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Oliver Neusser
Medizinal-Cannabisgesetz Änderung im Bundestag – Details zur ersten Lesung
Medizinal-Cannabisgesetz Änderung soll den viel kritisierten Missbrauch bei Cannabis auf Rezept eindämmen. Das Vorhaben wurde am 18.12 in erster Lesung im Bundestag beraten, was mit Spannung erwartet wurde. Nach Stand des Kabinettsentwurfs soll eine Verschreibung per Telemedizin im bisher bekannten Sinne sowie der Versandhandel von Medizinalcannabis (nur Blüten) verboten werden.
Damit würde eine Verschlechterung der Versorgungslage von Patienten geschaffen, was einen Rückschritt verglichen mit den seit 2017 geltenden Regeln zu Cannabis auf Rezept darstellt, die selbst von CDU/CSU im Bundestag damals beschlossen wurden.
Im Vorfeld der ersten Lesung gab es bereits Rumoren aus der Union, wonach man die Bedenken des Koalitionspartners der SPD im Vorfeld schon hätte ernst nehmen müssen. Von Seiten der SPD akzeptiert man einen grundsätzlichen Handlungsbedarf, lehnt jedoch die restriktiven Pläne von CDU-Gesundheitsministerin Warken in aktueller Form ab.
Welche Fraktion sich wie in ihren Redebeiträgen zum Thema positionierte, erfahrt ihr nachfolgend im Beitrag, inklusive Auswertung.
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitsministerin Warken stellt Gesetzespläne zu Cannabis auf Rezept vor
Gesundheitsministerin Warken machte den Auftakt und stellte ihre geplanten Gesetzesänderungen vor. Der Zweck des Medizinal-Cannabisgesetzes sei die Versorgung von Schwerkranken mit Medizinalcannabis nach ärztlicher Einschätzung. Die Versorgung sei sichergestellt und daran würde sich auch nichts ändern. Man wolle mit dem Vorhaben die Fehlentwicklungen und den Missbrauch bei Cannabis auf Rezept künftig abstellen.
Warken nennt als Hauptargument die nach Cannabisgesetz Inkrafttreten sprunghaft angestiegene Menge bei Medizinalcannabis Importen um 400%, was niemand allen Ernstes auf einen sprunghaften Anstieg von Schmerzpatienten zurückführen könne. Es hätten sich Geschäftsmodelle etabliert, die mit dem Angebot Medizinalcannabis direkt nach Hause zu liefern wohl vorwiegend Freizeitkonsum ansprechen würden. Zum Schluss ihres Redebeitrags führte sie nochmal kurz und bündig die konkreten Maßnahmen auf, mit denen der Missbrauch von Medizinalcannabis eingeschränkt werden soll.
AfD - Redebeitrag von Carina Schießl
Die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung sei ein Reparaturversuch an einem Schaden, verursacht durch die frühere Ampelregierung. Man hätte die Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung von Cannabis entgegen aller Warnungen von Ärzten, Polizei und gegen jede ordnungspolitische Vernunft beschlossen. Schießl verwies auf die auch von der Bundesregierung in der Begründung zum Vorhaben angeführte Diskrepanz zwischen Anstieg der Importmengen und Zahl der Verschreibungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Dies würde klar belegen, dass die Ampel ein Schlupfloch für Missbrauch geschaffen habe. Die Folgen würden wir schon längst spüren, wie eine Meldung der Universität Augsburg zeige. Demnach hätte sich die Zahl der durch Cannabiskonsum bedingten Psychosen seit der Legalisierung verdoppelt. Im nächsten Satz schwenkt sie um auf die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt. Solange Cannabis legal sei, würde kein Abhängiger einfach zum braven Konsumenten, der sich an staatliche Vorgaben halten würde. “Abhängige kaufen ihren Stoff dort, wo er schneller, billiger, stärker und vor allem ohne jegliche Kontrolle zu bekommen ist”, so die AfD-Bundestagsabgeordnete Schießl. Die Legalisierung sei kein Schlag gegen den Schwarzmarkt, im Gegenteil sei sie ein Konjunkturprogramm für ihn. “Wer also weiterhin behauptet, die Legalisierung trockne den Schwarzmarkt aus, der ignoriere schlichtweg die Realität“. Sie lobte den Versuch, die gröbsten Fehler des Cannabisgesetzes zu korrigieren und machte klar, die AfD unterstütze jede Verschärfung. Medizinalcannabis ja, da wo es angemessen sei, doch die allgemeine Legalisierung lehnt die AfD ab. Es sei klar, sobald die AfD in der Regierungsverantwortung stünde, würde man das Experiment wieder schnellstmöglich beenden.
