Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

Medizinal-Cannabisgesetz Änderung im Bundestag

In der letzten Sitzungswoche des Jahres wird der Bundestag am Donnerstag, dem 18.12 in der ersten Lesung über die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung beraten. Die geplante Gesetzesänderung ist umfassend, in direkter Folge würde nach aktuellem Stand des Kabinettsentwurfs sowohl die Verschreibung per Telemedizin wie bisher bekannt als auch der Versandhandel wegfallen. Dabei geht es ausschließlich um Medizinalcannabis in Form von Blüten. Wohl darauf beschränkt, weil der Gesetzgeber hier den größten Missbrauch sieht.

Ob die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung in dieser Form auch final verabschiedet wird, ist ganz nach dem Struckschen Gesetz aktuell nicht zu erwarten, da der Koalitionspartner von CDU/CSU bereits umfangreichen Änderungsbedarf ankündigte. Bisherige Statements aus Reihen der SPD sind positiv aus Sicht der Betroffenen einzuordnen. Sie stehen ein für den Erhalt eines weiterhin niedrigschwelligen Zugangs zu Cannabis als Medizin und sehen ebenfalls eine zu restriktiv gehaltene Einschränkung bei Medizinalcannabis im derzeitigen Gesetzentwurf, der in dieser Form “nicht zustimmungsfähig” sei laut Statement von Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Linken im Bundestag und ehemalige CanG-Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion.

Aktuelle Informationen zur Debatte um die geplante Gesetzesänderung nachfolgend im Beitrag.

Die aktuelle Situation um Medizinalcannabis wird überparteilich aus verschiedenen politischen Richtungen und von Fachkreisen bemängelt. Dabei kommt die Kritik auch aus Richtung von SPD-Landesministern, was entgegen aller Kampfansagen der SPD-Bundestagsfraktion hinter den Kulissen den Druck auf eine Einigung erhöht. Ob sich dabei im Bundestag SPD oder eher CDU/CSU behaupten, bleibt abzuwarten. 

Auch der Bundesrat unterstützt die Forderungen und empfahl zusätzlich noch die Prüfung auf Preisbindung nach AMPreisV geltend zukünfitig eventuell auch für Medizinalcannabis. Ein Plenarantrag des Freistaates Thüringen, der eine Abschwächung der vorgesehenen Medizinal-Cannabisgesetz Änderung empfahl, wurde nicht angenommen. Es zeigte sich jedoch ein gewisses Maß an Zustimmung, was als Indiz zu werten sein könnte, dass man sich vom parlamentarischen Verfahren im Bundestag eine solche Entschärfung der restriktiven Änderung insgeheim teilweise bereits erhofft. Derartige Erwartungshaltungen und Ansprüche würden auch hinter den Kulissen zwischen Fraktions-/Parteispitzen und Landesministern ausgetauscht werden.

Kritik an Telemedizin

Rund um die Telemedizin abseits der höherpreisigen Anbieter mit bereits integriertem direkten Arzt-Patienten-Kontakt, wird häufig bemängelt, dass so manch großer Anbieter mehr einer Rezeptfabrik gleichen würde, als einem seriösen Telemedizin-Anbieter was schon länger für scharfe Kritik an so mancher Betriebspraxis sorgt.

Im Verruf steht vor allem die Ausstellung von Cannabisrezepten auf Basis von med. Fragebögen ohne weitere Anamnese oder direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient. In wenigen Klicks zum Rezept, so das vermittelte Werbeversprechen von diversen Plattformen im Internet. Ein Umstand, der bereits Gerichte beschäftigt. Diverse Anbieter sind aus unterschiedlichen Gründen bereits vor Gericht gelandet. Höchstgerichtliche Urteile stehen zur Thematik jedoch Stand Mitte Dezember 2025 noch aus. Kläger gegen die Anbieter sind häufig Institutionen aus der medizinischen Praxis wie die Apothekerkammer Nordrhein im Verfahren gegen DrAnsay vor dem LG Hamburg. Daneben sind zahlreiche weitere Anbieter bereits mit Gerichtsverfahren konfrontiert gewesen.

