Berechnungsgrundlage der Regierung zu Einsparung durch Wegfall Anzeigepflichtiger Feststellungen:
„Die Berechnung des Gesetzgebers basiert dabei auf den in der PKS 2021 erfassten 180.000 konsumnahen Cannabisdelikten. Unter der Prämisse, dass diese künftig nicht mehr strafverfolgt werden, die Fallzahl jährlich konstant bleibt und bei angenommenen Lohnkosten von 43,90 Euro pro Fall/pro Stunde, ergibt die Schätzung eine Reduzierung des Erfüllungsaufwands der Länder um ca. 7,9 Mio. Euro jährlich. Die Belastbarkeit dieser Berechnung kann in Frage gestellt werden, z. B. hinsichtlich der angenommenen Fallbearbeitungszeiten. Weiterhin zu tätigende Sicherstellungen und Beschlagnahmen von Cannabis gemäß § 2 Absatz 4 KCanG, die in der o. g. Anzahl von konsumnahen Cannabisdelikten enthalten sind, werden nicht herausgerechnet, obwohl Sicherstellungsverfahren einen vergleichbaren Aufwand wie Strafverfahren generieren.“
Bei Reduzierung des Erfüllungsaufwands der Länder wird eine Fallbearbeitungszeit von ~ einer Stunde zum veranschlagten Stundenlohn von 43,90€.
Ich teile die Auffassung, dass der Fallbearbeitungsaufwand hierbei deutlich unterschätzt wird. So sind bei Sicherstellungen mindestens zwei Beamte anwesend, die beschlagnahmen, protokollieren etc. Dazu kommt die im Nachgang folgende Staatsanwaltschaftliche Fallbearbeitung. Bei Kleinmengen nach §31a BtMG geringe Menge eingestellte Verfahren enden damit bei der Staatsanwaltschaft idR durch Einstellung per Strafbefehl, darüber hinaus aber ebenfalls vom CanG gedeckt viele Fallkonstellationen, die ansonsten in einer Gerichtsverhandlung mündeten.
Man sieht es sind zu Recht kritisiert nur sehr oberflächliche, wenig präzise Berechnungen vorgenommen worden.
Weiter kritisiert werden fehlende Berücksichtigung des Erfüllungsaufwands hinsichtlich:
– trotz CanG noch zu tätigenden Sicherstellungsverfahren bei konsumnahen Verfahren
– Erhöhte Kontrolltätigkeiten zur Durchsetzung/Überwachung der Konsumverbotszonenregelung nach §5 CanG.
– Bereinigung der polizeilichen Datenbestände
Berechnungsgrundlage der Regierung zu Erfüllungsaufwand der Kontrolltätigkeiten um Anbauvereinigungen:
„Seite 5 von 6
Unter der Annahme, dass sich innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes 3.000 Anbauvereinigungen gegründet haben und die Kosten für die Genehmigung bei 1.025 Euro liegen, besteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 1.025.000 Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren.“
Die Kosten des Erlaubnisverfahrens werden mit 1025€ angegeben, macht bei 3000x entsprechend 3.075.000 Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren, deren Wert von ~ einer Millionen Euro ein Schreifehler, verrechnet? Seltsam aber ok.
„Die regelmäßigen behördlichen Kontrollen der Anbauvereinigungen (einmal jährlich und anlassbezogen), einschließlich der labortechnischen Untersuchungen, wird – unter Berücksichtigung der o. g. Annahme – auf rund 1,5 Mio. Euro jährlich geschätzt.“
Also haben wir eine Gesamtjahresbelastung in derer Erwartungshaltung von ~2.115.000 Euro.
Die Anzahl der letztlich auch wirklich im Erlaubnisverfahren antretenden Anbauvereinigungen wird von den genauen Rahmenbedingungen abhängen, die derzeit zu vielen Regeln noch unklar sind.
Mitwirkungspflicht beim Anbau
In welchem Zeitumfang muss ein Mitglied mindestens tätig sein?
