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Oliver Neusser
Cannabis auf Rezept – strengere Vorgaben für Verschreibung?
Cannabis auf Rezept als Erfolgsgeschichte sondergleichen auf der einen, zunehmend stärker werdender Druck auf die Bundesregierung mit Ziel: strengere Vorgaben für Verschreibung – auf der anderen Seite. Allen voran lehnen Bundesärzte-/Apothekerkammer den seit Neueinstufung von Cannabis als Medizin boomenden Gebrauch des Naturheilmittels rigoros ab, die Verschreibung über Telemedizin Onlineplattformen unterlaufe medizinisch fachliche Standards und würde Rezeptmissbrauch fördern. In der Folge würde der niedrigschwellige Zugang die Verlagerung vom Freizeitmarkt in die Apotheken fördern. Doch wo ist dabei überhaupt das große Problem? Dieser Frage gehe ich nachfolgend auf den Grund …
In den letzten Wochen positionierten sich Ärzte- und Apothekerkammern zunehmend öffentlich medial zu Cannabis auf Rezept. Primäres Hauptproblem aus ihrer Sicht seien die zu einfachen, teils nur per Fragebogen erfolgenden, Konsultationsprozesse ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Zum Ende Mai stattgefundenen 129. dt. Ärztetag wurden zudem Beschlüsse eingebracht, die Verschreibung allgemein zu streichen, eingebracht als Antrag zur Vorstandsüberweisung des Anliegens wie in diesem Video berichtet sowie sich konkret für strengere Vorgaben bei der Verschreibung einzusetzen. Zugrundeliegende Annahme med. Cannabis sei ein Arzneimittel mit nicht unerheblichen Risiken, was einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient mindestens bei der Erstverschreibung dringend erforderlich mache.
Eine Forderung offiziell übernommen von den Gesundheitsministern der Bundesländer im Rahmen der letzten Gesundheitsministerkonferenz (GMK), was der Sache insgesamt nochmal mehr Nachdruck verleiht. Dabei quer durch die Parteizugehörigkeiten mitgetragen.
Eine Entscheidung sich gegen das SPD eigene Cannabisgesetz (CanG) in seiner jetzigen Form zu stellen, die vom niedersächsischen Gesundheitsminister Philippi (SPD) in einem Interview im Nachgang begründet wurde, was leider jedoch verdeutlicht, dass auch SPD-Minister die Axt an die Errungenschaften des Cannabisgesetzes legen. Der Worst Case ist ebenfalls im GMK Beschluss festgehalten – eine „hilfsweise“ Reklassifizierung von med. Cannabis als Betäubungsmittel (BTM) mit verheerenden Folgen für die Branche und einen deutlich erschwerten Zugang, was insbesondere niedergelassene Ärzte abschrecken dürfte. Die Folgen für Hersteller, Importeure und Apotheken hierzulande wären schwerwiegend und kostspielig, wenn die Prozesse wieder auf BTM-Standards in Anbau, Verarbeitung, Lagerung, Transport & Abgabe hochgerüstet werden müssten.
Da sich auch CDU Gesundheitsministerin Warken gegen die aktuelle Verschreibungssituation ausgesprochen hat, wächst die Befürchtung auf einen daraus folgenden Gesetzentwurf für strengere Vorgaben bei der Verschreibung von Cannabis auf Rezept. Stellt sich die Frage, wem damit überhaupt geholfen werden soll, abgesehen vom Hauptprofiteur – dem Schwarzmarkt!?
Cannabis auf Rezept per Arzt und Apotheker oder Schwarzmarkt und Dealer?
Arzt und Apotheker stellen eine sichere Versorgung von Verbrauchern dar – voll versteuert, geprüfte Produktqualität kombiniert mit hohen Standards bei Herstellung/Verarbeitung und dazu noch preislich günstiger als der Schwarzmarkt. Damit stellt Cannabis auf Rezept eine ernsthafte Bedrohung dar für den, nach der Entkriminalisierung noch verbliebenen Schwarzmarkt. Win/Win könnte man meinen. Doch ähnlich wie auch schon die Debatte um eine allgemeine Freigabe von Cannabis, wird auch der Boom bei Medizinalcannnabis von vielen relevanten Expertengruppen offensichtlich nicht frei von Anti-/Verbotsideologie abseits der Fakten geführt.
Wir erleben in diesem Diskurs wieder einmal eine nicht vorhandene Verhältnismäßigkeit in der Einstufung von Medizinalcannabis verglichen mit anderen Arzneimitteln. Völlig außer acht der möglichen Konsequenzen und verbleibenden Bezugsalternativen, für viele wieder im Schwarzmarkt befindlich, der als Hauptprofiteur Verschärfungen der Verschreibungsverordnungen oder gar eine Reklassifizierung von Medizinalcannabis als BTM sehnlichst erhofft!
