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Oliver Neusser
USA beschlagnahmen Öltanker der Schattenflotte vor Venezuela und im Atlantik
USA beschlagnahmen Öltanker der Schattenflotte vor Venezuela und im Atlantik, so geschehen am 07.01 aufgrund von Verstößen gegen US-Sanktionen.
Im Atlantik wurde der Öltanker M/T Bella1 geboardet und beschlagnahmt, nachdem dieser das Tanker-Embargo der US-Navy und Coast Guard vor der Küste von Venezuela versuchte zu umgehen. Ursprünglich aus dem Iran kommend, sollte der mutmaßlich leere Öltanker in Venezuela andocken, wozu es gar nicht erst kam. Stattdessen drehte der Tanker Richtung Atlantik ab, woraufhin sich eine Verfolgungsjagd mit der US Coast Guard entwickelte. Besonders war in diesem Falle, dass zu Beginn der Verfolgungsjagd die Besatzung der Bella1 die Beflaggung des Schiffes änderte, hin zu einer russischen Flagge. Zeitgleich schalteten sich russische Behörden ein, die über direkte Kontaktversuche zur US-Administration eine Durchsuchung und Beschlagnahmung des Schiffs zu verhindern versuchten. Zusätzlich schickte Moskau Berichten nach ein U-Boot sowie ein Marineschiff als Begleitschutz für den von US-Behörden verfolgten Tanker entgegen. Beides letztlich erfolglos …
Derweil wurde weit entfernt davon vor der Küste von Venezuela ein weiterer Öltanker, der M/T Sophia, durch US-Behörden in Kooperation mit dem US-Militär beschlagnahmt.
Hinter der Beschlagnahmung der Bella1 im Atlantik verbirgt sich jedoch eventuell mehr, als durch US-Sanktionen unter Strafe stehende Öltransporte. Welche Besonderheiten es zu diesem Fall gibt und welche Auswirkungen das Vorgehen der USA gegen die Schattenflotte Venezuelas, des Irans sowie Russlands weitergehend haben könnte, dazu mehr in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
USA beschlagnahmen Öltanker M/T Bella1 umbenannt zu Marinera im Atlantik - Besonderheiten
Über eine Woche zog sich die Verfolgungsjagd der US-Küstenwache mit dem Öltanker M/T Bella1 quer über den Atlantik hin. Dabei zeigt dieser Fall mehrere Auffälligkeiten, die im Vergleich zu Beschlagnahmungen anderer Tanker hier für ein besonderes Vorgehen verantwortlich waren. Schon zuvor beschlagnahmten die USA im Kontext zum US-Militäreinsatz in Venezuela zur Ergreifung von Maduro im Zuge des Tanker-Embargos vor der Küste Öltanker der Schattenflotte. In diesem Falle erstmals entgegen direktem Protest der russischen Regierung im Zuge einer geänderten Beflaggung von Guyana hin zu Russland samt Auftauchen eines Eintrags im russischen Schiffsregister mit neuem Eigner, ebenfalls aus Russland (Heimathafen Sotschi). Das Schiff nahm mutmaßlich Kurs auf Murmansk, konnte jedoch zwischen Island und Schottland von den US-Einheiten aufgebracht und beschlagnahmt werden.
Unklarheiten zu M/T Bella1 - von staatenlos zu Teil von Russlands Schattenflotte
Der Öltanker Bella1 ist ursprünglich in Guyana registriert, unter dessen Flagge das Schiff bei Anfahrt Richtung Venezuela noch fuhr. Der ursprünglich nachvollziehbare Besitzer ist die Louis Marine Shipholding Enterprises S.A., von den USA unter anderen seit 2024 sanktioniert “for their role in carrying sanctioned cargo on behalf of Hizballah-owned and the U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control-designated Concepto Screen SAL Off-Shore to Southeast Asia. … Louis Marine Shipholding Enterprises S.A. are being designated, pursuant to E.O. 13224, as amended, for having materially assisted, sponsored, or provided financial, material, or technological support for, or goods or services to or in support of, the IRGC-QF.”
Da die Registrierung in Guyana abgelaufen bzw. ungültig war, wurde das Schiff durch die USA als staatenlos eingestuft. Doch schon zu Beginn der Verfolgungsjagd mit der US-Küstenwache wurde es durch die Besatzung umgeflaggt und tauchte unter dem Namen Marinera im russischen Schiffsregister auf. Neuer Eigner soll eine im August 2025 gegründete russische Firma namens Burevestmarin sein mit Sitz in Rjasan. Heimathafen soll laut Eintragung Sotschi sein.
