Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

SPD Innenpolitiker Fiedler gegen Cannabisgesetz CanG – Faktencheck

Fiedler gegen CanG 17.01 Kritik Faktencheck auf rolling-stoned.de

Kritik am Cannabisgesetz - SPD Innenpolitiker Fiedlers Kritik am CanG im Faktencheck

Fiedler gegen CanG 17.01 Teil 1 Die Kritik am Cannabisgesetz (CanG) kommt nicht nur von extern, auch aus der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Kritiker zahlreicher Fachbereiche.
Allen voran der Kriminalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sebastian Fiedler, als ex Polizist mit Kriminologischen Background äußert er medienwirksam öffentlich inhaltliche Kritik am Cannabisgesetz.

Bereits Anfang Dezember ging ich auf frühere Kritik von Fiedler ein, das CanG würde den Schwarzmarkt nicht zurückdrängen, die OK sei dadurch nicht effektiver zu bekämpfen usw… Im früheren Blogbeitrag zur Kritik des Innenpolitikers gingen wir auf die paradoxe Situation ein, dass trotz einer Flut an „harten“ Drogen wie Crystal, Crack & Kokain sowie einem allgemein nicht unerheblichen Anteil von ~8% aller Straftaten basierend Cannabis, bei BtMG-Delikten gut 60%, er sich nun gegen mehr Polizei an den richtigen Stellen durch das CanG stellt?
Warum ist also ausgerechnet ein ex Polizist trotz Rekordjahr auf Rekordjahr für die OK bei harten Drogen die einzige Entlastung durch Entkriminalisierung von Cannabis, für mehr Polizei mit Fokus auf echte Verbrecher, schauten wir uns HIER genauer an im Blogartikel zu vergangener Kritik.

In einem Social Media Post am 17.01 verbreitete er wieder seine Ablehnung gegen das CanG, wie eingeblendet als Grafik im Blog zu sehen.
Auf diese Kritikpunkte gehen wir nun ein.

Cannabisgesetz CanG sei keine Legalisierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart

Die geplante Cannabis Entkriminalisierung über das Cannabisgesetz (CanG) geht, wie Fiedler Richtig erfasste nicht so weit wie eine umfassende Legalisierung. Mit Verweis auf die Zielsetzung im Koalitionsvertrag zur vollständigen Legalisierung von Cannabis inklusive eines überwachten Lizenzmarkts, der folgenden Betonung auf damit einhergehender bestmöglicher Verdrängung der OK etc. zeigt sich sein enger Fokus mit Blick hauptsächlich auf die Kriminalitätsbekämpfung gerichtet.

Herr Fiedler ist gegen das CanG, obwohl er selbst seit Jahren uA den portugiesischen Weg forderte als Neuausrichtung im Betäubungsmittelstrafrecht. 
Das portugiesische Modell der Entkriminalisierung sieht dort eine straffreie Regelung für geringe Mengen zum Eigenbedarf aller illegalen Drogen, nicht nur Cannabis vor. Geknüpft an Auflagen/Maßnahmen aus Richtung Suchtberatung/Therapie. Eingestuft werden geringe Mengen Drogen zum Eigenbedarf dort als Ordnungswidrigkeit.
Cannabis Besitzobergrenze im Portugiesischen Modell
Dabei sei hervorzuheben, dass die uA von Fiedler selbst als „Dealermenge“ kritisierten 25g Besitzobergrenze im öffentlichen Raum, im Portugiesischen Modell ebenfalls die Besitzobergrenze darstellen!

Dieser Widerspruch zwischen langjähriger Forderung mit Sympathie für das portugiesische Modell und der aktuell geplanten Cannabis Entkriminalisierung durch das CanG fiel dabei früh auf.

Doch warum gibt es keine Cannabis Legalisierung wie ursprünglich geplant?
Grundsätzlich hatte das für die Gesetzespläne federführend verantwortliche Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Leitung von SPD Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor, die vollständige Legalisierung wie im Koalitionsvertrag zu realisieren. Dieser Punkt des Koalitionsvertrags ist jedoch von Lauterbach selbst im Laufe der frühen Gesetzgebungsphase nach einem intransparenten Feedback der EU-Kommission als nicht vereinbar mit europäischem Recht, wieder einkassiert worden.
Infolgedessen schwenkte die Regierung um auf das 2 Säulen Modell mit Entkriminalisierung in Säule 1 und Modellprojekten in Säule 2. Die kontrollierte Abgabe in kommerziellem Rahmen sollte dabei vergleichbar ausgestaltet sein wie in den niederländischen Modellprojekten bereits Ende 2023 dort angestartet.
Das Gesetz zu Säule 2 war auch für 2023 angekündigt, aktuell sind dazu wohl noch keine nennenswerten Ausarbeitungen vom BMG vorzuweisen.
Statt das Cannabisgesetz und damit Säule 1 aktuell zu torpedieren und dagegen eine Kampagne zu fahren, sollte sich Herr Fiedler eventuell effektiv für ein sinnvolles Säule 2 Gesetz einsetzen, um seiner eigenen Wunschvorstellung im EU-Rechtskompatiblen Rahmen möglichst gerecht zu werden?!

