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Cannabis Entkriminalisierung – einmalige Chance droht zu verkommen

Cannabisgesetz im Bundestag - einmalige Chance droht zu verkommen Beitragsbild

Entkriminalisierung per Cannabisgesetz Legalisierung Light oder Prohibition 2.0?
Showdown im bundestag

Schon im Wahlkampf wurde die Entkriminalisierung eine der populärsten Forderungen, von vielen als Nebenschauplatz in der thematisch weitgefächerten Welt der Bundespolitik vernommen, genutzt um die von Jahrzehnten Strafverfolgung belasteten Millionen KonsumentInnen in Deutschland für die politischen Interessen der Ampel Parteien zu gewinnen.

Aus Kreisen des heutigen Bundesdrogenbeauftragten von der SPD wurde mit einer Entkriminalisierung binnen 100 Tagen geworben, doch in Zeiten vielfältiger Krisen und rückte das Thema erstmal verständlicherweise nach hinten auf der Prioritätsliste.
Nach über 2 Jahren im Amt stehen wir nun kurz vor der Einlösung des Versprechens, doch wie viel Paradigmenwechsel steckt denn überhaupt im Cannabisgesetz (CanG), welches im Politikbetrieb oft fälschlicherweise als Gesetz zur Legalisierung bezeichnet wird?

Ich schreibe diesen Text am Vortag der Anhörung im Gesundheitsausschuss am Montag den 06.11, die Entkriminalisierung in Form des Cannabisgesetz CanG rückt damit der Beschließung im Bundestag näher. Die Erwartungshaltung an des endgültige Gesetz sind hoch, die Situation um den aktuellen Gesetzentwurf jedoch weit davon ab.

Neben umfangreicher fortbestehender Strafverfolgung drohen massive Bußgelder von 30000 bis 100000€, umfangreiche Einschränkungen beim Eigenanbau insbesondere bei gemeinschaftlich betriebenem in Anbauvereinigungen. Fachverbände pro Cannabisfreigabe wie auch wir und viele andere Interessensgemeinschaften weisen seit Wochen auf die drohende Überregulierung hin, welche alle Gesetzesziele der Bundesregierung in der Praxis sabotiert.

Auf der einen Seite muss man über jede Änderung als Verbesserung der jetzigen Situation froh sein, auf der anderen Seite gilt es gerade wegen dem aktuell ersichtlichen Irrweg in den bisherigen Gesetzentwürfen ersichtlich, weiterhin den Druck auf die Bundesregierung hochzuhalten.

Entkriminalisierung in der aktuell geplanten Form ist ein Minimalkompromiss, der weit unter den angemessenen Möglichkeiten bleiben. Doch warum ist das so?
Auf der einen Seite wird Cannabis in seiner Gesamtrisikoeinschätzung endlich als weniger riskant gegenüber legalen Drogen wie Alkohol von der Regierung anerkanntermaßen eingestuft.

Doch trotz dessen ist das bisher federführende Gesundheitsministerium unter Lauterbachs Führung weit hinter den Möglichkeiten geblieben, diversen Warnungen von pro Cannabis Fachverbänden, InteressensvertreterInnen etc. zum Trotz. Doch nicht nur die Entkriminalisierung unter Säule 1 droht zu verwässern …

Gesundheitsminister Lauterbach über "toxische" THC Konzentrationen

Lauterbach wird nicht müde darin zu betonen, welch nicht zu unterschätzendes Risiko von Cannabis auch für Erwachsene ausginge.
Eine beliebte Warnung seien die „toxischen“ THC-Konzentrationen in heutigem Schwarzmarktcannabis.

Diese Aussage ist vielfach falsch und irreführend. Alkohol als Zellgift ist defacto toxisch, Cannabis dagegen weist uA sogar spezifische Neuroprotektive und viele weitere medizinische Wirkweisen auf.
Es mag unbestritten korrekt sein, dass der durchschnittliche THC-Gehalt modernen Züchtungen gestiegen ist, doch mit Blick auf durchschnittliche THC-Wirkstoffgehalte in Schwarzmarktcannabis von derzeit ~13-15% liegt Medizinalcannabis mit großteils >20% THC (Grünhorn Sortiment) noch deutlich darüber.