SPD - Redebeitrag von Matthias Mieves
Der Berichterstatter der SPD-Fraktion im Bundestag zu diesem Gesetzvorhaben Matthias Mieves sprach zu Beginn von der Bedeutung des Vorhabens für Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind. Es ginge bei dem Thema aber auch um Missbrauch, was gerade denjenigen schaden würde, die wirklich darauf angewiesen seien. Dieser Missbrauch müsse klar adressiert werden, denn es sei falsch an Cannabis auf Rezept zu kommen nur durch wenige Klicks. Es sei genauso falsch, sich anonym Medizinalcannabis unter falschem Namen an eine Bushaltestelle liefern zu lassen (Red. Anmerkung: Praxisversuch in BR-Reportage, s. Textbeitrag Schwarze Schafe bei Medizinalcannabis). Es sei genauso falsch, dass es Black Friday oder Halloween Angebote gäbe, was keine Grauzone , sondern ganz klar Missbrauch sei. Es brauche eine Lösung, die auf der einen Seite die Versorgung von Patienten und Patientinnen gewährleiste und auf der anderen Seite Missbrauch gezielt bekämpft. Mieves ist sich sicher, man werde mit der Union zu einer Lösung kommen, die beide Ziele vereine.
Eine solche Lösung müsse eine Verschreibung per Telemedizin weiterhin zulassen, wenn auch mit höheren Anforderungen wie direktem Arzt-Patienten-Kontakt per Videocall. Denn eine telemedizinische Versorgung gehöre heutzutage einfach dazu, insbesondere in Regionen mit fehlendem Zugang vor Ort. Dort sei man ebenso angewiesen auf eine Versorgung per Versandweg. Die SPD werde Menschen die Medizinalcannabis benötigen, nicht im Stich lassen.
B90/Grüne - Redebeitrag von Linda Heitmann
Die Gesundheitspolitikerin von B90/Grüne Linda Heitmann wunderte sich, warum man dieses Vorhaben zu so später stunde, für viele ungünstig platziert. Dazu könne sie nur mutmaßen. Mutmaßung Nummer eins sei, dass ihnen der Gesetzentwurf zur Medizinal-Cannabisgesetz Änderung peinlich sei, weil er unausgegoren ist und Cannabispatienten stigmatisiert und deren Versorgung verschlechtert. Mutmaßung Nummer zwei, Union und SPD seien sich vielleicht selbst nicht sicher, ob diese einseitige Einschränkung bei Medizinalcannabis, aber keinem anderen Medikament, überhaupt rechts- bzw. europarechtskonform sei. Eines sei sicher und zwar, dass Menschen die bei der Verschreibung von Medizinalcannabis digitale Wege nutzen unter einen Generalverdacht gestellt würden, es missbräuchlich zu Freizeitzwecken zu nutzen, was ja grundsätzlich auch erlaubt sei. Statt das Problem der Austherapiertheit anzugehen, schieße sich die Bundesregierung einseitig auf die Online-Verschreibung und den Versandweg ein. B90/Grüne begrüßen ebenfalls das Ziel, einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt verbindlich vorzugeben, was in modernen Zeiten jedoch auch per Telemedizin ginge. Dann aber sei es auch erforderlich, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren, nicht nur für Cannabis. In Deutschland gäbe es ein ernsthaftes Problem mit Medikamentenabhängigkeit, was in vielen Fällen ein größeres Problem sei als bei Cannabis. Sie würde sich wünschen, dass zur Werbung für Medikamente im öffentlichen Raum eine umfängliche Lösung gefunden wird, denn das sei nicht nur bei Medizinalcannabis ein Problem.
