Betreff: Widerstand gegen Cannabisgesetz (CanG) einstellen – Fortschritt durch Entkriminalisierung wagen!
Text – rundmail sichtbar an alle Landesinnenministerien adressiert:
Sehr geehrte Landesinnenminister,
mit Unverständnis vernahm ich Ihre geschlossene Ablehnung des Cannabisgesetzes (CanG) zur Entkriminalisierung von Cannabis betreffend Millionen Bürger und Bürgerinnen.
Viele der von Ihnen angebrachten Bedenken sind den realistisch anzunehmenden Auswirkungen des Cannabisgesetz (CanG) nicht gerecht und faktisch in einzelnen Teilen zurückzuweisen.
Aus dem von Ihnen geschlossen vertretenem Brandbrief in den Medien zitierte Inhalte wie folgt:
„gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz“
Bei den Jahr für Jahr steigenden Zahlen von Crystal, Kokain und langsam einsetzend die Ausbreitung von Opioiden wie Fentanyl, aus den Bundeslagebildern Rauschgift des BKA der letzten Jahre zu entnehmen in Beschlagnahmemengen als Zahlengrundlage, verweigern Sie sich also der schon kurz-/mittelfristig einsetzenden Entlastung bei Polizei und Justiz durch den Wegfall der Großteils über das Cannabisgesetz (CanG) als legal später wegfallenden Cannabis Straftaten (~180000 jährlich)?
Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor kurzem öffentlich klarstellte, liegt der Fokus der Kriminalitätsbekämpfung auf Großhändler und der organisierten Kriminalität. Etwaige Kleindealer die vereinzelt von der 25g Besitzobergrenze im öffentlichen Raum profitieren könnten, sind
1.) für mich als Bürger kein Schwerpunkt polizeilich zu bearbeitender Kriminalität und
2.) hat die Polizei nach Inkrafttreten des CanG durch den Wegfall von Zehntausenden Anzeigepflichtigen Delikten mehr Kapazitäten für personalintensivere Maßnahmen wie Observationen etc. um effektiver Lieferstrukturen aufzudecken und Großdealer zu überführen.
Negative Auswirkungen beim Kinder- und Jugendschutz?
1.) Die Einschätzung, das CanG hätte negative Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz ist zurückzuweisen, ganz einfach weil der Schwarzmarkt in der 100% Illegalität Stand des noch gültigen Komplettverbots 0% oder in Worten – NULL Jugendschutz vorsieht, gar keinen.
2.) Das Cannabisgesetz (CanG) sieht erstmalig, anders als im BtMG nicht geregelt, Konsumverbotszonen per Ordnungswidrigkeit bis 30000€ zu ahnden um Kindergärten, Schulen, Spielplätze etc.
3.) Das Cannabisgesetz (CanG) enthält neben dem erlaubten Umgang auch diverse Paragraphen zu Aufbewahrungs-/Sorgfalts-/Sicherungspflichten sowie ein allgemeines Werbe-/Sponsoringverbot
4.) Durch die Entstigmatisierung verbessert man die Erreichbarkeit für Aufklärung-/Suchtprävention oder wenn es um die Vermittlung zu Hilfsangeboten im Bedarfsfall geht.
5.) Der Bundeshaushalt hat vier Millionen Euro zusätzlich in 2024 für Aufklärung/Prävention bewilligt
Negative Folgen auf den Gesundheitsschutz?
1.) Im Schwarzmarkt wird Cannabis mit Streckmitteln wie Brix (Kunststoff uvm), Haarspray, Quarzsand, Zuckerwasser und seit Jahren zunehmend auch mit synthetischen Cannabinoiden gestreckt.
Das Cannabisgesetz (CanG) schafft erstmals legale Möglichkeiten der sicheren Eigenversorgung ob im Eigenanbau privat oder in Anbauvereinigungen bei einem höheren Informationsgrad wie über den Wirkstoffgehalt etc.
2.) Die Illegalität zwingt Konsumierende in den Schwarzmarkt, nicht selten kommt es dabei zu Kontakten und Überschneidungen mit der „harten“ Drogenszene.
Durch das Cannabisgesetz bietet sich jedem Bürger eine legale, sichere Alternative.