Kann es den verpflichtenden Arbeitseinsatz auch wie bei größeren Vereinen üblich durch Zahlung gegen Gebühr aussetzen?
Datenerhebungsumfang
Werden die Daten per Klarnamen für die Kontrollbehörden erfasst, wer wann wie viel aus dem Club abholte?
Führerschein-/Straßenverkehrsrecht
Ändert sich die aktuelle Praxis der Ersatzstrafen durch Führerscheinentzug basierend der derzeitigen Grenzwertregelung in einem ausreichenden Umfang? Werden die Grenzwerte auf einen realistischen Wert angehoben? Falls nein dürfte auch dieser Ansatz einer Registrierung in einem Club für viele entgegenstehen.
Verbot von Teil-/Vollzeitjobs im Anbau sowie keine Beauftragung externer Dritter Dienstleister gestattet
Inwieweit limitierend diese Regelung wirken wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Praxis aus anderen Ländern zeigt jedoch, feste Anbauteams sind eher die Regel als die Ausnahme, ob der geplante Ansatz nach dem jeder-muss-mal-ran Prinzip funktionieren kann wird sich zeigen. Ebenfalls kritisch dabei die dadurch sinkende Bereitschaft überhaupt in einen Verein zu gehen.
Der Traum vieler von geregelten Arbeitsverhältnissen über die Clubs wird zumindest für Freunde des Anbaus so wohl nicht realisierbar sein.
Ob über Rahmenkonstrukte die Regel in Praxis sanktionsfrei aufgeweicht werden kann, wird sich zeigen.
Oliver Neusser
Cannabis Entkriminalisierung zum 01.04 in Gefahr?
Kommt geplante Cannabis Entkriminalisierung? Aktuelle Lage zum Cannabisgesetz CanG Kritik
Ob die Cannabis Entkriminalisierung wirklich wie von der Bundesregierung im Konsens vereinbart, ursprünglich für den 01.04 als Termin des Inkrafttretens vorgesehen, auch wirklich pünktlich startet, ist noch ungewiss.
Die Kritik am Cannabisgesetz (CanG) hat zuletzt noch einmal deutlich zugenommen, während zum einen der SPD interne Widerstand gegen das Gesetz öffentlich sichtbar zunimmt, befeuern auch konservative Verbände wie die Bundesärztekammer die Debatte um das CanG.
Ebenfalls für Aufsehen sorgte ein BKA-Gutachten zu den Folgen der geplanten Entkriminalisierung nach dem CanG mit Blick auf die finanziellen Aspekte hinsichtlich den veranschlagten Einsparungen/Kosten im Erfüllungsaufwand aus Sicht von Polizei/Justiz.
In diesem Blogartikel schauen wir uns die aktuelle Lage an und gehen auf die gegenwärtige Kritik am Gesetzentwurf zur Cannabis Entkriminalisierung ein.
Cannabisgesetz CanG noch kurzfristig in Sitzungswoche 1 auf Tagesordnung in Bundestag?
Die Zeit wird knapp um das CanG noch pünktlich im Bundestag zu verabschieden, um den von der Ampelkoalition fertig ausverhandelten und beschlussfertigen Gesetzentwurf zur 2/3. Lesung im Bundestag aufzusetzen, damit er auch wirklich wie nach mehrmaligen Verzögerungen auch zum 01.04 Inkrafttreten kann.
Nach Rückfrage bei einem Gesundheitsausschuss am Vorabend des 17.10, wurde bestätigt das Cannabisgesetz ist mit den letzten noch vom Gesundheitsausschuss zu bestätigenden Änderungsvorschlägen dort bei Sitzung am Mittwoch 17.10 nicht auf Tagesordnung im Gesundheitsausschuss.
Damit ist die kurzfristige Aufsetzung im Bundestag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags laufenden Sitzungswoche 1 ausgeschlossen.
Warum muss das CanG vor 2/3. Lesung im Bundestag nochmal in den Gesundheitsausschuss?
