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Oliver Neusser
Cannabisgesetz Evaluation – Zweiter EKOCAN Zwischenbericht zieht positive Bilanz
Cannabisgesetz Evaluation – Mit der Vorstellung des zweiten EKOCAN Zwischenberichts zur wissenschaftlichen Evaluation der Entkriminalisierung bzw. Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland, zeichnet sich ein immer klareres Bild von den Folgen ab. Der zweite EKOCAN Zwischenbericht befasste sich Schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität. Anders als von Kritikern aus Politik und Sicherheitskreisen behauptet, wirkt das Gesetz mit Ausnahme einzelner verbesserungsbedürftiger Aspekte im Großen und Ganzen positiv, wie damals von der Ampelregierung erhofft.
Der zweite EKOCAN Zwischenbericht zeigt, dass die Verdrängung des Schwarzmarktes in Anbetracht der nicht vorhandenen kommerziellen Versorgungsangebote für den Freizeitgebrauch in einem unverhofft raschen Tempo voranschreitet. Zeitgleich sind keine direkten Auswirkungen auf die Konsumprävalenz unter Jugendlichen ersichtlich. Ein seit 2019 sinkender Trend beim Konsum durch Minderjährige setzt sich fort. Bei Erwachsenen ergab sich den Daten nach auch keine sprunghafte Veränderung im Konsum.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität sei nach Darstellung von Kritikern die Rekordbeschlagnahmung von Cannabis durch den Zoll und einer generell hohen Anzahl an Sicherstellungen von Großplantagen und Großmengen durch die Polizei ein alarmierendes Signal, dass der Schwarzmarkt angeblich floriere. Nach Auswertung der EKOCAN Forscher stellt dies jedoch keinen Hinweis auf einen insgesamt wachsenden Schwarzmarkt als Folge des Cannabisgesetzes dar, vielmehr nehmen europaweit in mehreren Ländern, darunter Belgien und den Niederlanden, derartige Feststellungen zu, worauf die Forscher wie zu vielen anderen Aspekten genauer eingingen. Ziel des Gesetzgebers war es, den Fokus von Polizei und Justiz weg von Konsumdelikten rund um mehrheitlich kleinere Mengen zum Eigenbedarf hin zu Dealerstrukturen und der organisierten Kriminalität zu lenken. Insofern ist wenig plausibel, dass sich die Sicherheitsbehörden nun den Worten einzelner Kritiker aus ihren Reihen nach so sehr über entsprechende Ermittlungserfolge wundern. Während gleichzeitig legale Versorgungswege immer öfters bevorzugt werden, kann also unter Anbetracht der anderen Ergebnisse aus dem ersten und nun auch zweiten Zwischenbericht keineswegs die Rede von einem Misserfolg des Cannabisgesetzes sein, trotz festgestelltem Verbesserungsbedarf zu verschiedenen Themenbereichen.
Mehr zu den wichtigsten Erkenntnissen des zweiten Zwischenberichtes in diesem Beitrag nachfolgend.
Inhaltsverzeichnis
Cannabisgesetz Evaluation - Zentrale Ergebnisse vom zweiten EKOCAN Zwischenbericht
Legale Versorgungswege werden bevorzugt - Schwarzmarkt Verdrängung schreitet erfolgreich voran
Zur Beurteilung inwieweit sich die Bezugswege von Konsumierenden in Folge der Einführung des Cannabisgesetzes veränderten, werden neben Realmarktdaten wie Importmengen im Bereich Medizinalcannabis primär Nutzerbefragungen herangezogen. Im Rahmen der DEBRA-Studie s. Abb. 3 obiges Bild, einer wissenschaftlichen Befragung in der Altersklasse 18 bis 64 Jahre, wurde dies über vier Befragungen seit Inkrafttreten vom CanG zum 1.4.2024 ermittelt.
Dabei wird neben dem Schwarzmarkt als Hauptbezugsquelle auch der sogenannte Social Supply als Angabe geführt. Doch was ist damit genau gemeint?