Verlierer auf der Gegenseite eine Multimillarden-Branche die sich rund um med. Cannabis gebildet hat. Wesentlicher Haupttreiber hinter der rasanten Entwicklung des Marktes für Medizinalcannabis sind Telemedizin Plattformen, von denen es mittlerweile Dutzende gibt. Dabei eine Vielzahl von im Ausland sitzenden Unternehmen hinter den Plattformen steckend, was eine Regulierung erschweren dürfte. Im Bereich hochpreisiger Premiumanbieter in der Telemedizin finden sich häufiger auch Unternehmen, die abseits der aktuellen Kritik mit vornerein mit erhöhten Standards beim Konsultationsprozess arbeiten.
Zu den Anbietern laufen derzeit verschiedene Verfahren auf gerichtlichem Wege durch die Instanzen. Ganz ungeachtet möglicher Gesetzesänderungen, könnte auch hierüber ein Eingriff in die sich etablierte Betriebspraxis am Markt, meist nur per med. Fragebogen im Konsultationsprozess Falldetails zu erheben, binnen der nächsten Monate ergeben.
Wie man sieht wird das Thema sowohl von Justiz, als auch Politik derzeit geprüft. Verschärfungen gehen dabei leider auch zum direkten Nachteil von Betroffenen. Sei es „nur“ ein steigender Preis für Telemedizin-(Erst)Verschreibungen oder gar im schlimmsten Falle, dem Wegbrechen eines Teiles der Versorgungsstruktur, sollte allen Ernstes eine Reklassifizierung als Betäubungsmittel erfolgen.
Medizinalcannabis risikoärmer als so manch rezeptfreies OTC Arzneimittel!
Objektiv betrachtet ist das reine Risikopotenzial von Medizinalcannabis verglichen mit anderen, teils rezeptfreien OTC (over the counter) Arzneimitteln geringfügiger, gänzlich ohne Risiko auf Organschäden oder gar Tod bei Überdosierung.
Hier einige Beispiele für riskantere, alltägliche Arzneimittel rezeptfrei / OTC in Deutschland erhältlich:
Eingesetzt als Schmerzmittel sowie bei Fieber, belastet es die Leber. Auch in rezeptfreien Dosierungen bis hin zu Leberschäden und in der Folge Tod durch Leberversagen möglich, abgesehen von akuter Überdosierung.
Angewendet gegen Schmerzen, Fieber oder Entzündungen als eines der bekanntesten Alltagsarzneimittel, wirkt Acetylsalicylsäure (ASS) auch blutverdünnend, was teils gewolltermaßen medizinisch ua. als Thromboseprophylaxe genutzt wird, daneben jedoch das Risiko von Blutungen mit erhöhtem Blutverlust in kurzer Zeit erhöht. Tückisch bei nicht diagnostizierten/unbekannten Abszessen, Geschwüren etc. im Magen-Darm-Trakt und allgemein Nachteil im Verletzungsfalle mit offenen Wunden/inneren Blutungen.
Angewandt hauptsächlich als Erkältungsmittel und gegen Grippesymtome, wirkt es auf die Blutdruckregulierung und kann kardiovaskuläre Krisen oder auch in seltenen Fällen Psychosen auslösen.
Cannabis als Arzneimittel - Wirkung auf Tabletten/Substanzabhängigkeiten
Cannabis auf Rezept als Arzneimittel bietet neben typischen Anwendungsfeldern auch positive Wirkungen auf Medikamente- und Substanzabhängigkeiten.
Menschen mit Abhängigkeiten verschiedener Stoffe berichten von positiven Wirkungen, ob bei verbotenen Substanzen oder Medikamenten.
Patienten mit hohem Grad an Medikation in begleitender Dauertherapie haben je nach Medikament und Wirkstoff zudem den Effekt, ua. in Schmerzbehandlungen den Einsatz von Opioiden zu reduzieren. In besonders schweren Fällen häufig nicht als gänzlicher Ersatz, dennoch eine Verbesserung der Lebensqualität durch eine verglichen mit solchen Medikamenten, geringe Spanne an Nebenwirkungen und Suchtrisiko bei Langzeitgaben.
Doch auch im Bereich illegaler Substanzen bietet Cannabis eine unterstützende Wirkung beim Entzug btw. der Suchtbewältigung von Rauschmitteln, wie Studien und Erfahrungsberichte vielfach zeigen. Auch unter Anbetracht dieser positiven Eigenschaft von Cannabis als Arzneimittel dürfen bei der Debatte um einen wieder erschwerten Zugang zum Nachteil für insbesondere auch hier medizinisch betroffene Nutzer, die vielen Vorteile unter den Tisch fallen.