Am 27.11 meldeten die Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen & FDP eine finale Einigung zu letzten Änderungen am Cannabisgesetz mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie ausführlich gemeldet auf lto.de (Legal Tribune Online).
Die letzten Änderungsvorschläge wie sie HIER zum Download stehen von lto.de veröffentlicht, müssen vor der Aufsetzung des Bundestags formell im Gesundheitsausschuss bestätigt werden, womit darin vorliegenden Formulierungsvorschlägen an den zu ändernden Stellen anschließend in den finalen Gesetzentwurf einfließen, der dann erst fertig zur Aufsetzung im Bundestag zur 2/3. Lesung ist.
Die Verabschiedung ist deshalb in Sitzungswoche 1 nicht mehr möglich, so leid es mir tut für all jene mit einem Restfunken Hoffnung auf noch kurzfristige Ergänzung der Tagesordnung des Bundestags in der laufenden ersten Sitzungswoche.
Grüne & FDP drängen auf rasche Verabschiedung des Cannabisgesetz CanG
Auf Nachfrage des DHV machte bei der Grünen Bundestagsfraktionsspitze Frau Mihaelic klar, man stünde aus deren Sicht zum vereinbarten Zeitplan und dem Gesetzentwurf.
Die FDP reagierte etwas verhaltener, zeigte sich jedoch ähnlich überzeugt von der Einhaltung des Zeitplans mit Verweis auf die aktuelle SPD-Blockade beim Gesetz.
Auch die Berichterstatter sind zunehmend öffentlich fordernd der SPD gegenüber, man stünde zum Gesetzentwurf inhaltlich wie auch zum vereinbarten Zeitplan, da eine rasche Verabschiedung gefordert wird.
Zuletzt auch wieder Dirk Heidenblut als SPD-Berichterstatter, der solidarisch den pro CanG Fordernden gegenüber ebenfalls, auf sagen wir mal politisch korrekt, an die eigene Fraktions(spitze) appelliert.
Deren aktuellste Statements nachfolgend im Überblick.
Kirsten Kappert-Gonther am 18.01
Kristine Lütke FDP am 17.01
Dirk Heidenblut am 17.01
SPD-Franktionsspitze Statements zur geplanten Cannabis Entkriminalisierung
Nach dem in der hier dargestellten Antwort von Dagmar Schmidt hat sich nun auch Katja Mast in einer DPA-Meldung vom 17.01 nach ebenfalls zum Stand des Cannabisgesetz geäußert.
Die SPD werde „zeitnah“ das Gesetz verabschieden, soweit in der Wortwahl den Beobachtern aus SPD-Richtung schon gut bekannt, in der DPA Meldung also konkret wenig zu entnehmen.
Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass der öffentliche Druck erste Wirkung zeigt und die SPD-Fraktionsspitze intern versucht, Abweichler wieder einzufangen.
So bestätigt Dagmar Schmidt zwar inhaltliche Gespräche, was über Wochen rund um den Jahreswechsel seitens SPD-Bundestagsfraktions-/Parteispitze durch abweichende Aussagen lange unklar war, ob dies überhaupt der Fall sei.
Doch der Druck der internen Kritiker des eigenen Gesetzentwurfs stieg.
So schrieb zuletzt die SZ in einem Bericht von Bedenken seitens Innen-/Verkehrspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion.
Interessant da mir selbst zwar Gesundheits-/Innen-/Verteidigungspolitiker aus deren Kreisen bekannt waren, jedoch bisher noch keine Verkehrspolitiker.
Wer ist also noch gegen das eigene Gesetz in der SPD?
Um die Innen- und Sicherheitspolitischen Bedenken bei der Cannabis Entkriminalisierung sorgt sich nach wie vor federführender der Kriminalpolitische Sprecher der SPD Bundestagsfraktion Sebastian Fiedler.
Fiedlers Kritik am Gesetz beruht auf der Annahme, die vom Gesetzgeber beabsichtigte Entlastung von Polizei/Justiz würde mit dem CanG in der vorliegenden Form nicht eintreten, der Erfüllungsaufwand sei falsch und deutlich zu niedrig berechnet.