Auch unter Anbetracht weiterer Kritikpunkte aus Ihrem Brandbrief bekannt, komme ich zu dem Fazit, dass ich Ihr Verhalten nicht unterstütze.
Bitte begleiten Sie den Gesetzgebungsprozess konstruktiv und Ergebnisoffen, im Zuge letzter Verhandlungen wurde die Evaluation früher gesetzt und soll nun bereits nach zwei Jahren unter Einbeziehung des BKA erfolgen. So können Fehlentwicklungen zeitnah korrigiert werden.
Darüber hinaus wird nach Aussagen aus SPD-Kreisen bereits an dem Gesetz zu Säule 2 Modellprojekten gearbeitet, um ähnlich den Niederlanden und der Schweiz streng überwachte und wissenschaftlich begleitete Modellprojekte in Deutschland zu ermöglich. Bitte unterstützen Sie konstruktiv auch diesen Prozess.
Am Beispiel Kanada ist zu sehen, dass mittlerweile rund 70-80% der Konsumierenden sich aus legalen Bezugsquellen versorgen.
Stellen Sie daher bitte den Widerstand gegen die mit dem Cannabisgesetz geplante Teil-Entkriminalisierung unverzüglich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Wähler (Name ergänzen zwecks Glaubwürdigkeit stets von Vorteil, ihr müsst euch für eine Meinung nicht verstecken)
Adressliste (falls Adressen bei Copy Paste nicht übernommen werden, evtl bei eurem Anbieter mit ; statt ,)
poststelle@stmi.bayern.de, joachim.herrmann@csu-bayern.de, poststelle@im.bwl.de, buergerreferent@im.bwl.de, thomas.strobl@cdu-bw.de, poststelle@seninnds.berlin.de, iris.spranger@spd.parlament-berlin.de, buergerbuero.spranger@web.de, office@inneres.bremen.de, ulrich.maeurer@spd-bremen.org, poststelle@mik.brandenburg.de, poststelle@bis.hamburg.de, poststelle@hmdis.hessen.de, poststelle@im.mv-regierung.de, christian.pegel@im.mv-regierung.de, info@christian-pegel.de, poststelle@mi.niedersachsen.de, kontakt@daniela-behrens.de, poststelle@im.nrw.de, herbert.reul@landtag.nrw.de, herbert.reul@im.nrw.de, poststelle@mdi.rlp.de, me@michael-ebling.de, poststelle@innen.saarland.de, r.jost@landtag-saar.de, poststelle@smi.sachsen.de, info@smi.sachsen.de, poststelle@mi.sachsen-anhalt.de, poststelle@im.landsh.de, suetterlinwaack@gmx.de, poststelle@tmik.thueringen.de
Adresse für Blindkopie (BCC) zur Zählung an:
legalisierungs.vernunft@gmail.com
Oliver Neusser
Email-Aktion an Landesinnenminister – Widerstand gegen Cannabisgesetz einstellen
Landesminister lehnen Cannabisgesetz ab - Widerstand gegen Entkriminalisierung
Das Cannabisgesetz (CanG) wird in Sitzungswoche 3 im Bundestag verabschiedet. Danach geht das Gesetz zur Entkriminalisierung in den Bundesrat, wo es als nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz trotzdem nochmal behandelt wird. Dabei stimmt der Bundesrat über die nach allen Änderungsanträgen finale Version des CanG ab. Falls das Gesetz in dieser Form nicht bestätigt wird, geht es in den Vermittlungsausschuss.
Das nachfolgende Verfahren würde eine voraussichtlich mehrmonatige Verzögerung bedeuten.
Ein weiteres Risiko stellen Verfassungsklagen dar, nach dem skandalösen nicht-befassen des Bundesverfassungsgericht mit 13 Richtervorlagen unter anderem von Jugendrichter Andreas Müller, langjährigem Verfechter für die Legalisierung in Deutschland, in denen ausführlichst auf die seit dem letzten Cannabisurteil des BVerfG in 1994 verbesserte Fakten-/Studienlage zu Cannabis und der Gesamtbewertung in Risiken etc. als Verbotsgrundlag eingegangen wurde.
