Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

Koalitionsverhandlungen zu Cannabisgesetz – Ergebnisse der Arbeitsgruppen

Koalitionsverhandlungen zu Cannabisgesetz Beitragsbild

Update: Hier geht es zum Ergebnisbericht zum Koalitionsvertrag mit Blick auf Cannabis …

Koalitionsverhandlungen zu Cannabis zwischen SPD und CDU/CSU gehen nach Abschluss der Verhandlungen auf Fachebene der Arbeitsgruppen in Steuerungsgruppe weiter. Bisher scheinen die Sozialdemokraten standhaft beim Thema Cannabis zu bleiben. Ob überhaupt und was sich gesetzlich zu Cannabis ändern soll, wird daher nun auf oberster Ebene zwischen den Partei-/Fraktionschefs in der zweiten finalen Runde in der Steuerungsgruppe ausverhandelt. Der Druck auf die SPD beim Cannabisgesetz (CanG) standhaft zu bleiben und Verschlechterungen oder gar eine Rücknahme des Gesetzes abzuwenden, bleiben hoch.

Groß ist die Sorge bei Millionen Betroffenen vor einer möglichen Verschlechterung der gesetzlichen Situation, wie sie seit dem 1.4 durch die Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung nach CanG in Deutschland gilt. Vom einfachen Konsumenten bis zum Unternehmer aus der (Zubehör-)Branche ist die Verunsicherung groß, denn bis zuletzt wurde seitens der Union eine Rückabwicklung des Gesetzes gefordert, bisher vergeblich wie auch im Ergebnis der Arbeitsgruppen ersichtlich. Keine der prophezeiten Negativfolgen sind bisher eingetreten. Sowohl Kriminalstatistiken als auch Verkehrsunfallstatistiken aus 2024 belegen dies. Eine allgemeine Entlastung der Justiz durch Wegfall von konsumbezogenen Eigenbedarfsdelikten ist wie erhofft in signifikantem Umfang eingetreten, während es im Straßenverkehr zu keiner Steigerung der Verkehrsunfälle unter Einfluss von Cannabis kam.
Ein weiteres Ergebnis ist der im Zuge der Einführung des Cannabisgesetz ebenfalls neu geregelte Umgang mit Medizinalcannabis, der für einen umstrittenen Boom bei Telemedizin Anbietern für Cannabis auf Rezept gesorgt hat. Weniger rasant wächst die Zahl der genehmigten Anbauvereinigungen, ausgebremst von überbordender Bürokratie auf dem Weg bis zur Lizenz bei den ohnehin schon überrestriktiven Gesetzesvorgaben dazu.

Trotz aller Kritikpunkte am Gesetz ist es ein zu erhaltender Fortschritt den es sinnvoll zu optimieren gilt. Ob das die SPD-Spitze in Steuerungsgruppe verhandelnd, auch so sieht?

Arbeitsgruppen zu Cannabis

Gesundheit & Pflege - AG6

In den Koalitionsverhandlungen auf Arbeitsgruppenebene kam AG6 Gesundheit und Pflege (Besetzung s. Bild) bei Cannabis zu keinem Ergebnis. Es wurde sich dazu ausgeschwiegen. Da hier auch seitens Union die Forderung nach Rückabwicklung nicht mehr auftauchte, scheint man sich hier darauf geeinigt zu haben, es vorerst nicht weiter zu verfolgen. 

Mit dem stellv. AG-Leiter Karl Lauterbach als der für das Cannabisgesetz hauptverantwortliche Minister der AG beisitzend, ist diese Position soweit wenig verwunderlich. Hat die SPD sich schließlich selbst im eigenen Gesetz auf die zweistufige Evaluation geeinigt, vor der es keine größeren Gesetzesänderungen mehr geben solle.

Inneres, Recht, Migration und Integration ("Justiz") - AG1

In der AG Inneres, Recht, Migration und Integration („Justiz“) Auf Seiten der SPD haben wir mit Dirk Wiese einen konservativen SPD-Politiker aus dem Seeheimer Kreis, der jedoch eine dem Cannabisgesetz gegenüber seiner Rolle als Spitzenpolitiker bei den Sozialdemokraten entsprechenden neutralen Rolle einnahm. 

Des Weiteren sitzt mit der geschätzten Frau Carmen Wegge als CanG-Berichterstatterin und damit unter Lauterbach einer Mitgestalterin des Gesetzes, Sie als Fürsprecherin zum Thema Cannabis in der Runde. Dabei mit Andy Grote ein bekennender Gegner vom aktuellen Cannabisgesetz.

Im Ergebnisbericht dieser Arbeitsgruppe tauchte in einer blau hinterlegten Formulierung etwas zu Cannabis auf. Nicht mehr und nicht weniger als die Forderung zur Rückabwicklung vom Cannabisgesetz steht dort.
Insgesamt scheint sich die SPD auch in dieser Arbeitsgruppe einer möglichen Rekriminalisierung in Folge der CanG Rückabwicklung wie von CDU/CSU gewünscht, zu verweigern.