Eine Entlastung sieht er dabei nicht.
Die Auswirkungen der Legalisierung wurden zuletzt in einem BKA-Gutachten hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des CanG.
BKA-Gutachten zu finanziellen Auswirkungen der Cannabis Entkriminalisierung nach CanG (Fokus Erfüllungsaufwand)
Berechnungsgrundlage der Regierung zu Einsparung durch Wegfall Anzeigepflichtiger Feststellungen:
„Die Berechnung des Gesetzgebers basiert dabei auf den in der PKS 2021 erfassten 180.000 konsumnahen Cannabisdelikten. Unter der Prämisse, dass diese künftig nicht mehr strafverfolgt werden, die Fallzahl jährlich konstant bleibt und bei angenommenen Lohnkosten von 43,90 Euro pro Fall/pro Stunde, ergibt die Schätzung eine Reduzierung des Erfüllungsaufwands der Länder um ca. 7,9 Mio. Euro jährlich. Die Belastbarkeit dieser Berechnung kann in Frage gestellt werden, z. B. hinsichtlich der angenommenen Fallbearbeitungszeiten. Weiterhin zu tätigende Sicherstellungen und Beschlagnahmen von Cannabis gemäß § 2 Absatz 4 KCanG, die in der o. g. Anzahl von konsumnahen Cannabisdelikten enthalten sind, werden nicht herausgerechnet, obwohl Sicherstellungsverfahren einen vergleichbaren Aufwand wie Strafverfahren generieren.“
Bei Reduzierung des Erfüllungsaufwands der Länder wird eine Fallbearbeitungszeit von ~ einer Stunde zum veranschlagten Stundenlohn von 43,90€.
Ich teile die Auffassung, dass der Fallbearbeitungsaufwand hierbei deutlich unterschätzt wird. So sind bei Sicherstellungen mindestens zwei Beamte anwesend, die beschlagnahmen, protokollieren etc. Dazu kommt die im Nachgang folgende Staatsanwaltschaftliche Fallbearbeitung. Bei Kleinmengen nach §31a BtMG geringe Menge eingestellte Verfahren enden damit bei der Staatsanwaltschaft idR durch Einstellung per Strafbefehl, darüber hinaus aber ebenfalls vom CanG gedeckt viele Fallkonstellationen, die ansonsten in einer Gerichtsverhandlung mündeten.
Man sieht es sind zu Recht kritisiert nur sehr oberflächliche, wenig präzise Berechnungen vorgenommen worden.
Weiter kritisiert werden fehlende Berücksichtigung des Erfüllungsaufwands hinsichtlich:
– trotz CanG noch zu tätigenden Sicherstellungsverfahren bei konsumnahen Verfahren
– Erhöhte Kontrolltätigkeiten zur Durchsetzung/Überwachung der Konsumverbotszonenregelung nach §5 CanG.
– Bereinigung der polizeilichen Datenbestände
Berechnungsgrundlage der Regierung zu Erfüllungsaufwand der Kontrolltätigkeiten um Anbauvereinigungen:
„Seite 5 von 6
Unter der Annahme, dass sich innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes 3.000 Anbauvereinigungen gegründet haben und die Kosten für die Genehmigung bei 1.025 Euro liegen, besteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 1.025.000 Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren.“
Die Kosten des Erlaubnisverfahrens werden mit 1025€ angegeben, macht bei 3000x entsprechend 3.075.000 Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren, deren Wert von ~ einer Millionen Euro ein Schreifehler, verrechnet? Seltsam aber ok.
„Die regelmäßigen behördlichen Kontrollen der Anbauvereinigungen (einmal jährlich und anlassbezogen), einschließlich der labortechnischen Untersuchungen, wird – unter Berücksichtigung der o. g. Annahme – auf rund 1,5 Mio. Euro jährlich geschätzt.“
Also haben wir eine Gesamtjahresbelastung in derer Erwartungshaltung von ~2.115.000 Euro.