Jeder Maßnahme ob Vermittlungsausschuss oder Verfassungsklage zu Grunde liegend, sind das Cannabisgesetz (CanG) zur Entkriminalisierung ablehnende Landesregierungen/Landesminister. Davon gibt es anscheinend nicht wenige.
Zum einen Kritik von Landesjustizministern, die Einführung des Cannabisgesetz verursache einen hohen Arbeitsaufwand, da händisch Akten gesichtet werden müssten in den Staatsanwaltschaften. Experten sehen hier keine Mehrbelastung, da gegengerechnet ein Großteil der ~180000 Cannabis Strafverfahren konsumbezogen / für den Eigenbedarf, sowie sich der händische Mehraufwand im kritisierten Maße primär temporär ergibt und abebben wird in Ergänzung zur allgemein geringen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften wegen Cannabis.
Daneben aktuell in den Medien für Aufsehen sorgend, ein Brandbrief von allen 16 Innenministern der Länder an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, in dem verschiedene Positionen vertreten sind, die in Teilen faktisch sogar als nicht haltbar bewertet werden können.
Während in Deutschland Jahr für Jahr steigende Mengen von gefährlicheren Drogen wie Crystal, Kokain und zunehmend auch Opioiden wie Fentanyl (wie in diesem Blogbeitrag hier berichtet) zirkulieren, streiten sich die Innenminister als Verantwortliche für die innere Sicherheit tatsächlich um die sehr restriktiv gefasste Teil-Entkriminalisierung von Cannabis – ein Trauerspiel, das Vertrauen in die Innenministerien schmälernd, in Zeiten von ohnehin zunehmender Politikverdrossenheit und Rechtsruck politisch wie gesellschaftlich ein Unding.
Email-Aktion an Landesminister - Widerstand gegen Cannabisgesetz einstellen
Textvorlage an Landesinnenminister
Betreff: Widerstand gegen Cannabisgesetz (CanG) einstellen – Fortschritt durch Entkriminalisierung wagen!
Text – rundmail sichtbar an alle Landesinnenministerien adressiert:
Sehr geehrte Landesinnenminister,
mit Unverständnis vernahm ich Ihre geschlossene Ablehnung des Cannabisgesetzes (CanG) zur Entkriminalisierung von Cannabis betreffend Millionen Bürger und Bürgerinnen.
Viele der von Ihnen angebrachten Bedenken sind den realistisch anzunehmenden Auswirkungen des Cannabisgesetz (CanG) nicht gerecht und faktisch in einzelnen Teilen zurückzuweisen.
Aus dem von Ihnen geschlossen vertretenem Brandbrief in den Medien zitierte Inhalte wie folgt:
„gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz“
Bei den Jahr für Jahr steigenden Zahlen von Crystal, Kokain und langsam einsetzend die Ausbreitung von Opioiden wie Fentanyl, aus den Bundeslagebildern Rauschgift des BKA der letzten Jahre zu entnehmen in Beschlagnahmemengen als Zahlengrundlage, verweigern Sie sich also der schon kurz-/mittelfristig einsetzenden Entlastung bei Polizei und Justiz durch den Wegfall der Großteils über das Cannabisgesetz (CanG) als legal später wegfallenden Cannabis Straftaten (~180000 jährlich)?
Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor kurzem öffentlich klarstellte, liegt der Fokus der Kriminalitätsbekämpfung auf Großhändler und der organisierten Kriminalität. Etwaige Kleindealer die vereinzelt von der 25g Besitzobergrenze im öffentlichen Raum profitieren könnten, sind
1.) für mich als Bürger kein Schwerpunkt polizeilich zu bearbeitender Kriminalität und
2.) hat die Polizei nach Inkrafttreten des CanG durch den Wegfall von Zehntausenden Anzeigepflichtigen Delikten mehr Kapazitäten für personalintensivere Maßnahmen wie Observationen etc. um effektiver Lieferstrukturen aufzudecken und Großdealer zu überführen.
Negative Auswirkungen beim Kinder- und Jugendschutz?
1.) Die Einschätzung, das CanG hätte negative Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz ist zurückzuweisen, ganz einfach weil der Schwarzmarkt in der 100% Illegalität Stand des noch gültigen Komplettverbots 0% oder in Worten – NULL Jugendschutz vorsieht, gar keinen.
