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Wegfall der Cannabisblüten Kostenerstattung durch Krankenkassen geplant

Wegfall der Cannabisblüten Kostenerstattung durch Krankenkasse geplant - GKV Beitragsstabilisierungsgesetz

Cannabisblüten Kostenerstattung durch Krankenkassen – Wegfall geplant gemäß GKV-Beitragsstabilisierunsgesetz Referentenentwurf!
Der am 15.04 von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte Gesetzentwurf sieht im Zuge der geplanten Einsparmaßnahmen im Gesundheitssystem den Wegfall der Erstattung von Cannabisblüten durch die Krankenkassen vor. Weiterhin erstattungsfähig bleiben Cannabis-Extrakte von standardisierter Qualität und (Fertig-)Arzneimittel wie Dronabinol oder Nabilon. Übernommen wurde diese neben vielen weiteren Einsparempfehlungen aus dem ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit, einem wissenschaftlichen Gremium besetzt mit Professoren verschiedener Universitäten und Fachschaften. Prognostiziert wird ein Einsparvolumen von rund 100 Millionen Euro bis 2027 und bis 2030 rund 200 Millionen Euro.

Ob die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Warken so auch im parlamentarischen Verfahren fortbestehen werden, ist zumindest hinsichtlich der Streichung der Erstattung von Cannabisblüten durch die Krankenkassen derzeit unklar. Statements von Fachpolitikern aus der SPD-Bundestagsfraktion liegen noch nicht vor. Weiter oben im Kabinett dürften CDU/CSU beim Koalitionspartner der SPD hier wohl nicht auf Widerstand stoßen, wie auch schon bei den umstrittenen Plänen zur Medizinal-Cannabisgesetz Änderung nicht. Für Patienten mit Kostenübernahme, darunter nicht selten Schwerkranke, sind die Pläne eine herbe Enttäuschung. Die Begründung ist sowohl von der Finanzkommission Gesundheit, als auch im Referentenentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes fragwürdig. Zu genauen Zahlen, nach Angaben der Finanzkommission Gesundheit entfallen rund die Hälfte der Verschreibungen mit Kostenübernahme auf Cannabisblüten, womit eine nicht unerhebliche Anzahl von Patienten von dieser Einsparmaßnahme betroffen ist. Insofern ist zu erwarten, dass sich bei den Gesundheitspolitikern in der SPD-Bundestagsfraktion ein gewisser Verhandlungsbedarf ergibt. Anders als im Kabinett steht die SPD-Bundestagsfraktion hinter den Errungenschaften bei Cannabis als Medizin, wie man an den aktuell stockenden Verhandlungen zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung sieht. 

Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz befindet sich nun in der Ressortabstimmung, die zeitnah abgeschlossen werden soll, um einen Kabinettsbeschluss noch Ende April zu erzielen. Weitere Details zum Referentenentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sowie eine Prognose, ob es wirklich zur Streichung der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkasse kommen wird, erfährst du in diesem Beitrag.

Die Begründungen zur umstrittenen Einsparmaßnahme variieren leicht zwischen dem Gesetzentwurf und dem ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit. Da die Empfehlung zum Wegfall der Erstattung von Cannabisblüten durch die Krankenkassen aus der Wissenschaft kommt, hat Bundesgesundheitsministerin Warken ungeachtet der Details der Begründung eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der SPD. Hier ein Überblick der Argumente. 

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Referentenentwurf

  • Größeres Suchtrisiko durch schnelles Anfluten bei Inhalation von Cannabisblüten
  • Schwankungen im Wirkstoffgehalt von Cannabisblüten auch aus streng kontrolliertem Anbau nach med. Standards → Standardisierung im Wirkstoffgehalt mit Extrakten bzw. Fertigarzneimitteln

Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

  • Wissenschaftliche Evidenzlage zu Extrakten und Fertigarzneien belastbarer als zu Cannabisblüten, insbesondere hinsichtlich der Hauptanwendungsgebiete Schmerzen, Übelkeit und Spastiken → Ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem habe den Anspruch, dass bezahlte Behandlungen auf einer hinreichenden evidenzbasierten Grundlage beruhen und eine nachvollziehbare therapeutische Qualität gewährleisten / Verweis auf Arzneimittel-Zulassungsverfahren mit indikationsspezifischer Nutzenbewertung bei Fertigarzneimitteln
  • Schwankungen im Wirkstoffgehalt von Cannabisblüten insbesondere durch Witterungsbedingungen und Lagerungen → Schwierige Standardisierung für Therapie 
  • Beeinflussung der Wirkstoffaufnahme durch Konsumform, da Unterschied zwischen Verdampfung, je näch Temperatur und Verbrennung beim Rauchen
  • Nebenwirkungsprofile insbesondere beim Rauchen verursachte erhöhte Risiken pulmonaler Belastung, Herz-Kreislauf-Beschwerden und psychoaktiver Spitzenwirkung