Social Supply führt als Sammelbegriff all jene illegalen Bezugsquellen, die nicht dem klassischen illegalen Schwarzmarkt und Straßenhandel zugeordnet werden, nach Cannabisgesetz dennoch verboten sind. Darunter Abgabe und Handel im direkten Bekannten-/Freundeskreis. Der Begriff Social Supply umfasste zu Beginn der Erhebung auch „bekannte Dealer“, was seit 1. HJ 2025 als zusätzliche Antwortoption dem Schwarzmarkt zugeordnet wird. Deshalb auch die Verlagerung von Social Supply hin zum Schwarzmarkt in der DEBRA-Studie zu diesem Zeitpunkt. Ursprung für den Social Supply ist dann jedoch weitergedacht der Schwarzmarkt oder eine illegale Abgabe aus Eigenanbau bzw. dem Cannabis aus Anbauvereinigungen oder Medizinalcannabis-Vorräten. Oftmals vermutlich weniger in Gewinnabsicht, als vielmehr schlicht im Sinne des einfach teilens. All dies im Social Supply ist gemäß §34 KCanG strafbar und fließt bei Feststellung durch die Polizei direkt in die Kriminalitätsstatistik ungefiltert nach Straftat sortiert ein.
In Tab. 4 dargestellt die Ergebnisse der Drogenaffinitätsstudie 2025, bei der die Hauptbezugsquelle in der Altersgruppe 15-17 Jahre und 18-24 Jahre erfasst wurde.
Die Ergebnisse zeigen nach einem Jahr Entkriminalisierung, dass der klassische Schwarzmarkt bereits nur noch für wenige Konsumierende die Hauptbezugsquelle ist. Mit 7,6% aus dem Eigenanbau, 3,9% aus der Apotheke und 2,2% aus Anbauvereinigungen haben wir hier eine positive Basis gegenüber nur 9,2% die angaben, den Schwarzmarkt weiterhin als Hauptbezugsquelle zu nutzen. Man darf gespannt sein auf Vergleichswerte aus den Folgejahren …
Leider ging man im zweitem EKOCAN Zwischenbericht nicht genauer auf die derzeitigen Probleme rund um den Eigenanbau ein. Hier vor allem ein Hemmnis, die geringe Pflanzenanzahl in Kombination mit der fragwürdigen Auslegung der Begrifflichkeiten Stecklinge und Jungpflanzen. Obwohl das Gesetz hier eine für den Laien recht eindeutige Sprache spricht, sehen das die Gerichte bis hoch zum BGH derzeit noch anders.
Cannabis Anbauvereinigungen - Entwicklung durch zu restriktive Vorgaben ausgebremst
Cannabis Anbauvereinigungen werden in der zahlenmäßigen Entwicklung aufgrund zu restriktiver Vorgaben von Gesetzeswegen und seitens der Landesbehörden ausgebremst. Vom Gesetzgeber neben dem Eigenanbau vorgesehen als ursprünglich tragende Säule der legalen Versorgung, stehen Anbauvereinigungen in der Praxis überbordenden Auflagen/Vorgaben gegenüber, die teils zu einseitigen Benachteiligungen führen. Im Ergebnis dieser Situation leidet die Attraktivität des Modells der Cannabis Anbauvereinigungen sowohl auf Seiten angehender Betreiber, als auch bei potentiellen Mitgliedern. Dies zeigt sich nach zwei Jahren deutlich, wie im zweiten EKOCAN Zwischenbericht veranschaulicht.
Stand 31.10.2025 gab es in mehr als der Hälfte der Landkreise in Deutschland keine lizenzierte Cannabis Anbauvereinigung. Ursprüngliche Prognosen gingen von einer höheren Zahlenentwicklung bei Anbauvereinigungen aus.