2.) Das Cannabisgesetz (CanG) sieht erstmalig, anders als im BtMG nicht geregelt, Konsumverbotszonen per Ordnungswidrigkeit bis 30000€ zu ahnden um Kindergärten, Schulen, Spielplätze etc.
3.) Das Cannabisgesetz (CanG) enthält neben dem erlaubten Umgang auch diverse Paragraphen zu Aufbewahrungs-/Sorgfalts-/Sicherungspflichten sowie ein allgemeines Werbe-/Sponsoringverbot
4.) Durch die Entstigmatisierung verbessert man die Erreichbarkeit für Aufklärung-/Suchtprävention oder wenn es um die Vermittlung zu Hilfsangeboten im Bedarfsfall geht.
5.) Der Bundeshaushalt hat vier Millionen Euro zusätzlich in 2024 für Aufklärung/Prävention bewilligt
Negative Folgen auf den Gesundheitsschutz?
1.) Im Schwarzmarkt wird Cannabis mit Streckmitteln wie Brix (Kunststoff uvm), Haarspray, Quarzsand, Zuckerwasser und seit Jahren zunehmend auch mit synthetischen Cannabinoiden gestreckt.
Das Cannabisgesetz (CanG) schafft erstmals legale Möglichkeiten der sicheren Eigenversorgung ob im Eigenanbau privat oder in Anbauvereinigungen bei einem höheren Informationsgrad wie über den Wirkstoffgehalt etc.
2.) Die Illegalität zwingt Konsumierende in den Schwarzmarkt, nicht selten kommt es dabei zu Kontakten und Überschneidungen mit der „harten“ Drogenszene.
Durch das Cannabisgesetz bietet sich jedem Bürger eine legale, sichere Alternative.
Auch unter Anbetracht weiterer Kritikpunkte aus Ihrem Brandbrief bekannt, komme ich zu dem Fazit, dass ich Ihr Verhalten nicht unterstütze.
Bitte begleiten Sie den Gesetzgebungsprozess konstruktiv und Ergebnisoffen, im Zuge letzter Verhandlungen wurde die Evaluation früher gesetzt und soll nun bereits nach zwei Jahren unter Einbeziehung des BKA erfolgen. So können Fehlentwicklungen zeitnah korrigiert werden.
Darüber hinaus wird nach Aussagen aus SPD-Kreisen bereits an dem Gesetz zu Säule 2 Modellprojekten gearbeitet, um ähnlich den Niederlanden und der Schweiz streng überwachte und wissenschaftlich begleitete Modellprojekte in Deutschland zu ermöglich. Bitte unterstützen Sie konstruktiv auch diesen Prozess.
Am Beispiel Kanada ist zu sehen, dass mittlerweile rund 70-80% der Konsumierenden sich aus legalen Bezugsquellen versorgen.
Stellen Sie daher bitte den Widerstand gegen die mit dem Cannabisgesetz geplante Teil-Entkriminalisierung unverzüglich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Wähler (Name ergänzen zwecks Glaubwürdigkeit stets von Vorteil, ihr müsst euch für eine Meinung nicht verstecken)
Adressliste (falls Adressen bei Copy Paste nicht übernommen werden, evtl bei eurem Anbieter mit ; statt ,)
poststelle@stmi.bayern.de, joachim.herrmann@csu-bayern.de, poststelle@im.bwl.de, buergerreferent@im.bwl.de, thomas.strobl@cdu-bw.de, poststelle@seninnds.berlin.de, iris.spranger@spd.parlament-berlin.de, buergerbuero.spranger@web.de, office@inneres.bremen.de, ulrich.maeurer@spd-bremen.org, poststelle@mik.brandenburg.de, poststelle@bis.hamburg.de, poststelle@hmdis.hessen.de, poststelle@im.mv-regierung.de, christian.pegel@im.mv-regierung.de, info@christian-pegel.de, poststelle@mi.niedersachsen.de, kontakt@daniela-behrens.de, poststelle@im.nrw.de, herbert.reul@landtag.nrw.de, herbert.reul@im.nrw.de, poststelle@mdi.rlp.de, me@michael-ebling.de, poststelle@innen.saarland.de, r.jost@landtag-saar.de, poststelle@smi.sachsen.de, info@smi.sachsen.de, poststelle@mi.sachsen-anhalt.de, poststelle@im.landsh.de, suetterlinwaack@gmx.de, poststelle@tmik.thueringen.de
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Textvorlage an Landesinnenminister Kurzversion
Betreff: Widerstand gegen Cannabisgesetz (CanG) einstellen – Fortschritt durch Entkriminalisierung wagen!
