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Cannabisgesetz zur Entkriminalisierung – Verabschiedung im Bundestag am 23.02

Cannabisgesetz CanG Verabschiedung am 23.02 im Bundestag - Entkriminalisierung kommt

Cannabisgesetz 2/3. Lesung am 23.02 - Entkriminalisierung auf Tagesordnung im Bundestag

Endlich hat das Warten ein Ende, denn das Cannabisgesetz steht seit heute Dienstag dem 20.02 wie von den Berichterstattern der Ampelkoalition zum Thema angekündigt, kurzfristig für die aktuelle Sitzungswoche 3 gesetzt auf der Tagesordnung des Bundestag für Freitag den 23.02.

Mit der Verabschiedung im Bundestag schreibt die Bundesregierung aus SPD/Grüne/FDP ein bedeutsames Kapitel auf dem Weg in eine verantwortungsvollere Drogenpolitik um Cannabis.
Mit der (Teil-)Entkriminalisierung wird dem von der Ampelkoalition angestrebten Paradigmenwechsel dieser Schritt wahrlich gerecht. In einem Gesetzgebungsprozess geprägt von intensiven Debatten um teils weit auseinandergehende Positionen auch innerhalb der Ampelparteien zum Cannabisgesetz, allen voran der SPD um Innenpolitiker Sebastian Fiedler, hat sich der noch vorhandene Aufklärungsbedarf auf vielen Ebenen gezeigt. Speziell die offenkundige Ablehnung einzelner SPD-Abgeordneter gegen das eigene Gesetz auf öffentlicher Bühne in einer Intensität, eher ungewöhnlich im Grad des Widerstands gegen ein Gesetzvorhaben der eigenen Partei/Fraktion. Das eine sind MdBs, die sich still nicht gänzlich hinter einen Gesetzentwurf stellen, etwas anderes hingegen ein Fiedler und Co. mit einer intensiv geführten medialen Öffentlichkeitskampagne gegen das Cannabisgesetz (CanG).
Vielfach aufgegriffen von Medien und Parteikollegen aus anderen Fachbereichen wie dem Verteidigungspolitiker Joe Weingarten. Ein Abgeordneter, der durch eine strikte Verweigerung vor Tatsachen sein Mandat und die damit erwartete Sorgfaltspflicht beim Umgang mit politischen Themen entwürdigt. Doch auch Gesundheitspolitiker wie die Mediziner Jens Wollmann und Nezahat Baradari sind bereits öffentlich positioniert als Gegner des Cannabisgesetz bekannt. Einen Zweifel am Erreichen der Mehrheit zur Verabschiedung im Bundestag herrscht aktuell bei Beteiligten und Beobachtern keine mehr.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag geht das Gesetz weiter in den Bundesrat, wo es als nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz darum gehen wird, ob die Länder das Gesetz tragen oder eine Verzögerung durch Anruf des Vermittlungsausschusses erfolgt. Zu Letzt stellten die Innenminister geschlossen, in einem Brandbrief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, ihre Ablehnung gegen das Gesetzvorhaben klar. (Falls jemand an die Innenminister schreiben möchte, Textvorlagen in Email-Aktion: Widerstand gegen Cannabisgesetz (CanG) einstellen – Fortschritt durch Entkriminalisierung wagen!)
Ob der Vermittlungsausschuss wirklich ins Spiel kommt, ist derzeit eher unwahrscheinlich nach Einschätzung diverser Experten und Beobachter des Gesetzgebungsprozesses.
So kann man Stand heute der Zuversicht auf baldige Entkriminalisierung zum 01.04 erst mal freien Lauf lassen …

Letzte Änderungsanträge - was hat sich am Cannabisgesetz noch verändert?

Nach Informationen von Hasso Suliak (LTO) wurde tatsächlich, wie im Vorfeld kommuniziert, nur ein weiterer Änderungsantrag als Ergebnis der Nachverhandlungen ergänzt. In Änderungsantrag Nr. 30 geht es um die vorgezogene Evaluation mit Blick auf Auswirkungen auf OK und Jugendschutz unter Einbeziehung unter anderem vom BKA, statt wie bisher erst nach 5 Jahren, nun schon nach 2 Jahren.
Dies wird Grundlage sein, Fehlentwicklungen früher entgegen treten zu können. Im Falle negativer Entwicklungen wäre eine Anpassung einzelner Gesetzesbereiche schon früher, als Ergebnis dieser Zwischenevaluation realistisch, wovon ich persönlich aber nicht ausgehe.