Frühere Prognosen zur Entwicklung von Cannabis Anbauvereinigungen in Zahlen
Prognose im Kabinettsentwurf der Bundesregierung (damals Ampelkoalition):
„Unter der Annahme, dass im ersten Jahr 1 000 Anbauvereinigungen und im zweiten bis fünften Jahr jeweils 500 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis für den Anbau und die Weitergabe von Konsumcannabis an Erwachsene erhalten“
Der Bundesrat antwortete in seiner Stellungnahme zum Cannabisgesetz auf die Zahlenschätzungen der Bundesregierung:
„Der Bundesrat bezweifelt die Annahme, dass im ersten Jahr deutschlandweit lediglich 1 000 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen würden. Er ist der Auffassung, dass dies deutlich zu niedrig gegriffen sein dürfte.“
Neben den bundesweit einheitlich geltenden gesetzlichen Vorgaben aus dem Cannabisgesetz zu Anbauvereinigungen, stellen unterschiedliche Bundesländer mit teils stark abweichenden Anforderungen von Seiten der Landesbehörden ein weiteres Ärgernis dar. Während in liberaleren Bundesländern den Anbauvereinigungen Raum zur Entfaltung gegeben wird, versucht man in anderen Bundesländern durch teils schikanöses Verhalten und zu strenge Vorgaben den wenigen Pionieren der regionalen Clublandschaft Gründung und Betrieb zu erschweren. Nicht nur in erzkonservativen Hochburgen wie Bayern …
Ein weiteres Problem für Anbauvereinigungen stellen die teils einseitigen Einschränkungen gegenüber dem Medizinalcannabis-Sektor dar. Zwar soll hier durch das von Gesundheitsministerin Warken (CDU) geplante Versandverbot sowie dem Wegfall der telemedizinischen Verschreibung indirekt auch für mehr Wettbewerbsgleichheit gesorgt werden, doch diese Änderung wird als unverhältnismäßig betrachtet und von vielen CanG-Befürwortern inklusive mir abgelehnt. Auch die SPD-Bundestagsfraktion zeigt sich im parlamentarischen Verfahren nicht bereit, diese weitgehenden Einschränkungen mitzutragen. Die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung hängt derzeit im Bundestag Gesundheitsausschuss fest. Wann mit einer Einigung zu rechnen ist und was sich dann ändern wird, ist derzeit noch nicht genau absehbar. Viele Beobachter rechnet mit strengeren Regeln für die Erstverschreibung. Das Versandverbot hingegen wird voraussichtlich ganz wegfallen, davon gehe ich aktuell fest aus.
Medizinalcannabis Entwicklung
Bei Medizinalcannabis sehen wir einen, wie schon öfters thematisiert, wachsenden Trend in Zahlen. Der Markt boomt und trägt damit als derzeit effektivste Methode zur Schwarzmarkt Verdrängung bei. Ein Blick auf die Statistik zu Import- und Exportmengen von Medizinalcannabis in Abb. 1 zeigt eindrucksvoll, welches Ausmaß die legale Versorgung mit medizinischem Cannabis auf Rezept einnimmt. Bei aller Kritik an zunehmendem Rezeptmissbrauch zur Nutzung von Medizinalcannabis zu Freizeitzwecken, insbesondere aus Richtung von CDU/CSU in Bund und Ländern, sei angemerkt, dass eine Verlagerung weg vom Schwarzmarkt hin zu qualitätsgeprüftem, versteuertem Cannabis Mehrwerte für Verbraucher und Gesellschaft mit sich bringt. Dies stellt eine akzeptable Übergangslösung dar, unterstreicht aber den dringenden Bedarf an lizenzierten Fachgeschäften für Cannabis zu Freizeitzwecken. Derzeit steht EU-Recht einer vollständigen Freigabe im Wege, nicht jedoch wenn Fachgeschäfte im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten etabliert werden. Hier steht jedoch das CSU geführte Bundeslandwirtschaftsministerium sowie die zugehörige Behörde auf der Bremse. Reih um werden alle Modellprojekt-Anträge abgelehnt. Offizielle Begründung ist, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben sei. Interessante Position unter Anbetracht des Umstands, dass sein Amtsvorgänger Cem Özdemir (B90/Grüne) extra zu diesem Zwecke die sogenannte KCanWV, eine Verordnung diesbezüglich erlassen hatte.
Kritik der EKOCAN Forscher
Die Forscher weisen im zweiten EKOCAN Zwischenbericht darauf hin, dass Telemedizin-Anbieter systematisch heilmittelwerberechtliche Vorgaben umgehen. Belegt mit umfangreichen Beispielen von diversen Webauftritten verschiedener Plattformen.
Dabei wird auf das auch schon in der Expertenanhörung angeführte Vollzugsdefizit hingewiesen. Es mangele nicht zwingend an Vorgaben, vielmehr sei die Ahndung von Verstößen äußerst schwierig aus verschiedenen Gründen wie Firmensitze im Ausland etc.
Desweiteren wird auf die hohe Nachfrage von und damit einhergehende Schwerpunktbildung um hochprozentiges Medizinalcannabis am Markt eingegangen. Die Forscher sehen ab 15% THC aufwärts ein steigendes Psychoserisiko und regen hier neue Regelungen an.