Text – rundmail sichtbar an alle Landesinnenministerien adressiert:
Sehr geehrte Landesinnenminister,
mit Unverständnis über ihre Ablehnung des Cannabisgesetz (CanG) bitte ich Sie, Ihre Entscheidung nochmal zu überdenken aus folgenden Gründen …
Das Zwei-Säulen-Modell der Bundesregierung als einzig EU-konforme Lösung nach derzeitigem Rechtsrahmen, wird bereits kurz-/mittelfristig durch Wegfall eines Großteils der ~180000 konsumbezogenen Cannabis Straftaten Polizei und Justiz entlasten. Mit Blick auf die Entwicklung der seit Jahren wachsenden Mengen „harter“ Drogen am Schwarzmarkt, ergibt sich aus ihrer Eigenperspektive der Verbotsbefürworter, eine Notwendigkeit ihre Ressourcen auf die Handelsstrukturen gefährlicherer Drogen zu bündeln (Zahlengrundlagen Beschlagnahmungen BKA Bundeslagebilder Rauschgift der letzten Jahre), da schon jetzt die Sicherheitsbehörden mit den zur Verfügung stehenden Mitteln scheinbar wenig bis keinen signifikanten Einfluss mehr haben auf die Entwicklungen der über die letzten Jahre massiv gestiegene Mengen bei Crystal, Kokain und sich zunehmend ausbreitend auch Fentanyl.
Insbesondere die Sorge vor einem mangelnden Jugend- und Gesundheitsschutz sind irrational, wenn zeitgleich das Gesetz als Ganzes abgelehnt wird, denn die daraus resultierende Folge, dass alles beim Verbot in 100% Illegalität bleibt, bietet gar keinen Jugend-/Gesundheitsschutz … illegale Erlöse fließen großteils in illegale Strukturen, denen Jugendschutz wenig bedeutet, anders als legale Pioniere der Anbauvereinigungen, zu hunderten schon im Land verbreitet in Vorbereitung bzw. schon gegründet als politische Interessensgemeinschaften, Tendenz steigend.
Alleine schon weil Millionen konsumierende Bürger und Bürgerinnen oftmals an gestrecktes Cannabis geraten, mit teils schwer gesundheitsschädigenden Wirkungen ausgehend von Streckmitteln wie Brix (Kunststoff uvm.), Haarspray, Quarzsand und vieles mehr, sollten sie den Vorteilen des CanG der Bevölkerung gegenüber nicht im Wege stehen.
Seit Jahren darüber hinaus zunehmend verbreitet auch synthetische Cannabinoide, Wirkungen stärker als jene natürlicher Cannabinoide, mit Folgen bis hin zum Tode.
Obwohl Cannabis nachweislich weniger schädlich als die legale Droge Alkohol und trotz Illegalität als Gesellschaftsdroge weit verbreitet ist, verweigern Sie geschlossen den ersten echten Fortschritt raus aus einer nachweislich gescheiterten strikten Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte, wie sich den Meldungen zum Brandbrief an die Bundesinnenministerin Nancy Faeser entnehmen lässt.
Bitte vergessen sie nicht, es geht hierbei um Bürger-/Freiheitsrechte von Millionen Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft.
Von daher appelliere ich an Sie, den Widerstand gegen das Cannabisgesetz einzustellen und das Vorhaben konstruktiv zu begleiten. Mit der vorgezogenen Evaluation, nach 2 Jahren schon unter Einbeziehung des BKA, lassen sich Fehlentwicklungen zeitnah korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Wähler (Name ergänzen zwecks Glaubwürdigkeit stets von Vorteil, ihr müsst euch für eine Meinung nicht verstecken)
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