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Oliver Neusser
Widerstand gegen Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehrsgesetz
Innenminister aus Niedersachsen und Hamburg gegen Erhöhung des THC-Grenzwerts
Am Montag dem 03.06.2024 werden in gleich zwei federführenden Ausschüssen verschiedene Gesetzesänderungen rund um Cannabis und die seit 1.4 gültige Entkriminalisierung behandelt.
Neben der allgemeinen Anpassung des Cannabisgesetz mit unter anderem Verschärfungen zu Lasten von Anbauvereinigungen, soll ebenfalls das Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.
In diesem Zuge soll die angekündigte THC-Grenzwert Anhebung gesetzlich verankert werden, eine Gleichstellung mit den Regelungen rund um Alkohol und der 0,5 Promille-Grenze war das Ziel, das verkümmerte zu einer Annäherung unter dem eigentlichen Ziel, was lange als solches ausgegeben wurde.
Der Arbeitsauftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr an eine unabhängige Expertenkommission lautete, einen Grenzwert äquivalent zur Alkohol Regelung mit der 0,5 Promille-Grenze zu finden, das Ergebnis kam im Fazit zur Empfehlung, den THC-Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz auf 3,5ng zu erhöhen, was jedoch nur 0,2 Promille entspricht, laut veröffentlichtem Ergebnis der Expertenkommission.
Damit bleibt die Ampelkoalition ihren Versprechungen hinterher, stößt jedoch wie man derzeit feststellt auch mit diesem Minimalkompromiss auf Widerstand bei den Ländern.
Vereinzelte Innenminister versuchen über die Innenministerkonferenz eine geschlossene Unterstützung für eine Abkehr der geplanten Grenzwerterhöhung zu finden. Ob dies, falls es überhaupt gelingen sollte, einen Einfluss auf den laufenden parlamentarischen Prozess zur Änderung des THC-Grenzwerts haben wird, ist jedoch zu bezweifeln.
Wer nun spekuliert aus welchen Parteikreisen dieser Widerstand kommt, wird eventuell negativ überrascht sein. Während die Union bekanntermaßen abseits des fachlichen Diskurs auf Faktenebene gegen eine solche Anhebung des Grenzwerts wettert, kommt der neuerliche Widerstand gegen diese überfällige Maßnahme aus Ampelnahen Gefilden, von SPD-Innenministern.
Der alte THC-Grenzwert von 1ng THC je ml Blutserum hat keinerlei fundierte Grundlage, vielmehr machte man es sich einfach und legte die untere technische Nachweisgrenze als „Grenzwert“ fest, ab dem Sanktionen vorgesehen waren. Diese absolut unverhältnismäßige Verfolgung von Konsumenten über das StVG und die Führerscheinverordnung, wurde schon länger von Experten kritisiert. So verwundert es, dass ausgerechnet die SPD-Innenminister aus Niedersachsen und Hamburg federführend versuchen, eine Mehrheit gegen dieses Vorhaben unter den Innenministern zu organisieren.
Da parallel auch an der Einführung von präzisen THC Speichel-Schnelltests flächendeckend gearbeitet wird, ist der Widerstand umso unbegründeter.
Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG kritisiert Anhebung des THC-Grenzwerts ebenso
Im Rahmen der Expertenanhörung sind bereits im Vorfeld einige Stellungnahmen darunter auch die der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG auf der Seiten des Verkehrsausschusses unter Bundestag.de hinterlegt.
Die Abneigung der DPolG gegen jegliche Liberalisierung im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr überrascht wenig, bedenkt man die ablehnende Haltung zum Cannabisgesetz in seiner primär durch EU-Recht
eingeschränkten Form. Trotz Kenntnis über die rechtlichen Rahmen und die schwierigen Bedingungen politische Mehrheiten auch innerhalb der Ampelparteien zu finden, war man dort leider nicht wirklich
offen für das Vorhaben der Entkriminalisierung nach CanG.
Betrachtet man die Argumentation der DPolG in ihrer Stellungnahme, verweisen sie insbesondere auf zwei Hauptreferenzen die ihre Ablehnung der Erhöhung untermauern.
Zum einen eine Publikation aus 2022 eines Experten sowie, wie ich finde wesentlich interessanter, ein Urteil des BVerwG aus 2014, „Wonach kein Spielraum für eine „akzeptable Risikoerhöhung“ durch
Cannabis im Straßenverkehr besteht (BVerwG, Urteil vom 23.10.2014 – 3 C 3.13).“
Dieses aus 2014 stammende Urteil ist nun 10 Jahre alt und nicht auf dem neuesten Stand der Erkenntnislage. So gibt es neben kritischen Studien insbesondere seit 2017, durch Einführung von Cannabis als Medizin und der Erteilung von Sonderbemächtigungen für Patienten, gemäß ärztlicher Verordnung trotz Medikation ein Kraftfahrzeug zu führen nach einem Test auf Ausfallerscheinungen samt Nachweis, zunehmende Erkenntnisse die klar für eine Anhebung des Grenzwerts sprechen. Es ist zwar zu differenzieren, dass Patienten eine fest eingestellte Medikation samt Dosierung konsumieren, anders als Freizeitkonsumenten. Das Thema der Ausfallerscheinungen in Folge des Konsums spielt jedoch auch hier die maßgebliche Rolle, weshalb eben gerade durch verbesserte Kenntnislage ein Handeln unausweichlich wurde, denn diese sind in der Vergangenheit nicht maßgeblich gewesen!
Definition von missbräuchlichem Cannabiskonsum gefordert
Trotz der sich auf den Weg befindlichen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz, der Führerscheinverordnung und den entsprechenden Bußgeldkatalogen, bleibt eine rechtliche Unsicherheit für insbesondere regelmäßige Konsumierende – der missbräuchliche Konsum.
Gefordert wird von Experten im Rahmen der heutigen Anhörung im Verkehrsausschuss am 03.06, eine rechtlich klare Definition dieser Feststellung zu setzen. Andernfalls drohe ein Flickenteppich an unterschiedlichen Auslegungen dieses Begriffs die Folge zu sein. Ob und inwieweit Hinweise zur Problematik umgesetzt werden, wird sich zeigen.
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