Auswirkungen auf cannabisbezogene Kriminalität - Kritik aus Sicherheitsbehörden
Die Kriminalstatistik aus 2024 und erstmals mit einem vollen Erfassungszeitraum über ein ganzes Jahr aus 2025 (bundesweite PKS noch nicht veröffentlicht, Zahlen aus Bundesländern liegen vor) belegen, dass CanG wirkt hinsichtlich der Reduktion des Fallaufkommens bei Eigenbedarfs- bzw. Konsumentendelikten wie erhofft. Mit einem Rückgang der cannabisbezogenen Straftaten um deutlich über 50%, zeigt sich klar welch immenser Arbeitsaufwand für Kleinstdelikte, die oftmals im weiteren Verlauf eingestellt wurden, früher noch aufgebracht wurde bei Polizei und Justiz.
Die Forscher weisen auf dieses positive Ergebnis hin, mahnen zeitgleich jedoch zur Überprüfung der von Kritikern aus Polizei und Justiz oft bemängelten Einschränkungen bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zu cannabisbezogenen Straftaten.
Auswirkungen auf Kinder und Jugendschutz
Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz wurden laut dem zweiten Zwischenbericht als insgesamt nicht negativ bewertet, trotz Entwicklungen die genauer beleuchtet werden sollten. Der Konsum unter Jugendlichen ist rückläufig und folgt damit dem Trend seit 2019. Dies geht einher mit einer ebenfalls seit 2019 ansteigenden Risikowahrnehmung Minderjähriger vom Cannabiskonsum in dieser Altersklasse. Trotz Freigabe und zunehmender Entstigmatisierung von Cannabis, zeichnet sich also anders als von Kritikern behauptet, kein Bild einer Jugendgefährdung ab … ein ehrlicher und sachlicher Umgang erleichtert Aufklärung und Prävention grundsätzlich.
Doch nicht jede Entwicklung mit Blick auf den Kinder und Jugendschutz ist positiv. Als weiter zu beobachten wurde bspw. der Rückgang bei Inanspruchnahme von Frühinterventionsangeboten eingestuft. Dies wird u.a. zurückgeführt auf den Wegfall der Zuweisungen durch Jugendgerichte bei gleichzeitiger Erkenntnis, dass rein auf Freiwilligkeit basierende Programme laut der Fokusgruppe nicht in gewünschtem Maße in Anspruch genommen werden. Auch der Aufbau neuer Kooperationen bspw. zwischen Jugendamt und Schulen verläuft nicht in einem zufriedenstellenden Maße, da unklare Zuständigkeiten nach §7 KCanG zwischen Polizei und Jugendämtern hier vielerorts noch ausbremsen.
Bisherige Reaktionen der Bundesregierung von Bundesministern aus CDU/CSU geben ein verzerrtes, überdramatisiertes Bild der Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz wieder. Details zu Reaktionen aus der Politik schauen wir uns in einem separaten Beitrag an, so viel vorweg – Lug und trug statt faktenorientierter Realpolitik …
Zweiter EKOCAN Zwischenbericht sieht Verbesserungsbedarf an einigen Stellen, insgesamt wirkt CanG positiv
Für eine aussagekräftige Analyse zu den Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität brauche es jedoch weitere Daten über einen längeren Zeitraum, insofern sei man zu diesem Fokusaspekt erst am Anfang der wissenschaftlichen Auswertung. Der zweite EKOCAN Zwischenbericht gibt weit darüber hinaus einen umfangreichen, detaillierten Überblick zu den Entwicklungen dazu wie auch zu anderen zentralen Themenbereichen vom Cannabisgesetz direkt betroffen.
Die vielen Negativszenarien, wie von Cannabisgesetz Kritikern stets prognostiziert, sind nicht eingetreten. Fakten belegen recht klar: Das Cannabisgesetz wirkt positiv!
Die EKOCAN Forscher verweisen jedoch auch auf Verbesserungsbedarf an der ein oder anderen Stelle, insofern sollte sich die Bundesregierung dem auch bitte auf faktenorientierter Basis widmen. Das erscheint bei aktuellen Statements aus CDU/CSU leider nicht als selbstverständlich, mehr dazu in einem der nächsten Beiträge hier auf rolling-stoned.de
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