 

Positive Bilanz zur (Teil-) Legalisierung von Cannabis

Grundlage der Koalitionsverhandlungen zu Cannabis muss die bisher nachweislich positive Bilanz zur (Teil-) Legalisierung sein, aus der nicht hervorgeht, man müsse nun schon etwas drastisch verschärfen. Zumindest nicht bezogen auf die Forderung nach einer gänzlichen Cannabisgesetz Rückabwicklung und damit der Rekriminalisierung von Millionen Betroffenen in Deutschland.

Die Vorteile liegen auf der Hand und sind auch in ersten Zahlen belegt. Darunter die Entlastung der Justiz durch großteiligen Wegfall konsumbezogener Eigebendarfsdelikte rund um Besitz und Eigenanbau. Obwohl man zusätzlich über die Anbauvereinigungen eine legale Versorgungsmöglichkeit neben Medizinalcannabis haben könnte, werden diese in vielen Bundesländern durch überbordende Bürokratie ausgebremst oder wie im Fall von Bayern, einfach komplett blockiert durch Nichtgenehmigung. Keine einzige Anbauvereinigung wurde im Freistaat Bayern genehmigt, aber auch dort davon sprechen, das Cannabisgesetz würde nicht wirken um auch von dort an der Forderung nach Rekriminalisierung festzuhalten.

Entlastung der Justiz durch Cannabisgesetz - Kriminal- und Verkehrsunfallstatistiken 2024 belegen CanG wirkt

Einer der größten Vorteile vom Cannabisgesetz sollte der Wegfall von konsumnahen Eigenbedarfsdelikten und damit eine direkte Entlastung der Justiz  sein. Wie prognostiziert ist genau dies (logischerweise) eingetreten. Aus den Bundesländern werden Fallrückgänge von ca. 40 bis 60% (s. Beispiel Grafik zur Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2024 in Bayern) gemeldet. Bei den Zahlen zu ehemals unter BtMG Verstößen zusammengenommen erfassten Straftaten aller Drogen, wird Cannabis seit dem Inkrafttreten des CanG zum 1.4.2024 gesondert erfasst. Daher sind die Zahlen mit dem ersten Quartal noch unter alter Rechtslage etwas ungenau, umso aussagekräftiger dann die Statistiken der Folgejahre.
Auf Seiten der Justiz ist jede nicht zu bearbeitende Straftat ein Gewinn an Zeit & Ressourcen, der anderweitig sinnvoller eingesetzt werden kann.

Gerne wird dagegen argumentiert, die Kontrolle der Ordnungswidrigkeiten nach CanG sei umfangreich sowie Einschränkungen bei Ermittlungsbefugnissen im Kontext zu Cannabis bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität würden fehlen. Zu Bußgeldbescheiden meldeten einzelne Regionen niedrige Zahlen, weshalb in Kombination mit dem Opportunitätsprinzip hier bei maßvoller Umsetzung definitiv nicht von einer großen Belastung gesprochen werden kann.
Zu Einschnitten bei Ermittlungsbefugnissen hinsichtlich Überwachungsmaßnahmen sei angemerkt, dass im ursprünglichen Entwurf auf Bitten der Länder dazu Änderungen vorgenommen wurden. Weitergehende Optimierungen werden dann im Zuge der dafür vorgesehenen Evaluation bestimmt.

Verkehrssicherheit durch Cannabisgesetz nicht gefährdet

Auch hier wieder ist Bayern ein Musterbeispiel fragwürdigen Umgangs mit Fakten und Zahlen. CSU-Innenminister Herrmann wies im BR auf eine Zunahme berauschter Fahrten und damit einer vermeintlich wachsenden Gefährdung im Straßenverkehr hin. Zur Situation im Straßenverkehr sei jedoch angemerkt, dass seit dem 1.4 auch intensivierte Kontrollmaßnahmen zum Einfluss berauschender Mittel im Straßenverkehr bundesweit durchgeführt wurden.

Zur Verkehrsunfallstatistik 2024 aus Bayern heißt es:
„Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss stieg 2024 von 685 auf 717. Ein deutliches Plus von rund 27 Prozent gab es bei der Zahl der Fahrer, die unter Drogeneinfluss erwischt worden sind. Mehr als die Hälfte davon stand unter Einfluss von Cannabis.“
Dabei der Blick auf die Verkehrstoten unter Drogeneinfluss, die wiederum gesunken sind. Ein Indiz für entweder mehr, dafür kleinere Unfälle oder es wird schlicht öfters getestet unabhängig von Ausfallerscheinungen, selbst bei kleinen Unfällen und geringfügigen (Blech-)Schäden. Alle Negativerscheinigungne sind dabei genau zu beobachten und mit Augenmaß einzuordnen. Die Reaktionen darauf müssen jedoch durchdacht und weniger brachial sein, als die derzeit noch bei CDU/CSU vorherrschende gänzliche Ablehnung vom Cannabisgesetz samt Wunsch nach Rückabwicklung.