Das Gesetz hat zwar seine Schwächen, doch trotzdem wird es zu einer Verbesserung der Gesamtlage führen. Da laut Dirk Heidenblut, einem von zwei SPD-Berichterstatter zum CanG, bereits am Gesetzentwurf zu Säule 2 Modellprojekte gearbeitet wird, könnte dies abhängig ob es ins EU-Notifizierungsverfahren gehen muss, eventuell schon Anfang 2025 die Modellprojekte ermöglichen, je früher desto besser.

Alle anderen Änderungsanträge sind im Originaldokument vom 27.11 von LTO.de veröffentlicht (Downloadlink Legal Tribune Online LTO).

SPD-Kritiker am Cannabisgesetz - Fraktionsspitze erhöht Druck vor Abstimmung

Am Dienstag den 20.02 wurde in der SPD-Fraktionssitzung der Druck erhöht auf all jene Abgeordneten, die im Vorfeld mit Ablehnung des Cannabisgesetz drohten und sich öffentlich gegen das eigene Gesetzvorhaben stellten. 
Wie SPD-Fraktionsführer Rolf Mützenich in einer Pressekonferenz im Vorfeld mitteilte, werde man die letzten Zweifel intern ausräumen und er selbst würde sich in Funktion als Fraktionsführer jeden einzelnen Zweifler nochmal persönlich vornehmen. Damit steht für die Abstimmung zum CanG Fraktionszwang im Raum. 

Mit Erfolg, wie noch im Laufe des Tages von Hasso Suliak veröffentlicht, werden wohl einige der bis zu ~15 Abweichler aus der SPD doch einige trotzdem für das Gesetz zur Entkriminalisierung stimmen werden. 

Weiterhin mit konsequenter Ablehnung auffallend, ist bei den Innenpolitikern Fiedler und Hartmann nicht davon auszugehen, dass sie in der Abstimmung für das CanG doch noch dafür stimmen. Noch am Dienstagmorgen machte ein Brandbrief der beiden die Runde, in denen sie ihre irrationalen Probleme mit dem Gesetz nochmals genau ausführten und die Zweifler innerhalb der SPD-Fraktion mit dieser Gegenkampagne auf den letzten Metern gegen die Entkriminalisierung zu mobilisieren. Ihr Ziel erreicht haben sie nicht, im Gegenteil die Fraktionsordnung und Loyalität zum Ampelprojekt setzen sich in Sachen Entkriminalisierung durch.

Offener Brief von Befürwortern des Cannabisgesetz

In einem offenen Brief von 30 Experten, initiiert vom Schildower Kreis, an den deutschen Bundestag und alle Abgeordneten, sprachen sich Fachleute verschiedener akademischer Backgrounds für die geplante Entkriminalisierung von Cannabis aus. 

Mit Verweis auf die Belastung durch jährlich ~180000 konsumbezogene Straftaten wegen Cannabis bei Polizei-/Justiz geht die Fürsprache zum CanG im Brief los. Weiter wird verwiesen auf den Kurswechsel in Gremien der vereinten Nationen, die insbesondere den Schritt der Entkriminalisierung als im Einklang mit UN-Konventionen/Internationalem Recht. 
Anschließend wird darin auf die positiven internationalen Erfahrungen eingegangen, die keine der Negativperspektiven hiesiger Kritiker belegt. 
Im Gegenteil, die Zahlen aus Staaten mit liberalisierter Cannabispolitik sind positiv, so hat bisher international kein Land oder Staat die Freigabe zurückgenommen mit Ausnahme von Thailand, aber auch dort scheint die Thematik nicht ganz eindeutig auf ein Ende der Cannabis Freigabe hinzuführen. 

Abschließend wenden sich die Verfasser und Zeichner des offenen Briefes mit der Bitte um Zustimmung zum CanG an die Abgeordneten. 
Die Experten betonen ihre Bereitschaft fortlaufend der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zu Säule 2 und davon ab beratend zur Seite zu stehen.

CanG Abstimmung am Freitag - Anwesenheit der Abgeordneten ein Problem?

Das Cannabisgesetz wird am Freitag dem 23.02 im Bundestag in der 2/3. Lesung behandelt und hoffentlich auch verabschiedet. Die Ampelkoalition hätte das Gesetz wohl lieber schon am Donnerstag behandelt, hätte dafür aber keine Einigung mit der Union erzielen können im Ältestenrat. Dann eben Freitag … doch das birgt aus Sicht besorgter Beobachter einen möglichen Nachteil für die finale Abstimmung zum Gesetzentwurf, da wegen der Nähe zum Wochenende je nach Uhrzeit vor allem mit einer niedrigeren Anwesenheitsquote der MdBs gerechnet wird, was Einfluss auf das Ergebnis haben kann. Doch in der Regel wird an Sitzungstagen mit Gesetzesabstimmungen auch dafür gesorgt, dass ein Großteil der MdBs entsprechend auch vor Ort ist. 

 

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