Sebastian Fiedler SPD Innenpolitiker gegen Cannabisgesetz CanG Tweet 17.01 Teil 2 Kritik am Cannabisgesetz

Entsteht durch Eigenanbau im CanG vorgesehen ein neuer unkontrollierter Cannabis-Privatmarkt?

Fiedler hat sich schon früher kritisch zum geplanten Eigenanbau im Rahmen des Cannabisgesetz geäußert. Die Nicht-Kontrollierbarkeit des Eigenanbau im privaten Rahmen ist offensichtlich für ihn ein erhebliches Problem.

Ein „Cannabis-Privatmarkt“ wie Fiedler die Möglichkeit zur sicheren Selbstversorgung mit sauberem Cannabis durch Eigenanbau benennt, wird durch das Cannabisgesetz CanG nicht entstehen. Warum?
1. Abgabe & Handel sind weiterhin strikt strafrechtlich verboten. Da der Strafrahmen nur geringfügig niedriger als noch im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist, bleibt der Aspekt der generalpräventiv abschreckenden Wirkung aus polizeilicher Betrachtungsweise.
2. Aufgrund dessen sowie der Möglichkeit der Versorgung über Anbauvereinigungen in Säule 1, ergänzt von den Modellprojekten in Säule 2 nachfolgend, sinkt die Notwendigkeit illegaler Abgaben was wiederum ebenfalls der genannten Sorge von Ex-Polizist Sebastian Fiedler (SPD) entgegen steht.
3.Eigenanbau ist nicht neu! Neu ist lediglich der vom Gesetzgeber eingeräumte Freiraum zur Eigenversorgung über Eigenanbau. Der Großteil der nach Freigabe Anbauenden möchte einfach nur sauberes, sicheres Cannabis ohne dabei kriminell zu werden, mit harten Drogen in Kontakt zu kommen, massiv Gesundheitsschädliche Streckmittel (Lungenkrebs uvm. Langzeitrisikoerhöhung) oder seit Jahren zunehmend verbreitet synthetische Cannabinoide auf Cannabis – das ist Schwarzmarkt…

Fiedlers Darstellung ist eine Art Generalverdacht gegen selbstversorgende Cannabiskonsumierende!
Als würden alle Eigenversorger zu Dealern werden wollen?! Fern ab der Lebensrealität.
Wer dann meint in der auch mit dem CanG weiterhin gegebenen grundsätzlichen Verbotssituation Straftaten zu verüben, wird sich schon auch im aktuellen Verbot unter BtMG davon nicht abhalten lassen.

Fiedler vergleicht Eigenanbau von Cannabis mit Bier brauen/Schnaps – Falschinformation
„Selbst zum Brauen geringer Mengen Bier muss man sich beim Zoll registrieren“
Warum ausgerechnet der Ex-Polizist wie Fiedler hier Falschinformationen verbreitet, macht sprachlos. Passt aber generell zum Qualitätsniveau seiner Kritik am Cannabisgesetz.

Werden Cannabis-Clubs offiziell Anbauvereinigungen Probleme verursachen?

Nach dem finalen Stand des Cannabisgesetz sind Anbauvereinigungen überreguliert. Durch diverse Regelungen wird die Akzeptanz dieser von Gesetzwegen zur gemeinschaftlichen Eigenversorgung vorgesehenen Möglichkeit schmälern, vorausblickend ersichtlich und trotzdem so im Gesetz.
Hürden:
Mitwirkungspflicht jedes Mitglieds im Anbau / Versandverbot / Verbot von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen oder der Beauftragung Dritter im Anbau / Datenregister

Aufgrund vieler Auflagen sowie umfangreicher Berichts-/Dokumentationspflicht und einer steten Überwachung durch Ordnungsbehörden/Polizei werden Anbauvereinigungen wenig interessant zum Missbrauch für illegale Zwecke.

Sebastian Fiedler SPD Innenpolitiker gegen Cannabisgesetz CanG Tweet 17.01 Teil 3 Kritik am Cannabisgesetz

Konsum an allen Ecken durch Cannabisgesetz CanG?