Neben diesem Framing um Sorgen zu schüren, scheint das Bundesgesundheitsministerium unter seiner Leitung weitreichende Änderungen am Entwurf intern abzulehnen berichten nach, die Verhandlungen um Anpassungen innerhalb der Regierung würden dadurch erschwert und verzögert. Neuesten unbestätigten Meldungen nach ist der aktuelle Zeitplan eventuell wieder gefährdet, ein inkrafttreten des CanG in welcher Form auch immer dann erst fühestens März/April nächsten Jahres möglich. Eine kritische Verzögerung hinsichtlich dem sich verkleinerndem Zeitfenster für umweltschonenden Outdooranbau.

Stellungnahme Cannabis Social Club Baden-Württemberg zu Anhörung Gesundheitsausschuss 06.11
Vollständige Stellungnahme unter:
stellungnahme.csc-bw.de

Umfangreiche Änderungen bei Cannabisgesetz / Entkriminalisierung gefordert

Eine Vielzahl von Experten und Verbänden sind geladen, von pro Legalize Interessensvertretungen werden in verschiedenen Stellungnahmen umfangreiche Änderungen gefordert.

Eine Entkriminalisierung wie sie derzeit geplant ist, würde vielfach kritisiert weit hinter den Möglichkeiten bleiben, was die Umsetzung der eigenen Gesetzesziele passiv sabotiert.

Anbau und Besitz
Anbau und Besitz von Cannabis wird nur massiv beschränkt freigegeben. Die Vorgaben für den privaten Eigenanbau wie auch die damit verbundenen zu erwartenden Besitzmengen sind aktuell nicht ausreichend im Gesetzentwurf berücksichtigt. Ebenso liegt der Bewertung eine bisher realitätsfremde Einschätzung der Cannabisernte als „sukzessive“ erfolgend zu Grunde, was falsch ist.

Zudem wird die Pflanzenzahl mit 3 blühenden Pflanzen zu deutlich beschränkt, über den Zeitfaktor sind etwailig beabsichtigte Reglementierungen der zu erwartenden Erntemengen zu umgehen (scrog) zu Lasten der Umwelt durch höheren Stromverbrauch. Wer also unbedingt den Gesetzesrahmen ausreizen möchte, findet unabhängig von der Pflanzenanzahl Wege dazu.

Eine so niedrig bemessene Zahl von nur 3 Pflanzen stellt widerrum eine Einschränkung hinsichtlich der am Markt verfügbaren Sortenvielt dar.
Die Wirkspektren der erhältlichen Cannabissorten sind äußerst vielseitig, von „light“ Cannabis bzw. großteils CBD Sorten bis hochpotente (Medizinal) Sorten, von tropisch äquatorialen Landrassen bis zu kälteresistenteren Sorten gebirgiger Ursprungsgegenden … so unterschiedlich wie die Sortenherkunft ist, variieren auch die Wirkungen. Von körperlich sedierend/beruhigend (stoned) bis zu aktivierenden belebenden Sorten in aufputschender Richtung (high). Zudem muss die Aufbewahrung realistischer Erntemengen berücksichtigt werden, in einem Land das so gerne dem Alkohol frönt, in denen das Kistenweise kaufen von Bier/Wein in nationalen Getränkemärkten üblich ist, auf dass der Keller möglichst gut bestückt ist … warum dann so ein ängstliches hadern bei den Umgangsregelungen für das nachweislich harmlosesere Cannabis?

Konsum
Im aktuellen Entwurf wird Konsum zum Nachteil von PatientInnen, pauschal aus den Städten verbannt, großteils zumindest. Mit der geplanten 200m Regelung würde der Konsum insbesondere für Ortsfremde, zu einem unübersichtlichen Spießrutenlauf zwischen erlaubten Konsumbereichen, und jenen in Verbotszonen mit Bußgeldern bis 30000€ (allg. bis 100000€) bei auch nur geringfügigen Ordnungswidrigkeiten.
Doch unabhängig der Kenntnis über erlaubte Konsumbereiche, dürften diese für viele so fern ihrer Lebensalltagsbereiche liegen, so dass spätestens mit Blick auf PatientInnen von einer nicht hinnehmbaren Diskriminierung gesprochen werden kann.

Anbauvereinigungen
Im Rahmen des gemeinschaftlichen Eigenanbaus in nicht-gewinnorientierten eingetragenen Vereinen oder Genossenschaften, werden ähnlich abstruse Regeln veranschlagt.