Russland entsendet Marineschiff und U-Boot als Begleitschutz
Berichten nach soll es sich bei den sanktionierten Transporten und Gütern wohl nicht nur um Öl gehandelt haben, es seien wohl auch in der Vergangenheit bereits Waffen transportiert worden. Dies würde zur speziellen Reaktion der USA passen. So wurden Spezialkräfte samt Helikoptern nach Großbritannien verlegt, was für Aufsehen sorgte, da anders als sonst zuständige Spezialkräfte hier den Zugriff im Rahmen einer normalerweise Routinemaßnahme durchführten.
Hinter der Entscheidung Russlands, ein Marineschiff sowie ein U-Boot als Begleitschutz dem flüchtigen Tanker entgegen zu schicken, könnte auch wie spekuliert, womöglich eine heikle Fracht wie Waffen an Bord stecken. Ob der Begleitschutz den Tanker bereits zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung erreichte, ist der Berichterstattung nach nicht ganz klar zu entnehmen. Vermehrte Flugaktivitäten eines als U-Boot-Jäger spezialisierten Marinefliegers, der P8 Poseidon im Abfanggebiet, deuten jedoch darauf hin, dass es zumindest das russische U-Boot in die Nähe geschafft hat.
Eine Durchsuchung des Schiffs spätestens im schottischen Zielhafen wird für Klarheit sorgen, auch wenn im Falle von Waffenfunden nicht sicher wäre, ob das offen kommuniziert werden würde.
Härteres Durchgreifen gegen Russlands Schattenflotte in Nord- und Ostsee?
In direkter Konsequenz des entschlossenen Vorgehens der USA gegen nun schon mehrere Tanker der internationalen Schattenflotte der BRICS-Staaten primär Russland, China sowie dem Iran zugehörig, stellt sich die Frage, warum nicht auch in der Nord- und Ostsee konsequenter vorgehen?
Auch wenn die Rechtsgrundlage zu solchen Beschlagnahmungen von Schiffen in internationalen Gewässern komplex ist und es oftmals am Status der Sanktionen scheitert, stellt sich dennoch die Frage ob davon ungeachtet nicht doch ein härteres Vorgehen der europäischen Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee gegen Russlands Schattenflotte angemessen sei.
Rechtsgrundlagen bei Beschlagnahmung in Nord- und Ostsee
Für internationale Gewässer gilt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS), das von allen Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee ratifiziert wurde sowie von der EU als Staatenverbund. Nicht jedoch von den USA, die das UNCLOS Abkommen zwar unterzeichneten, jedoch nie ratifizierten. Hinsichtlich der aktuell viel diskutierten Sanktionen darf ein Schiff in internationalen Gewässern nur unter Mandat des UN-Sicherheitsrates zur Durchsetzung von UN-Sanktionen beschlagnahmt werden. Eine weitere Möglichkeit ist internationales Umweltrecht gemäß MARPOL-Übereinkommen, was ebenfalls eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen Schiffe der Schattenflotte bietet.
Recht zum Anhalten gemäß Art. 110 UNCLOS greift bei Staatenlosigkeit von Schiffen, was derzeit vermehrt bei der Schattenflotte geprüft wird. Das in der Schattenflotte verbreitete Flag-Hopping wird zunehmend als ungültig gewertet, worauf basierend eine Staatenlosigkeit festgestellt werden kann.
Gemäß MARPOL-Übereinkommen müssen Schiffe eine (im Westen) anerkannte Versicherung gegen Ölverschmutzungen vorweisen. Ist dies nicht der Fall wie so oft bei der Schattenflotte, kann in Kombination mit technischen Mängeln an einem Schiff, eine Hafenkontrolle angeordnet werden. Dies alleine stellt zwar nur den rechtlichen Hebel hin zur temporären Abfangmaßnahme eines Schiffes dar, geht aber fließend über in nationales Recht mit Bezug auf mögliche Umweltgefährdungen von Hoheitsgewässern und Küsten eines Staates, was in der Regel als Straftat erfasst ist und zur Einziehung von Schiffen als Tatmittel führen kann.
Ob es zu einem strengeren Vorgehen gegen Russlands Schattenflotte in der Nord- und Ostee kommt, erfahrt ihr hier auf rolling-stoned.de sowie auf dem YouTube-Politik-Zweitkanal.
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