Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

Innenministerium Baden-Württemberg fordert Cannabis Rekriminalisierung

Innenministerium Baden-Württemberg fordert Cannabis Rekriminalisierung

Innenministerium Baden-Württemberg fordert Cannabis Rekriminalisierung, wie aus einer Antwort zu Cannabis Forderungen einer Beschlussvorlage zur letzten Innenministerkonferenz vom 03-05.12 hervorgeht. Entgegen aktueller Faktenlage und bisherigen Ergebnissen der Cannabisgesetz Evaluation werden Entwicklungen aufgebauscht, wichtige Details zu Kritikpunkten ausgeblendet und die Ziele des Gesetzgebers dreister Weise verdreht und falsch dargestellt. Nach bald zwei Jahren Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung von Cannabis in Deutschland erleben wir in der Politik leider sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene nach wie vor eine Form der Hetze gegen Cannabis, wie man sie aus der Berufspolitik wahrlich nicht erwarten würde.
Ein Maß an Realitätsverweigerung und Faktenleugnung, was insbesondere in den insgesamt eher der Neutralität verpfichteten Ministerien, wie in diesem Fall doch schon sehr verwundert. Ein Politikstil aufgebaut auf alternativen Fakten, wie man ihn eher aus Richtung der politisch extremen Ränder kennt. Alle Details zur Anti Cannabis Hetze des Innenministeriums Baden-Württemberg nachfolgend im Beitrag.

Ausgangslage war eine Anfrage zu Cannabis bezüglich einer Beschlussvorlage zum Thema bei der 224. Innenministerkonferenz vom 03. bis 05.12. In dieser Beschlussvorlage ging es den Pressemeldungen nach ursprünglich ua. um Einschränkungen bei Cannabis Anbauvereinigungen und die legale Besitzmenge im öffentlichen Raum. Vom Innenministerium Baden-Württemberg wollte ich daher eine Stellungnahme, auf Basis welcher negativen Entwicklungen und Fakten der Innenminister die Beschlussvorlage den Meldungen nach unterstützen würde.

Was folgte war eine allgemeine Abrechnung mit dem Cannabisgesetz, verbunden mit der klaren Forderung nach Abschaffung und somit der Rekriminalisierung von Millionen unschuldiger Bürger und Bürgerinnen!

Drei Fragen zu Anbauvereinigungen, Besitzmenge und Eigenanbau offenbaren Reefer Madness 2.0

Ausgangslage waren drei Fragen zu Cannabis Anbauvereinigungen, Besitzmenge und Eigenanbau. Die Antwort ging weit darüber hinaus und offenbarte ein Niveau im Umgang mit dem Thema, was ich als ideales Beispiel für eine moderne Form der Reefer Madness 2.0 beschreiben würde. 

Ich wollte wissen:
1. Welche „gravierenden Fehlentwicklungen“ bei Anbauvereinigungen sind konkret Grund für die Forderung, das Lizenzverfahren und damit die Neugenehmigung zu stoppen?
2. Die monatliche max. Abgabemenge in Anbauvereinigungen von 50g wird als zu hoch angesehen, inwiefern sieht man beim Innenministerium bzw. sieht der Innenminister hier Anlass für weitergehende Anpassungen bspw. bei der Regelung zur privaten Besitzmenge und folglich zum Eigenanbau, die ebenfalls max. 50g (auf bis zu drei Pflanzen) erlaubt?
3. Die öffentliche Besitzmenge von 25g wird als zu hoch angesehen und eine Reduzierung gefordert – welcher Wert ist aus Sicht des Innenministers bzw. Ministeriums hier anzupeilen?

Innenministerium Baden-Württemberg fordert in Antwort Cannabis Rekriminalisierung!

Nachfolgend die Antwort vom Innenministerium Baden-Württemberg im original:

Welche „gravierenden Fehlentwicklungen“ bei Anbauvereinigungen sind konkret Grund für die Forderung, das Lizenzverfahren und damit die Neugenehmigung zu stoppen?

Die Legalisierung von Cannabis durch die ehemalige Ampel war von Anfang bis Ende handwerklich verkorkst. Länder, Kommunen, Polizei, Justiz und die Ordnungsbehörden müssen den Schlamassel dieses Bürokratiemonsters nun ausbaden.

Die Legalisierung führt zu gewaltigen Problemen. Eine Eindämmung des Schwarzmarktes ist bislang nicht erkennbar. Im Gegenteil: Wir sehen, dass sich der Schwarzmarkt ausbreitet, weil es an legalem Cannabis auf dem Markt mangelt. Damit entwickelt sich die Cannabis-Legalisierung zu einem Konjunkturpaket für die Organisierte Kriminalität.