Kritik von Apothekerkammern und Verbänden

Auf Seiten der Apotheken wird als Kritik sowohl ein Imageschaden für Medizinalcannabis als seriöses pflanzliches Arzneimittel angeführt, als auch der Preisverfall für Medizinalcannabis in Form von Blüten, der zu Lasten der Wirtschaftlichkeit insbesondere für kleinere Apotheken und der Qualität ginge. Der Aufwand Medizinalcannabis als Blüten auszugeben, sei hoch und könne im aktuell sinkenden Preisniveau vor allem von kleinen Apotheken nicht mehr kostendeckend und konkurrenzfähig angeboten werden. Tatsächlich sieht man über Preisvergleichsseiten eine teils deutliche Preisspanne zwischen den Anbietern mit insgesamt sinkendem Preisdurchschnitt, was den Wettbewerbsdruck am Markt für kleine Anbieter natürlich verstärkt. Geht es also vor allem auch um eine Verteilungsfrage unter den Apotheken?

Derzeit bieten nach dieser Quelle unter Apotheken nur rund 12-15% eine Versorgung mit Medizinalcannabis an, ein Versorgungsproblem was mit dem Wegfall des Versandhandels vor allem schwerkranke Patienten und Patientinnen treffen würde.

Qualitätsmängel bei Medizinalcannabis - GMP Washing & Co

Neben der Kritik an der Verschreibungspraxis geraten auch die Lieferwege und Hersteller bzw. Importeure teils in die Kritik. Neben Defiziten in der Qualität wie einem zu geringem Restfeuchtegehalt oder Schimmel, soll es hinter den Kulissen auch vereinzelt dazu kommen, dass Standards beim Anbau und der Weiterverarbeitung auf Herstellerseite unterlaufen werden, was auch als GMP-Washing bezeichnet wird.
Bei über 1500 verfügbaren Medizinalcannabis Produkten als Blüten am Markt gelistet, mit Akteuren aus aller Welt, betrifft dies jedoch nur einen Bruchteil der Produkte am Markt. Viele große Hersteller und Importeure stehen für qualitative Produkte, geprüfte Lieferketten und ein insgesamt hohes Maß an Produktverantwortung. Daher kann dies kein generelles Argument für eine restriktive Gesetzesänderung sein.

Branche und Betroffene kritisieren geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung

Branche und Betroffene kritisieren die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung als viel zu restriktiv. Sie würde nicht nur den Zugang zu Cannabis als Medizin vor allem für Schwerkranke unverhältnismäßig gegenüber anderen Medikamenten und Therapieoptionen erschweren, es würde auch das Wohlergehen einer noch jungen Branche in Deutschland gefährden. 

Mit einem Handelsvolumen von ~1-1,5 Milliarden Euro alleine am nationalen Markt, könnte Deutschland im Bereich Medizinalcannabis in Europa seine Vorreiterrolle festigen und ausbauen. Stattdessen weigert sich ausgerechnet die wirtschaftsorientierte CDU/CSU im Bundestag sowie auf Landesebene diese Branche und das Produkt an sich vollständig anzuerkennen.

Freizeitkonsum über Cannabis auf Rezept

Ganz bei Null wird der Anteil derer, die ihren Freizeitkonsum ohne medizinische Indikation über Cannabis auf Rezept abdecken, sicher nicht liegen – so ehrlich sollte man in der Debatte auf Seiten der Fürsprecher der aktuellen, liberalen gesetzlichen Regelung dann doch sein. 

Die genaue Unterscheidung zwischen medizinischem Konsum und Freizeitkonsum ist, wie auch schon vom EKOCAN Forschungsprojekt im Zwischenbericht festgehalten wurde, jedoch schwierig zu treffen. Etwas mehr als 50% der Befragten gaben laut Forschungsleiter Dr. Jakob Manthey an, dass sie sowohl aus medizinischen Gründen als auch zum Zwecke des Freizeitkonsums Cannabis nutzen. 

