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Streichung der Erstattung von Cannabisblüten durch die Krankenkassen – Statement aus SPD-Bundestagsfraktion

Streichung der Erstattung von Cannabisblüten durch Krankenkassen - Statement aus SPD-Bundestagsfraktion

Streichung der Erstattung von Cannabisblüten durch die Krankenkassen geplant.
Dies wurde als eine von vielen weiteren Einsparmaßnahmen im Gesundheitssystem Ende April vom Kabinett im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes beschlossen. Wie schon im letzten Textbeitrag behandelt, basiert die von Gesundheitsministerin Warken (CDU) aus den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit übernommene Einsparmaßnahme bei Cannabis als Medizin auf einer zweifelhaften Grundlage. Eine Einsparung von bis zu 200 Millionen Euro soll bis 2030 durch die Streichung der Erstattung von Cannabisblüten bei den gesetzlichen Krankenkassen erzielt werden. Im Widerspruch zu diesem Sparziel stehen jedoch preisliche Gegebenheiten am Markt, die völlig außer Acht gelassen werden. So sind weiterhin erstattungsfähige Extrakte nach standardisierter Qualität und Fertigarzneien wie Dronabinol oder Nabilon teurer als Cannabisblüten bezogen auf dieselben Wirkstoffmengen in der Verabreichung. 

Hinzu kommt, dass derzeit eine pauschale Erstattung zu künstlich überteuerten Konditionen von den Krankenkassen an die Apotheken ausgezahlt wird. Diese pauschale Erstattung liegt um ein Vielfaches höher als der derzeitige durchschnittliche Grammpreis von Cannabisblüten am Medizinalmarkt für Selbstzahler. Wie kann es also sein, dass teils Schwerkranken ihre im Rahmen der Kostenübernahme-Beantragung bestätigterweise wirksame Medizin in Form von Cannabisblüten genommen werden soll, wenn doch die versprochenen Einsparungen am derzeitigen Hauptkostentreiber in der Erstattungsthematik von Cannabis als Medizin in Blütenform vorbeigeht?

Wie Fachpolitiker aus der SPD-Bundestagsfraktion zu dieser geplanten Einsparmaßnahme im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Kabinettsentwurf stehen, wollte ich von drei Bundestagsabgeordneten der SPD wissen. Mehr zu dieser aufschlussreichen Anfrage nachfolgend im Textbeitrag. 

Da eine Intervention der SPD-Bundesminister im Kabinett zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hinsichtlich der Erstattung von Cannabisblüten wie erwartet nicht erfolgte, ruht die Hoffnung von tausenden Patienten mit Kostenübernahme nun auf der SPD-Bundestagsfraktion. Dort könnte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu diesem Punkt mit dem Koalitionspartner CDU/CSU nachverhandelt werden. Doch ob es dazu wirklich kommt, ist aktuell nicht genau vorhersehbar. Daher habe ich zu dieser geplanten Einsparmaßnahme im Gesundheitssystem an drei Fachpolitiker aus der SPD-Bundestagsfraktion geschrieben. Die Anfrage ging an folgende Bundestagsabgeordnete der Fraktion:
Dr. Christos Pantazis / Sprecher der AG-Gesundheit
Matthias Mieves / Stv. Sprecher der AG Gesundheit & Berichterstatter zur geplanten MedCanG Änderung
Carmen Wegge / Sprecherin AG-Recht und ehemalige CanG-Berichterstatterin

Die Anfrage im Originalwortlaut

„Gemäß den Gesetzesplänen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz plant Gesundheitsministerin Warken, die Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die Krankenkassen zu streichen. Weiterhin erstattet werden demnach nur noch Extrakte in standardisierter Qualität und Fertigarzneimittel wie Dronabinol, Nabilon …

Recherchen zeigen jedoch, dass keine Einsparung erzielt wird, sofern Patienten mit bisheriger Kostenübernahme für Cannabisblüten nun auf die genannten Alternativen ausweichen müssen, da diese pro 100mg Wirkstoff teurer als Blüten sind. 

Nachfragen
1. Wie stehen Sie zu dieser geplanten Maßnahme und erwarten Sie, dass die Fraktion den Vorschlag zur Diskussion stellen lässt?
2. Cannabisblüten werden zu Lasten der Krankenkasse teils um ein Vielfaches teurer abgerechnet, als für Selbstzahler der gleichen Blüten… Kann der Gesetzgeber hier Einsparungen durch preisregulatorische Eingriffe erzielen?
3. Schon die Finanzkommission Gesundheit attestierte Cannabisblüten eine mangelnde Evidenz zur Wirksamkeit, wie bewerten Sie diese Aussage in Anbetracht internationaler Erkenntnisse? 