Wir verlagern obendrein die Probleme in die Psychiatrien und führen junge Menschen damit auf den völlig falschen Weg. Bei länger andauerndem Konsum von Cannabis können psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen auftreten, insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen oder mit einer besonderen Empfindlichkeit für diese Erkrankungen. Zudem besteht das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren besonders anfällig für psychische, physische und soziale Auswirkungen eines langfristigen, aber auch eines kurzfristigen Cannabiskonsums. Vor allem der Inhaltsstoff THC kann die Gehirnentwicklung stören. Es konnte ein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum bei Jugendlichen und schulischen Leistungen und Ausbildungsniveau gezeigt werden. Cannabis-Konsumierende haben eine höhere Schulabbruchrate, eine geringere Beteiligung an universitärer Ausbildung und weniger akademische Abschlüsse. Schon der Grundgedanke der Cannabislegalisierung zielt damit darauf ab, Probleme vom Schwarzmarkt in die Psychiatrien zu verlagern – und das Ziel, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, wird noch nicht einmal erreicht.

Und wir schaffen ein enormes Verkehrssicherheitsproblem und beschädigen damit die harte Arbeit unserer Polizei. Nach der Cannabisllegalisierung zum 01.04.2024 traten am 22.08.2024 wesentliche straßenverkehrsrechtliche Änderungen in Kraft. So gilt nun für Kfz-Fahrerinnen und -fahrer im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bislang lag der Grenzwert bei 1 ng/ml. Das Zusammentreffen von  Legalisierung und erhöhtem Grenzwert ist ein fatales Signal für die Verkehrssicherheit. Wir gehen davon aus, dass die anfängliche Zurückhaltung hinsichtlich des Konsums mehr und mehr fallen wird und in den kommenden Jahren mehr Berauschte im Straßenverkehr und mehr schwere Unfälle durch Cannabiskonsum festzustellen sein werden. Das steht unserer Vision Zero, also unserem Ziel eines Straßenverkehrs ohne Getötete oder Schwerverletze, entgegen. 

Aus polizeilicher Sicht erschwert es die neue Gesetzeslage den Strafverfolgungsbehörden auch, gezielte Kontrollen durchzuführen. Seit der Einführung des KCanG ist der Besitz von bis zu 50g Cannabis in der eigenen Wohnung bzw. von bis zu 25g Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Bis zum 31. März 2024 war eine Person, die mit einer derartigen Menge Cannabis angetroffen wurde, allein aufgrund der Menge häufig des Handels verdächtigt worden. Lag vormals bereits mit dem Wahrnehmen von Cannabisgeruch oder der Sicherstellung von Cannabisprodukten ein Anfangsverdacht für eine Straftat vor, bedarf es nun weiterer Erkenntnisse. Schließlich gilt es zu klären, ob der Besitz legal oder illegal ist. Die polizeilichen Kontrollen der Besitzmengen und die Bekämpfung des illegalen Handels sind damit wesentlich komplexer geworden. Die Polizei wird durch das Cannabisgesetz also keinesfalls entlastet. Durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die erschwerte Erkenntnisgewinnung sowie die feingliedrige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist im Gegenteil deutlich mehr Aufwand für die Polizei entstanden.

 

Die monatliche max. Abgabemenge in Anbauvereinigungen von 50g wird als zu hoch angesehen, inwiefern sieht man beim Innenministerium bzw. sieht der Innenminister hier Anlass für weitergehende Anpassungen bspw. bei der Regelung zur privaten Besitzmenge und folglich zum Eigenanbau, die ebenfalls max. 50g (auf bis zu drei Pflanzen) erlaubt?

Die öffentliche Besitzmenge von 25g wird als zu hoch angesehen und eine Reduzierung gefordert – welcher Wert ist aus Sicht des Innenministers bzw. Ministeriums hier anzupeilen? 

Nach unserer Auffassung wäre die Aufhebung der Legalisierung von Cannabis notwendig.

Mit freundlichen Grüßen “, Pressestelle Innenministerium Baden-Württemberg.

Skandalöses Anti Cannabis Statement vom Innenministerium Baden-Württemberg

Das vorliegende Statement zu Cannabis vom Innenministerium Baden-Württemberg offenbart klar, dass es in weiten Teilen der Debatte nicht um Fakten, sondern Ideologie geht. Dabei werden wichtige Erkenntnisse ignoriert und eine Situation so überspitzt dargestellt, dass dem unbedarften Leser die Forderung nach einer “Aufhebung der Legalisierung von Cannabis” auf den ersten Blick nachvollziehbar vorkommt. 
Keiner verlangt von einem CDU geführten Innenministerium, dass sie sich überschwänglich positiv äußern, aber eine neutrale Darstellung und Bewertung der Lage muss doch möglich sein! Alles andere stellt eine bewusste Manipulation zum Thema dar, in dem Zustände beschrieben werden, die einfach nicht der Realität entsprechen.

Eine Dreistigkeit ist zudem, die Ziele des Gesetzgebers im Zuge der Cannabis Legalisierung einseitig zu verdrehen und völlig falsch darzustellen. Die Aussage: “der Grundgedanke der Cannabislegalisierung zielt damit darauf ab, Probleme vom Schwarzmarkt in die Psychiatrien zu verlagern”, ist so dermaßen daneben, dass mir schlecht wird.
Dieser Vorgang ist ein klassisches Beispiel dafür, warum Menschen zunehmend das Vertrauen in die Politik verlieren.
Einen ausführlicher Faktencheck findest du in diesem Beitrag.

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Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.

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