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GKV-Reform in Schieflage / Fazit zur ersten Lesung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Bundestag

GKV Reform in Schieflage - Fazit zur ersten Lesung des GKV-Beitragsstabilisierungesgesetzes im Bundestag

GKV-Reform in Schieflage – Nach der ersten Lesung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Bundestag wachsen die Zweifel an einer zügigen Umsetzung dieses Reformvorhabens. Ein nach neuesten Zahlen größeres, erhebliches Defizit in den bisherigen Einsparplänen von rund fünf Milliarden Euro zusätzlich zur veranschlagten Summe Stand Kabinettsentwurf setzt die Fraktionen im laufenden parlamentarischen Verfahren unter einen wachsenden Einspardruck. Zeitgleich gibt es schon jetzt aus allerlei Richtungen umfassende Kritik am Reformvorhaben im bisher geplanten Ansatz, auch aus den Ländern. Das auserkorene Ziel der Beitragsstabilität bei einem Erhalt der Qualität in der Gesundheitsversorgung scheint zunehmend schwieriger zu erreichen, auch weil ein elementarer Schritt hin zur gesamtgesellschaftlichen Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung weitgehend sowohl von CDU/CSU, als auch überraschenderweise der SPD außer Acht gelassen wird, doch dazu später mehr.

Aus Richtung B90/Grüne wurde angesichts der Gesamtlage bereits darauf hingewiesen, den Zeitdruck aus dem Reformvorhaben zu nehmen und in eine saubere, der Komplexität und dem Umfang des Reformvorhabens angemessene parlamentarische Beratung einzusteigen, statt ein unausgegorenes Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag zu ziehen. Für Betroffene der geplanten Einsparmaßnahmen im Zuge der GKV-Reform heißt das zum aktuellen Stand wohl eines: warten und weiter medizinisch/therapeutische GKV-Leistungen nutzen.

Warum genau das Reformvorhaben in verantwortlichen Händen von CDU/CSU und SPD zu scheitern bzw. sich zumindest zu verzögern droht, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Bisher ging die Bundesregierung von einer Finanzierungslücke in Höhe von ~16,3 Milliarden Euro in der GKV-Finanzierung für 2027 aus. Neueste Abrechnungszahlen der GKV liegen jedoch um 1,3% höher als ursprünglich angenommen. Auf ein Jahresgesamtvolumen von ~400 Milliarden Euro gerechnet entspricht das einer zusätzlichen Finanzierungslücke von ~5 Milliarden Euro. In Summe fehlen also ~20 bis 21 Milliarden Euro, die es primär wie bisher geplant durch Einsparungen zu decken gilt. Da schon Gesundheitsministerin Warken in der Abstimmung zum Kabinettsentwurf auf viel Kritik am Reformvorhaben stieß, ist der Druck auf die Fraktionen seitens Gesundheitswesen und Fachverbände nicht weniger groß.

Mit Blick auf die neuesten Zahlen muss noch radikaler gespart werden, als es die Bundesregierung bisher vorhatte. Inwieweit sich die Fraktionen hier zeitnah einigen werden bei einer nur kleinen Mehrheit im Bundestag, erscheint schon auf dieser Ebene zweifelhaft. Zu lautstark mahnen bereits die jungen Wilden, wie man junge Abgeordnete im Politik-Jargon gerne bezeichnet, sowohl aus SPD als auch CDU/CSU umfassende Änderungen an.

Daneben gibt es auch erhebliche Kritik aus Richtung der Länder, insofern lauern noch einige Tücken auf die Zielsetzung eines schnellen Inkrafttretens des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes in welcher finalen Form es auch immer beschlossen wird, da der Vermittlungsausschuss wohl erwartbar ist, was eine zusätzliche Verzögerung mit sich bringt …

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SPD versagt bei sozial gerechter Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern

Vorgeblich hört man aus beiden Regierungsfraktionen, man habe verstanden, dass eine sozial gerechte Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern und anderer Sozialhilfeempfänger erforderlich sei.
Die Lösung dazu ist auch bekannt:
Eine Finanzierung der insgesamt ~12 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt und damit zu Lasten der gesamten Gesellschaft, statt bisher nur aus den GKV-Beiträgen.

Hier plant die Bundesregierung eine zeitlich gestaffelte Übernahme von anfangs 250 Millionen Euro (später steigend) jedes Jahr bis 2031. Dieser Betrag ist aufwachsend und läge bis 2031 bei einer jährlichen Summe von ~2 Milliarden Euro. Dies sei nur ein Anfang, wird betont. Doch worauf warten für den Rest, wenn dies eine direkte Entlastung des GKV-Systems bedeuten würde, die alternativ großteils nur über Einsparungen in der Gesundheitsversorgung von GKV-Versicherten gedeckt werden kann?! Gerade Wohlhabende (und alle anderen) in der privaten Krankenversicherung werden damit außen vor gelassen. 

Insofern scheint ausgerechnet die SPD mit einem ihrer Partei angehörigen Finanzminister und Vizekanzler ihr Gespür für soziale Gerechtigkeit in der GKV-Thematik verloren zu haben, mit Blick auf den nicht vorhandenen Druck aus der Fraktion zur vollständigen Finanzierung über den Bundeshaushalt.

