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Oliver Neusser
CDU Hamburg fordert Cannabis Rekriminalisierung, Gewerkschaft der Polizei dagegen
CDU Hamburg fordert Cannabis Rekriminalisierung basierend neuester Zahlen zu Anbauvereinigungen als legaler Versorgungsweg und den dazugehörigen Kontroll- und Verwaltungskosten in Höhe von ~820000€, was aus Sicht der CDU in Hamburg ein unverhältnismäßiges Kosten-Nutzen-Verhältnis sei. In Kombination mit dem privaten Eigenanbau gäbe es keine ausreichende Versorgung auf legalem Wege für den Freizeitkonsum, weshalb der Schwarzmarkt weiter blühen würde.
Die in der Vergangenheit eher konservativ eingestellte Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht den aktuellen Vorschlag kritisch und widerspricht der Forderung öffentlich. Ein Weg zurück zum Verbot sei keine gangbare Option, da es einzig allein wieder dem Schwarzmarkt das Monopol überlässt, dennoch brauche es Verbesserungen am bestehenden Cannabisgesetz, so der GdP Bundesvorsitzende Alexander Poitz in einer Stellungnahme.
Details zur aktuellen Forderung aus CDU Richtung nach einer Cannabisgesetz Rückabwicklung und damit eine Rekriminalisierung von Millionen Menschen in Deutschland hier in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund der CDU Forderung aus Hamburg sind neue Zahlen zu Cannabis Anbauvereinigungen
Hintergrund der aktuellen CDU Forderung aus Hamburg nach einer Rekriminalisierung von Cannabis sind neue Zahlen zu Anbauvereinigungen, basierend auf einer kleinen Anfrage im Hamburger Senat. In Drucksache 23/3312 stellte die CDU-Bürgerschaftsfraktion letztens im Senat 13 Fragen rund um Anbauvereinigungen in Ergänzung zu vorangegangenen Anfragen zum Thema Cannabis. Auffällig ist jedoch, dass zu Kontroll-/Verwaltungskosten nicht explizit gefragt wurde, sondern nur nach Anzahl der Planstellen (insgesamt 10). In der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Senat ist die dort genannte Angabe zu Kosten nicht aufgeführt, auch nicht in einer früheren Anfrage aus Dezember 2025, von daher beziehe ich mich an der Stelle ausschließlich auf eine Angabe der CDU in Medienbeiträgen ua. Welt.
Auf die Frage, ob die Landesregierung Änderungen am Konsumcannabisgesetz als notwendig erachte und wenn ja, welche genau das seien, war die Antwort eindeutig. Mit Verweis auf das Ergebnis des ersten EKOCAN Zwischenbericht zur Cannabisgesetz Evaluation sei derzeit kein Änderungsbedarf ersichtlich.
Schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Kontrolle-/Verwaltung von Anbauvereinigungen
Mit rund ~820000€ an Kosten für Kontrollen und öffentliche Verwaltung von Anbauvereinigungen läge gemessen am geringen Beitrag zur legalen Versorgung ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis in Hamburg vor. Den Kosten steht eine Erntemenge von 230 kg in 2025 gegenüber. Für Hamburg wird ein jährlicher Gesamtverbrauch von ~17 Tonnen angenommen. Damit seien Cannabis Anbauvereinigungen zur legalen Versorgung kaum von Relevanz. Die Zahl der versorgten Mitglieder lag bei 1718 Mitgliedern mit einer Abgabemenge zwischen 8 und 26 pro Monat.
In welcher Form Cannabis ausgegeben wurde, ob nur als Blüten oder auch als Hasch oder Rosin, ist anhand der Angaben auf die Anfrage der CDU Hamburg nicht ersichtlich.
Cannabis Anbauvereingungen und Eigenanbau nicht ausreichend zur legalen Versorgung
Cannabis Anbauvereinigungen seien in Kombination mit dem privaten Eigenanbau nicht ausreichend zur legalen Versorgung, weshalb aus Sicht der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion gleich das ganze Cannabisgesetz als unzureichend bewertet wird. Deshalb solle man nach deren Logik alles wieder zurück in den Schwarzmarkt verlagern, statt legale Versorgungswege auszubauen? Pure ideologiegetriebene Verbotspolitik gepaart mit einer gehörigen Portion Ignoranz und Faktenleugnung … Wir befinden uns erst im bald zweiten Jahr nach der Entkriminalisierung durch Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 01.04.2024. Verglichen mit den Daten zur Entwicklung des legalen Marktes in Kanada, stehen wir in Anbetracht der umfassenderen kommerziellen Legalisierung dort, sogar besser da in prozentualen Werten hinsichtlich der Nutzung legaler Versorgungswege inklusive Medizinalcannabis.