Fehlendes Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Justiz

Neben den Statistiken als informative Kompaktdarstellung der Zahlen zu Straftaten etc. sind auch die Begleittexte der Präsentationsberichte von Innenministern bzw. manchmal auch LKA-Leitern lesenswert. Man erstaunt bei dem ein oder anderen Statement, einmal hieß es sogar, der Rückgang der Fallzahlen bei Cannabis in Folge der Entkriminalisierung sei ein Nachteil, weil explizit konsumentenbezogene Kleindelikte ein bequemer Ermittlungsansatz für Polizei & Justiz waren. Dieser Umstand wird bedauert, bei offensichtlich fehlendem Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Justiz an dieser Stelle. 

Dabei wurde schon 1994 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf die nicht verhältnismäßige Strafverfolgung bei Kleinstdelikten zum Eigenbedarf hingewiesen. In der Folge sollten konsequent Einstellungsmöglichkeiten für geringfügige Taten auch zur Anwendung kommen, was Jahrzehnte bis zur Entkriminalisierung am 1.4.2024 leider nicht rigoros umgesetzt wurde. Wenn Polizisten, Staatsanwälte, LKA-Leiter oder Innenminister hier ernsthaft nicht einsehen können oder wollen, dass mind. die Entkriminalisierung geringfügiger Verstöße gerechtfertigt sei, bekomme ich erhebliche Zweifel an deren Einschätzungsvermögen, aber nun gut auch fragwürdige Meinungen soll man von Amtswegen zuweilen haben dürfen.

Bayern Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2024 zu Cannabis
Quellen: Link Nr1.: https://www.bayern.de/herrmann-stellt-verkehrsunfallstatistik-2024-vor/ Link Nr.2: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/250220-pk-bayerische-verkehrsunfallstatistik-2024.pdf Link Nr.3: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/pks-2024.pdf

Koalitionsverhandlungen Prognose zum Cannabisgesetz - welche Position landet im Koalitionsvertrag?

Weil das Cannabisgesetz wirkt, wird es nach meiner Einschätzung keine Rückschritte bei Cannabis bzw. dem CanG geben. Man wird sich wie schon anhand der AG-Ergebnisse auf Seiten der SPD beim Thema nicht zu Änderungen hinreißen lassen, weshalb man als Kompromiss die Sorgen der Union ernst nehmen und zur Evaluation berücksichtigen werde, ohne bereits zuvor schon Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Eine Rückabwicklung hätte nicht nur viele Praktische Probleme, auch würde der Staat rechtlich betrachtet zu hohen Schadensersatzansprüchen verpflichtet werden können, sollten Anbauvereinigungen trotz mehrjähriger Lizenz kein Bestandsschutz gewährt werden im Falle eines von der Union geforderten erneuten Verbots.

Die SPD hat bei dieser Position nach Forsa und Infratest dimap die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich, die mindestens einen Erhalt des Cannabisgesetz wünscht. Weitergehende Verbesserungen rund um Anbauvereinigungen, Eigenanbau oder sogar Fachgeschäfte stehen derzeit eher in den Sternen. Realistisch ist jedoch ein Bekenntnis zum Fortbestand der Genehmigungsgrundlage für Modellprojekte nach Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeits-Verordnung (KCanWV). Gerade konservative Innenminister kritisieren das Gesetz, bescheinigen negative Wirkungen auf die OK Bekämpfung etc. ohne von CDU/CSU-Ministern auch nur einmal einen Gesetz optimierenden Ansatz im konstruktiven Sinne wahrzunehmen. Stattdessen wird der Erwartung nach leider schon bald bei Übernahme des Landwirtschaftsministeriums durch einen typischerweise CSU-Minister die Genehmigungsgrundlage für eben jene benötigten Modellprojekte nach KCanWV wieder einkassiert. Mit der hier vorliegenden Verordnung besteht leider keine Garantie darauf, dass der künftige Landwirtschaftsminister diese einfach wieder zurücknimmt. Alle bis dahin nicht genehmigten Anträge wären dann für erledigt. Für bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen zu Forschungszwecken könnten dann bereits erlaubte Modellprojekte gemäß ihrer Genehmigungsdauer weiterbetrieben werden. Dies unter Beibehaltung vom Cannabisgesetz.

Ganz egal was am Ende der Koalitionsverhandlungen für ein Ergebnis zum Cannabisgesetz feststehen wird, bis dahin gilt es nochmal sichtbar auf allen Kanälen für das Thema einzustehen und der SPD den Rücken zu stärken auf dem Kurs: #CanGbleibt weil #CanGwirkt !
Carmen Wegge machte nach Abschluss der AG-Verhandlungen in einem BR-Talkformat klar, eine Rückabwicklung des Cannabisgesetz würde es mit der SPD nicht geben, dass sei unverändert der Stand der Dinge.

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