Volksdroge Alkohol
Auch zur Volksdroge Alkohol gibt es zunehmend Erkenntnisse über substitutive Wirkungen von Cannabis als Arzneimittel. Pro Jahr sterben ~42500 Menschen in Deutschland an den unmittelbaren Folgen von Alkoholmissbrauch. Langzeitfolgen mit Lebenszeit verkürzender Wirkung (s. bspw. niedrigere Lebenserwartung Russland dort auch weil Alkoholismus weit verbreitetes Problem). Eine Größenordnung die eventuell zu denken anregen sollte.
Doch in einem Land, was sich schwer tut mit jeglichen Verschärfungen bei den legalen Drogen, insbesondere Alkohol mit besonders starken Lobbys dahinter stehend, erscheint es leider wenig realistisch, als würde man auch diesen weiteren positiven Aspekt mit gesellschaftlicher Relevanz in Zahlen (Kosten Allgemeinheit, Gesundheitssystem, Kriminalität etc.) ehrlich anerkennen bei den bekennenden Cannabisgegnern in Politik und Verbänden.
Cannabis auf Rezept als EU-Rechtskonformer Ersatz von Fachgeschäften
Cannabis auf Rezept als EU-Rechtskonformer Ersatz von Fachgeschäften, wie ursprünglich von Politik unter der ehemaligen Ampelkoalition angedacht, bietet eine einmalige Chance für Deutschland eine Führungsrolle in Europa einzunehmen – Bedingung hierfür, don’t kill the boom!
Bei aller Kritik an der jetzigen Umsetzung fällt des Öfteren der Vorwurf, eine Freigabe von Cannabis ohne Fachgeschäfte sei grob fahrlässig gewesen, da einseitig der Schwarzmarkt profitieren würde. Wie man an der Diskussion und den tatsächlichen Zahlen dabei zugrunde liegend feststellt, kam es letztlich doch eigentlich genau dazu, was Kritiker aktuell noch lautstark fordern – legale kommerzielle Abgabe von Cannabis, eben EU-konform nur auf Rezept …
Auf EU-Ebene schreitet die Debatte um eine Neuregelung der rechtlichen Einordnung von Cannabis ebenfalls voran, auch dank den Fortschritten und Erkenntnissen aus den Modellprojekten in der Schweiz und den Niederlanden. Tschechien mit seiner jüngsten Entscheidung zur Entkriminalisierung des privaten Gebrauchs samt Eigenanbau, jedoch ohne Anbauvereinigungen, ist ein weiterer Fürsprecher einer rechtlichen Neubewertung von Cannabis auf EU-Ebene.
Markt um Medizinalcannabis als Jobmotor in Multimilliarden-Branche mit Wachstumspotenzial als Chance!
Der Markt um Medizinalcannabis sollte endlich als das begriffen werden, was er ist – ein Jobmotor in einer Multimilliarden-Branche vollständig reguliert, versteuert mit hohen Standards in allen Schritten entlang des Produktzyklus und somit eine Riesenchance für Deutschland.
Mit über 70 Tonnen im Import, zuzüglich unbekannten Mengen aus nationalem Anbau, zeigt sich die Relevanz dieses boomenden legalen Marktes um Cannabis auf Rezept, gemessen an konservativ geschätzt ~400Tonnen Jahresverbrauch in Deutschland.
Prognostisch wird für 2025 eine Steigerung der Importmengen auf 150 Tonnen erwartet, was neben Herstellern und Unternehmen in Zwischenstufen auch Apotheken zugutekommt, die in den letzten Jahren von einem Apothekensterben betroffen waren.
Doch ausgerechnet hier wieder mit Verweis auf die anfangs erwähnte Bundesapothekerkammer als vehemente Kritiker mit Rufen nach Eindämmung der Entwicklung entgegen der Interessen der eigenen mit exklusivem Verkaufsmonopol ausgestatteten Apothekern.
Am Ende wird es an der SPD hängen, ob sie standhaft bleiben gegenüber CDU/CSU in der Bundesregierung. Gesetzesverschärfungen im Bundestag werden ohne SPD-Zustimmung wohl nicht eingebracht, daher gilt es hier an die Sozialdemokraten und deren Spitzenfunktionäre zu appellieren, offenen Auges mit Überblick über die Gesamtlage ein Urteil zu fällen, zu dem es aus meiner Sicht klar nur eine Entscheidung geben kann – Nein zu Verschärfungen bei Cannabis auf Rezept!
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