In §5 Konsumverbot ist klar geregelt, was geht und was nicht.
Sein Beispiel mit Straßencafés ist zutreffend, sofern nicht anders gegen Konsumauflagen verstoßen. In Fußgängerzogen ist der Konsum zwischen 7-20 Uhr grundsätzlich verboten.

Darüber hinaus dürfen im Rahmen des Hausrechts jederzeit von Cafébetreibern/Gastronomen etc. vorgaben gesetzt werden, die den Konsum auch auf den Freiflächen des Betriebs strikter handhaben.

Die Reduzierung der Abstände von 200 auf 100m Abstand sowie der Ergänzung der „Sichtweite“ Regelung kam auch teils aus Richtung von Polizei-Interessensvertretungen im Rahmen der Gesundheitsausschuss Expertenanhörung.

Besitzobergrenze von 25g eine Dealermenge?

Wie bereits im ersten Absatz behandelt, ist die Darstellung der 25g Besitzobergrenze im öffentlichen Raum als verantwortungslose „Dealermenge“, nach Fiedler.
Dass dies jedoch genau der über Jahre von ihm geforderten entkriminalisierten Menge Cannabis nach dem portugiesischen Modell entspricht, lässt er dabei komplett unter den Tisch fallen. Ein weiteres Argument was so betrachtet an der Neutralität von Fiedler zweifeln lassen kann.

Wie er selbst schon richtig anmerkt, es stehen mit Blick auf Entwicklungen am Drogenmarkt ganz neue Herausforderungen abseits von Cannabis vor der Türe …

Sebastian Fiedler SPD Innenpolitiker gegen Cannabisgesetz CanG Tweet 17.01 Teil 4 Kritik am CannabisgesetzSteht Opioid-Krise bevor?

Die Problematik um eine schon langsam einsetzende und bald zunehmende Präsenz von Fentanyl aufgrund der von Fiedler genannten Rohopium-Knappheit durch Reduktion der Anbaumengen in Afghanistan, das dafür größte Erzeugerland weltweit. Doch die Talibanregierung griff durch, wohl auch als Reaktion auf zunehmende Probleme mit Abhängigkeiten der heimischen Bevölkerung.

Durch diese Verknappung wird sich Fentanyl als günstiger und vielfach stärkerer Ersatzstoff weiter verbreiten. Drogenmarkt in Deutschland um Crystal und Crack/Kokain boomt

Die von Fiedler angesprochene Problematik um die Armutsdroge Crack geht einher als direkte Folge der Jahr für Jahr wachsenden Rekordmengen an beschlagnahmten Kokain.

Trotz der Unmengen an Kokain was mittlerweile beschlagnahmt wird, bleibt der Preis nach BKA/LKA Erkenntnissen im Schwarzmarkt stabil, was ein klares Anzeichen ist für die vielfach größeren Mengen, die auf den deutschen Drogenmarkt eingebracht werden. Die nachfolgend eingeblendete Darstellung der Sicherstellungsmengen illegaler Drogen im Vergleichszeitraum 2012 bis 2022.

Während sich die Mengen an Kokain vervielfacht haben, sinkt zeitgleich die Wirtschaftskraft im Allgemeinen, was auch bei Drogenkonsumenten spürbar wird. Crack als günstige aber noch abhängig machende Weiterverarbeitung von Kokain, verbreitet sich auch deshalb zunehmend.

Doch auch zunehmend Crystal mehr in Deutschland.
Während es in den Jahren nach Erstauftreten ein eher Ostdeutsches Problem war, zentriert auf die Grenzgegenden zu Polen und Tschechien, verändert sich neuerdings bei diesen Strukturen. Früher erzeugt in eher kleineren, wenig professionellen Kleinproduktionen, kommt seit Kurzem zunehmend
mehr Crystal von industrieller Qualität aus Mexiko in Deutschland an.
In diesem Video erfährst du mehr zur aktuellen Situation um Crystal Meth in Deutschland.

Rauschgiftlagebild Auswertung 2012-2022 BKA Drogen Beschlagnahmemengen

Sebastian Fiedler SPD Innenpolitiker gegen Cannabisgesetz CanG Tweet 17.01 Teil 5 Kritik am CannabisgesetzErgebnisse des BKA-Gutachtens zu Folgen der Legalisierung

Wie im letzten Blogartikel bereits thematisiert, geht es in der „Analyse“ die derzeit auch als BKA-Gutachten bekannt durch die Medien ging, rein um die finanziellen Auswirkungen des CanG auf Polizei/Ordnungsbehörden.

Dabei ist allgemein noch vieles offen und die Zahlengrundlage der darin befindlichen Berechnungen zu den Folgen stark anzuzweifeln ist.

