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CDU/CSU zu Medizinal-Cannabisgesetz Änderung – nicht gehaltene Rede

CDUCSU zu Medizinalcannabisgesetz Änderung - nicht gehaltene Rede in Erster Lesung im Bundestag

In der ersten Lesung im Bundestag zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung fiel auf, dass ausgerechnet die treibende Fraktion hinter dieser Gesetzesänderung niemanden ans Rednerpult schickte. Ein Umstand, der wie in einem früheren Beitrag thematisiert, darauf hindeuten könnte, welchen eher niedrigen Stellenwert das Thema Medizinalcannabis für die CDU/CSU im Bundestag aktuell hat. 

Im nächsten Schritt des parlamentarischen Verfahrens zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung findet am 18.01 eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss statt, wie hier auf YouTube thematisiert. In Anbetracht des fortschreitenden Werdegangs dieser Gesetzesänderung, blicken Branche und Betroffene sorgenvoll auf die nächste Entwicklung rund um den Gesetzentwurf von CDU-Gesundheitsministerin Warken, der weitreichende Einschränkungen bei Medizinalcannabis aktuellen Stand nach Kabinettsentwurf vorsieht.

Da mir selbst der Inhalt der nicht gehaltenen Rede, die zu Protokoll gegeben wurde, bisher nicht bekannt war, lasse ich diese in meine Prognose einfließen und aktualisiere mein Lagebild zum Thema. Nachfolgend die Rede im originalen Wortlaut sowie die Einordnung dazu.

Medizinal-Cannabisgesetz Änderung - Stand Kabinettsentwurf

Als Redner der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war Prof. Dr. Hans Theiss geplant, dessen Rede jedoch zu Protokoll gegeben wurde. Er selbst verzichtete aus derzeit unbekannten Gründen darauf, seine Rede persönlich im Plenum des Bundestages vorzutragen. 

Zu seiner Person:
Der CSU-Abgeordnete Prof. Dr. Hans Theiss ist 1977 geboren. Er ist Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und internistische Intensivmedizin. Seit 2002 in der CSU Mitglied, ab 2014 Stadtrat und seit 2025 Bundestagsabgeordneter. 2016 Professur für Innere Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München . Er ist Mitglied im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. 

Die nicht gehaltene Rede (zu Protokoll gegeben) im originalen Wortlaut:
“Die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nicht missbraucht werden. Der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ist vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 sprunghaft um sagenhafte 170 Prozent angestiegen. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl der Verordnungen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung GKV nur um 9 Prozent.

Dieses eklatante Missverhältnis macht auf den ersten Blick deutlich, dass die steigenden Importzahlen auf die Belieferung einer zunehmenden Anzahl von Selbstzahlern mit Privatrezepten außerhalb der GKV-Versorgung zurückzuführen sind.

Es haben sich Internetplattformen auf dem Markt etabliert, über die Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und ohne persönliche Beratung in der Apotheke bezogen werden können. Missbrauchs- und Umgehungsmöglichkeiten sind leider Folge der jetzigen Regelung, und die genannten Zahlen belegen dies auch eindrucksvoll. Der Staat darf aber nicht einfach wegschauen, wenn Missbrauch und Umgehung offensichtlich sind. Der Staat muss handeln, und dies tun wir mit diesem Gesetz.

Der Gesetzentwurf sieht daher zum einen vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und einer Ärztin oder einem Arzt in ihrer oder seiner Arztpraxis oder im Rahmen eines Hausbesuches durch die verschreibende Ärztin oder den verschreibenden Arzt erfolgen darf. Damit wird eine ausschließliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde ausgeschlossen. Eine telemedizinische Verschreibung von Cannabisblüten ist künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Folgeverschreibung zulässig. Bei der Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ist unter anderem wegen der Suchtgefahr sowie weiterer Gesundheitsrisiken, Nebenwirkungen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der zu behandelnden Person sinnvoll und geboten.

Zudem soll der Vertriebsweg des Versandes an Endverbraucherinnen und Endverbraucher für Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Vielzahl der mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken verbundenen Besonderheiten bestehen umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Die Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Wege des Versandes ist mit Blick auf die Patientensicherheit nicht sachgerecht.

Dieses Gesetz ist ein Dreiklang aus:
Erstens. Gesundheitsschutz – eine der zentralen Aufgaben des Staates.
Zweitens. Prävention vor Verschreibungsmissbrauch.
Drittens. Sicherung der Qualität der Versorgung.

Wir wollen und werden der Verantwortung des Staates für Gesundheit und körperliche Unversehrtheit im Rahmen des Gesundheitswesens gerecht werden.”

CSU gegen Cannabis - MdB und Arzt Prof. Dr. Hans Theiss erkennt Realität nicht an

In der Rede des CSU-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Hans Theiss gibt es nichts, was sonderlich überrascht, zumindest inhaltlich. 