dieLinke - Redebeitrag von Ates Gürpinar
Ates Gürpinar stieg direkt und unvermittelt ins Thema ein, die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung würde den Schwarzmarkt stärken durch Benachteiligung einer legalen Versorgung über Cannabis auf Rezept. Das Ziel? Damit man weiterhin behaupten könne, dass der Schwarzmarkt weiter floriert. Das sei zwar absurd, logisch erschließe sich aber kein anderer Nutzen. Würde es der Bundesregierung wirklich um die ordnungsgemäße Nutzung von Medizinalcannabis gehen, müssten sie legale Bezugswege erweitern. Forderungen von der Linksfraktion seien: Keine Hürden für Anbauvereinigungen und Etablierung von Fachgeschäften, das wäre einfach. Stattdessen dränge die Bundesregierung Verbraucher wieder in die Kriminalität, was CDU/CSU und SPD dann Gesundheitsschutz nennen würden. Doch wenn es wirklich um Medikamentenmissbrauch ginge, würde man nicht bei Medizinalcannabis anfangen. Circa drei Millionen Menschen in Deutschland hätten einen problematischen Medikamentenkonsum. Die Zahl der jährlichen Todesfälle durch Medikamentenmissbrauch läge in einem fünfstelligen Bereich, während an Cannabis null Menschen sterben. Gerade hierbei anzufangen, das sei lächerlich. Würde man auch den Versandhandel von anderen Medikamenten einhegen, wäre dies begrüßenswert – so jedoch nicht. Er sei nicht grundsätzlich gegen Verbote, führt dazu ein paar Beispiele an aus dem aktuellen politischen Diskurs, bei der Bundesregierung fingen diese jedoch oft da an, wo Logik aufhöre. Sie würden Cannabis verbieten, um illegale Märkte zu fördern. Das sei so absurd.
Faktencheck zu Behauptungen der AfD Rednerin
Hier ein Faktencheck zu den zentralen Aussagen und genannten Daten, Zahlen und Fakten der Rednerin von der AfD-Fraktion bei der ersten Lesung der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung im Bundestag. Sie war inhaltlich am Weitesten von den wahren Begebenheiten entfernt bzw. stellte Erkenntnisse bewusst aus dem Kontext gerissen dar. Eine Politik auf Basis von Faktenleugnung, wie man sie zu anderen Themen leider auch wiederfindet bei der AfD.
Mit der Ansage, Cannabis bei Regierungsübernahme um jeden Preis wieder zu rekriminalisieren, wandelt sich die AfD zur neuen Verbotspartei. Sie stellen sich damit offen gegen die Evaluation, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse und letztlich auch gegen Millionen betroffene Bürger. Auch der Umstand, dass damit einzig und allein dem Schwarzmarkt geholfen wäre, nimmt man billigend in Kauf. Entgegen den sonstigen Versprechen einer Law and Order Partei, die nur allzu gerne rumjammert, wie sehr doch der Staat in die persönlichen Leben der Bürger eingreifen würde.
AfD - Verbotspartei mit unkorrekten Fakten / Verdopplung cannabisinduzierter Psychosen?
Der Auftakt des Redebeitrags von Carina Schießl aus der AfD-Fraktion geht auf die Kritik zum Cannabisgesetz im zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren ein.
Behauptung 1: Von Sicherheitsbehörden sowie auch aus Richtung der Justiz gab es verschiedene Einwände gegen das Vorhaben.
Wie sich im Rahmen der ausführlichen Debatten rund um das Gesetzesvorhaben, final im parlamentarischen Verfahren insbesondere in den Expertenanhörungen zum Cannabisgesetz gezeigt hat, überwogen diese jedoch nicht ansatzweise den teils schon lange bekannten Vorteilen einer Legalisierung. Dabei wurde ua. das Fehlen von kommerziellen Handelsstrukturen für Cannabis zum Freizeitkonsum kritisiert, was jedoch aufgrund EU-Recht anders nicht möglich gewesen wäre nach Analyse der Ampelregierung. Deshalb komplett auf die Entkriminalisierung verzichten? Nein, da für die fehlende kommerzielle Versorgung Eigenanbau privat wie auch gemeinschaftlich im Rahmen von lizenzierten Anbauvereinigungen erlaubt wurde, was abgesehen von Modellprojekten grundsätzlich in der Art der Versorgung rechtliche Möglichkeiten ausreizt. Auch eine Abgabe als OTC (Over The Counter) Arzneimittel, also rezeptfrei, sei in diesem Kontext problematisch.
Die Justiz hatte Sorge vor der, wie sich letztlich herausstellte, doch recht zügig abgearbeiteten rückwirkenden Amnestie, die aufgrund des Zusatzaufwands bemängelt wurde. Konsumverbotszonen seien schwierig durchsetzbar und weitere Nebensächlichkeiten.
Behauptung 2: Verdopplung der durch Cannabiskonsum bedingten Psychosen?
