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Oliver Neusser
Medizinal-Cannabisgesetz Änderung – Keine schnelle Einigung zwischen SPD und Union
Medizinal-Cannabisgesetz Änderung sorgt im Bundestag Gesundheitsausschuss für anhaltende Uneinigkeit. Der Gesetzentwurf von CDU-Gesundheitsministerin Warken stieß von Beginn an auf massive Kritik, was sich auch hinter den Kulissen zwischen den Fraktionen im Gesundheitsausschuss zeigt. Nach der Expertenanhörung scheint vorerst keine schnelle Einigung zwischen SPD und Union beim Thema Medizinalcannabis in Sicht zu sein.
Laut gesundheitspolitischer Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion Simone Borchardt würde man derzeit mit dem Koalitionspartner der SPD mögliche Kompromisslinien ausloten. Auf gut deutsch, die Positionen zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung sind verhärtet.
Auf Seiten der SPD hält man weiter an der bisher konstanten Position fest, es dürfe zu keinen unverhältnismäßigen Verschlechterungen in der Versorgung von Patienten kommen, wohl aber sei man offen für eine zielgerichtete und sinnvolle Optimierung des Gesetzes. Die Diskussion zwischen SPD und Union würde sich nicht um das “ob”, sondern vielmehr um das “wie” drehen, so der SPD-Berichterstatter Mieves. Die neuesten Positionen im Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung geben Hoffnung, dass sich am Ende die Vernunft durchsetzt und eine angemessene, praxistaugliche Lösung gefunden wird.
Mehr zum aktuellen Stand der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung nach Expertenanhörung im Bundestag Gesundheitsausschuss findest du in diesem Beitrag …
Inhaltsverzeichnis
Fraktionsübergreifende Unzufriedenheit mit Gesundheitsministerin Warkens Plänen zur Medizinal-Cannabisgesetz Änderung
Die Pläne von Gesundheitsministerin Warken zur Medizinal-Cannabisgesetz Änderung treffen fraktionsübergreifend auf Unzufriedenheit. Die geplanten Änderungen würden die Versorgung von Patienten auf einen Stand vor 2017 zurückwerfen, denn seither war die telemedizinische Versorgung und der Versand von Medizinalcannabis zugänglich, wie auch bei vielen anderen Medikamenten üblich.
Die selben Fachpolitiker, die damals auf Druck von Gerichtsentscheidungen das “Cannabis als Medizin” Gesetz erarbeiteten, noch zu Zeiten des Verbots mit BTM-Status, sollen fast 10 Jahre später nach der Entkriminalisierung von Cannabis zu Freizeitzwecken und der damit vom Gesetzgeber anerkannten Neubewertung hinsichtlich Risikopotential, diesen Fortschritt zurückdrehen? Aus gesetzgeberischer Logik schwierig zu vertreten, ungeachtet der aktuellen Zielsetzungen der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung Stand Kabinettsentwurf.
Zudem geht der Gesetzentwurf von CDU-Gesundheitsministerin Warken an einem zentralen Praxisproblem, wie in der Expertenanhörung aus verschiedener Richtung betont wurde, den Vorgaben zum Werbeverbot vorbei. Neben der anerkannterweise problematischen Verschreibungspraxis per Telemedizin, insbesondere bei Erstverschreibungen, ausschließlich auf Basis von medizinischen Fragebögen zur Anamnese ein Rezept auszustellen, wurde von Experten eindringlich die aktuelle Regelung zur Werbung kritisiert. In der Folge sei die Sichtbarkeit von Medizinalcannabis im Alltag und im digitalen Raum zu dominant geworden, als es für Medizinalcannabis angemessen sei. Hinsichtlich Verstößen gegen derzeit geltende Vorgaben gäbe es hier nach Meinung einzelner Experten zudem ein Vollzugsproblem.
CDU-Gesundheitsministerin Borchardt signalisiert Verständnis für Kritiker
In einem Interview mit Legal Tribune Online lto.de kurz nach der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss vom 14.01 äußerte sich CDU-Gesundheitsministerin Simone Borchardt bereits kritisch zum Vorhaben von Gesundheitsministerin Warken. Sie signalisierte Verständnis für wesentliche Aspekte der Kritik, auch von Seiten der SPD kommend. Ihr Standpunkt: Man könne noch an einigen Stellen nachbessern und feinjustieren, um die Steuerungswirkung des Gesetzes zu verbessern. Der Einsatz von Medizinalcannabis dürfe dabei aber nicht unnötig erschwert werden. Auch hinsichtlich der Rechtssicherheit (Fokus auf EU-Rechtskonformität) müsse hier genau geprüft werden.
Betroffene sowohl auf Seiten von Patienten als auch Medizinalcannabis-Branche können langsam vorsichtig aufatmen. Die Union legt hier ein gesundes Maß an Verhältnismäßigkeit in der Abwägung zwischen Regierungswunsch (Kabinettsentwurf einstimmig abgesegnet) und fachlichen Bewertungen von Experten zu Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit an den Tag. Ob sie dieser Linie treu bleiben, wird sich zeigen – ich hoffe es jedenfalls sehr.