Größeres Suchtrisiko durch schnelles Anfluten bei Inhalation von Cannabisblüten

Das schnelle Anfluten bei Inhalation stellt eine für viele Anwendungsbereiche gewollte Wirkeigenschaft von Cannabisblüten dar. Zwar mag es einen Zusammenhang zwischen schnellem Anfluten eines Wirkstoffs und dem Suchtrisiko geben, doch zur medizinischen Verwendung sei angemerkt, dass Patienten bei Kostenübernahme wie auch allgemein grundsätzlich individuell eingestellt sind und entsprechend vorgegebene, konstante Mengen konsumieren sollen gemäß Arztempfehlung. 

Das Suchtrisiko von Cannabisblüten liegt häufig weit unter dem der sonst üblichen alternativen Arzneimittel wie Opioiden in der Schmerzbehandlung, weshalb das Argument hier eher schwach ist.

Schwankungen im Wirkstoffgehalt von Cannabisblüten

Kritisiert wird zudem das Vorhandensein von Schwankungen im Wirkstoffgehalt von Cannabisblüten, was im streng kontrollierten Anbau trotz hoher Standards vorkommt. Auch Witterungsbedingungen und (unsachgemäße) Lagerungen können Einfluss nehmen. Zu diesem Kritikpunkt sind grundsätzlich jedoch folgende Punkte anzumerken: 

Chargenanalysen
Jede in den Apotheken abgegebene Charge wird einzeln analysiert, weshalb trotz fester Bezeichnungen mit Prozentwerten teils die etikettierten Produktdaten abweichen.

Witterungsbedingungen und Lagerung
Witterungsbedingungen wirken beim (nicht-temperaturkontrollierten) Transport sowie bei der Lagerung. Während der Einfluss von Witterungsbedingungen auf dem Transportwege derzeit in anderem Kontext diskutiert wird und vor allem im Versand an den Patienten per normalem Paketversand durchaus nachteilig wirken kann, gibt es zur Lagerung klare Anweisungen, um negative Einflüsse zu reduzieren. Eine sachgerechte Lagerung in Kombination mit einem zeitnahen Verbrauch, worauf die Rezepte ausgerichtet sind, stellt eine zumutbare und über viele Jahre als unproblematisch bewiesene Gegebenheit in der Anwendung von Cannabisblüten dar.

Fehlende Standardisierung in Therapie
Eine Einnahme von Extrakten als Tropfen auf oralem Wege oder von Fertigarzneimitteln mag zwar präziser dosierbar sein, ist jedoch auch hier mit Verweis auf viele Jahre internationaler Erfahrungen in der Praxis bisher bei Cannabisblüten nicht als besonders störend erachtet worden. Durch den schnellen Wirkungseintritt können Patienten im Detailgrad durchaus genau dosieren und ggf. im ärztlich vertretbaren Rahmen nachjustieren, mal mehr und mal weniger je nach Tagesform. 

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Fehlende Evidenz zur Wirksamkeit von Cannabisblüten

Ein weiterer Kritikpunkt ist die angeblich fehlende Evidenz zur Wirksamkeit von Cannabisblüten in den Hauptanwendungsbereichen. Dies sei vor allem bei Fertigarzneimitteln aufgrund der individuellen Nutzenbewertung im Rahmen des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens anders. Was mit Bezug auf einzelne Sorten stimmen mag, ist hinsichtlich Cannabis als Medizin allgemein nicht zutreffend. Zwar ergibt die Studienlage ein an manchen Stellen nicht ganz so eindeutiges Bild hinsichtlich der genauen Wirksamkeit, insgesamt aber wird an einer zumindest schwach positiven Wirkung bei vielen Krankheitsbildern nicht gezweifelt. Positive Erkenntnisse gibt es auch mit Bezug auf das Potenzial, stärkere und nebenwirkungsreichere Arzneimittel wie Opioide runterzudosieren bei paralleler Dauermedikation mit Cannabis auf Rezept, sofern eine ideal beim Patienten wirkende Sorte gefunden wurde. 