Die Anzahl der letztlich auch wirklich im Erlaubnisverfahren antretenden Anbauvereinigungen wird von den genauen Rahmenbedingungen abhängen, die derzeit zu vielen Regeln noch unklar sind.
Mitwirkungspflicht beim Anbau
In welchem Zeitumfang muss ein Mitglied mindestens tätig sein?
Kann es den verpflichtenden Arbeitseinsatz auch wie bei größeren Vereinen üblich durch Zahlung gegen Gebühr aussetzen?
Datenerhebungsumfang
Werden die Daten per Klarnamen für die Kontrollbehörden erfasst, wer wann wie viel aus dem Club abholte?
Führerschein-/Straßenverkehrsrecht
Ändert sich die aktuelle Praxis der Ersatzstrafen durch Führerscheinentzug basierend der derzeitigen Grenzwertregelung in einem ausreichenden Umfang? Werden die Grenzwerte auf einen realistischen Wert angehoben? Falls nein dürfte auch dieser Ansatz einer Registrierung in einem Club für viele entgegenstehen.
Verbot von Teil-/Vollzeitjobs im Anbau sowie keine Beauftragung externer Dritter Dienstleister gestattet
Inwieweit limitierend diese Regelung wirken wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Praxis aus anderen Ländern zeigt jedoch, feste Anbauteams sind eher die Regel als die Ausnahme, ob der geplante Ansatz nach dem jeder-muss-mal-ran Prinzip funktionieren kann wird sich zeigen. Ebenfalls kritisch dabei die dadurch sinkende Bereitschaft überhaupt in einen Verein zu gehen.
Der Traum vieler von geregelten Arbeitsverhältnissen über die Clubs wird zumindest für Freunde des Anbaus so wohl nicht realisierbar sein.
Ob über Rahmenkonstrukte die Regel in Praxis sanktionsfrei aufgeweicht werden kann, wird sich zeigen.
Noch 2 Sitzungswochen zur Einhaltung des 01.04 als Start der Cannabis Entkriminalisierung #CanGJetzt
Damit die Bundesregierung ihren eigenen Zeitplan noch einhalten kann, muss das Cannabisgesetz innerhalb der nächsten beiden Sitzungswochen in SW2 oder 3 verabschiedet werden.
Mit Fristwahrung von vier Wochen kann der Bundesrat dann Ende März darüber entscheiden.
Viele Beobachter des Gesetzgebungsprozess, gehen davon aus, dass mit der Verabschiedung im Bundestag auch die weitere Befassung im Bundesrat ohne Verzögerungen im Gesamtablauf wahrscheinlicher wird.
Die Große Sorge vor dem Vermittlungsausschuss bleibt jedoch bis zum Schluss. Ob das dann dazu kommt und es zu ungewissen weiteren Verzögerungen durch Blockade der Länder kommt, wird sich zeigen.
Es gibt auch von SPD Landesministern scharfe Kritik am Gesetz, sollte sich die vorherrschende Ablehnung nicht geben könnten damit von Ampelparteien mitregierte Länder im Bundesrat dafür sorgen, dass sie sich anders als sonst üblich nicht durch Enthaltung neutral geben, sondern aktiv für den Vermittlungsausschuss stimmen. Mit Blick auf z.B. Landesminister Weil aus Niedersachsen.
Wir werden sehen, bis dahin …
Update 19.01
KEIN Cannabisgesetz CanG in Sitzungswoche 2, da Haushalt.
Damit MUSS das CanG in Sitzungswoche 3 nun auf Punktlandung platziert werden, damit ein Inkrafttreten noch zum 01.04 möglich bleibt!
Kritik der Innenpolitiker Details & Einschätzung im nächsten Blog.
In diesem Blogbeitrag gehen wir auf vergangene Aussagen von Sebastian Fiedler gegen das Cannabisgesetz von Anfang Dezember ein.
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