Streichung des Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds (GKV-Beitragspool)

Während sich die Bundesregierung bereit erklärt, als Maßnahme zur GKV-Beitragsstabilisierung langsam mit der Finanzierung der Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger aus dem Bundeshaushalt zu beginnen, soll der reguläre Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds (GKV-Beitragspool) ab kommendem Jahr um zwei Milliarden Euro gesenkt werden. Vergleicht man das mit der geplanten Entlastung durch Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern, stellt man fest: Linke Tasche, rechte Tasche …

Verzögerung bei GKV-Reform wahrscheinlich

Bei allem Respekt für den Reformeifer der Bundesregierung, erscheint das veranschlagte Eiltempo mit dem das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch den Bundestag gebracht werden soll in Anbetracht der Komplexität und dem Umfang der GKV-Reform nicht angemessen. Zu Recht wies Paula Piechotta als eine Rednerin von B90/Grüne bei der ersten Lesung im Bundestag auf die Option hin, Tempo aus dem Verfahren zu nehmen, zu Gunsten der politisch-handwerklichen Qualität der Reform. Man müsse die Bedenken der Kritiker ernst nehmen und den gewachsenen Einspardruck neu einplanen.

Umfassenden Beratungsbedarf zur GKV-Reform im parlamentarischen Verfahren deutete CDU/CSU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt bereits an. Man werde alle Einsparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit mit einem Gesamtvolumen von 42,3 Milliarden Euro für 2027 erneut prüfen, was erwartbar mehr Zeit als ursprünglich geplant benötigen wird. Die nun bekannte, größer gewordene Finanzierungslücke erfordert weitergehende Maßnahmen im Zuge der Reform, also auch größere Einsparungen. Wo genau die zusätzlichen Milliarden eingespart werden sollen, ist in der Abklärung wohl nicht mit dem bisherigen Zeitplan vereinbar. 

Von den Einsparplänen betroffene Patienten werden voraussichtlich also länger als gedacht bisherige Leistungen in der GKV weiter in Anspruch nehmen können. Sollte das Reformvorhaben zusätzlich im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat landen, würden viele Wochen zusätzliche Zeitverzögerung hinzukommen. Besser als ein Scheitern der Reform bereits im Bundestag, was ein Platzen der Koalition wahrscheinlicher werden ließe bei bisheriger eher mangelhafter Leistung.

Streichung der Kostenübernahme von Cannabisblüten

Solidarität mit Cannabis Patienten betroffen von der geplanten Streichung der Kostenübernahme von Blüten

Wie in früheren Blogbeiträgen bereits ausführlich thematisiert, ist auch ein Wegfall der Kostenübernahme von Cannabisblüten geplant. Zwar geht diese Maßnahme an den veranschlagten Einsparzielen vorbei, dennoch erscheint in Anbetracht des gestiegenen Einspardrucks hier die Chance geringer, erfolgreich zu intervenieren. Auch weil Druck aus der Community und mediale Aufmerksamkeit fehlt. 

Es gibt zwar positive Statements aus der SPD-Bundestagsfraktion, jedoch stammen ausgerechnet klare Bekenntnisse zur Kostenübernahme von Cannabisblüten bisher nicht von Gesundheitspolitikern der Fraktion, insofern scheint es noch offen, ob sich die SPD im Bundestag wirklich zu dieser Einsparmaßnahme verweigernd positioniert gegenüber CDU/CSU.

Es ist zwar nachweislich keine Einsparung zu erwarten, da der fortbestehende Erstattungsanspruch an standardisierte Extrakte und Fertigarzneimittel auf Cannabinoid-Basis erhalten bleibt und diese in der Anwendung teurer als Blüten sind, unklar ist leider aktuell ob sich diese Erkenntnis auch durchsetzt.

Echtes Einsparpotenzial in der Anwendung von Cannabisblüten liegt in einer Marktpreiskopplung der Erstattungspreise, statt wie bisher teils vielfach über Marktpreis liegende gestaffelte Pauschalerstattung.
Ein Beispiel dazu:
Blüte A kostet in einer Apotheke für Selbstzahler 3€/g.
Die selbe Apotheke rechnet die gleichen Blüten auf GKV-Rezept bei kleinen Mengen wie 10g in der teuersten Erstattungsstufe von ~18€ pro Gramm gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ab! Einfach absurd …
Leider wird bezüglich dieses alternativen Einsparpotenzials zu wenig Druck gemacht, auch weil es nicht unbedingt im Interesse der betroffenen einflussreichen Apotheker und Pharmalobby ist, Cannabisblüten in der GKV-Versorgung zu erhalten. Es bräuchte Medienkampagnen um öffentlich Druck aufzubauen und die Absurdität der bisherigen Abrechnungsmodalitäten einem breiten Publikum außerhalb der Cannabis Bubble offenzulegen. Davon leider keine Spur.

Wie es dazu wie auch zu vielen weiteren Themen rund um Cannabis und Politik weitergeht, erfährst du hier auf rolling-stoned.de 

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