Cannabisblüten Abrechnung zu Lasten Krankenkassen weit über Selbstzahler-Marktpreisen

Ein zentrales Problem ist die überteuerte Abrechnung von Cannabisblüten zu Lasten der Krankenkassen mit Pauschalbeträgen nach Mengen gestaffelt, die weit über dem Durchschnittspreis am Markt für Selbstzahler liegen. Während Cannabisblüten am Medizinalmarkt für Selbstzahler bereits ab ~3€ pro Gramm erhältlich sind, ist dieselbe günstige Sorte in der Abrechnung zu pauschalen Sätzen um ein Vielfaches teurer. Die genauen Verrechnungssätze bei Cannabisblüten in unverändertem Zustand:

Festpreis Cannabisblüten: 9,52 €/g
+ Fixzuschlag bis 15,0 g: 9,52 €/g
+ Fixzuschlag >15,0 g-30,0 g: 3,70 €/g
+ Fixzuschlag > 30,0 g: 2,60 €/g
+ Preis/AEK Gefäß zzgl. 100 % 0,98 € + 100 %

Ein Berechnungsbeispiel siehst du im Bild nachfolgend/rechts.

Diese massiv überteuerten Grundpreise entkoppelt von den kontinuierlich gesunkenen durchschnittlichen Preisen ergeben natürlich eine unverhältnismäßig höhere Kostenbelastung als nötig für das Gesundheitssystem. 

Dieser Umstand wird viel zu selten erwähnt, obwohl er meiner Meinung nach von zentraler Bedeutung ist. Festgelegt werden diese Erstattungsmodalitäten zwischen G-BA, Krankenkassen und Herstellern. Wie genau diese hohen Verrechnungssätze begründet sind, ist mir aktuell nicht klar. Natürlich wird ein Verwaltungsaufwand zur Abrechnung bemessen, solch eine Verwaltungsgebühr dürfte jedoch realistischerweise fern der Mehrkosten bei der Kostenerstattung von Cannabisblüten sein und weit darunter liegen …

Berechnungsbeispiel Cannabisblüten Kostenerstattung durch GKV - DAP
Quelle: https://www.deutschesapothekenportal.de/download/public/arbeitshilfen/dap_arbeitshilfe_taxierung_von_cannabisblueten.pdf

Keine Kostenersparnis durch Streichung der Cannabisblüten Kostenerstattung?!

Die veranschlagte Kostenersparnis von rund 100 Millionen Euro bis 2027 und 200 Millionen Euro bis 2030 basiert auf der Annahme, dass ein Umstieg auf Extrakte in standardisierter Qualität eine günstigere Versorgung ermöglicht. Rechnet man hier jedoch mal nach, fällt auf, dass die Prognose so nicht der Realität entspricht. 

Im direkten Vergleich betrachten wir hier zuerst den Preis pro 100mg THC aus Blüten und Extrakten. Während Cannabisblüten auf Rezept bei derzeit ca. 3€ pro Gramm beginnen, für Selbstzahler erhältlich zu sein, liegt der Einstiegspreis für Extrakte bei ca. 2€ pro Milliliter.

100mg THC aus Blüten mit angenommen 20% THC = 0,5g = 1,50€ je 100mg THC
100mg THC aus Extrakt mit angenommen 20mg/ml = 5ml = 10€ je 100mg THC 

Neben den Grundpreisunterschieden je Vergleichsgröße an Wirkstoffgehalt, müssen die unterschiedlichen Wirkstoffaufnahmen berücksichtigt werden. Während bei Inhalation per Vaporizer je nach Gerät, Temperatur und Atemtechnik ca. 30-50% des Wirkstoffs aufgenommen werden, liegt dieser Wert bei oraler Einnahme von Extrakten niedriger bei Werten von ca. 5-15%. Zwar sind die Werte im Absatz oben angenommen auf Basis Selbstzahler-Preise, mit Blick auf die teurere Verrechnungspraxis zu Lasten der Krankenkassen wird die Rechnung dazu aber auch nicht besser. 

Nun sollte klar sein, wie es um die Zweckmäßigkeit der geplanten Streichung der Cannabisblüten Kostenerstattung durch die Krankenkassen steht. Ich hoffe, die SPD setzt im parlamentarischen Verfahren hier ein Veto, damit Patienten darunter Schwerkranke auch weiterhin eine finanziell abgesicherte Versorgung mit dem für sie wirksamen Medizinalcannabis in Form von Blüten erhalten können. 

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