Rolling Stoned Magazine – Alles rund um Cannabis

Anti Cannabis Kampagne zu Neujahr – Presseschau

Was gibt es wichtigeres bei allen Problemen in der Welt, als eine Anti Cannabis Kampagne zu Neujahr in den Medien loszutreten? Eine ganze Menge könnte man meinen, nicht jedoch, wenn es nach der ein oder anderen renommierten Zeitung oder schon früher verhaltensauffälligen Landesministerin geht. Die Kritik in dieser Anti Cannabis Kampagne kommt aus verschiedenen Richtungen. 

Eine Gesundheitsministerin aus Bayern, die weiterhin auf eine Rückabwicklung der Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung von Cannabis pocht. Eine renommierte Zeitung, deren bekannte Chefredakteurin mit purer Ablehnung Fakten ignoriert und stumpf pauschal gegen die Freigabe bzw. das Cannabisgesetz wettert sowie ein ABDA-Präsident der in Cannabis Anbauvereinigungen oder umgangssprachlich auch oft als Cannabis Clubs bezeichnet ein Gesundheitsrisiko sieht sowie ohnehin bekannt, die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung in der restriktiven Form Stand Kabinettsentwurf gutheißt. Details dazu nachfolgend im Beitrag. 

Ein frohes Neues an dieser Stelle an die Leserschaft, möge euch Gesundheit, Glück & Zufriedenheit im neuen Jahr begleiten…

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach (CSU) fordert weiterhin Cannabisgesetz Rückabwicklung

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach - Forderung nach Rücknahme der Cannabislegalisierung in 2026
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/drogenpolitik-bayern-will-cannabisreform-im-neuen-jahr-zurueckdrehen-und-fehler-korrigieren-113082573

Man kennt es leider nicht wirklich anders aus der bayerischen Landespolitik, so nun auch wieder in diesem Fall. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte die Bundesregierung erneut zur Cannabisgesetz Rückabwicklung auf. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeine gab sie an, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken falsch gewesen sei – vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz und dass dieser Fehler in 2026 korrigiert werden müsse. 

Angesichts des im Frühjahr erwarteten zweiten EKOCAN Zwischenberichts zur Cannabisgesetz Evaluation, der auf Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität eingeht, wird das Bundesland Bayern basierend Gerlachs Aussagen zum Cannabisgesetz wohl mit Bundesratsinitiativen auch in 2026 versuchen, gegen die Cannabis Freigabe vorzugehen. Vergangene Anträge im Bundesrat zu diesem Thema, die eine gänzliche Rückabwicklung forderten, fanden bisher keine Mehrheiten, woran sich auch in Zukunft voraussichtlich nichts ändern wird. Die vielfach in den Raum geworfenen Fehlentwicklungen seit Cannabisgesetz Inkrafttreten sind nicht mit Daten, Fakten, Zahlen aus der realen Entwicklung belegbar. Zwar gibt es Verbesserungsbedarf am Cannabisgesetz, welcher jedoch abseits von Verschärfungen liegt – im Gegenteil, es bräuchte sinnvolle Lockerungen unter anderen im Eigenanbau (Stichwort Social Supply) und bei Anbauvereinigungen. Die aktuelle politische Debatte verläuft leider jenseits von konstruktiven Vorschlägen und zielt derzeit einzig auf partielle Gesetzesverschärfungen ab. Was im Bereich Medizinalcannabis mittlerweile zwar schon in Teilen parteiübergreifend akzeptiert wurde, macht in anderen Bereichen keinen Sinn.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verhindert Cannabis Modellprojekte

Die CSU als Schwarzmarkt-Schutzpatron in der Politik verfolgt noch konsequenter das Ziel als ihre große Schwesterpartei die CDU, den Schwarzmarkt wieder zu stärken und den Markt von sicheren, sauberen und wie bei Medizinalcannabis sogar versteuerten legalen Bezugswegen rückzuverlagern in die Hände von Dealern. Obwohl ein höheres Gesundheitsrisiko denn je ausgeht durch synthetische Cannabinoide und NPS, oftmals unmerklich für den Konsumierenden als feine Sprays aufgetragen, sowie den altbekannten klassischen Streckmitteln, möchte die CSU Millionen Menschen in Deutschland wieder diesen Gefahren aussetzen. Ganz zu schweigen vom Kontakt zu illegalen Rauschmitteln, der über illegale Vertriebswege häufig einhergeht.