Auf eigene Anfragen bei Mitgliedern des Gesundheitsausschusses von CDU/CSU am 21.01 wollte man sich nicht äußern, es gab keinerlei Stellungnahmen zur Frage nach einem Kommentar zu Simone Borchardts Äußerungen oder zum Zeitplan, bis wann die Gesetzesänderung in Kraft treten würde. Was verrät dieses Schweigen zum Sachverhalt? Rückhalt für den Kabinettsentwurf scheint unter den Gesundheitspolitikern der Union wohl kaum vorhanden zu sein, da sich niemand auch nur vorsichtig dazu bekannte.
SPD bleibt bei Ablehnung des Kabinettsentwurfs konsequent
Bei der SPD scheint man sich einig, der Gesetzentwurf zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung ist Stand Kabinettsentwurf so nicht zustimmungsfähig. Am deutlichsten sprach sich die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carmen Wegge gegen die Pläne von Gesundheitsministerin Warken aus.
Auch der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Mieves sieht beim Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Er beschwichtigte im jüngsten PZ-Interview hinsichtlich der fortwährenden Beratungen hinter den Kulissen, es handle sich dabei um einen Ausdruck sorgfältiger Gesetzgebung. Bis die Koalition intern zu einem Kompromiss gefunden hat, könnte noch ein Weilchen vergehen. Das Timing wird eventuell auch etwas auf die in diesem Jahr stattfindenden Landtagswahlen abgestimmt werden, da es polarisiert und hunderttausende Nutzer von med. Cannabis und darüber hinaus betrifft.
Bedeutung von Medizinalcannabis für die Wirtschaft
Ein weiterer wesentlicher Aspekt in der Debatte, der jedoch bisher kaum bis nicht erwähnt wird, ist die zunehmende Bedeutung von Medizinalcannabis für die Wirtschaft. In Zeiten steigender Staatsausgaben, hohen Arbeitslosenzahlen und einer insgesamt schwächelnden Wirtschaft, müsste man meinen, die Bundesregierung sei über jeden erfolgreichen neuen Wirtschaftszweig dankbar. Der Markt um Medizinalcannabis wächst und hat in 2025 bereits nach Schätzungen einen Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Euro erzielt.
Dabei wächst der Markt national wie auch international. Damit deutsche Anbieter jedoch weiterhin eine gute Wachstumsprognose haben, braucht es eine ausgewogene Gesetzesanpassung. Jeder im Legalmarkt über Medizinalcannabis umgesetzte Euro ist ein versteuerter, guter Euro, der nicht mehr durch die Hände von Dealern und OK fließt. Mit eine der effektivsten Formen der Schwarzmarktverdrängung in Anbetracht fehlender alternativer kommerzieller Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus geht es um nicht weniger als tausende Arbeitsplätze in der Branche …
Medizinalcannabis 2025 in Zahlen - erfolgreiche Schwarzmarktverdrängung
Um die Relevanz von Medizinalcannabis zu untermauern, hier in Zahlen:
Im Jahr 2025 lag die vom BfArM festgelegte Höchstmenge im Import bei 192,5 Tonnen, nachträglich erst im Herbst aufgrund von steigendem Bedarf erhöht.
Gemessen am geschätzten Gesamtverbrauch in Deutschland gemäß erstem EKOCAN-Zwischenbericht zur Cannabisgesetz Evaluation, liegt dieser in Deutschland bei ~650-890 Tonnen pro Jahr. Medizinalcannabis trägt also im ersten vollen Jahr der Cannabis Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung alleine im Import bereits zu einer mengenmäßigen Marktabdeckung von ca. 22 bis 29% bei. Exklusive dem in Deutschland angebauten Medizinalcannabis, zu dem seit Inkrafttreten (Med)CanG keine Mengenmeldung mehr erforderlich sind. Eine Entwicklung, die so im Fortschreiten der Schwarzmarktverdrängung schneller voranschreitet als nach der Legalisierung in Kanada.
Ein Erfolg, der in der Debatte zur aktuell geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung leider zu selten gewürdigt wird. Insbesondere in Anbetracht eines gleichzeitig kaum bis nicht gestiegenen Gesamtverbrauchs, wie Ergebnisse aus Abwassermonitoring und Befragungen ergaben. Die steigende Verfügbarkeit von Cannabis zu medizinischen Zwecken als legale kommerzielle Versorgung, führte also in Ergänzung zur privaten Versorgung per Eigenanbau privat oder gemeinschaftlich in Anbauvereinigungen, trotz des nachgesagten steigenden Rezeptmissbrauchs zu Freizeitzwecken also nicht zu einer Erhöhung des Konsums. Ein Umstand der von Cannabisgesetz Kritikern in der Freigabe-Debatte stets anders vorhergesagt wurde. Sie spekulierten auf einen Anstieg des Gesamtverbrauchs und der Konsumentenzahlen und werden nun eines besseren belehrt.
Wie es dazu sowie zu anderen wichtigen Themen aus der Politik weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de sowie auf den zwei YouTube Kanälen Legalisierungs-Vernunft und Politik-Check (thematisch getrennt).
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Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.
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