200m Abstandsregelung / Mitwirkungspflicht / 500 Mitgliederdeckelung / Versandverbot / Jobverbot im Anbau – Minijobs intern vergeben maximal

Die aufgezählten Regelungen stellen die größten Hindernisse für Anbauvereinigungen dar.

Keine Spur von Gesetz zu säule 2 Modellprojekte

Neben einer vielfach kritisierten Performance rund um das Cannabisgesetz, angefangen mit falscher Kommunikation und mehrfach verschobenen Terminplänen, läuft es bei Säule 2 ähnlich schleppend.

Angekündigt aus SPD Kreisen war die Veröffentlichung eines Gesetzentwurfs zu Cannabis Modellprojekten für nach der Sommerpause. Knapp 2 Monate später fehlt weiterhin jede Bereitschaft, die Ausarbeitung im Bundesgesundheitsministerium zu beginnen.

Auch hier steht Lauterbach als Verantwortlicher nicht gut da. Wie sonst soll man es werten, dass sich die Koalitionspartner mittlerweile öffentlich wirksam nach Fortschritten erkundigen bzw. auf die Notwendigkeit der baldigen Ausarbeitung hinweisen. Im Rahmen eines Info Events von B90/Grüne Info Events (zum Eventbericht von mir hier entlang) wurde dies erneut verdeutlicht.

Nach Zahlen des BvCW sei mit Säule 1 lediglich ein maximal niedrig zweistelliger Prozenzbereich der KonsumentInnen zu Eigenanbau oder Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen erreicht, für viele weitere stellt der umkomplizierte Bezug von Cannabis ähnlich anderer Konsumgüter die oberste Prämisse dar, ohne langwierigen Verpflichtungen im Eigenanbau oder in Anbauvereinigungen einzugehen.

Ohne Modellprojekte fehlt also nicht nur eine lokale Ergänzung der Bezugsmöglichkeiten über Shops, darüber hinaus fehlt eine wichtige Komponente hinsichtlich der im Gesetz festgeschriebenen Evaluation.

Fazit - Ampel Minister zögern, nur weshalb?

Sind es alleine die sinkenden Umfragewerte, vor denen sich Bundesminister wie Lauterbach oder Wissing sorgen?
Wohl eher nicht. Sind es also im vorauseilenden Gehorsam einer möglichen Unionskoalition nach nächster Wahl, verwehrte Vorteile und Handlungsspielräume? …

So oder so – es ist unverantwortlich ausgerechnet beim Thema Cannabis, wenn die vollständige Legalisierung schon vom Tisch, die Entkriminalisierung unnötig intensiv zu einzuschränken.

Insbesondere mit Blick auf …

Streckmittellage
Zu allem übel sind die schon so teils extrem gesundheitsschädlichen Streckmittel bei Cannabis, darunter Haarspray, Kunststoffsprays, Zuckerwasser uvm. seit Jahren nicht mehr die einzige Bedrohung für die Gesundheit von Millionen KonsumentInnen.

Wie ein Berliner Drugchecking Projekt testen derzeit auch in anderen Regionen Deutschlands verschiedene Anbieter von Drugchecking legal Drogen darunter auch Cannabis.
Mit besorgniserregenden Ergebnissen, so seien laut Angaben der Suchthilfe in Thüringen (SiT) bis zu 70% der Proben mit synthetischen Cannabinoiden kontaminiert.
Darunter stoffe wie MDMB-4en-PINACA:
davon „sind zahlreiche lebensbedrohliche Vergiftungen und Todesfälle aufgetreten. Bei den Todesfällen waren neben MDMB-4en-PINACA auch andere Downer wie Alkohol, Opioide, andere synthetische Cannabinoide oder Benzodiazepine beteiligt“.

Und da das anscheinend nicht erschreckend genug ist, um insbesondere die Union von der geplanten umfangreichen Entkriminalisierung zu überzeugen, hier noch die oben erwähnten Zahlen im 10 Jahre Rückblick zu Beschlagnahmemengen aus dem BKA Rauschgiftlagebild-Jahresberichten:

Rauschgiftlagebild Auswertung 2012-2022 BKA Drogen Beschlagnahmemengen

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Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.

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Sowie aktiv rund um das Thema Anbauvereinigungen …

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