So trägt auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU seinen Teil dazu bei, Fortschritt zu verhindern durch Blockade von Cannabis Modellprojekten. Die zuständige Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bisher keinen der über 50 Anträge auf Einrichtung eines Cannabis Modellprojektes als wissenschaftlich überwachtes Versuchsvorhaben bewilligt. Nach Aussagen des Ministeriums sei die aktuell vorhandene Rechtsgrundlage basierend auf der vom Amtsvorgänger Cem Özdemir kurz vor Ampel-Ende erlassenen Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWissZV) oder auch nur KCanWV) nicht für solche Modellprojekte ausreichend bzw. geeignet. 

Eine Position, bei der die Meinungen von Experten weit auseinander gehen. Vielfach bekundet sei die KCanWV eine geeignete Rechtsgrundlage, weshalb sie auch zu mitunter zu diesem Zwecke erlassen wurde.

Andere Länder wie die Schweiz und die Niederlande führen bereits Modellprojekte durch. Im Falle der Schweiz mündend in eine bevorstehende Freigabe, da die Ergebnisse insgesamt positiv waren. Auch aus den Niederlanden werden positive Zwischenergebnisse vermeldet. Das dortige Modellprojekt zur Etablierung legaler Produktketten über Coffeeshops hat derzeit kein konkretes Enddatum. Dabei ist auch hier von gesetzlichen Rückschlüssen auszugehen.

ABDA Präsident Preis - aktuelle Anti Cannabis Aussagen

ABDA Präsident Preis fiel als bekannter CanG Kritiker auch zum Jahresende 2025 wieder mit Anti Cannabis Aussagen auf. Diesmal ging es erneut um die geplante Medizinal-Cannabisgesetz Änderung sowie Cannabis Anbauvereinigungen, von denen seiner Meinung nach ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ausginge. Ein neues Argument seinerseits, was für einen strengeren Umgang mit Medizinalcannabis spräche, sei der folgende Umstand: „So scheint das Risiko für einen Herz-Kreislauf-Tod und Diabetes Typ 2 deutlich höher zu sein als bei Menschen ohne Cannabiskonsum. Zusätzlich kann Cannabis den Abbau zahlreicher Arzneimittel hemmen und deren Wirkung verstärken.“, sagte ABDA Präsident Preis. Direkt betroffen von solchen Wechselwirkungen mit Medizinalcannabis seien Blutverdünner, Psychopharmaka und bestimmte Krebsmedikamente. Dieser Punkt wird derzeit genauer geprüft, eines ist dabei jedoch schon vorab festzuhalten und zwar, dass Medizinalcannabis klassisch schon seit der ersten Phase der medizinischen Verschreibung bis heute nach wie vor als anerkanntes Arzneimittel begleitend zu Krebsbehandlungen wie Chemotherapien und Bestrahlungen eingesetzt wurde um Nebenwirkungen dieser Therapien zu lindern.

ABDA Präsident Preis fordert Verschärfungen bei Cannabis Anbauvereinigungen

„Eine bessere Regulierung in diesem Bereich würde gesundheitliche Risiken reduzieren können“, so ABDA Präsident Preis in einem aktuellen Interview mit der Rheinischen Post. Diese Aussage steht im Kontext zur Berichterstattung über die wachsende Zahl von Cannabis Anbauvereinigungen in NRW, mit nunmehr bereits 111 genehmigten Clubs, Stand Ende Dezember 2025. 

