Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

CDU/CSU Landesminister lehnen Cannabisgesetz weiterhin teils ab

CDU CSU Landesminister lehnen Cannabisgesetz weiterhin teils ab

CDU/CSU Landesminister lehnen Cannabisgesetz teils weiterhin ab, wie in Interviews aus verschiedenen Bundesländern zu vernehmen ist. 
Im Vorfeld des in Kürze erwarteten ersten Zwischenberichts zur Cannabisgesetz Evaluation rückt die Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung von Cannabis in Deutschland wieder in den Fokus von Medien und Politik. Cannabisgesetz Kritiker aus der CDU und CSU auf Landesebene nutzen die Chance, um vor Veröffentlichung des Zwischenberichts zur CanG Evaluation nochmals Stimmung gegen das seit 1.4.2024 gültige Gesetz zu machen. 

Da sich aktuell bereits ein Gesetzentwurf zur Medizinal-Cannabisgesetz Verschärfung in der noch andauernden Ressortabstimmung befindet, ist das Thema Cannabis nicht nur auf Landesebene in der Politik heiß umstritten, auch auf Bundesebene laufen schon seit vor Beginn der Sommerpause die Debatten rund um CDU-Gesundheitsministerin Warkens Gesetzespläne zu Medizinalcannabis. Während die Entwicklung in diesem Bereich eindrucksvoll beweist, wie effektiv die Schwarzmarktverdrängung voranschreitet, schneller noch als nach der vollumfänglichen Legalisierung in Kanada, wird ohne Verweis auf die notwendige Schaffung von legalen kommerziellen Alternativen stattdessen wieder mit dem Verbotshammer geliebäugelt

Neben der andauernden Debatte um das MedCanG machen nun CDU Landesminister aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Stimmung gegen das Cannabisgesetz als Ganzes. Sie lehnen es weiterhin ab und wünschen sich folglich eine Rückabwicklung bzw. Rekriminalisierung … 

Die schärfste Kritik am Cannabisgesetz in der neuesten Berichterstattung kommt von Baden-Württembergs Innenministerium, Bayerns Gesundheitsministerium sowie NRW Gesundheitsminister Laumann (CDU) und seinem Ministerium. Auch wenn die Statements aus Bayern und BaWue von den Pressestellen der Ministerien abgegeben wurden, ist davon auszugehen, dass diese Positionen auch so mit dem Minister abgestimmt sind.

Das baden-württembergische Landesinnenministerium kritisierte das Cannabisgesetz als „handwerklich verkorkst“, was zu „gewaltigen Problemen“ führe, weshalb nach der Auffassung des Ministeriums eine „Aufhebung der Legalisierung notwendig sei“. 
Aus dem bayrischen Gesundheitsministerium heißt es kurz und knapp, man halte die Legalisierung dort weiterhin für falsch. 
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Laumann von der CDU hält das Cannabisgesetz ebenfalls „nach wie vor für einen Fehler“. Wie das NRW Gesundheitsministerium zudem erklärte, seien Vorgaben rund um den Gebrauch von Cannabis in Privatwohnungen „kaum kontrollierbar und im Detail nur umständlich umzusetzen“ und beim Kinder- und Jugendschutz bedarf es ganz allgemeiner Nachbesserung. Notwendigkeit hier nachzuschärfen sieht man auch beim thüringischen Sozialministerium, nicht jedoch biem Brandenburger Bildungsministerium, dem keine Probleme örtlicher Jugendämter im Kontext zum Cannabisgesetz bekannt seien. 

Zum Ärger von Betroffenen und Befürwortern der Entkriminalisierung / Legalisierung von Cannabis, wird von Seiten der Kritiker insbesondere den vehementesten Cannabisgesetz Gegnern, jeglicher Fortschritt im Kinder-/Jugend- und Gesundheitsschutz unter den Tisch fallen gelassen. Sie prangern vermeintliche Probleme an, ohne effektive Lösungen zu liefern. Wie nennt man solch eine Art Politik nochmal? …
Und nein, eine schlichte Rekriminalisierung löst keine Probleme – im Gegenteil, würde sie nur verschlimmern. 
Statt also die Ansiedlung von Anbauvereinigungen zu begrüßen, wird auf Behördenebene wie in Bayern derzeit zu betrachten, dort alles mögliche getan, um Anbauvereinigungen zu sabotieren. Dies ua. in diesem Video zuletzt thematisiert.  

Viele Bundesländer melden nur geringen Änderungsbedarf an

Bei aller scharfen Kritik einzelner konsequenter Gesetzgegner unter den Landesministern, melden viele Bundesländer nur geringen Änderungsbedarf am Cannabisgesetz an einzelnen Stellen an. Grundsätzlich infrage gestellt wird das CanG neben den oben aufgezählten Beispielen an kaum einer Stelle … 

Ein Anliegen ua. vom Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist eine Überarbeitung der Prüfungsvoraussetzungen bei den Genehmigungsverfahren für Cannabis Anbauvereinigungen. Diese seien nicht klar definiert. Ebenfalls kritisch äußerte sich das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein zum Gesetz, wonach es „bestehende Regelungslücken und teils widersprüchliche Bestimmungen“ gebe, was zu erheblichen Schwierigkeiten in einzelnen Bereichen führen würde. 

Das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt sieht insgesamt wenig Probleme, wünscht sich jedoch ebenfalls Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen zu Anbauvereinigungen.

Bremen zufrieden mit Cannabisgesetz

Eine erfreuliche Ausnahme zum Schluss – das Bundesland Bremen sieht keine Notwendigkeit am Cannabisgesetz nachzubessern. Die gesetzlichen Bestimmungen würden inklusive des Kinder- und Jugendschutzes eingehalten. 

Nicht überall steht das Cannabisgesetz schlecht dar und wenn doch, oftmals teils in überzogenem Maße problematisiert. Dennoch ist alles an auftauchender Kritik insgesamt nicht zum Nachteil der Cannabisgesetz Evaluation, da mit Ängsten und Sorgen aus Bevölkerung und Politik zum Thema ernst und seriös umgegangen werden sollte. Dabei stellt die CanG Evaluation die beste Chance dar, hier in einen faktenbasierten Diskurs mit Gesetzgegnern zu gehen und langfristig die Weichen zu stellen für eine weitergehende Freigabe von Cannabis. 

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