Ein zu wenig beachteter Aspekt von Cannabis Anbauvereinigungen: Sie verfügen über die Möglichkeit, neben Blüten ein breites Spektrum an lösungsmittelfreien Weiterverarbeitungen in verschiedensten Arten herzustellen. Für Genießer eröffnet sich dadurch ein vielseitiges, exklusives Angebot, was nur Anbauvereinigungen legal anbieten können. Dieser Versorgungsweg wird langfristig darüber weiter an Attraktivität gewinnen können, sofern sich lokale Clubs auch dahingehend orientieren.
Anbauvereinigungen durch Cannabisgesetz und Landesbehörden ausgebremst
Anbauvereinigungen werden durch zu strenge Anforderungen und Vorgaben seitens Cannabisgesetz und Landesbehörden in ihrer Entwicklung ausgebremst. Dadurch wird die Attraktivität dieses Modells sowohl für (angehende) Betreiber als auch für Verbraucher gemindert. Ein Problem auf das bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen wurde, was leider nicht ausreichend Beachtung fand.
Ein weiteres Hemmnis bei Cannabis Anbauvereinigungen ist der direkte Wettbewerb zu Medizinalcannabis. Schnell und einfach per Telemedizin und Versandapotheke bei einer schier riesigen Auswahl an Sorten, sofern man flexibel bei der Wahl der Apotheke war. Für den einfachen Konsumenten mit med. Indikation ohne sonstige Ambitionen oder Interesse am Anbau führt der Weg hier oftmals eher an den Anbauvereinigungen vorbei. Als Behandlungsoption für diverse Alltagsleiden abgesehen von schweren Erkrankungen, wird es gegen eine Vielzahl von Beschwerden verschrieben. Von Schlafstörungen über Stress bis zur klassischen Schmerzbehandlung und mehr, die Bandbreite ist groß und durch internationale wissenschaftliche Erkenntnisse auch weitgehend anerkannt. Anders als von Seite der Ärzte- und Apothekerkammern hierzulande, die in der vielseitigen Nutzung weniger einen medizinischen Gebrauch, als vielmehr getarnten Freizeitkonsum und damit Rezeptmissbrauch sehen.
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren und dazugehörige Anpassungen von Verordnungen betreffen Medizinalcannabis, hier drohen umfangreiche Einschränkungen nach bisherigen Stand der Entwürfe. Sowohl bei der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung, als auch beim Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen. Von daher bleibt es abzuwarten, ob es zu unverhältnismäßigen Einschränkungen bei Medizinalcannabis kommt und davon wenigstens Anbauvereinigungen profitieren würden. Beide Bereiche sollten jedoch getrennt betrachtet werden, da Cannabis Anbauvereinigungen keinen generell gleichwertigen Ersatz zum medizinischen Markt darstellen.
Gewerkschaft der Polizei (GdP) widerspricht CDU Forderung
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Alexander Poitz widersprach in einer Stellungnahme öffentlich der CDU Forderung aus Hamburg. Mit einer Abschaffung des Cannabisgesetzes würde man lediglich wieder den Schwarzmarkt stärken und das Monopol dorthin verschieben, was nicht im Interesse aller sein könne. Gleichwohl sieht Poitz beim Cannabisgesetz nach wie vor Verbesserungsbedarf, da es sich um ein Mängelexemplar handele.
Mit diesem wichtigen Statement aus Richtung einer allgemein eher konservativen Polizeigewerkschaft, in der einer Forderung nach der Rekriminalisierung von Cannabis vehement widersprochen wird, stärkt es den CanG-Befürwortern auf Landes- und Bundesebene den Rücken.
Auch wenn nicht explizit die Rede von Medizinalcannabis ist, liest man aus dem Statement durchaus heraus, dass sich Poitz damit auch gegen die weitreichenden geplanten Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) stellt. Zwar dürfte man bei der GdP nicht über eine systematische Unterlaufung von fachlich anerkannten Standards über umgangssprachlich auch als Rezeptfabriken betitelte Anbieter erfreut sein, insgesamt aber wird man den wesentlichen Beitrag zur Schwarzmarktverdrängung dennoch in Ansätzen zu schätzen wissen. Zumal bei der Anhörung im Expertenausschuss von verschiedener Seite betont wurde, dass es durchaus ausreichende Regeln gäbe, diese jedoch nur spärlich durchgesetzt werden würden. Es läge also eher ein Vollzugsproblem vor, als eine zu lockere gesetzliche Regelung im Bereich Medizinalcannabis.
Ob die Gewerkschaft der Polizei damit indirekt auf kommunikativer Ebene sogar in Richtung weitergehender staatlich überwachter Legalisierung drängt? Das könnte man aus derem Statement durchaus herauslesen. Insgesamt ist die Positionierung der GdP erfreulich und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung hin zu lauter werdenden Forderungen nach einem Ausbau legaler Versorgungswege, folglich auch staatlich überwachter kommerzieller Abgabestrukturen samt Fachgeschäften, wenn auch nur vorerst über Modellprojekte realisiert.
Wie es dazu wie auch zu vielen weiteren Themen rund um Cannabis und Politik weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de sowie auf YouTube @Legalisierungs-Vernunft
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Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.
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