Zu Frage zwei, in diesem Textbeitrag ging ich auf die Diskrepanz zwischen Erstattungskosten der Krankenkassen und Selbstzahler-Preise ein.“

Zeitpunkt der Anfrage: 21.04.2026 vor Kabinettsbeschluss.

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SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge lehnt Streichung der Erstattung von Cannabisblüten durch GKV ab

SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge steht an der Seite von Cannabispatienten

SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge verwies in ihrer Antwort auf die allgemeine Grundhaltung der Gesundheitsministerin, wonach nicht evidenzbasierte Anwendungen, Behandlungen bzw. Therapien oder Medikamentengaben aufgrund der angespannten GKV Finanzlage nicht mehr erstattet werden können. Dies unterstütze die SPD-Bundestagsfraktion grundsätzlich. “Vor allem bei homöopathischen und anthroposophischen Leistungen halte ich das auch für dringend geboten.”, so Wegge. Bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sieht sie hingegen keine Zweifel an der Evidenz zur Wirksamkeit, weshalb sie die Streichung der Erstattung von Cannabisblüten durch die Krankenkassen ablehne

Dabei stellt sie sich mit diesen Worten zum Schluss ihrer Antwort entschlossen an die Seite von Cannabispatienten:
“Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass es keine Einschränkungen bei der Versorgung von Patient*innen mit medizinischen Cannabisblüten gibt. Ich versichere Ihnen, dass ich auch in dieser Frage fest an der Seite der Cannabis-Patient*innen stehe.”

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Führende Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion schweigen zur geplanten Einsparmaßnahme bei Cannabis als Medizin

Das Ergebnis der Anfrage vom 21.04 zeigt trotz der positiven Antwort von Carmen Wegge ein insgesamt leider nicht unbedingt positiv stimmendes Ergebnis. Es verwundert aktuell, dass ausgerechnet von zwei führenden Gesundheitspolitikern in der SPD-Bundestagsfraktion zu einer solch umstrittenen Einsparmaßnahme keine Antwort kam. 

Lediglich Carmen Wegge als die zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eher am fachpolitischen Rand stehende Sprecherin der AG-Recht äußerte sich zur umstrittenen Streichung der Erstattung von Cannabisblüten durch die Krankenkassen und betonte ihre Ablehnung dieser Einsparmaßnahme.
Anders als noch zur geplanten Medizinal-Cannabisgesetz Änderung, zeigen sich die SPD-Gesundheitspolitiker hier weniger verbal kritisch, was ich als dezent schlechtes Zeichen werte. Obwohl die Faktenlage hier eindeutig gegen die vorgebliche Einsparmaßnahme spricht, stößt man auf unheimliches Schweigen im gesundheitspolitischen SPD-Wald … hat man sich hier etwa bereits hinter den Kulissen festgelegt bei SPD und CDU/CSU?

Bei allen Diskussionen um einzelne Einsparmaßnahmen im Kabinettsentwurf vorgesehen, darf nicht vergessen werden, dass ausgerechnet Bundesfinanzminister und SPD-Parteivorsitzender Lars Klingbeil eine Position verteidigt, die einseitig zu Lasten der GKV-Beitragszahler geht. Durch bisherige Ablehnung, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern und Co, bisher aus den GKV-Beiträgen mitfinanziert, umzulegen auf eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt damit sie fair von allen geschultert wird, verteidigt Klingbeil hier die unsolidarische Lastenverteilung. Die Zusatzbelastung dadurch liegt bei ~12 Milliarden Euro, demgegenüber stehend das derzeit im Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz angepeilte Einsparziel von ~16 Milliarden Euro.
Anstatt die Entlastung der Beitragszahler in der GKV zu befürworten, stellt sich Bundesfinanzminister Klingbeil bisher gegen eine Forderung, die sogar von weiten Teilen der Union bereits im Bundestag gutgeheißen wird. Bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren hier diese grundsätzliche Entlastung beschlossen wird, um den Einspardruck im Gesundheitssystem zu mindern und den derzeitigen Versorgungsstandard in der GKV bei stabilen Beiträgen möglichst zu erhalten.

Wie es zu diesem und vielen weiteren Themen rund um Cannabis und Politik weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de oder auf YouTube @Legalisierungs-Vernunft bzw. @Politik-Check-YT 

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