Besagte Ergebnisse der Universität Augsburg:
“Psychische Probleme, die allgemein durch den Cannabiskonsum verursacht wurden, stiegen nach der Legalisierung um das Anderthalbfache. Die Zahl cannabisinduzierter Psychosen nahm sogar um fast das Doppelte zu. Die Gesamtzahl der stationären Behandlungsfälle hingegen blieb im Untersuchungszeitrum stabil.”
Inhaber des Lehrstuhls für Psychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg und Mitverfasser der Studie Prof. Dr. Alkomiet Hasan betonte: „Ob der Anstieg der cannabisbedingten Probleme tatsächlich ursächlich mit der Legalisierung zusammenhängt, lässt sich anhand dieser Daten nicht sicher belegen“. Es seien weitere Erkenntnisse notwendig, um hier genauere Rückschlüsse zu ziehen. Mögliche Ursachen für diese Entwicklung in der Studie festgestellt, sei unter anderen auch ein durch die Entstigmatisierung zunehmend offenerer Umgang mit dem Konsum, weshalb kombiniert mit einer höheren Sensibilisierung bei Ärzten auch häufiger eine Diagnose in diese Richtung gestellt würde.
Behauptung 3: Abhängige würden ihren “Stoff” dort kaufen, wo er schneller, billiger, stärker und ohne jegliche Kontrolle zu bekommen sei?!
Wie Zahlen des ersten Zwischenberichts zur EKOCAN Cannabisgesetz Evaluation zeigen, wird der Schwarzmarkt sehr wohl bereits erheblich verdrängt. Die Kombination aus Eigenanbau und Medizinalcannabis alleine sei bereits in erheblichem Maße zur Versorgung genutzt worden. Betroffene suchen idR legale Versorgungswege, da insbesondere die Produktqualität als Argument angeführt wird. Auch im Preiswettbewerb zum Schwarzmarktniveau hat Medizinalcannabis klar die Nase vorne. Verglichen mit Zahlen des Canadian Cannabis Survey, schreitet hierzulande die Schwarzmarktverdrängung sogar schneller voran als in Kanada. Und das obwohl in Deutschland lediglich eine Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung umgesetzt wurde, anders als dort.
Fazit zur ersten Lesung der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung im Bundestag
Mein persönlicher Eindruck von der ersten Lesung im Bundestag ist insgesamt positiv. Sowohl die Uhrzeit des TOP, was B90/Grüne Abgeordnete Linda Heitmann in Ihrer Rede ansprach, als auch der Umstand, dass der Redner für die Union zu Protokoll gegeben hat, deutet auf einen eher niedrigen Stellenwert für die Bundesregierung hin. Obwohl das Thema Millionen Menschen in Deutschland betrifft …
Ein möglicher Grund könnte ein hinter den Kulissen bereits getroffener Kompromiss zwischen SPD und CDU/CSU sein. Der Umstand, dass es in den letzten Monaten positive Statements aus der CDU zu Medizinalcannabis gab, darunter die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion Simone Borchardt und der sächsische Ministerpräsident Kretschmer, sind dafür ein Indiz. Borchardt gab kurz vor der ersten Lesung in einem Interview an, man hätte die Bedenken aus der SPD zu den Plänen in aktueller Form früher ernst nehmen müssen.
Auch ein Blick auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf eine noch junge, nationale Medizinalcannabis Branche, dürfte so manchen Unionspolitiker entgegen aller Vorurteile zu Cannabis an der Zweckhaftigkeit der Maßnahmen wie im Kabinettsentwurf vorgesehen, zweifeln lassen. In Zahlen angegeben, gefährde die geplante Gesetzesänderung nach Aussagen von Finn Hänsel (CEO der Sanity Group) im WiWo Interview je nach Schätzung ca. 5000 bis 15000 Arbeitsplätze in Deutschland. Eine Milliardenbranche mit Wachstumspotenzial wird hier trotz aller Versprechungen der Bundesregierung, das wirtschaftliche Potenzial in Deutschland anzukurbeln, durch Überregulierung massiv benachteiligt. In direkter Folge ergäben CDU-Gesundheitsministerin Warkens Pläne zu Cannabis auf Rezept eine unmittelbare Stärkung von Schwarzmarkt und organisierter Kriminalität.
Wie es dazu und weiteren Themen rund um Cannabis und Politik weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de und auf YouTube.
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