Es verwundert nicht wirklich, dass ABDA Präsident Preis ein Problem bei Cannabis Anbauvereinigungen sieht, da er in Bezug auf seine Forderung nach strengeren Regeln zu Medizinalcannabis stets auf die Gesundheitsrisiken verweist, die eine direkte Beratung in der Apotheke sowie einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich machen würden. Ob er sich überhaupt zu Anbauvereinigungen informierte? Fraglich angesichts des Umstands, dass Anbauvereinigungen mit überaus hohen Anforderungen konfrontiert sind, die einer nicht-gewinnorientierten Initiative von Privatpersonen, wie es der Gesetzgeber wollte, so nicht gerecht werden.

Anbauvereinigungen müssen einen geschulten Suchtbeauftragten im Club haben, dürfen insgesamt max. 50g im Monat abgeben und haben entsprechende Deklarationspflichten. Wovon hierbei ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ausgehen soll verglichen zum Eigenanbau oder Medizinalcannabis, abgesehen der dort in der Produktion oftmals höheren Standards, erschließt sich mir nicht. Gerade wenn es schon keine Cannabis Modellprojekte gibt, sollte man bei Cannabis Anbauvereinigungen nicht noch strengere Regeln fordern, im Gegenteil – hier braucht es sinnvolle Lockerungen darunter Wegfall des Lieferverbots und einer Aufweichung der Mitgliederlimitierung auf 500 Personen. 

Doppelmoral bei Medizinalcannabis

ABDA-Präsident Preis fällt zum Thema Medizinalcannabis mit einer gewissen Doppelmoral auf. Aus fachlicher Sicht mag man seine Forderungen als objektiven Standpunkt anerkennen, was mir dabei aber fehlt ist die Forderung nach umfassenderen Anpassungen.
So ist Medizinalcannabis nicht ansatzweise das einzige Medikament mit den von ihm genannten Suchtrisiko, dass im Rahmen der digitalen Verschreibung per Telemedizin ähnlich gelagert wie bei Medizinalcannabis, simpel und schnell erhältlich ist. Wo bleiben aber die Rufe nach solchen, umfassenderen Maßnahmen?

Rheinische Post Chefredakteurin für Wirtschaft Antje Höning hetzt faktenfrei gegen Cannabis

Die Chefredakteurin der Rheinischen Post, Antje Höning, hetzt in einem aktuellen Meinungsbeitrag zum Jahreswechsel gegen die Cannabis Freigabe in Deutschland. Das Cannabisgesetz sei ein “Förderprogramm für Kiffer und Dealer” und hätte von Schwarz-Rot rigoros wieder zurückgenommen werden sollen. Stattdessen wurde sich darauf im Koalitionsvertrag verständigt, die Ergebnisse der Cannabisgesetz Evaluation “ergebnisoffen” abzuwarten, ehe man umfassende Entscheidungen zum Gesetz als Ganzes treffen würde, was Frau Höning missfällt. Warum auf Fakten warten, wenn man gleich nach Bauchgefühl gehen könnte… was für eine unseriöse Einstellung dazu, wie man mit Gesetzen und der Freiheit Millionen Bürger betreffend umgeht. 

Mit Verweis auf eine Kritik von Peer Steinbrück, der sich Frau Höning anschließt, warum die SPD derzeit in Umfragewerten zu kämpfen hätte, sei man sich einig – falsche Prioritäten seien Hauptursache. So solle man sich bei der SPD “weniger um Partikular-Interessen” kümmern und wieder verstärkt die großen Fragen und Probleme angehen. Wieso ausgerechnet das Cannabisgesetz mit seinem Einfluss auf Millionen Menschen in Deutschland hier als Partikular-Interesse gewertet wird, ist für mich unverständlich. Das verfolgen von “Minderheitsproblemen” mit maximalem Aufwand sei ein großer strategischer Fehler, der hauptverantwortlich für die schwierige Situation der SPD sei. 