Die zuerst angeführte Argumentation, wonach die stark gewachsene Diskrepanz zwischen Selbstzahler und GKV Rezepten im Zuge des Booms bei Medizinalcannabis als aussagekräftiger und eindeutiger Beweis für Missbrauch bei Cannabis auf Rezept diene, stammt aus der offiziellen Begründung im Gesetzentwurf

Ursache für diese Entwicklung ist ein wachsendes Verständnis für die vielseitige Wirksamkeit von Medizinalcannabis, was zunehmend auch zur Behandlung von Alltagsleiden wie Schlafstörungen oder gegen Stress eingesetzt wird. Unter Medizinern ist Medizinalcannabis jedoch noch immer mit Vorurteilen behaftet, viele verweigern eine Verschreibung von Cannabis auf Rezept ungeachtet der medizinischen Indikation.
In der Folge weichen viele Patienten auf Telemedizin-Anbieter aus, die fast nirgendwo den Weg zur Kostenübernahme begleiten. In vielen anderen Fällen möchten verschreibende (niedergelassene) Ärzte den erweiterten Bearbeitungsaufwand bei Antragstellung auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht tragen. Entsprechend ist der Weg, überhaupt den Status der Kostenübernahme zu erzielen, aus vielseitigen Gründen eingeschränkt. Daneben ist, das muss man anerkennen, auch ein gewisser % ganz ohne med. Indikation (nach eigenen Angaben) in der Versorgung über Cannabis auf Rezept. Als Selbstzahler profitieren diese Freizeitnutzer jedoch ebenfalls von Medizinalcannabis durch die allg. gesundheitlich reduzierten Gesamtrisiken bei einem qualitätsgesicherten Arzneimittel in der Apotheke, statt auf dem Schwarzmarkt. Die Allgemeinheit im Gegenzug profitiert über Steuern von jedem Gramm Medizinalcannabis, das über legale Kanäle statt dem Schwarzmarkt (unversteuert, mit zusätzlichen Gesundheitsrisiken, Kontakt zu anderen illegalen Rauschmitteln etc) vertrieben wird.

Basierend auf der vom CSU-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Theiss angeführten Diskrepanz zwischen GKV-Patienten und Selbstzahler die Schlussfolgerung zu ziehen, dass ein erheblicher Teil der Selbstzahler Cannabis auf Rezept missbräuchlich nutzen, ist nicht nur dreist, sondern schon unverschämt. Eine Haltung, wie sie die Bundesregierung seitens Kabinett und allen voran CDU-Gesundheitsministerin Warken vorgeben. 

Zum direkten persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient gibt es keine Überraschung, auch hier wieder die offizielle Linie. 

Interessant wird es wieder beim Versandverbot. Gerade er als Mediziner müsste wissen, welche Medikamente, darunter auch Betäubungsmittel, per Versandweg über Online-Apotheken alles an den Patienten geraten, ohne vergleichbare gesetzliche Vorgaben.
Insofern wird auch daran wieder deutlich, welch Maß an Schikane das Versandverbot von Medizinalcannabis hier birgt.
Nun ist Unverhältnismäßigkeit bei CDU/CSU in Bezug zu Cannabis ja nichts neues, es überrascht aber auch nach Jahren noch, mit was für gigantischen Scheuklappen solche Politiker durchs Leben laufen. Pure Unwissenheit fällt bei einem Bundestagsabgeordneten wie Prof. Dr. Theiss von der CSU mit Fachbezug als Mediziner weg. Umso eher müsste er den Widerspruch in seinen hohlen Phrasen am Ende der Rede zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung sehen. 

Positive Prognose zu finalen MedCanG Änderungen neubewertet

Da zum Zeitpunkt vorangegangener Prognosen zu finalen MedCanG Änderungen der zu Protokoll gegebene Redebeitrag mir noch nicht geläufig war, möchte ich ein kurzes Update meiner Einschätzung zur CDU/CSU-Fraktion und deren Position zu Warkens Gesetzesplänen vornehmen. 

Insgesamt sehe ich es weiterhin als positiv an, dass:
a) der Redner von CDU/CSU es gar nicht erst für nötig befand, den Gesetzentwurf persönlich zu verteidigen
b) die CDU/CSU-Fraktion einen neu in den Bundestag gewählten Abgeordneten zum Thema reden lassen wollte
c) positive Signale von einer innerfraktionär in Sachen Gesundheitspolitik weiter höherrangigen Abgeordneten kamen, und zwar von der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion Simone Borchardt

Sollte die SPD im Bundestag weiter auf dem Standpunkt beharren, dass der Gesetzentwurf in derzeitiger Fassung so “nicht zustimmungsfähig“ sei, wird die Union, wie schon angedeutet wurde, beim Thema Medizinalcannabis auf die SPD eingehen.
Auch weil die wirtschaftliche Bedeutung der Branche nicht unerheblich ist und daran tausende Arbeitsplätze hängen, die sonst zu Teilen wieder in die Illegalität verlagert werden. Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität würden primär profitieren. Dessen sind sich vor allem die Sozialdemokraten bewusst, von daher wird erwartet, dass die SPD beim Thema Medizinalcannabis standhaft bleibt. Alles andere wäre ein übles Vorzeichen für künftige, garantiert noch folgende Debatten um das Cannabisgesetz und die Glaubwürdigkeit der SPD wäre allgemein beschädigt.

Wie es dazu wie auch zu vielen weiteren Themen rund um Cannabis und Politik weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de oder auf YouTube.

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