Mag sein, dass in Summe eine kleine Entlastung als ursprünglich erhofft bei Polizei/Justiz eintritt, doch ist es hinsichtlich daneben in Betrachtung wichtiger Aspekte wie Gesundheitsschutz ein riesen Fortschritt und muss kommen.
Die Untersagung sicherer Eigenversorgung durch Eigenanbau ob privat oder gemeinschaftlich in Anbauvereinigungen sollte grundsätzlich kein Thema für die Polizei sein, da Cannabis harmloser als der von Fiedler weiter oben zum Vergleich herangezogene Alkohol.

Das gar keine Entlastung eintreten wird, halte ich für eine Fehlannahme. Bei rund 180000 Konsumbezogenen Straftaten rund um Cannabis sind davon ein Großteil über das CanG rechtssicher abgedeckt und damit kein Job mehr für Polizei und Justiz!

Sebastian Fiedler SPD Innenpolitiker gegen Cannabisgesetz CanG Tweet 17.01 Teil 6 Kritik am CannabisgesetzFehlt Regelung zu Konsumverbot auf Betriebs-/Firmengelände im Cannabisgesetz?

Nach Fiedler würde im CanG eine Regelung zu Konsumverboten auf Betriebs-/Firmengelände fehlen, was zu Mehraufwand in der individuellen Ausgestaltung bei Unternehmen führen würde.

Großer Mehraufwand? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bzw. die Unternehmensleitung verantwortlich für Betriebsinterne Bestimmungen und Vorgaben. Da der Konsum von Alkohol und anderer berauschender Substanzen auf der Arbeit idR mindestens, auch ohne niedergeschriebene Regel, nicht gern gesehen ist, sofern keine medizinische Indikation dies nahelegt.

Der Aufwand hält sich in Grenzen, das als Argument gegen die Entkriminalisierung von Millionen zu UNRECHT wegen Cannabis von Strafverfolgung bedrohter Bürger und Bürgerinnen heranzunehmen ist einfach nur lächerlich.

Cannabisgesetz CanG so unbeliebt, dass AFD profitiere?

Fiedler stellt es so dar, als wäre das Cannabisgesetz zur Entkriminalisierung in der Bevölkerung so unbeliebt, als sei es ein Treiber nach rechts.
Praktisch wenn er sich seine persönliche Ausrede für die zukünftig schlechten Ergebnisse der SPD schon bereit hält, dabei nicht verstehend wie sehr er und SPD-Parteikollegen wie Weingarten & Co selbst durch Ablehnung des CanG die Politikverdrossenheit schüren.

Die SPD hat Millionen Wählern und Wählerinnen ihr Versprechen gegeben, man bemühe sich um die vollständige Legalisierung von Cannabis.
Stattdessen blockiert man beim eigenen Gesetz zum Minimalfortschritt in mit EU-Recht vereinbarer Variante, verschleppt den in den Niederlanden und Schweiz schon begangen Weg der Modellprojekte etc.

Und da wundert sich die SPD, warum sie im Trend abstürzt. Sollte das Cannabisgesetz nicht kommen, geht das auch zu Lasten der anderen Parteien. Wenn auch die SPD am stärksten betroffen vom Zorn der zu UNRECHT Weiterverfolgten.

Du möchtest meine Arbeit Unterstützen?

Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.

Meine Arbeit
Aktiv medial auf YouTube als Legalisierungs-Vernunft
Sowie aktiv rund um das Thema Anbauvereinigungen …

Social Media
legalisierungs_vernunft auf Instagram
csc_laenderorga_bw auf Instagram
csc_bw auf Instagram
Hanf_Frei auf Twitter

Sowie auf diesem Blog aktiv

Schaut auch vorbei in meinem Online Shop auf:
bio-gartenwelt.de

Organische Dünger, Zusätze, Substrate, Zubehör und Samen – von Anfänger bis Livingsoil Experte allerlei an organischem Pflanzenbedarf

Cannabis Samen von namhaften Breedern / Seedbank auf Lager sowie Bestellservice – aus über 60 verschiedenen Breedern/Seedbank auf Anfrage zu fairen Preisen beziehbar

Organische Dünger

Dünger Tierisch / Pflanzlich / Gemischt
fest & flüssig

Zusätze

Bodenmikroorganismen / Gesteinsmehle / Huminstoffe / Pflanzenkohle

Substrate

Erde / Kokos / Grundzutaten & Bundles und Sets zum selber mischen

Organische Dünger

Dünger Tierisch / Pflanzlich / Gemischt
fest & flüssig

Zusätze

Bodenmikroorganismen / Gesteinsmehle / Huminstoffe / Pflanzenkohle

Substrate

Erde / Kokos / Grundzutaten & Bundles und Sets zum selber mischen