Mit der geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung sei man auf dem richtigen Weg. “Nun muss rasch die Legalisierung des Cannabis-Konsums und der Clubs beendet werden.”, so Höning. Alleine die Formulierung hierbei ist schon dermaßen unsachlich und fehlerhaft, einer Chefredakteurin schlicht unwürdig, denn Cannabis-Konsum war nie verboten, anders als Anbau, Besitz, Handel etc.
Damit macht sie klar, dass Verbotsbefürworter im jetzigen Gesetzgebungsverfahren zu Medizinalcannabis nur den Anfang sehen und es aus ihrer Sicht mit weiteren Rückschritten in anderen Bereichen fortgesetzt werden muss. Stück für Stück, bis vom Cannabisgesetz nichts mehr übrig ist.

Meinungsbeitrag für die Tonne

Eine Meinung darf man haben, aber wie viel journalistischer Mehrwert birgt eine solche faktenferne Hetze, die auch noch wesentliche Kernaspekte zum Thema falsch wiedergibt und darauf dann einen ganzen Textbeitrag aufbaut? 

Der Meinungsbeitrag von Antje Höning, Chefredakteurin der Rheinischen Post, ist für mich ein gutes Beispiel dafür, warum ich selbst als freier Journalist begonnen habe, mich dem Thema publizistisch zu widmen. Diese professionalisierte Falschdarstellung und Anti Cannabis Berichterstattung sorgt für ein verzerrtes Bild in der Bevölkerung und steht jeglichem sinnvollen Fortschritt sowie einer konstruktiven gesellschaftlichen Debatte dazu im Weg.

Rückschritte bei Medizinalcannabis erst der Anfang?

Wie konservative Kritiker der Entkriminalisierung bzw. (Teil-) Legalisierung nach Cannabisgesetz offen aussprechen, in dem Fall Frau Höning oder auch die bayerische Gesundheitsministerin Gerlach, sehen viele in der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindlichen Medizinal-Cannabisgesetz Änderung den ersten Schritt hin zu weiteren Cannabisgesetz Verschärfungen. Mit der Debatte um die erlaubte Besitzmenge wird es weitergehen und davon indirekt auch betroffen Anbauvereinigungen. Nach Willen des Bundesdrogenbeauftragten Prof. Dr. Streeck müsse auch beim Eigenanbau nachgeschärft werden, da drei erlaubte Pflanzen “enorm viel” Ertrag abwerfen können, wie er seit Sommer 2025 als Position zu diesem CanG Teilbereich verbreitet. Dabei beruft er sich mit einer kruden Angabe von bis zu 2,5kg Cannabisblüten aus einer Pflanze auf eine im EKOCAN-Zwischenbericht erfasste Angabe in einer Befragung zum Ertrag von Cannabispflanzen, bei der von zig hunderten Antworten eine einzige eine solch, mit Abstand, hohe Ertragsmenge angab. Plausibilität? Irrelevant, da es in seine Erzählung von den bösen Monster Erträgen aus unkontrolliertem privaten Eigenanbau passt, auf der basierend er seine angedeutete Forderung nach Reduzierung der Pflanzenanzahl stützt. 

Wir sehen sowohl auf Seiten der Politik als auch namhafter, renommierter Medien einen teils manipulativen Umgang abseits der Faktenlage, daher werden objektive und faktenorientierte Medien als Gegenpol umso wichtiger. Auch das ist für mich persönlich ein Antrieb, über meine Medienkanäle auch in 2026 weiter aktiv zu bleiben.

Wie es rund um Cannabis und weiteren spannenden Themen aus der Politik weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de und auf YouTube

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Als Legalizer bin ich seit über 2 Jahren intensiv aktiv für die Legalisierung von Cannabis. Aktiv eingebracht und den Gesetzgebungsprozess des CanG in allen Schritten begleitet, werde ich auch weiterhin auf allen Ebenen für die vollständige Legalisierung von Cannabis eintreten.

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