. Neben Deutschland hat auch Malta das Modell offiziell gesetzlich geregelt, anders als in anderen EU Ländern mit informellen Clubs, die vielmehr unter dem Radar in Grauzonen agieren oder stillschweigend geduldet werden. 
Während sich Clubs in manchen Ländern ausschließlich dem teils tolerierten Eigenanbau widmen, gibt es in Spanien zwar nicht landesweit, aber in manchen Regionen Clubs die eher dem niederländischen Coffeeshop Modell ähneln.

Im tschechischen Kompromiss wurde diese Lösung eventuell auch deshalb nicht berücksichtit, weil die Entwicklung in Deutschland rund um Anbauvereinigungen in Zahlen weit hinter den Erwartungen blieb. 

Keine Legalisierung, keine Fachgeschäfte

Vor dem jetzigen Gesetzesentwurf waren die Ziele ursprünglich weiter gesteckt inklusive Schaffung eines legalen kommerziellen Handels, doch der vollumfängliche Ansatz hin zur Legalisierung hatte sich leider schnell erübrigt. Daher sollte man die jetzige Lösung als Teilerfolg sehen, den es auch dort langfristig auszubauen gilt. 

Bleibt abzuwarten wie sich der Markt um Medizinalcannabis dort entwickelt und ob wir hier, ähnlich wie in Deutschland eine Art Ausweichbewegung sehen werden. Insbesondere durch das Fehlen von Anbauvereinigungen erscheint dies umso wahrscheinlicher, sofern die Verschreibungsanforderungen dort noch weiter gelockert werden sollten. Mit der erweiterten Verschreibungshoheit nun auch Allgemeinärzte umfassend, sollte sich die Lage hier für med. Nutzer weiter verbessern und größere Veränderungen anstoßen.

Cannabis in Europa - das Verbot bröckelt

Angesichts von immer mehr nationaler Lockerungen im Umgang mit Cannabis zum Freizeitgebrauch sowie als Medizin in Europa, scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis eine größere EU-Rechtsinitiative angestoßen wird. 

EU-Recht steht weitgehenden Lockerungen einzelner Nationalstaaten entgegen, wie wir es auch in Deutschland an vielen Stellen in der Gesetzgebungsphase merkten. Kommerzielle Ansätze wie die Etablierung von Fachgeschäften, was einer Legalisierung entspräche, ist alleine wegen EU-Recht so leider nicht möglich. Daher gilt es die jetzigen Rahmenbedingungen schnellstmöglich im EU-Recht zu ändern, was im Interesse einer wachsenden Anzahl an Mitgliedsstaaten sein dürfte. 
Nicht nur Deutschland ist bei vielen Ansätzen an den Grenzen des EU-Rechts gebremst worden, daher wäre es mit Blick auf die aktuell in den Niederlanden laufenden Modellprojekte und der vielerorts fortschreitenden Liberalisierung im Umgang ohnehin Zeit für diesen Schritt. Fakten, Zahlen und wissenschaftliche Erkenntnisse bei Cannabis zeigen klar die Notwendigkeit einer allgemeinen rechtlichen Neubewertung. 

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