Blickt man dann auf die Akzeptanz von Medizinalcannabis zur Behandlung bzw. symptomatischen Linderung von Alltagsleiden sowohl in der Fachwelt, als auch in der Gesellschaft, stellt sich zudem die Frage nach dem gesellschaftlichen Rückhalt dieser Gesetzesänderung. Vergleicht man das Risikopotenzial von Medizinalcannabis mit dem anderer rezeptfreier Medikamente, fällt auch daran schnell auf, wie unverhältnismäßig dieser Rückschritt im Umgang mit Cannabis als Medizin ist.

Fehlende Akzeptanz bei niedergelassenen Ärzten vor Ort

Viele Betroffene berichten von negativen Erfahrungen hinsichtlich der Bereitschaft, Cannabis als Medizin ungeachtet der medizinischen Indikation zu verschreiben. Teilweise wird die pauschale Ablehnung offen kommuniziert. Nun sollen überlastete Arztpraxen Betroffene flächendeckend versorgen, trotz dieser bekannten Probleme mit der Akzeptanz von Medizinalcannabis unter Ärzten. 

Auch deshalb sind Telemedizin-Anbieter grundsätzlich nicht wegzudenken aus der medizinischen Versorgung mit Cannabis auf Rezept. Eine Hybrid-Lösung wie bspw. Erstverschreibung per Telemedizin ausschließlich nach erfolgtem Arzt-Patienten-Kontakt per Videotelefonie, wäre ein für alle Seiten akzeptabler Kompromiss im Streit um eine Gesetzesverschärfung.

Fehlende flächendeckende Versorgung mit Medizinalcannabis über lokale Apotheken

Wie weiter oben bereits erwähnt, geben nur ca. 12-15% der Apotheken in Deutschland Medizinalcannabis ab, was gegen das geplante Versandverbot von Medizinalcannabis in Form von Blüten spricht. Es drohen lokale Versorgungsengpässe insbesondere im ländlichen Raum zu entstehen, trotz nach der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung weiterhin erlaubten Kurierlieferung durch lokale Apotheken. Ein solcher Umstand muss genaustens im Gesetzgebungsverfahren geprüft und mitberücksichtigt werden, da ein Wegfall von Bezugsmöglichkeiten speziell für schwerkranke und/oder immobilisierte Patienten keinesfalls die Folge sein darf. Das Verbot des Versandhandelt gilt es aus meiner Sicht zu streichen. 

Medizinalcannabis als effektive Maßnahme zur Schwarzmarkt Verdrängung

Ohne Cannabis Fachgeschäfte ist Medizinalcannabis die wohl effektivste Methode zur Schwarzmarkt Verdrängung. Mit einer Importmenge von ~190 Tonnen in 2025, zusätzlich zu national angebautem Medizinalcannabis, deckt dieser Versorgungsweg bereits ca. 20-30% des jährlichen Gesamtverbrauchs in Deutschland ab. Dieser liegt nach Zahlen des EKOCAN Forschungsprojekts zur Cannabisgesetz Evaluation bei ~600-800 Tonnen jährlich. 

Jedes einzelne Gramm, das hierüber dem Schwarzmarkt entzogen wird, ist ein gutes Gramm. Das muss man einfach mal festhalten. Der sichere und qualitätsgeprüfte Weg über die Apotheke ist versteuert und kommt somit der Gesamtgesellschaft zugute. Bei einem trotz dieses erleichterten Zugangs zu Medizinalcannabis nicht angestiegenen Konsums in der Bevölkerung. 

Man kann also nur hoffen, dass die SPD ihren bisherigen Statements treu bleibt und sich hier für die notwendigen Anpassungen bei der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung einsetzt. 

Wie es rund um Medizinalcannabis weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de sowie auf YouTube

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